E.ON Greentech Group GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cord Willem Herbert Kaub seit 23.1.2026 | Prokura |
Stephan Westphal seit 19.8.2025 | Geschäftsführer |
Thomas Wilhelm Schröder seit 19.6.2023 | Prokura |
Christian Bleil seit 19.6.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.ON Portfolio Solutions GmbHMünchenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht der E.ON Portfolio Solutions GmbH Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Geschäftsleitung Personelle Änderungen im Berichtsjahr Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Energiepolitisches Umfeld Energiepreisentwicklung Leistungsindikatoren der Gesellschaft Geschäftsentwicklung Ertragslage nach HGB Finanzlage nach HGB Vermögenslage nach HGB Mitarbeiter Prognose Chancen- und Risikobericht Beschaffungsrisiken Operative Chancen und Risiken IT-Risiken Finanzwirtschaftliche Risiken Beurteilung der Chancen und Risikosituation Lageberichtder E.ON Portfolio Solutions GmbHGrundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die E.ON Portfolio Solutions GmbH (EPS), mit Sitz in München, erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG. Sie beliefert Stadtwerke und industrielle Großkunden mit Strom und Gas und bietet darüber hinaus energiewirtschaftliche Dienstleistungen für Stadtwerke an. Im Zuge der Neuausrichtung der Konzernstrategie der E.ON SE, Essen (E.ON), hat die E.ON Energie Deutschland GmbH, München (EDG), als alleinige Gesellschafterin der EPS im Geschäftsjahr 2021 beschlossen, keine neuen Commodity-Geschäfte für das Großkundensegment B2B abzuschließen. Die EPS wird alle bestehenden vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, aber kein Neugeschäft mehr eingehen. Die EPS besitzt einen internen Marktzugang über die EDG und hat Mitte des Geschäftsjahres 2022 die offenen Beschaffungspositionen für Strom und Gas an die EDG übertragen. Nahezu alle Leistungen im Bereich der Corporate Services (z.B. IT, Personal, Rechtsberatung, Accounting und Risikomanagement) bezieht die EPS von anderen E.ON Konzerngesellschaften. Die EPS selbst hat keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Das Marktumfeld, in dem sich die EPS bewegt, ist durch Konjunkturrisiken gekennzeichnet, die unternehmerisches Handeln erfordern. Die sich ergebenden Risiken, wie z.B. Vertriebsrisiken, Marktrisiken, Preisänderungsrisiken o. Ä. werden fortlaufend identifiziert, analysiert und dokumentiert. Geschäftsleitung Der Geschäftsführung obliegt die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie die Steuerung des bestehenden Geschäftsportfolios. Aufgaben, die in diesem Zusammenhang unter anderem wahrgenommen werden, sind die bereichsübergreifende Optimierung des Gesamtgeschäfts unter finanziellen, strategischen und Risikogesichtspunkten sowie das Stakeholdermanagement. Personelle Änderungen im Berichtsjahr Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 24.05.2023 ist Herr Jürgen Hartmann zum Ablauf des 30.06.2023 als Geschäftsführer auf eigenen Wunsch abberufen worden. Der Eintrag in das Handelsregister erfolgte am 13.07.2023. Mit Wirkung ab dem 24.05.2023 ist Herr Christian Bleil zum Mitglied der Geschäftsführung bestellt worden. Er vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß. Der Eintrag in das Handelsregister erfolgte am 19.06.2023. Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum Mit der in dem Geschäftsjahr 2022 getroffenen Entscheidung, kein Neugeschäft mehr für Neu- und Bestandskunden einzugehen und damit schrittweise die Geschäftstätigkeit der EPS einzustellen, fand bereits ein wesentlicher Mitarbeiterabbau im Vorjahr statt, der im Geschäftsjahr 2023 fortgesetzt wurde. Die im Jahr 2022 insbesondere mit den Folgen aus dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine (Angriffskrieg) einhergehenden stark gestiegenen Commodity-Preise sind im Verlauf des Jahres 2023 deutlich gesunken. Das Berichtsjahr 2022 der EPS war davon geprägt, einem volatilen Marktgeschehen im Gas- und Strombezug zu begegnen. Bei der EPS waren hier sogenannte flexible Gaslieferverträge, in denen die Gesellschaft Volumen- und Preisrisiken der Kunden übernimmt, besonders betroffen. Zur Mitigation dieser erheblichen Risiken hat die EPS in den betroffenen Verträgen mit hoher wirtschaftlicher Auswirkung Ansprüche auf Anpassung der Verträge geltend gemacht. Durch Gasimporte aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien ab September 2022 konnten die ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland kompensiert werden. Das Stromangebot wurde durch einen hohen Anteil Erneuerbarer Energien sowie höhere Erzeugungskapazitäten durch die Rückkehr und den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken und die Verstromung von Erdgas im Berichtsjahr deutlich ausgebaut. Ebenso wirkten gesunkene Strom- und Erdgasverbräuche der Endkunden preisdämpfend. Durch die genannten Effekte verringerte sich die zu beobachtende Volatilität am Markt und die Marktpreise sanken auf ein deutlich niedrigeres Niveau als zu Jahresbeginn 2022, wenngleich sich diese allerdings noch auf einem deutlich höheren Niveau als im Jahr 2021 befinden. Trotz zunehmender Marktstabilisierung in 2023 verfolgt die EPS weiterhin das Ziel, nachhaltige Vertragsanpassungen zu erreichen, die das operative Risiko der EPS reduzieren und auf das ursprünglich mit den Kunden vereinbarte Risikoniveau zurückführen. Mittlerweile hat die EPS gegenüber fünf Kunden Klagen auf Vertragsanpassungen eingereicht. Im Jahr 2023 wirkten ebenso die Effekte der Strom- und Gaspreisbremse. Bei der Strompreisbremse wurde der Strompreis für eine geringe Anzahl von SLP-Kunden [1] mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh bei 40 ct/kWh begrenzt. Diese Regelung gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs, der sich nach der vom Verteilnetzbetreiber erstellten Jahresverbrauchsprognose bemisst. Für die verbleibenden 20 % des Verbrauchs gilt der Vertragspreis. Für Industriekunden (RLM) liegt die Grenze bei 13 ct/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des Verbrauchs aus 2021. Die Entlastung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Im Rahmen der sog. Gaspreisbremse erhalten auch eine geringe Anzahl an SLP-Kunden [1] eine Entlastung mittels eines garantierten Gas-Bruttopreises von 12 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die verbleibenden 20 % des Verbrauchs gilt für die Gaspreisbremse auch der Vertragspreis. Der Preis für die Kilowattstunde wird für Industriekunden (RLM) hier auf 7 ct/ kWh netto gedeckelt, für 70 Prozent des Jahresverbrauchs aus 2021. Die Entlastung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. [1] Standard-Lastprofil-Kunden Für Privatkunden sowie KMUs werden die Gas- und Strompreisbremsen zum 1. März 2023 eingeführt. Diese entlasten rückwirkend zum 1.1.2023. Die Preisbremsen wirkten für das gesamte Jahr 2023. Mit Schließung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wird es keine Verlängerung der Energiepreisbremsen über den 31.12.2023 geben. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem leichten Wachstum des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 Prozent gerechnet. Ein wesentlicher Grund für das schwache Wachstum sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Das höhere Zinsniveau hat zur Folge, dass die Wirtschaftsaktivität gebremst wird, was sich unter anderem in der Baubranche zeigt. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag. Energiepolitisches Umfeld Der Angriffskrieg hat die Situation an den Energiemärkten in Deutschland weiter verschärft. Zur finanziellen Entlastung der Verbraucher sowie der Unternehmen in Deutschland hat die Bundesregierung im Berichtsjahr mit den sog. Entlastungspaketen I-III umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Bspw. wurde im Strombereich die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage abgeschafft, um den Anstieg der Strompreise zu begrenzen. Auch die Übertragungsnetzentgelte wurden durch staatliche Zuschüsse stabilisiert und liegen im Jahr 2023 bei 3,12 ct/kWh. Die EPS hat daraufhin Preisbestandteile dementsprechend angepasst. Zudem hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen, damit zügig neue Erzeugungskapazitäten entstehen, bspw. wird der Ausbau von PV-Anlagen aktiv durch Steuerbefreiungen gefördert. Des Weiteren hat die Bundesregierung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) einen umfassenden wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Mrd. € geschaffen, der die Auswirkungen der Energiekrise abfedert. Wichtige Elemente dieses Abwehrschirms sind die Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten sowie die Strom- und Gaspreisbremse. Als Maßnahme zur Reduzierung der Energiekosten wurde u. a. die Mehrwertsteuer auf Gas für den Zeitraum zwischen dem 01.10.2022 und dem 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Um die Bevölkerung und Unternehmen zusätzlich bei den Energiekosten zu entlasten, wurde die anstehende Erhöhung des CO 2 -Preises für Heizöl, Erdgas und Treibstoff um ein Jahr verschoben. Als Sofortmaßnahme hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung für einen Gas-Monatsabschlag am 10.11.2022 beschlossen. Von der Soforthilfe profitierten Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Gas- oder Fernwärme nutzen. Haushalten sowie KMUs, die über Standardlastprofile (SLP) abgerechnet werden und weniger als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr verbrauchen, wurde die Abschlagszahlung im Dezember 2022 erlassen. Diesen Maßnahmen folgten die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse, die am 16.12.2022 vom Bundesrat beschlossen wurden. Bei der Strompreisbremse wird der Strompreis für private Verbraucher sowie KMUs mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh bei 40 ct/kWh begrenzt. Diese Regelung gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs, der sich nach der vom Verteilnetzbetreiber erstellten Jahresverbrauchsprognose bemisst. Für die verbleibenden 20 % des Verbrauchs gilt der Vertragspreis. Im Rahmen der sog. Gaspreisbremse wird im Wesentlichen SLP-Kunden eine Entlastung mittels eines garantierten Gas-Bruttopreises von 12 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs gewährt. Für die verbleibenden 20 % des Verbrauchs gilt für die Gaspreisbremse auch der Vertragspreis. Für Privatkunden sowie KMUs werden die Gas- und Strompreisbremsen zum 01.03.2023 eingeführt. Diese entlasten rückwirkend zum 01.01.2023. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Den Energielieferanten, wie der EPS, kommt bei der Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse eine wichtige Rolle zu. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf den Energiemärkten hat der E.ON Konzern, wie auch die EPS, Arbeitsgruppen geschaffen, die die aktuellen Entwicklungen beobachten, analysieren und entsprechende Maßnahmen einleiten. Mithilfe dieser Arbeitsgruppen wird sichergestellt, dass die EPS die regulatorischen Maßnahmen und neu geschaffenen Gesetze korrekt und zeitgerecht umsetzt. Energiepreisentwicklung Der Angriffskrieg und die damit verbundene Reduzierung der russischen Gasliefermengen auf der Angebotsseite haben eine preistreibende Verknappung ausgelöst. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2022 zeigten sich die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr volatil. Hierbei sind vor allem die Gaspreise zunächst stark gestiegen, ehe die Preise zum Jahresende 2022 sanken. Mit Beginn des Jahres 2023 sind die Großhandelspreise für Gas gesunken. Dennoch ist der Gasbezugspreis in etwa viermal so hoch wie zur Zeit vor der Energiepreiskrise. Die Strompreise sind mit dem Ausklingen des ersten Quartals 2023 ebenso gesunken, befinden sich aber auf einem Niveau, das in etwa um das Dreifache höher liegt als vor der Energiekrise. Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des hohen Preisniveaus ist der Stromverbrauch in Deutschland um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Erdgasverbrauch liegt in Deutschland um -4,5 % unter dem Verbrauch des Vorjahres. Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen eine mildere Witterung und Einspareffekte aufgrund der stark gestiegenen Preise. Der CO 2 -Zertifikatspreis lag im Berichtsjahr im Jahresmittel bei rund 83,91 €/t CO 2 und war damit um 4,0 % höher im Vergleich zum Vorjahr. Der CO 2 -Zertifikatspreis erreichte am 19.08.2022 bei 97,58 €/t CO 2 ein Allzeithoch. Strompreise Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 hat sich im Vergleich zur ersten Hälfte vermindert und beträgt 44,57 ct/kWh (im ersten Halbjahr 46,90 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Verbrauch von 3.500 kWh/a enthalten). Der durchschnittliche Strompreis hat sich im Vergleich zum ersten Halbjahr um 5,0 % vermindert und ist im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 um ca. 11,2 % gestiegen (Vorjahr 40,07 ct/kWh). Der Grund für diese Entwicklung sind im Wesentlichen die langfristigen Beschaffungsverträge für diese Produktgruppe. Die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb liegen bei Haushaltstarifen durchschnittlich 15 % höher als in der zweiten Jahreshälfte 2022. Der Durchschnittspreis für Strom in Deutschland am Spotmarkt betrug 99,01 €/MWh (Vorjahr 235,43 €/MWh) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 57,9 % gesunken. In der Spitze wurde in Deutschland ein Tages-Base bei 202,38 €/MWh am 23.01.2023 gehandelt (Vorjahr 871 €/MWh am 29.08.2022). Gaspreise Am 10.01.2023 betrug der Großhandelspreis für eine MWh Gas in Deutschland 72,41 € (Vorjahr 319,57 € am 27.08.2022). Der Durchschnittspreis für Gas in Deutschland am Spotmarkt beträgt 41,27 € (Vorjahr 125,72 €) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 67 % gesunken. Neben Unsicherheiten auf dem Markt war eine weitere Ursache, dass der deutsche marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe auf den Märkten im Berichtsjahr 2022 sehr aktiv war, um möglichst zügig die im Frühjahr 2022 noch außergewöhnlich leeren Gasspeicher zu befüllen und die im Mai 2022 neu erlassenen gesetzlichen Vorgaben zur Befüllung von Gasspeichern zu erfüllen. Im Geschäftsjahr 2023 waren diese Aktivitäten nicht mehr zu verzeichnen. Die deutschen Speicher machen rund 22 % der europaweiten Kapazität aus; die forcierte Befüllung hatte somit auch eine Rückwirkung auf das Preisgeschehen in Europa insgesamt. Für private Haushalte, aber auch für KMU sowie die Industrie sind hohe Gaspreise wirtschaftlich weiterhin sehr belastend. Trotz Absenkung der Mehrwertsteuer beträgt der durchschnittliche Erdgaspreis im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 11,53 ct/kWh (Vorjahr 20,04 ct/kWh) und liegt zwar somit 42,5 % unter dem vergleichbaren Vorjahresniveau, allerdings noch immer 63,3 % über dem Niveau aus dem vergleichbaren Niveau aus dem Berichtsjahr 2021. Leistungsindikatoren der Gesellschaft Die EPS wird in den Konzernverbund der E.ON einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach IFRS-Kennzahlen steuert. Der Konzernabschluss ist bei der E.ON SE sowie auf deren Investor-Relations-Seite erhältlich. Als bedeutsamste Kennzahl zur Steuerung des angestrebten Wachstums wird seit dem 01.01.2022 das um ergebnisneutrale (nicht operative) Effekte bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verwendet, das auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wird. Somit ist das bereinigte EBITDA die Kennzahl für die Ertragskraft der EPS. Abweichungen zum Ergebnis nach HGB ergeben sich hinsichtlich des EBITDA, abgesehen von Abschreibungen und Zinsergebnis, im Wesentlichen aufgrund der bereinigten ergebnisneutralen Effekte sowie unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden der Rechnungslegungswerke. Letztere sind insbesondere auf die Aktivierbarkeit von immateriellen Vermögensgegenständen, die Ermittlung von Pensionsrückstellungen und die Bewertung bestimmter Energielieferungsverträge zurückzuführen. Darüber hinaus nutzt EPS die Kennzahl Mitarbeiterkapazitäten (MAK). Die Kennzahl MAK gibt die Anzahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) an, d.h. bei der Ermittlung wird jeder Mitarbeiter nur in Höhe seines Beschäftigungsgrades erfasst. Für den Jahreswert MAK wird ein Durchschnitt über die entsprechenden Quartalswerte gebildet. Für die MAK-Prognose wird die MAK der aktiven Gesamtbelegschaft zum Stichtag 31.12.2024 dargestellt. Geschäftsentwicklung Das Großkundengeschäft mit Strom und Gas war weiterhin im Geschäftsjahr 2023 durch Wettbewerb und infolgedessen sehr geringe Margen bei hohen verkauften Energiemengen geprägt. Viele Verträge beinhalten darüber hinaus auch die Übernahme von Volumen- und Preisrisiken gegen Zahlung entsprechender Prämien durch die Kunden. Die Materialisierung dieser Risiken kann zu hohen Ergebnisschwankungen in diesem Geschäft führen. Der mit dem Angriffskrieg verbundene massive Anstieg der Marktpreisschwankungen für Strom und Gas im Jahr 2022 hat bis Ende des ersten Quartals 2023 zu einer außerordentlich hohen Ergebnisbelastung im Gasgeschäft der Gesellschaft geführt, die durch die im Jahr 2022 gebildeten Rückstellungen weitgehend antizipiert werden konnte. Die Entwicklung der Leistungsindikatoren und deren Prognosen stellen sich wie folgt dar:
Zu Beginn des Geschäftsjahres zum 01.01.2023 wurde ein bereinigtes EBITDA nach IFRS in Höhe von -1,0 Mio. € für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 prognostiziert. Das bereinigte EBITDA nach IFRS hat sich im Vergleich zur Prognose verbessert. Gründe hierfür sind die im Jahr 2023 eingetretene Marktstabilisierung an den Großhandelsmärkten sowie die Entwicklung des Wetters in 2023. Die geringeren MAK sind auf die schnellere Umsetzung des vereinbarten Interessensausgleichs zurückzuführen. Ertragslage nach HGB Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 wurden rund 13,7 TWh Strom und 17,4 TWh Gas verkauft. Der Absatz der EPS setzt sich wie folgt zusammen:
Die Energiebilanz der EPS setzt sich aus Lieferungen an Weiterverteiler, industrielle Großkunden und Geschäftskunden sowie Großhandelsmarktmengen zusammen. Hierbei sind im Weiterverteilerabsatz Verkäufe an Stadtwerke und konzerninterne Vertriebsgesellschaften enthalten. Der Rückgang sowohl bei den Strom- als auch Gasabsatzmengen resultiert im Wesentlichen aus der Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebes und dem damit verbundenen Angebotsstopp seit Oktober 2021. Es werden demzufolge nur die bis zu diesem Stichtag abgeschlossenen Verträge erfüllt. Bei den Großhandelsmarktmengen handelt es sich nicht um Absatzmengen im klassischen Sinne. Je nach Handelsrichtung wird die beschaffte bzw. rückvermarktete Menge als Aufwand bzw. als Umsatz dargestellt. Eine Vergleichbarkeit ist daher nur eingeschränkt möglich. Das Ergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 beträgt -5,8 Mio. €. Die Abweichungen zum Vorjahr resultieren aus den Umsatzerlösen, dem Materialaufwand, den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen, den Personalaufwendungen sowie aus der deutlichen Veränderung des Finanzergebnisses. Die Umsatzerlöse wurden hauptsächlich durch den Verkauf von Strom in Höhe von 1.080,0 Mio. € und Gas in Höhe von 792,5 Mio. € erzielt. Die Umsatzerlöse aus Strom und Gas setzen sich jeweils aus den Kundensegmenten Weiterverteiler, Industrielle Großkunden und Geschäftskunden sowie dem Handelsgeschäft zusammen. Die Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebes sowie die Marktpreisentwicklung spiegeln sich wie in den Absatzzahlen auch in den Umsatzerlösen wider. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,5 Mio. €. Der Materialaufwand setzt sich aus dem Materialaufwand für Strombezug in Höhe von 1.061,0 Mio. €, für Gasbezug in Höhe von 779,8 Mio. € sowie den Entgelten für die Nutzung der Strom- und Gasnetze in Höhe von 24,1 Mio. € zusammen. Wie bei den Umsatzerlösen spiegeln sich auch bei den Aufwendungen für den Strom- und Gasbezug der Angebotsstopp und die Marktpreisentwicklung wider. Auch im Berichtsjahr waren negative Effekte aus flexiblen Gasverträgen zu verzeichnen, die jedoch durch die hierfür im Vorjahr gebildete bilanzielle Vorsorge kompensiert wurden. Durch Bewertungseffekte in der genannten Drohverlustrückstellung ergab sich zusätzlich ein positiver Ergebniseffekt von 9,6 Mio. €. Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 4,0 Mio. € und Aufwendungen für soziale Abgaben, Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von 4,2 Mio. € enthalten. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Veränderung der Altersversorgung um 2.805 T€, der den Rückgang der Löhne und Gehälter (- 1.157 T€) sowie der sozialen Abgaben (-221 T€) aus der weiteren Umsetzung des Interessenausgleichs Ramp Down überkompensiert. Die Abweichung hinsichtlich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Entschädigungsaufwand an Dritte (4,9 Mio. €) und dem Rückgang der Aufwendungen für Beratungskosten (-1,6 Mio. €) sowie aus dem Rückgang der Fremdlieferungen und -leistungen (-1,2 Mio. €) sowie der Jahresabschlusskosten (-0,5 Mio. €). Der Anstieg des Finanzergebnisses um 8 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der Aufzinsung der Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen um 6,9 Mio. €, getrieben durch die gestiegene Marktbewertung des Deckungsvermögens. Aufgrund des seit dem 01.10.2021 bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der EDG wird der Verlust des Berichtsjahres in Höhe von 5,8 Mio. € vollständig an die EDG abgeführt. Bereinigtes EBITDA nach IFRS Zur internen Steuerung und als Indikator für die Ertragskraft verwendet der E.ON Konzern ein um ergebnisneutrale Effekte bereinigtes Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (bereinigtes EBITDA nach IFRS). Das bereinigte EBITDA nach IFRS ermittelt sich wie folgt:
Abweichungen zum Ergebnis nach HGB ergeben sich im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung von Pensions- und Drohverlustrückstellungen. Finanzlage nach HGB Der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital betrug zum 31.12.2023 100 % (Vorjahr: 100 %). Zum 31.12.2023 ergibt sich nachfolgende finanzielle Entwicklung:
Der negative Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -100,2 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus dem um die nicht cash-wirksamen Erträge und Aufwendungen sowie um die Rückstellungsveränderungen bereinigten Ergebnis in Höhe von -42,4 Mio. €. Zusätzlich negativ wirken die Working-Capital-Effekte aus den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-76,0 Mio. €). Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit beruht im Wesentlichen auf Auszahlungen für Geldanlage für Pensionszusagen. Der positive Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 163,9 Mio. € ergibt sich aus dem Verlustausgleich durch die EDG (176,0 Mio. €), aus konzerninternen Verbindlichkeiten gegenüber E.ON (-6,3 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus Braunkohleverträgen (-5,8 Mio. €). Die Gesellschaft ist in das konzernweite Cash-Pooling der E.ON eingebunden und verfügt über ausreichende liquide Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen für eine absehbare Zeit nachkommen zu können. Die der Cash Flow-Rechnung zugrunde gelegten Finanzmittel setzen sich aus dem Aufbau von Cash-Pooling-Forderungen (63,7 Mio. €; Vorjahr 59,1 Mio. € Forderungsabbau) gegen E.ON zusammen. Vermögenslage nach HGB Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme weist im Berichtsjahr einen Rückgang um 330,6 Mio. € auf. Die Veränderungen im Umlaufvermögen (-328,8 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus dem Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (-327,3 Mio. €). Der Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aus dem umsatzbedingten Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 150,1 Mio. € sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 169,3 Mio. €. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verringern sich im Wesentlichen aufgrund der gesunkenen Forderungen gegen die Gesellschafterin aus der Verlustübernahme (- 170,2 Mio. €) und den umsatzbedingt gesunkenen Forderungen erledigt gegen die Regionalgesellschaften (- 62,5 Mio. €), gegenläufig wirkte im Wesentlichen die Forderung aus dem Cash-Pooling gegen E.ON (63,7 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände sind um 8,0 Mio. € gesunken. Die Passiva reduzierten sich aufgrund der geringeren Verbindlichkeiten (-236,1 Mio. €) und der geringeren Rückstellungen (-94,5 Mio. €). Aufgrund der Einstellung der Kundenakquise im Jahr 2021 ergab sich auch im Geschäftsjahr 2023 insbesondere ein Rückgang in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 171,8 Mio. € und in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 34,5 Mio. € sowie den sonstigen Verbindlichkeiten um 29,7 Mio. €. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten resultierte im Wesentlichen aus den gesunkenen Verbindlichkeiten aus der Umgliederung von kreditorischen Debitoren um 21,4 Mio. € gegenüber Vorjahr. Die Verbindlichkeiten aus Steuern stiegen hingegen in Höhe von 2,8 Mio. €. Der Rückgang in den Rückstellungen (-94,5 Mio. €) ergibt sich insbesondere aus dem Rückgang der sonstigen Rückstellungen (-92,8 Mio. €), die im Wesentlichen auf den Rückgang der Drohverlustrückstellungen (-35,2 Mio. €) und der Rückstellungen aus der Bewertung der stichtagsbezogenen offenen Beschaffungspositionen (-54,6 Mio. €) zurückzuführen sind. Gesamtaussage Das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 war für die EPS insgesamt leicht über dem Budgetniveau für das Geschäftsjahr 2023. Die Gesellschaft erwirtschaftete ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von -5,8 Mio. €. Ausschlaggebend hierfür war die Stabilisierung der extremen Verwerfungen auf den Strom- und Gasmärkten als Folge des Angriffskriegs im Februar 2022. Der Rückgang des insgesamt sehr hohen Preisniveaus und vor allem der hohen Volatilität führte zu geringeren Verlusten in der Bewirtschaftung der Strom- und Gaslieferverträge als im Vorjahr. Mitarbeiter [1] Im Zuge der Neuausrichtung des E.ON Konzerns wurde im Geschäftsjahr 2021 die Neukundenakquise bei EPS eingestellt und, parallel zum Auslaufen der Kundenverträge, die weiteren Geschäftstätigkeiten im risikobehafteten Großkundensegment B2B reduziert. Um wirtschaftliche Nachteile für die Belegschaft der EPS und der EDG infolge der Einstellung der Tätigkeiten des Großkundensegments B2B, einschließlich der Overhead- und Energy-Markets-Funktionen abzufedern, wurden bereits im Geschäftsjahr 2022 neben dem Interessensausgleich Projekt Ramp Down auch eine Gesamtbetriebsvereinbarung Sprinterphase und ein Sozialplan verhandelt. In diesem Zusammenhang wird den betroffenen Arbeitnehmern der gemeinsamen Betriebe der EDG und der EPS die Möglichkeit eingeräumt, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsleistung zu schließen, das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit Vorruhestandsvertrag zu vereinbaren oder einen Aufhebungsvertrag mit vorheriger Abordnung in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zu schließen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Mitarbeiterabbau entsprechend den Konditionen des Sozialplans fortgeführt (2. Sprinterphase). Die EPS legt hohen Wert auf Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsmanagement und leistet entsprechende Präventionsarbeit. Bei der EPS ereigneten sich im Berichtsjahr keine meldepflichtigen Arbeits-, Wege- oder sonstigen Unfälle. Zum Jahresende 2023 gehörten zur Gesamtbelegschaft der EPS 32 MAK. Prognose Im Zusammenhang mit dem Beschluss, kein Neugeschäft mehr für Neu- und Bestandskunden zu kontrahieren, wird die Organisation schrittweise an das sinkende Geschäftsvolumen angepasst, wobei bereits bestehende Verträge weiterhin erfüllt werden. Im Vergleich zum Berichtsjahr erwartet die EPS zum 31.12.2024 ein leicht verschlechtertes bereinigtes EBITDA nach IFRS in Höhe von -1,0 Mio. €. Die EPS erwartet eine MAK in Höhe von 26. Aufgrund der immer noch leicht angespannten Marktsituation für Strom und Gas werden auch für das Geschäftsjahr 2024 Verluste aus der Bewirtschaftung von flexiblen Gasverträgen erwartet, allerdings hat die EPS hierfür bereits Rückstellungen in Höhe von 2,0 Mio. € zum 31.12.2023 gebildet. Daher erwartet die EPS nach Inanspruchnahme der Rückstellungen ein weitgehend ausgeglichenes Ergebnis. Insbesondere die Höhe und Volatilität der Spotmarktpreise für Gas hatten einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis der EPS. Dieses Risiko besteht weiterhin für 2024. Chancen- und Risikobericht Damit bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können, hat die EPS ein Risikofrüherkennungssystem implementiert, das über die für eine GmbH geltenden gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Das Risikofrüherkennungssystem ist in das Enterprise Risk Management der E.ON eingebunden und erfolgt nach den konzerninternen Vorgaben, die auch die Erfassung von Chancen beinhalten. Eine Klassifizierung der Chancen und Risiken erfolgt in den nachfolgend dargestellten Wertklassen der Gesellschaft EPS, die eindeutig quantifiziert werden können und eine Eintrittswahrscheinlichkeit größer 5 % haben. Risiken mit sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten unter 5 % (Tail-Events) werden nicht in dieser Klassifizierung dargestellt. Auf wesentliche Tail-Event-Risiken wird in den folgenden Abschnitten zu den einzelnen Risikokategorien kurz eingegangen.
Im Zuge der geschäftlichen Aktivitäten ist die Gesellschaft einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Die sich hieraus ergebenden Risiken, wie z.B. Vertriebsrisiken, Marktrisiken, Preisänderungsrisiken, finanzwirtschaftliche, strategische, operative und externe Risiken sowie die Reputations- und IT-Risiken werden fortlaufend identifiziert, analysiert und dokumentiert. Sie werden hinsichtlich ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Berichterstattung über die aktuelle Risikosituation erfolgt unverändert in regelmäßigen Abständen gegenüber der Geschäftsführung und dem Gesellschafter. Die untenstehende Tabelle zeigt die durchschnittliche jährliche Nettorisikoposition (aggregierte Risikoverteilung) über den Mittelfristplanungszeitraum für alle quantitativen Chancen und Risiken (ohne Tail-Events) je Risikokategorie, basierend auf der finanziellen Steuerungskennzahl bereinigtes EBITDA nach IFRS:
Die nachfolgenden Risiken wurden netto dargestellt und nach absteigender Bedeutung sortiert. Beschaffungsrisiken Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Beschaffung der EPS dergestalt, dass aus dem Vertriebsgeschäft neu entstehende Positionen zum aktuellen Marktpreis grundsätzlich sofort und vollständig an die EDG übergeben wurden. Risiken aus der Portfoliobewirtschaftung entstehen für die EPS daher nur insofern, dass gegebenenfalls kleinere vertriebliche Bestellmengen aggregiert im End-of-Day-Prozess bei der EDG bestellt werden müssen (Preisrisiko Vertragspreis vs. Marktpreis am Folgetag wenige Stunden später). Außerdem gibt es Verträge mit sogenannter "Settlement-Klausel", bei denen wegen des Preisbildungsmechanismus der Börse ein Tag zwischen Bestellung und Beschaffung einerseits und Preisveröffentlichung andererseits liegt. Relevante Chancen und Risiken bestehen weiterhin durch Temperaturschwankungen, infolge derer Mengen kurzfristig zu anderen Preisen nachbeschafft oder verkauft werden müssen, als mit den Kunden vereinbart. Aus dem Blickwinkel der Beschaffungsrisiken kann hiergegen grundsätzlich mit entsprechenden Transaktionen vorgegangen werden. Absicherungstransaktionen wurden im Markt erfolglos nachgefragt. Auch eine physische Absicherung mit Standardhandelsprodukten (Delta Hedging) ist nicht möglich, da im Voraus die Richtung der Absicherungsgeschäfte (Einkauf/Verkauf) nicht bekannt ist. Ein hoher Anteil der betroffenen Verträge lief Ende des Geschäftsjahres 2023 aus. Dies hat das Risiko weiter deutlich reduziert. Alle Energiebeschaffungsgeschäfte mit der EDG werden in Euro getätigt, ein Fremdwährungsrisiko besteht daher nicht. Für die oben genannten Chancen und Risiken gibt es insgesamt ein Monitoring. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Chancen und Risiken in dieser Kategorie ist hoch. Gemäß den Wertklassen für die Folgejahre ist das finanzielle Risiko als niedrig zu bewerten. Operative Chancen und Risiken Wesentliche operative Chancen und Risiken der EPS resultieren aus den Verträgen, in denen die Gesellschaft Volumen- und Preisrisiken der Kunden gegen Gewährung entsprechender Prämien übernimmt. Das so genannte "Demand Variation Risk" (DVR) entsteht, wenn Kunden sich tatsächlich anders verhalten, als bei Vertragsabschluss prognostiziert. Wie unter den Beschaffungsrisiken beschrieben, können sich durch ungewöhnlich warme oder kalte Wetterperioden in den Herbst- und Wintermonaten in Verbindung mit stark schwankenden Energiepreisen für die EPS insbesondere im Gasabsatz Chancen und Risiken ergeben. Differenzmengen müssen zu Spotmarktpreisen eingedeckt oder verkauft werden, wohingegen der Vertrag mit dem Kunden eine Verrechnung zum vereinbarten Festpreis oder zum Month ahead Index vorsieht, was zu zusätzlichen Deckungsbeiträgen oder Verlusten führen kann. Durch die weiterhin volatilen Energiepreise im Geschäftsjahr 2023 sowie ungünstigen Verhältnisse von Kundenpreisen und Spotmarktpreisen hat sich dieses Risiko im vergangenen Jahr materialisiert. Neben dem Anpassungsrisiko vor Lieferung ergeben sich in geringerem Umfang durch Prognoseungenauigkeiten im Kurzfristbereich weitere Risiken, die als "Procurement Balancing Market Risk" bezeichnet werden. Auch konjunkturelle Schwankungen, Veränderungen im Kundenbestand von Stadtwerken und Änderungen von Produktionsprozessen bei Industriekunden mit entsprechenden Mehr- oder Minderabnahmen können Risiken sowohl im Strom- als auch im Gasabsatz verursachen. Diese können sich im DVR, bei Stromlieferung aber auch aus Differenzen zwischen einzelnen 1⁄4-Stunden-Werten ergeben (Procurement 1/4 hour to hour risk). Die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Risiken (bzw. entsprechender Chancen) ist sehr hoch. Daher begrenzt die Gesellschaft die finanziellen Auswirkungen hieraus durch ein umfangreiches Risikomanagement, Monitoring der Bedarfserwartung und Anpassungsgeschäfte im kurz- und mittelfristigen Bereich. Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Strom- und Gasmärkte im Vergleich zum Vorjahr beruhigt. Dennoch sind Großhandelspreise und Volatilität immer noch über dem Vorkriegsniveau. Durch den Ausbruch des Angriffskriegs im Jahr 2022 haben sich die Mechanismen auf den Strom- und Gasmärkten grundlegend geändert. Insbesondere die wesentlich höheren Schwankungen der Marktpreise im kurzfristigen Bereich und die damit verbundenen Risiken sind durch die in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge der EPS nicht mehr adäquat abgesichert. Daher ist die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch einzustufen. Durch das Auslaufen von bestehenden Verträgen im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Chance-/Risikopositionen deutlich verringert und liegen nur noch im niedrigen Bereich. IT-Risiken Zu Risiken in den an Konzerngesellschaften und dritte Dienstleister ausgelagerten Prozessen im Bereich IT-Systembetrieb und -pflege, Abrechnung sowie Buchhaltung findet regelmäßig eine Abstimmung mit den Dienstleistungsunternehmen statt. Weiterhin wird jährlich eine Bestätigung des Managements dieser (Konzern-) Gesellschaften hinsichtlich der Wirksamkeit des in den Dienstleistungsprozessen implementierten internen Kontrollsystems abgegeben. Die operative und strategische Steuerung durch die EPS ist maßgeblich abhängig von einer komplexen Informationstechnologie. Die marktgerechte und technologische Weiterentwicklung der IT-Systeme und die Sicherstellung des Betriebs der Systeme erfolgt durch den Einsatz qualifizierter Mitarbeiter verbundener Unternehmen und wird auch durch externe Spezialisten mit entsprechendem Wissen unterstützt. Die EPS achtet dabei auf die Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien und Anweisungen zur IT-Sicherheit. Das SAP S4 HANA System der EPS befindet sich auf derselben produktiven Applikations- und Infrastrukturlandschaft wie das Kerngeschäft der EDG und unterliegt sämtlichen Kontroll- und Steuerungssystemen (inkl. IT-Sicherheit und Betrieb) analog den IT-Applikationen der EDG. Das Risiko wird als niedrig eingestuft. Finanzwirtschaftliche Risiken Etwaige Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, wie Liquiditätsengpässe oder Zahlungsunfähigkeit, verringern sich durch die Einbindung in das konzernweite Cash-Pooling des E.ON Konzerns. Im Rahmen einer bestehenden Kreditlinie mit der E.ON SE ist die Liquidität für die laufenden Geschäfte gemäß aktueller Planung gesichert. Die Gesellschaft verfolgt Außenstände im Rahmen des Forderungsmanagements. Durch regelmäßige Mahnläufe für alle säumigen Kunden ist die Minimierung des Forderungsbestandes gewährleistet. Die Mahnungen werden gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Risiken werden in dieser Kategorie insgesamt als niedrig eingestuft. Beurteilung der Chancen und Risikosituation Zum Ende des Geschäftsjahres vom 01.01. bis zum 31.12.2023 ist die Risikolage im Stromgeschäft ausgeglichen. Die Strompreise sind an den Großhandelsmärkten im Vorjahresvergleich deutlich gesunken, die Risikoposition der EPS ist in dieser Commodity gering. Im Gasgeschäft ist die Risikoexposition aufgrund der Temperaturabhängigkeit wesentlich höher. Sollten sich unterjährig starke Temperatur- bzw. Spotpreisschwankungen ergeben, kann dies zu hohem Bedarf an Mengenanpassungen bei gleichzeitig hohem Preis-Spread führen. Daraus können sich für die Gesellschaft auch Chancen ergeben, aber aufgrund der Korrelation zwischen Preis- und Temperaturentwicklung überwiegen hier die Risiken. Die EPS tätigt bereits seit Ende des Geschäftsjahres 2021 kein Neugeschäft mehr, die Strom- und Gaslieferungen an die Kunden wurden mehrheitlich vor diesem Zeitpunkt eingedeckt. Damit haben die Kunden der EPS auch im Berichtsjahr überwiegend Energiebezugspreise unterhalb der von der Bundesregierung eingeführten Preisdeckel. Die Auswirkungen auf die Kunden sind damit gering, die EPS sieht hier keine zusätzlichen Liquiditätsrisiken. Politische oder regulatorische Maßnahmen können mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Mit dem Rückgang des Geschäftes der EPS verringern sich sowohl Chancen als auch Risiken. Der Einfluss der Commodity-Preise und von Temperaturschwankungen auf das Unternehmensergebnis nimmt daher stetig ab und liegt mittlerweile auf einem niedrigen Niveau. Im Berichtszeitraum bestanden insgesamt weder bestandsgefährdende Risiken noch solche mit erheblichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens. Aus heutiger Sicht sind für die Zukunft keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten bzw. die einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EPS haben.
München, den 16. Februar 2024 E.ON Portfolio Solutions GmbH Die Geschäftsführung Rainer Saller Christian Bleil Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Bilanz der E.ON Portfolio Solutions GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Portfolio Solutions GmbH Anhang der E.ON Portfolio Solutions GmbH Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente Sonstige finanzielle Verpflichtungen Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Steuern vom Einkommen und Ertrag Erträge aus Verlustübernahme Sonstige Angaben Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz Durchschnittliche Beschäftigungszahl Nachtragsbericht Organe der Gesellschaft Bezüge der Geschäftsführung Honorar des Abschlussprüfers Entwicklung des Anlagevermögens Bilanzder E.ON Portfolio Solutions GmbH
Gewinn- und Verlustrechnungder E.ON Portfolio Solutions GmbH
Anhangder E.ON Portfolio Solutions GmbHAllgemeine Grundlagen Die E.ON Portfolio Solutions GmbH (EPS) mit Sitz in München wird beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 262709 im Handelsregister geführt. Die EPS beliefert Stadtwerke und industrielle Großkunden mit Strom und Gas und bietet darüber hinaus energiewirtschaftliche Dienstleistungen für Stadtwerke an. Zudem handelt die Gesellschaft mit Energie im eigenen und fremden Namen sowie für eigene und fremde Rechnung. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die EPS ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die EPS ist Bestandteil einer Gruppe von Unternehmen, die gemäß § 3 Nr. 38 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gilt, und erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG. Die E.ON SE, Essen (E.ON), (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die EPS hat am 05.10.2021 mit der E.ON Energie Deutschland GmbH, München (EDG), (HRB 209327), als herrschender Gesellschafterin einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Im Zuge der Neuausrichtung der Konzernstrategie der E.ON SE, Essen (E.ON), hat die E.ON Energie Deutschland GmbH, München (EDG), als alleinige Gesellschafterin der EPS im Geschäftsjahr 2021 beschlossen, keine neuen Commodity-Geschäfte für das Großkundensegment B2B abzuschließen. Die EPS wird alle bestehenden vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, aber kein Neugeschäft mehr eingehen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung aufgrund technischer bzw. wirtschaftlicher Gründe. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Bei Wegfall der Gründe werden Wertaufholungen vorgenommen. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten, langfristige unverzinsliche und unterverzinsliche Ausleihungen mit ihren Barwerten bilanziert. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt im Einklang mit § 240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens. Die entgeltlich erworbenen Emissionsrechte für die Erfüllung eigener Verpflichtungen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Geleistete Anzahlungen auf langfristige Strombezugsverträge werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Diese langfristigen Stromlieferverträge sind zu Anschaffungskosten bewertet und stellen für EPS im Wesentlichen einen durchlaufenden Posten dar. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte des Handelsbestands werden mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen beziehungsweise in Festgeldern bzw. liquiden Mitteln angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, treuhänderisch für die EPS verwaltet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen betrifft ausschließlich am aktiven Markt gelistetes Vermögen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichende objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Erhaltene Anzahlungen auf langfristige Strombezugsverträge werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Diese langfristigen Stromlieferverträge sind mit dem Erfüllungsbetrag (Marktpreis) angesetzt und stellen für die EPS einen durchlaufenden Posten dar. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um Ausleihungen in Höhe von 3 T€ (Vorjahr 6 T€) gegenüber Mitarbeitern, die im Rahmen der Ausgliederung von der EDG an die EPS übergegangen sind. Umlaufvermögen Vorräte Die Vorräte enthalten Emissionszertifikate in Höhe von 4.372 T€ (Vorjahr 5.880 T€). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus Strom- und Gaslieferungen, wovon erhaltene Kundenzahlungen abgesetzt wurden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögengegenstände umfassen im Wesentlichen Forderungen aus geleisteten Anzahlungen auf langfristige Strombezugsverträge in Höhe von 73.846 T€ (Vorjahr 85.684 T€) sowie Handelsbestände an CO 2 -Zertifikaten in Höhe von 5.898 T€ (Vorjahr 10.371 T€). Davon haben die Forderungen aus geleisteten Anzahlungen auf langfristige Strombezugsverträge in Höhe von 73.846 T€ (Vorjahr 85.684 T€) eine Laufzeit von über einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten darüber hinaus noch nicht abziehbare Vorsteueransprüche in Höhe von 473 T€ (Vorjahr 538 T€). Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.155 T€ (Vorjahr 2.954 T€) betrifft im Wesentlichen geleistete Zahlungen aus der Auflösung des Gruppenportfolios in Höhe von 1.086 T€ (Vorjahr 2.770 T€). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der EPS beträgt unverändert zum Bilanzstichtag 26 T€. Bei der Kapitalrücklage in Höhe von 3 T€ handelt es sich um andere Zuzahlungen in das Eigenkapital der EPS gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Ein abführungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB resultiert zum Bilanzstichtag aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert und beläuft sich auf 798 T€ (Vorjahr 0 T€). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag 414 T€ (Vorjahr 2.064 T€). Eine Abführungssperre besteht für diesen Sachverhalt nicht. Rückstellungen
Die Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch Fondsanteile, die von der E.ON Pension Trust e.V., Essen, treuhänderisch verwaltet werden, besichert. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus der Energiebeschaffung (23.825 T€; Vorjahr 78.455 T€), Verpflichtungen aus dem Personalbereich (8.306 T€; Vorjahr 14.984 T€), Rückstellungen für Schadensersatzleistungen (5.124 T€; Vorjahr 0 T€) sowie Rückstellungen für noch nicht beschaffte Zertifikate aus dem BEHG (4.794 T€; Vorjahr 6.232 T€). Die Rückstellungen für Altersteilzeitverträge und Langzeitkonten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 770 T€ (Vorjahr 993 T€).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen die Beschaffungs- und Netznutzungskosten Strom und Gas. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen konzerninterne Energiebeschaffungskosten. Daneben bestehen Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber E.ON in Höhe von 5.608 T€ (Vorjahr 14.080 T€). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten aus langfristigen Stromlieferverträgen in Höhe von 80.219 T€ (Vorjahr 94.066 T€), Energie- und Stromsteuern in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 2.736 T€), für die zum Stichtag eine Forderung besteht, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 21.269 T€) sowie Verbindlichkeiten aus Abfindungen in Höhe von 1.329 T€ (Vorjahr 895 T€). Die sonstigen Verbindlichkeiten aus langfristigen Stromlieferverträgen in Höhe von 22.920 T€ (Vorjahr 22.920 T€) haben eine Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren, und in Höhe von 51.569 T€ (Vorjahr 63.506 T€) von mehr als fünf Jahren. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 16.385 T€ (Vorjahr 34.187 T€) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Derivative Finanzinstrumente Der Ausweis der Rückstellung aus Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB und der Drohverlustrückstellung gemäß § 249 HGB erfolgt unter den sonstigen Rückstellungen. Bei der Anwendung der Bewertungsmethoden wurden Marktpreise für Commodities berücksichtigt. Überwiegend werden Absatzverträge und Handelsgeschäfte mit physischer Erfüllung (schwebende Verträge) zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken (Preisänderungsrisiko) in Bewertungseinheiten zusammengefasst, die den jeweiligen Steuerungseinheiten des Handels- und dem Risikomanagementkonzept der Gesellschaft entsprechen. Bei den Grundgeschäften der Bewertungseinheiten handelt es sich um Strom- und Gas-Absatzverträge des Geschäftsbereichs und bei CO 2 um Bezugsverträge. Zur Bestimmung und Beurteilung der Positionen aus derartigen Geschäften ist ein geeignetes Risikomanagement in der Gesellschaft eingerichtet, welches auch zum Nachweis der prospektiven Effektivität verwendet wird. Die Risikopositionen werden im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig bestimmt und bei Überschreitung von Positionslimits geschlossen. Für zum Bilanzstichtag drohende Verpflichtungsüberschüsse innerhalb dieser Bewertungseinheiten erfolgt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ein Ausweis unter den Rückstellungen aus Bewertungseinheiten. Durch die Bildung der Bewertungseinheiten wurde die Bilanzierung einzelvertraglicher Drohverlustrückstellungen zum Abschlussstichtag vermieden. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der Bewertungseinheiten wird die Einfrierungsmethode angewendet. Soweit Bewertungseinheiten gebildet werden, sind diese als Portfolio-Hedges (Absicherung von Nettopositionen, Zusammenfassung von Grundgeschäften) aufgebaut und werden in Laufzeitbänder (Jahresscheiben) unterteilt, in welchen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme ausgeglichen haben und künftig voraussichtlich ausgleichen werden.
Durch die Bildung der Bewertungseinheiten wurde die Bilanzierung einzelvertraglicher Drohverlustrückstellungen zum Abschlussstichtag vermieden. Bei alternativer einzelvertraglicher Drohverlustermittlung hätten im Strombereich Drohverlustrückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr 269 Mio. €), im Gasbereich in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr 333 Mio. €) und im CO 2 -Bereich in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr 11 Mio. €) gebildet werden müssen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 2.467 T€. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Verpflichtungen aus Dienstleistungs- und Mietverträgen sowie aus offenen Bestellungen. Die Angaben betreffen in Höhe von 676 T€ verbundene Unternehmen. Für den Strom- und Gasbezug sowie für Kosten im Zusammenhang mit der Netznutzung bestehen vertragliche Verpflichtungen im branchenüblichen Umfang. Die Gesellschaft verpflichtete sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V., fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus Strom und Gas setzen sich jeweils aus den Kundensegmenten Weiterverteiler, Industrielle Großkunden und Geschäftskunden sowie dem Handelsgeschäft zusammen. Der Rückgang der Umsatzerlöse (-2.850.880 T€) resultierte im Wesentlichen aus der Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebes und dem damit verbundenen Angebotsstopp seit Oktober 2021 sowie aus der Marktpreisentwicklung. Die Umsatzerlöse enthalten 84.510 T€ periodenfremde Erlöse. Diese resultieren im Wesentlichen aus dem Strom- und Gasverkauf. Die sonstigen Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus dem Dienstleistungsgeschäft für Weiterverteiler [Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency (REMIT)], Portfoliomanagement, WebMarket, BEHG in Höhe von 1.065 T€ (Vorjahr 2.206 T€). Das Dienstleistungsgeschäft ist zum 01.07.2023 in die rEVUlution GmbH, Essen, durch Kaufvertrag übertragen worden. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 6.591 T€ (Vorjahr 6.186 T€) betreffen im Wesentlichen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 0 T€ (Vorjahr 6 T€) Erträge aus Währungsumrechnungen. Die periodenfremden Erträge in Höhe von 6.590 T€ (Vorjahr 6.159 T€) resultieren insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen (4.922 T€), aus der Auflösung von Wertberichtigungen (1.548 T€), aus sonstigen Lieferungen und Dienstleistungen sowie aus Gutschriften, die Vorjahre betreffen. Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren betreffen die Strom- und Gasbezugskosten sowie die Emissionszertifikate. Der Rückgang der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (-3.001.053 T€) resultierte aus dem Angebotsstopp aufgrund der Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebs sowie aus der Marktpreisentwicklung. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die Entgelte für die Nutzung der Strom- und Gasnetze enthalten. Der Materialaufwand enthält 76.058 T€ periodenfremde Aufwendungen. Diese betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Strom- und Gasbezug. Personalaufwand
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.427 T€ gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Aufwendungen für Altersversorgung um 2.805 T€, der den Rückgang der Löhne und Gehälter (- 1.157 T€) sowie der sozialen Abgaben (-221 T€) aus der weiteren Umsetzung des Interessenausgleichs Ramp Down überkompensiert. Abschreibungen
Die Abschreibungen entfallen ausschließlich auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 16.023 T€ (Vorjahr 16.525 T€) beinhalten insbesondere Schadensentschädigungen an Dritte von 4.867 T€ (Vorjahr 0 T€), Fremdlieferungen und -leistungen in Höhe von 7.448 T€ (Vorjahr 8.630 T€), Gerichts-, Notar- und Anwaltskosten in Höhe von 1.439 T€ (Vorjahr 2.487 T€), Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von 958 T€ (Vorjahr 2.520 T€) sowie übrige laufende Aufwendungen in Höhe von 391 T€ (Vorjahr 687 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige Steuern in Höhe von 8 T€ (Vorjahr 24 T€) sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 1 T€ (Vorjahr 6 T€). Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 654 T€ (Vorjahr 112 T€), davon für Fremdlieferungen und -leistungen in Höhe 620 T€ enthalten. Finanzergebnis
Im Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen war auch der Nettoertrag 1.562 T€ (Vorjahr -5.390 T€) aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen mit den Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzt sich aus Erträgen in Höhe von 140 T€ zusammen, die im Zusammenhang mit der Auflösung der Steuerrückstellungen für das Jahr 2023 entstanden sind. Erträge aus Verlustübernahme Im Rahmen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird ein Verlust in Höhe von 5.801 T€ (Vorjahr 176.029 T€) von der EDG übernommen. Sonstige Angaben Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG: Die EPS ist in das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Forderung aus dem Cash-Pooling auf 63.679 T€. Die Zinserträge hieraus betragen 1.543 T€. Die entsprechende Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Die EDG übernimmt unterschiedliche Dienstleistungen im kaufmännischen Verwaltungsbereich sowie im energiewirtschaftlichen Vertriebsbereich für die EPS. Der kaufmännische Dienstleistungsumfang umfasst Leistungen im Bereich der Unternehmenssteuerung, im Rechnungswesen, im Controlling, in der Personalwirtschaft und IT-Dienstleistungen. Daneben fielen Entgelte für Mieten und für die Immobilienverwaltung an. Die daraus resultierenden Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 3.453 T€ zum Bilanzstichtag. Die Aufwendungen für Dienstleistungen der E.ON Energy Markets GmbH, Essen, im Bereich IT und in der energiewirtschaftlichen Beschaffung haben einen Aufwand von 1.726 T€ ergeben. Aus den erbrachten Dienstleistungen im Rechnungswesen der E.ON Accounting Solutions GmbH, Regensburg resultieren 694 T€ Aufwand für die EPS. Die Aufwendungen für administrative Dienstleistungen der E.ON impulse GmbH, Essen, haben einen Aufwand von 663 T€ ergeben. Aus erbrachten Dienstleistungen im administrativen Bereich der EPS gegenüber der Westnetz GmbH, Dortmund, resultierte ein Ertrag von 553 T€. Durchschnittliche Beschäftigungszahl
Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Geschäftsvorfälle ereignet. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der EPS setzt sich wie folgt zusammen: Dipl. Ing. Elektrotechnik Christian Bleil Geschäftsführer E.ON Portfolio Solutions GmbH (ab 19.06.2023) Dipl. Kaufmann Jürgen Wilhelm Hartmann Geschäftsführer E.ON Portfolio Solutions GmbH (bis 13.07.2023) Dipl. Ökonom Rainer Saller (Vorsitzender der Geschäftsführung) Geschäftsführer E.ON Portfolio Solutions GmbH Bezüge der Geschäftsführung Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe des Konzernabschlusses der E.ON enthalten. Entwicklung des Anlagevermögens
München, den 16. Februar 2024 E.ON Portfolio Solutions GmbH Die Geschäftsführung Rainer Saller Christian Bleil Tätigkeit Elektrizitätsverteilung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2023der E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBHBilanz der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023E. ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG
Erläuterungen gem. § 6b Abs. 3 EnWG der E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen Die E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH, München, wird beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 262709 geführt. Die E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten zu führen. Die E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH erbringt im relativ geringen Umfang energiespezifische Dienstleistungen an verbundene Verteilnetzbetreiber (Elektrizitätsverteilung). Entsprechend den Festlegungen der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen, erstellt die E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH für diese Dienstleistungen Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023. Der Tätigkeitsabschluss wurden unter Berücksichtigung der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der Jahresabschluss der E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH. Für die Zwecke dieses Abschlusses wurden die gegenüber den verbundenen Verteilnetzbetreibern erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen im Berichtsjahr dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung zugeordnet, wohingegen im Rahmen des Jahresabschlusses eine Zuordnung zu den anderen Tätigkeiten innerhalb des Strom- und Gassektors erfolgte. Zuordnungsgrundsätze Aktiva Kapitalausgleichsposten Um die Tätigkeitsbilanzen auszugleichen, wurden auf der Aktivseite Ausgleichsposten erfasst. Sie wurden jeweils als Posten eigener Art ausgewiesen. Für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung wurde ein Aktivposten i.H.v. 49.600,75 Euro für den Ausgleich der Bilanz erfasst. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zuordnung der Umsatzerlöse für die Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung ist klar ersichtlich aus der Vertragsgrundlage. Die anteilig relevanten Aufwendungen für die Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen basieren auf Kostenabschätzungen der relevanten Fachbereiche.
München, den 16. Februar 2024 E.ON Portfolio Solutions GmbH Die Geschäftsführung Rainer Saller Christian Bleil Tätigkeit Gasverteilung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2023der E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBHBilanz der Tätigkeit Gasverteilung zum 31. Dezember 2023E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Gasverteilung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG
Erläuterungen gem. § 6b Abs. 3 EnWG der E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen Die E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH, München, wird beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 262709 geführt. Die E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten zu führen. Die E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH erbringt im relativ geringen Umfang energiespezifische Dienstleistungen an verbundene Verteilnetzbetreiber (Gasverteilung). Entsprechend den Festlegungen der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen, erstellt die E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH für dies Dienstleistung einen Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Der Tätigkeitsabschluss wurden unter Berücksichtigung der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses bildet der Jahresabschluss der E.ON PORTFOLIO SOLUTIONS GMBH. Für die Zwecke dieses Abschlusses wurden die gegenüber den verbundenen Verteilnetzbetreibern erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen im Berichtsjahr dem Tätigkeitsbereich Gasverteilung zugeordnet, wohingegen im Rahmen des Jahresabschlusses eine Zuordnung zu den anderen Tätigkeiten innerhalb des Strom- und Gassektors erfolgte. Zuordnungsgrundsätze Aktiva Kapitalausgleichsposten Um die Tätigkeitsbilanzen auszugleichen, wurden auf der Aktivseite Ausgleichsposten erfasst. Sie wurden jeweils als Posten eigener Art ausgewiesen. Für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung wurde ein Aktivposten i.H.v. 1.589,00 Euro für den Ausgleich der Bilanz erfasst. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zuordnung der Umsatzerlöse für die Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung ist klar ersichtlich aus der Vertragsgrundlage. Die anteilig relevanten Aufwendungen für die Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen basieren auf Kostenabschätzungen der relevanten Fachbereiche.
München, den 16. Februar 2024 E.ON Portfolio Solutions GmbH Die Geschäftsführung Rainer Saller Christian Bleil Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die E.ON Portfolio Solutions GmbH, München Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Portfolio Solutions GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON Portfolio Solutions GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
München, den 16. Februar 2024 KPMG
AG
Weinmann, Wirtschaftsprüfer Reule, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 19. Februar 2024 festgestellt. |
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