Rapp
Handels-GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.080,06 |
1.358,06 |
| I.
Sachanlagen |
2.080,06 |
1.358,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
60.617,51 |
159.855,21 |
| I.
Vorräte |
40.143,73 |
94.967,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.905,37 |
63.707,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.568,41 |
1.180,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
190,00 |
178,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
18.708,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.595,57 |
161.391,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.318,70 |
5.739,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
13.681,30 |
20.260,54 |
| B.
Rückstellungen |
900,00 |
41.229,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.376,87 |
114.422,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.420,36 |
107.641,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.595,57 |
161.391,27 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Prüfungspflicht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Bewertungsvorschriften
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
III. Angaben zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der Rapp Handels GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG
hat zu einer notwendigen Durchbrechung der angewandten
Ansatz-, Bewertungs- und der Ausweisstetigkeit wie folgt
geführt:
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellung
wurden die Neuregelungen des BilMoG angewandt.
Die Verpflichtung aus den
Altersversorgungsverträgen wurden mit den
Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen
verrechnet.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden
beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen
wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern
der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von
Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden
Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Bei der Bewertung
wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Selbständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR
150 und EUR 1.000 wurden zu einem Sammelposten
zusammengefasst und werden gleichmäßig über
5 Jahre abgeschrieben.
III.
Angaben zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Die Gesellschaft hat zur Berechnung der
Pensionsrückstellungen die Projected Unit Credit
Method unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G
von Klaus Heubeck gewählt. Der Rechnungszins wurde mit
5,15% angesetzt. Als Einkommenstrend wurden 3%, als
Inflationstrend 2% und als Rententrend ebenfalls 2%
angesetzt (§ 285 Nr. 24 HGB).
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag nachfolgend dargestellte
Verbindlichkeiten:
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
37.707,44
|
- davon sonstige
Verbindlichkeiten
|
37.707,44
|
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahre TEUR 0.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Markus Rapp, Kaufmann, geführt.
Pforzheim, den 29. Februar 2012
Rapp Handels - GmbH
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2012 festgestellt.
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