MARINA FÜRSTENBERG GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von zivilen Schiffen, Booten und Yachten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cardinal Cruisers GmbH (vormals: Lindentor 1037. V V GmbH)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.09.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeines Der Jahresabschluss der Cardinal Cruisers GmbH ("Gesellschaft") (vormals: Lindentor 1037. V V GmbH, Berlin), Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221406B, wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Durch den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der Vorratsgesellschaft Lindentor 1037. V V GmbH kam es zur wirtschaftlichen Neugründung der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat die Geschäftstätigkeit mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember Januar 2020 aufgenommen. Die Angaben zu den Vorjahreswerten in der Bilanz beziehen sich auf die Eröffnungsbilanzwerte zum 22. September 2020. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Der im Zuge des erstmaligen Ansatzes im Zeitpunkt der Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit (Asset Deal) entstandene negative Geschäfts- und Firmenwert wurde anteilig auf die Vermögensgegenstände verteilt. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände wurden entsprechend abgestockt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei Booten 15 bis 20 Jahre, bei anderen Anlagen, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Für geringwertige Anlagegüter wendet die Gesellschaft analog die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungs-vereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Flüssige Mittel sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten bewertet. Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird nicht ausgeübt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem Steuersatz in Höhe von 30,5 %. Für erhaltene, nicht rückzahlbare, zweckgebundene Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde ein gesonderter Passivposten nach § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB gebildet und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens anteilig aufgelöst. Die Auflösung des Sonderpostens ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als gesonderter Posten unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.
II. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Nachfolgenden dargestellt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenstände haben TEUR 16 eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 319 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 490 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 1.981 sonstige Verbindlichkeiten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen TEUR 1.981 gegenüber Gesellschaftern. III. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mitarbeiter Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 wurden im Durchschnitt 11 Arbeitnehmer beschäftigt. Berlin, den 02. Dezember 2024 gez. Jérôme Faucheur de Battisti (Geschäftsführer)
Berlin, den 02. Dezember 2024 gez. Jérôme Faucheur de Battisti Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Dezember 2024 |
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