Beteiligungsgesellschaften
PSD Bank München eG
AugsburgStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Uwe Fischer seit 3.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Timo Memmer seit 27.5.2025 | Prokura |
Stephan Wellhöfer seit 27.5.2025 | Prokura |
Thomas Palus seit 29.3.2023 | Vorstandsmitglied |
Monika Maria Gürtner seit 5.5.2021 | Prokura |
Karen Lehmann-Martin seit 5.6.2008 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PSD Bank München eGAugsburgJahresabschluss zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der GeschäftstätigkeitDie PSD Bank München eG ist eine eingetragene Genossenschaft, die der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen ist. Die Bank hat als zentrales Geschäftsfeld das Privatkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Im Bankgeschäft haben wir derzeit 117 Beschäftigte. Wir sind eine regionale genossenschaftliche Direktbank, die trotz dieser konsequenten Positionierung persönlich und telefonisch für die Kunden in der Region Südbayern erreichbar ist, da wir trotz des Direktbank-Charakters Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Wir bieten den Kunden einfache und unkomplizierte Produkte zu günstigen Preisen an. Es ist uns besonders wichtig, unseren Kunden die verschiedenen Zugangswege zur Bank und zu unseren Mitarbeiter-Teams anzubieten. II. WirtschaftsberichtII.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Kreditgenossenschaften Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8%). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken weiter vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,8 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,7 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,8 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandprodukts bei. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, hier stützten die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich um 2,1 %. Der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse im Jahr 2022 anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 1,8 % bzw. 3,0 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % und 6,6 % gestiegen waren. Da Importe jedoch stärker sanken als die Exporte, wirkte der Außenhandel als Ganzes rechnerisch mit einem Wachstumsbeitrag von +0,6 Prozentpunkten dem Rückgang des Bruttoinlandprodukts entgegen. Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Befördert wurde das Einnahmewachstum vor allem durch steigende Sozialbeiträge und höhere Verkaufserlöse. Stärkste Treiber des Ausgabenwachstums waren Anpassungen bei den Renten und Pensionen sowie höhere Zinsaufwendungen. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum nominal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 % im Vorjahr auf 2,0 % nach. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3%). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um rund 300.000 auf einen neuen Rekordwert von gut 45,9 Millionen Menschen. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Beide Notenbanken erreichten damit 2023 die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagenfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihenmärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit Erholung. In der Folge fielen die Renditen der Staatsanleihen. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an, um daraufhin im Zuge der US-Regionalbankenkrise und der Schieflage der Credit Suisse wieder nachzugeben. Dieses Auf und Ab setzte sich im weiteren Jahresverlauf fort. Im vierten Quartal und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die europäische Gemeinschaftswährung wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 US-Dollar auf. Dabei profitierte der Euro von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die ihre Leitzinsen um 200 Basispunkte erhöhte, während die US-Notenbank Fed ihre Leitzinsen um niedrigere 100 Basispunkte anhob. Dennoch blieb der Euro relativ zum Dollar anfällig und reagierte insbesondere auf Veränderungen der geopolitischen Lage und das Zinsverhalten der EZB. Da die Finanzmärkte zum Jahresende für die Fed bereits deutliche Leitzinssenkungen im Jahr 2024 einpreisten, konnte sich der Euro wieder erholen und mit 1,10 Dollar das Jahr 2023 beschließen. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg in den ersten zwei Monaten des Jahres 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken und die Abwicklung der Schweizer Großbank Credit Suisse die Finanzmärkte. Der DAX verlor bis Mitte März 5,5 % seines Kurswertes. Danach beruhigten sich die Märkte und ermöglichten eine Erholung der Aktienmärkte von dem kurzzeitigen Einbruch. Zum Jahresende verstärkte sich diese Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen. Der DAX schloss das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Der deutsche Leitindex entwickelte sich damit ähnlich zum Euro Stoxx 50, der 19,2 % zulegen konnte. II.2 Leistungsindikatoren Definition unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis (inkl. laufender Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren) und dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Zusätzlich haben wir daneben die Kostenquote als wichtigen Leistungsindikator erkannt (Allgemeine Verwaltungsaufwendungen * 100 / durchschnittliche Bilanzsumme). Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR (Eigenmittel des Instituts in Prozent des Gesamtrisikobetrags). Als bedeutsamer Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. In den nächsten Abschnitten des Lageberichts wird auf deren Entwicklung bei der Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Genossenschaft sowie im Rahmen des Prognoseberichts eingegangen. Entwicklung unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Die CIR lag im Geschäftsjahr bei 102,4 % und somit über unserem Prognosewert (Steigerung um 17,8 BP). Die harte Kernkapitalquote belief sich auf 21,27 %; ein Zuwachs von 2,64 % gegenüber dem Vorjahr, unsere Prognose wurde deutlich übertroffen. Die Kostenquote erhöhte sich auf 0,82 % und lag leicht über unserer Prognose von 0,78 %. Unser BE vor Bewertung/dBS verminderte sich von 0,13 % auf -0,02 %. Wesentliche Abweichungen zu den im Vorjahr getroffenen Prognosen ergaben sich bei der Entwicklung der Wertpapieranlagen, dem Einlagengeschäft und der Ertragslage, aufgrund der Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Das Ergebnis hat sich dadurch insgesamt schlechter als geplant entwickelt. Bei der Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage sowie im Rahmen des Prognoseberichts wird auf deren Entwicklung eingegangen. II.3 Geschäftsverlauf der PSD Bank München eG
Die Bilanzsumme verringerte sich um 5,2 %. Maßgeblich hierfür war insbesondere der Rückgang bei den Kundeneinlagen. Die außerbilanziellen Geschäfte setzen sich aus Bürgschaften in Höhe von 80 TEUR, aus unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 27.627 TEUR und derivativen Geschäften in Höhe von nominell 192.000 TEUR zusammen.
Im Berichtsjahr reduzierte sich das Kreditvolumen aufgrund der stark rückläufigen Nachfrage wegen des gestiegenen Zinsniveaus und weiterhin hohen Immobilienpreisen in der Region. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Privatkunden insbesondere bei privaten Immobilienfinanzierungen. Die Wertpapieranlagen haben sich infolge von Fälligkeiten reduziert.
Die geplanten Ziele wurden bei den Spareinlagen nicht erreicht, bei den anderen höherverzinslichen Einlagen wurden die Planwerte übertroffen. Die Kundengelder insgesamt reduzierten sich im Berichtsjahr wegen größerer Einlagenabzüge, u.a. aufgrund der anhaltenden starken Wettbewerbssituation. Der Rückgang der Spar- und Sichteinlagen ist teilweise zurückzuführen auf eine Verschiebung zu Gunsten der anderen befristeten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten primär Förderdarlehen der DZ Bank, die Veränderung ist vor allem auf ein Termingeld der Bayerischen Landesbank zurückzuführen.
Das zinsunabhängige Dienstleistungsgeschäft ist für unser Kreditinstitut weiterhin von untergeordneter Bedeutung. Die gestiegenen Erträge aus dem Zahlungsverkehr sind zurückzuführen auf die, in 2022, eingeführten Kontoführungsgebühren. Beteiligungen Wir halten Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von rund 6 Mio. EUR. Der Anteil an unserem verbundenen Unternehmen, der PSpDV Immobilien GmbH macht davon 52 TEUR aus. Investitionen Im Berichtsjahr wurde in die Weiterentwicklung der digitalen Angebote investiert. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr war durch keine außergewöhnlichen Vorgänge gekennzeichnet. II.4 Lage der PSD Bank München eG II.4.1 Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Bank haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV - Posten 2.
Die Entwicklung der Ertragslage entsprach nicht unserer Prognose. Im Berichtsjahr war ein deutlicher Rückgang des Zinsüberschusses zu verzeichnen. Die Veränderung begründet sich hauptsächlich durch gestiegene Zinsaufwendungen bei den Kundeneinlagen. Die Verbesserung des Provisionsüberschusses ist zurückzuführen auf die, in 2022 eingeführten Kontoführungsgebühren. Die Auflösung von Pensionsrückstellungen führte zu einer Verbesserung beim sonstigen betrieblichen Ergebnis. Die Erhöhung der Verwaltungsaufwendungen ist im Wesentlichen zurückzuführen auf gestiegene Aufwendungen für Beratungstätigkeiten. Aufgrund tariflicher Anpassungen und einer leichten Erhöhung der Mitarbeiterzahl hat sich der Personalaufwand leicht erhöht. Die Aufwands-/Ertragsrelation (Cost-Income-Ratio - CIR) (vgl. Definition im Abschnitt II,2) erhöhte sich von 84,6 % im Vorjahr auf 102,4 %, bedingt durch den rückläufigen Zinsüberschuss und die gestiegenen Kosten. Die Kostenquote erhöhte sich von 0,71 % auf 0,82 %. Hieraus ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein rückläufiges BE vor Bewertung/dBS von 0,13 % auf -0,02 %. Das Bewertungsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert, vor allem wegen höheren Zuschreibungen bei den Eigenanlagen, aufgrund der Kapitalmarktentwicklung. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit hat sich im Vorjahresvergleich wesentlich verbessert, Ursachen hierfür ist im Wesentlichen das verbesserte Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft. Von diesem Ergebnis wurden 8,7 Mio. EUR den Vorsorgereserven nach § 340g HGB zugeführt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn über 991 TEUR wie folgt zu verwenden: Die Ausschüttung einer Bardividende in Höhe von 1 % (102 TEUR) und eine Zuweisung zu den Rücklagen in Höhe von 889 TEUR. II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage Die Entwicklung der Finanzlage war angemessen, da die vorhandenen liquiden Mittel im Geschäftsjahr ausreichend waren, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Mindestreservebestimmungen und Bestimmungen der CRR) zu erfüllen. Den Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit konnte im Berichtsjahr stets nachgekommen werden. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ration (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 167 % aus. Neben den dargestellten liquiden Mitteln stehen uns kurzfristig verfügbare Kreditlinien bei unserer genossenschaftlichen Zentralbank (DZ BANK AG) und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB zur Verfügung. Die eingeräumten Kreditlinien der DZ BANK AG haben wir im Jahresverlauf nicht in Anspruch genommen. Unsere Refinanzierungsstruktur ist weitgehend unabhängig von den Interbanken- und Kapitalmärkten und überwiegend durch Geschäftsbeziehungen mit den Privatkunden geprägt. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist auch in den folgenden Jahren aufgrund der vorhandenen Liquiditätsreserven sowie der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund nicht zu rechnen. Bis zur Erstellung des Lageberichts liegen keine Anhaltspunkte für Umstände vor, die die Liquiditätslage der Bank nachteilig verändern könnten. II.4.3 Vermögenslage Die Entwicklung der Vermögenslage hat unsere in der Vorperiode berichtete Prognose übertroffen. Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Die Bank verfügt über eine angemessene Eigenkapitalausstattung, da sie den Anforderungen entspricht und darüber hinaus ein stetiges Geschäftswachstum in den nächsten Jahren erlaubt. Veränderungen beim Eigenkapital ergaben sich durch Gewinnthesaurierung. Daneben besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 37.000 TEUR (Vorjahr: 28.300 TEUR). Der Anteil der bilanziellen Eigenmittel an der Bilanzsumme hat sich von 7,21 % auf 8,07 % erhöht. Die harte Kernkapitalquote (vgl. Definition im Abschnitt II.2) beläuft sich auf 21,27 % und konnte gegenüber dem Vorjahr erhöht werden. Die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestgröße wurde jederzeit erfüllt. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (Quotient aus Nettogewinn (Nettogewinn = Jahresüberschuss nach Steuern) und Bilanzsumme) beläuft sich auf 0,05 %. Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme beträgt 59 %. Der Schwerpunkt der Kundenfinanzierungen liegt im Bereich der privaten Immobilienfinanzierungen. Von den Kundenfinanzierungen sind rund 87 % grundpfandrechtlich abgesichert. Risiken im Kreditgeschäft sind in voller Höhe durch Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgeschirmt. Latente Risiken sind durch Pauschalwertberichtigungen und Pauschalrückstellungen abgedeckt. Die aufsichtsrechtlichen Kreditgrenzen sowie die festgelegten Kreditbeschränkungen nach § 49 GenG wurden im Berichtszeitraum stets eingehalten. Wertpapiere Die Wertpapieranlagen unserer Bank setzen sich wie folgt zusammen:
Die eigenen Wertpapieranlagen haben insgesamt einen Anteil von 37 % an der Bilanzsumme. Hiervon entfällt ein Anteil von 62 %-Punkten auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 38 %- Punkten auf Anteile an Investmentfonds (Aktivposten 6). Vom gesamten Wertpapierbestand wurde ein Teilbetrag in Höhe von 413.048 TEUR nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Dadurch wurden Abschreibungen in Höhe von 39.342 TEUR vermieden. Strukturierte Finanzinstrumente bestehen in Form von einfach und mehrfach kündbaren Schuldverschreibungen und aufgrund ihrer Zinsgestaltung strukturierter Wertpapiere. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen. Weitere wesentliche Aktiv- und Passivstrukturen Aufgrund der Entwicklung der Zinsstrukturkurve war keine weitere Erhöhung einer Drohverlustrückstellung i. V. m. der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs erforderlich. Derivategeschäfte Zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-Passiv-Steuerung) wurden Zinsderivate in einem Umfang von 192.000 TEUR eingesetzt. Im Geschäftsjahr wurden Zinsderivate in Höhe von 35 Mio. EUR abgeschlossen. Diese Derivate werden in die verlustfreie Bewertung des Zinsbuches einbezogen. II.5 Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Das Volumen des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region ging zurück. Sowohl beim Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft waren Rückgänge zu verzeichnen. Die Ertragslage der Bank hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Die in der Vorperiode berichteten Prognosen wurden nicht erreicht. Gründe hierfür waren insbesondere die gedämpfte Konjunktur, die stark inverse Zinsstrukturkurve, Entwicklung der Kundeneinlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Zinsergebnis. Die Vermögenslage ist angemessen, weil die Bank durch eine entsprechende Eigenkapitalausstattung die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr übererfüllt hat. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Einzelwertberichtigungen, Einzelrückstellungen und Pauschalwertberichtigungen und Pauschalrückstellungen gebildet worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung sind angemessen, da sie den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen entsprechen. Wir beurteilen die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses, aufgrund der oben dargestellten Entwicklung, im Hinblick auf die Ertragslage als ungünstig, im Bezug auf die Vermögenssituation als günstig. III. Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht)III.1 Risikomanagementsystem Die Ausgestaltung unseres Risikomanagements ist bestimmt durch unsere Geschäfts- und Risikostrategien, die hieraus abgeleiteten operativen Plandaten sowie die Risikotragfähigkeit der Bank. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizieren, quantifizieren, beurteilen und dokumentieren wir unsere Risiken. Wir legen die für uns wesentlichen Risiken fest und entwickeln entsprechende Risikostrategien. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 3 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen berücksichtigt. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, beträgt das Risikodeckungspotenzial zum Bilanzstichtag 163 Mio. EUR. Die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken betragen 89 Mio. EUR. Die Risiken sind wie folgt auf unsere wesentlichen Risikoarten verteilt: Marktpreisrisiken 41 Mio. EUR, Adressenausfallrisiken 41 Mio. EUR, weitere Risiken 7 Mio. EUR (davon operationelle Risiken 0,6 Mio. EUR). Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, da die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung bzw. Ad-hoc-Berichterstattung werden Vorstand und Aufsichtsrat informiert. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit aller Risikocontrolling- und Risikomanagement-Aktivitäten werden durch die Interne Revision geprüft. Die Steuerung unserer Risiken erfolgt insbesondere im Rahmen der ökomischen Risikotragfähigkeit. Aus dem Risikodeckungspotenzial leiten wir unser Gesamtbankrisikolimit in Höhe von 131 Mio. EUR ab, welches wir in festgelegte Teilrisikolimite für die wesentlichen Risiken untergliedern. Unser Stresstestkonzept umfasst die beiden Steuerungsperspektiven der Bank (ökonomische und normative Perspektive) und fokussiert hierbei jeweils die Adäquanz der Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank. Im Rahmen des Stresstestkonzept ermitteln wir regelmäßig und anlassbezogen die Auswirkungen von Stresstests, adversen Szenarien und Sensitivitätsanalysen. Die Reflexion und kritische Würdigung dieser Auswirkungen ist ein zentrales Element unseres Risikomanagements. Im Folgenden erläutern wir das Risikomanagement unserer wesentlichen Risiken. III.2 Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiken Die Zinsrisiken messen wir monatlich mit dem Software Modul VR Control Zinsmanagement, VaR, wobei ein Konfidenzniveau von 99,9 % zur Anwendung kommt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Teilrisikolimit gegenübergestellt, dessen Überschreiten die Anwendung bestimmter Maßnahmen auslöst. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen hat die Bank für die wesentlichen variablen Positionen Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Aufgrund des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos ist ein Rückgang des Zinsbuchbarwertes nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Die Bank setzt bei ihrer Zinsrisikosteuerung auf Gesamtbankebene Zinssicherungsinstrumente ein. Im Rahmen der Aktiv / Passiv-Steuerung haben wir Zinsswaps abgeschlossen. Das Zinsänderungsrisiko wirkte sich auch in der Drohverlustrückstellung i. V. mit der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs aus. Sonstige Marktpreisrisiken Daneben bestehen keine weiteren wesentlichen Marktpreisrisiken. III.3 Adressenausfallrisiken Forderungen an Kunden Das Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft messen wir mittels des Kreditportfoliomodells Kundengeschäft aus dem Software-Modul VR-Control KRM mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Der Risikoausweis umfasst den unerwarteten Verlust, welcher als barwertig ermittelter Credit Value at Risk (CVaR) ermittelt wird. Die Überwachung und Steuerung des Kreditgeschäfts erfolgt auf der Basis von Limitierungen sowie Steuerungsvorgaben für das Neugeschäft. Unsere Auswertungen geben Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen, Größenklassen, Sicherheiten und Risikoklassen. Risikokonzentrationen sind nicht vorhanden. Risikovorsorge wird auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Rahmen der Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage. Eigenanlagen Für die Identifizierung, Beurteilung und Überwachung der Risiken greifen wir auf die Ratingergebnisse von Ratingagenturen und Veröffentlichungen zurück. Die Messung der Adressrisiken bei den Eigenanlagen erfolgt durch das Kreditportfoliomodell für Eigengeschäfte indem das zukünftige Verhalten definierter Risikoparameter auf Basis von Zufallszahlen in einer Monte-Carlo-Simulation abgebildet wird (Konfidenzniveau 99,9 %). Der Risikoausweis umfasst den unerwarteten Verlust, welcher als barwertig ermittelten Credit Value at Risk (CVaR) ermittelt wird. Diesen Risiken begegnen wir dadurch, dass wir keine Wertpapiere von Emittenten bzw. aus Emissionen erwarben, deren Rating von einer anerkannten Ratingagentur mit schlechter als "Investment Grade" beurteilt wurde. Das Ausfallrisiko inländischer und ausländischer Emittenten begrenzen wir durch ein System interner Strukturlimite. Für weitere Ausführungen zu den Eigenanlagen verweisen wir auf unsere Darstellungen im Rahmen der Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage. Länderrisiken Länderrisiken sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung. III.4 Liquiditätsrisiken Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll mit Risikodeckungspotential begrenzt und somit nicht in die klassische Risikotragfähigkeit integriert werden kann, haben wir diesbezüglich einen weiteren Prozess (Liquiditätstragfähigkeit) in die Risikosteuerungs- und Controllingprozesse aufgenommen. Die Überwachung der Liquiditätstragfähigkeit bzw. die Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos erfolgt mit Hilfe entsprechender Liquiditätsablaufbilanzen (LAB). Sofern sich hieraus im Zeitverlauf ein kumulierter Zahlungsmittelbedarf entwickelt, prüfen wir, ob dieser mit dem jeweilig definierten Liquiditätsdeckungspotential (LDP) für einen zuvor definierten Zeitraum (Liquiditätshorizont bzw. Überlebenshorizont) im jeweiligen betrachteten Szenario abgedeckt werden kann. Weiter wird zur frühzeitigen Erkennung eines Liquiditätsengpasses die LCR-Kennziffer gemessen und gesteuert. Im Geschäftsjahr lag sie stets über dem geforderten Mindestwert von 100 %. Zusätzlich haben wir eine Warngrenze in Höhe von 125 % definiert. Darüber hinaus wird die Liquidität durch Fälligkeitslisten überwacht. Zur Sicherstellung der mittel- bis langfristigen strukturellen Liquidität beobachten wir regelmäßig die NSFR (Net Stable Funding Ratio). Damit beurteilen wir insbesondere die Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungen sowie unsere Stressresistenz insgesamt. Zum Bilanzstichtag lag die NSFR über der Mindestanforderung von 100 %. Das Refinanzierungskostenrisiko berechnen wir regelmäßig auf Basis von Veränderungen des Liquiditätsspreads unseres maßgeblichen Refinanzierungssatzes. Das ermittelte Refinanzierungskostenrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. In Hinblick auf unsere Refinanzierungsquellen verweisen wir auf Abschnitt II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich eingestuft. Eine Liquiditätsmanagementfunktion wurde mit dem Ziel der Liquiditätssteuerung eingerichtet, um in Phasen eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses einschließlich eines Stressfalls die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Unterschreitung der bankaufsichtlichen LCR-Mindestquote zu verhindern. Zudem wurde für den Fall eines Liquiditätsengpasses ein Notfallplan festgelegt. Im Rahmen der Eigenanlagen-Liquiditätsstrategie (neu: Treasury-Strategie) streuten wir die Positionen der Liquiditätsreserve über Laufzei- ten und Emittenten, um ein hohes Maß an Liquidierbarkeit zu erreichen, damit wir jederzeit kurzfristig auf unerwartete Zahlungsstromschwankungen reagieren können. III.5 Operationelle Risiken Wesentliche identifizierte operationelle Risiken werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst, analysiert und überwacht. Die operationellen Risiken werden in ihrer Höhe im Rahmen einer Expertenschätzung aus den Erfahrungen der Vorjahre abgeleitet und einem definierten Limit gegenübergestellt. Zudem werden auch Worst-Case-Annahmen im Rahmen von regelmäßigen Stresstests berücksichtigt. Den operationellen Risiken begegnen wir mit unterschiedlichen Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere Arbeitsanweisungen, die Einhaltung einer ausreichenden Funktionstrennung, die laufende Optimierung der Arbeitsabläufe, Mitarbeiterschulungen, der Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten, laufende Investitionen in neue DV-Systeme über die von uns beauftragte Rechenzentrale, Backup-Einrichtungen, Prüfung der Verfahren und Systeme durch die Interne Revision und Versicherungen (z.B. Diebstahl- und Betrugsrisiken). Zusätzlich hat unser Haus eine Notfallplanung erstellt. Dem Rechtsrisiko begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare. Bei Rechtsstreitigkeiten nehmen wir juristische Hilfe und Rechtsberatung in Anspruch. Im Geschäftsjahr sind keine operationellen Risiken mit spürbarer Ertragsauswirkung eingetreten. III.6 Weitere Risiken Wir führen derzeit im Wesentlichen Verbundbeteiligungen. Wir beurteilen Beteiligungsrisiken als wesentliche Risikoart. Die Risikomessung erfolgt mittels eines pauschalen Risikobetrags von 22,4 %. Das ermittelte Beteiligungsrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. Die Risiken aus unserem Immobilienportfolio messen wir mittels Abschlägen nach VaR vom Marktwert bzw. der stillen Reserven des Direktbestandes. Das ermittelte Immobilienrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. III.7 Gesamtbild der Risikolage Zusammenfassend ist die Risikolage insgesamt als geordnet einzustufen, da die Risikotragfähigkeit im Geschäftsjahr 2023 unter den definierten Risikoberechnungen gegeben war. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen haben wir im Jahr 2023 und zum Bilanzstichtag 31.12.2023 jederzeit eingehalten. Wir verweisen hierzu ergänzend auf unsere Ausführungen bei der Vermögenslage. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation der Bank voraussichtlich gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. IV. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)Die Prognosen, die sich auf die voraussichtliche Entwicklung der PSD Bank München eG für das nächste Geschäftsjahr 2024 beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen und Planungsrechnungen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Kreditgenossenschaften Das geschäftliche Umfeld und die Entwicklung der Kreditgenossenschaften werden nach unseren Einschätzungen auch im kommenden Geschäftsjahr von einem intensiven Wettbewerb, sich weiter entwickelnden Kundenansprüchen, steigendem Margendruck, wachsenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen, hohen Volatilitäten der Kapitalmärkte und den Auswirkungen des Klimawandels geprägt. Voraussichtlicher Geschäftsverlauf und voraussichtliche Lage Unsere Planung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: In Erwartung einer stagnierenden und weiterhin rezessiven konjunkturellen Wirtschaftsentwicklung gehen wir für das nächste Geschäftsjahr von einer niedrigen Nachfrage im Kundenkreditgeschäft aus. Im Einlagengeschäft gehen wir von keinem Wachstum aus. Wesentliche Investitionen haben wir nicht vorgesehen. Für die Ertragslage ist auch im kommenden Jahr die Entwicklung der Zinsspanne von entscheidender Bedeutung. Wir rechnen auf Basis der aktuell noch inversen Zinsstrukturkurve und durch den hohen Wettbewerbsdruck mit einem erheblich fallenden Zinsüberschuss für 2024. Nach dem Ergebnis unserer aktuellen Berechnungen erwarten wir einen Verlustüberhang in Verbindung mit der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs in Form einer Gegenüberstellung der zinsinduzierten Barwerte mit den Buchwerten unter Berücksichtigung der Risiko- und Bestandsverwaltungskosten und eine deutliche Zuführung zur Drohverlustrückstellung. Gemäß unserer Zinsprognose, die bis Ende 2024 von Rückgängen ausgeht (3 Monate 3,40 %, 2 Jahre 2,75 %, 5 Jahre 2,65 %, 10 Jahre 2,60 %) erwarten wir positive Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis und auf die Drohverlustrückstellung, so dass wir insgesamt ein ausgeglichenes Ergebnis planen. Die Personalaufwendungen werden nach unseren Planungen im nächsten Geschäftsjahr aufgrund der tariflichen Gehaltssteigerungen und Neueinstellungen leicht steigen. Bei den Sachaufwendungen rechnen wir durch konsequentes Sachkostenmanagement mit einem geringfügigen Rückgang. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird neben der weiteren konjunkturellen Entwicklung auch erheblich durch die regionale Wirtschaftsentwicklung beeinflusst, daher gehen wir bei der Einzelrisikovorsorge für das Kreditgeschäft von einem geringfügigem Anstieg aus. Bei unserem Wertpapierbestand gehen wir von keinen nennenswerten Abschreibungen aus. Gemäß der aktuellen Ergebnisvorschau entwickelt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung deutlich rückläufig und fällt signifikant negativ aus. Aufgrund unserer Zinsprognose zum Jahresende planen wir mit einem insgesamt ausglichenen Ergebnis. Im nächsten Geschäftsjahr ist die Verschmelzung mit unserer Tochter, der PSpDV Immobilien GmbH, beabsichtigt. Hierbei sollen erhebliche stille Reserven gehoben werden, die in der Planung nicht berücksichtigt sind. Über die Verschmelzung zur Aufnahme wird in der Generalversammlung der PSD Bank München eG entschieden. Erwartete Auswirkungen auf unsere bedeutsamsten Leistungsindikatoren Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen und Annahmen erwarten wir für das nächste Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf unsere bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren (vgl. Definition Abschnitt II.2): - Das Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme wird erheblich fallen und deutlich negativ ausfallen. Die durch die beabsichtige Verschmelzung mit der PSpDV Immobilien GmbH freigesetzten stillen Reserven werden das Betriebsergebnis vor Bewertung positiv beeinflussen. - Die Cost Income Ratio wird erheblich steigen. - Nach unseren Prognosen gehen wir, ohne Berücksichtigung der Effekte aus der beabsichtigten Verschmelzung mit der PSpDV Immobilien GmbH, davon aus, dass die harte Kernkapitalquote stabil bleibt. Der aufsichtsrechtlich geforderte Mindestwert wird nach unseren Prognosen eingehalten. Gesamtaussage Insgesamt erwarten wir ohne Berücksichtigung der Hebung der stillen Reserven aus der beabsichtigten Verschmelzung unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass sich Geschäftsverlauf und Lage der PSD Bank München eG hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor Bewertung deutlich negativ entwickeln werden, das Bewertungsergebnis jedoch bis zum Jahresende auf Grund von erwarteten Zinsrückgängen positiv ausfällt und das Betriebsergebnis nach Bewertung ausgeglichen ist. Die jederzeitige Einhaltung der Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität sind voraussichtlich gewährleistet. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist aufgrund einer planvollen Liquiditätsvorsorge und ausreichend zur Verfügung stehenden Refinanzierungsmöglichkeiten bei der vom Interbankenmarkt weitgehend unabhängigen Refinanzierungsstruktur auch im nächsten Geschäftsjahr nicht zu rechnen. Die Risikotragfähigkeit der Bank wird voraussichtlich weiterhin gegeben sein. Risiken Wesentliche Risiken für die Ertragslage bestehen im kommenden Jahr bei einer deutlich schlechteren Konjunkturentwicklung, die zu einer rückläufigen Geschäftsentwicklung führen könnte und bei einer stark steigenden Zinsstrukturkurve, die zu einer Beeinträchtigung des geplanten Zinsergebnisses führen könnte. Sollten das Zinsniveau oder das Wachstum des Geschäftsvolumens ungünstig von unseren Erwartungen abweichen, würde sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse unserer Stressszenarien die Ertragslage verschlechtern. Chancen Wesentliche Chancen für die Vermögens- und Ertragslage und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf bestehen im nächsten Geschäftsjahr insbesondere bei einer deutlich besseren Konjunkturentwicklung als prognostiziert, was zu einer positiveren Geschäftsentwicklung führen könnte. Sollten sich die Zinsen im Vergleich zur Planung weiter rückläufig entwickeln und die Zinskurve sich wieder normalisieren, ergeben sich Chancen für die Ertragslage. V. ZweigniederlassungenEs bestehen keine Zweigniederlassungen.
Augsburg, den 28.03.2024 PSD Bank München eG Der Vorstand gez. Karen Lehmann-Martin gez. Jürgen Haschka gez. Thomas Palus Bericht des AufsichtsratsDas Jahr 2023 war für unsere Bank ein Jahr der strategischen Neuausrichtung in einem anspruchsvollen geschäftlichen Umfeld. Dabei gab es erste sichtbare Entwicklungsfortschritte, auf den Ergebnissen kann in den Folgejahren aufgebaut werden. Der eingeschlagene Weg muss allerdings konsequent und mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit dem Prüfungsbericht im Zusammenhang mit der Prüfung nach § 53 GenG. Hierzu trat er zu sieben Sitzungen und einer Klausurtagung zusammen und nahm an Besprechungen mit der vom Vorstand beauftragten Beratungsgesellschaft sowie der Spitzenorganisation der Volks- und Raiffeisenbank (BVR) teil. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat sich der Aufsichtsrat nicht beschließende Ausschüsse gegeben. Diese sind: Prüfungsausschuss (3 Sitzungen), Personalausschuss (7 Sitzungen), Strategieausschuss (5 Sitzungen). Ein Mitglied des Aufsichtsrates führte im Berichtszeitraum den Vorsitz in zwei Ausschüssen. Der Aufsichtsrat wirkte darüber hinaus an Kreditentscheidungen über 750.000 € Gesamtkreditvolumen mit. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem gesamten Aufsichtsrat in den Sitzungen berichtet worden. Der Vorsitzende, sein Vertreter und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses führten darüber hinaus eine größere Anzahl von Gesprächen mit dem Verbandsprüfer und Mitarbeitern des BVR. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus standen der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Vertreter und die Vorsitzende des Prüfungs- sowie des Strategieausschusses in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der gesamte Aufsichtsrat ist im Berichtszeitraum intensiv und nachhaltig seiner Aufgabe, die Tätigkeit des Vorstands zu überwachen und den Vorstand, wenn aus seiner Sicht erforderlich, zu beraten, nachgekommen. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Verband der PSD Banken e. V. geprüft. Den Jahresabschluss und den Lagebericht hat der Aufsichtsrat ebenso geprüft und in Ordnung befunden. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Ebenso wurde der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - zustimmend geprüft, er entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Er dankt den Mitarbeitern und dem Vorstand der PSD Bank München eG für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit in einem für unsere Bank nicht einfachen Umfeld.
Augsburg, 27.05.2024 gez. Jörg von Dosky, Vorsitzender des Aufsichtsrats Jahresabschluss der Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft Bestandteile Jahresabschluss 1. Jahresabschluss (Formblatt 1) 2. Gewinn- und Verlustrechnung (Formblatt 3 - Staffelform) 3. Anhang 1. Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023
3. AnhangA. Allgemeine AngabenDie PSD Bank München eG, Augsburg, ist beim Amtsgericht Augsburg unter der Genossenschaftsregister-Nummer 1633 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt; sofern von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, wird dies bei den entsprechenden Posten sowie zusammengefasst nochmals am Ende des Abschnitts B. unter 'Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden' dargestellt. Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit den Anschaffungskosten oder mit dem Nennwert ausgewiesen. Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und höherem Nennwert wurden - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten bzw. Unterschiedsbeträge zwischen höherem Auszahlungsbetrag und dem Nennwert in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigem Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die in den Forderungen an Kunden und an Kreditinstitute erkennbaren Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen in ausreichender Höhe abgedeckt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden Pauschwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Dies betrifft alle nicht akut ausfallgefährdeten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27 RechkredV unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Die ermittelten Teilbeträge für die Pauschalwertberichtigung werden von den Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt. Die Teilbeträge für das außerbilanzielle Geschäft werden unter den anderen Rückstellungen passiviert und entsprechend von den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf Grundlage des im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Der erwartete Verlust wird unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt ermittelt. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere (Liquiditätsreserve) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet und zuzüglich anteiliger Stückzinsen bilanziert. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Der Ansatz der Wertpapiere erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Als Wertmaßstab im Rahmen der Folgebewertung wird auf den Börsenpreis oder einen ggf. bestehenden Marktpreis zurückgegriffen. Besteht kein aktiver (liquider) Markt oder kann ein Börsen- oder Marktpreis aus anderen Gründen nicht festgestellt werden, wird der beizulegende Zeitwert mittels Barwertberechnung (Discounted Cashflow-Verfahren) ermittelt. Strukturierte Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 800 EUR wurden als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive Steuerlatenzen bestehen insbesondere in den Positionen Forderungen an Kunden, festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere und Rückstellungen denen keine passiven Steuerlatenzen gegenüberstehen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag. Abgezinste Sparbriefe werden zum Ausgabebetrag zuzüglich anteilig abzugrenzender Zinsen bis zum Bilanzstichtag passiviert. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen bzw. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen aus Anwartschaften auf Pensionen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Als Rententrend für die Pensionsrückstellungen wurden 3,0 % p.a. (abweichend 2,0 % bei Rentenzusagen) angenommen. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre auf Basis einer Prognose des Zinssatzes per Dezember 2023 mit 1,83 %. Im Vergleich zu einer Abzinsung mit einem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 60.515 EUR. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge sowie sonstige, über den Basiszins hinausgehende Vorteile für Einlagen, wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Im übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessene Höhe gebildet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebene positive Differenzbetrag wird anschließend um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Bei der Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte werden Overheadkosten anteilig berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war eine vorhandene Rückstellung anzupassen (vgl. Abschnitt D.I - Rückstellungen). Vermerke unter dem Bilanzstrich Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften. Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben unter dem Bilanzstrich ersichtlich. Die unwiderruflichen Kreditzusagen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 27.627 TEUR betreffen in voller Höhe Zusagen von Buchkrediten an Nichtbanken. Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag gezeigt. Im Falle der Passivierung einer Rückstellung für noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen oder Eventualverbindlichkeiten wird der jeweilige Posten unter dem Strich in Höhe des zurückgestellten Betrags gekürzt. Derivative Finanzinstrumente Die zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen derivativen Geschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsbuchs einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Zinserträge/Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften werden im Zinsertrag erfasst (Reduktion des Zinsertrags). Negative Zinsen aus Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwands). Im Falle von Zinsswaps werden die Zahlungsströme je Swapvertrag verrechnet und der verbleibende Saldo vorzeichengerecht als Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen. C. Entwicklung des Anlagevermögens (volle EUR)
D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz In den Forderungen an Kreditinstitute sind 54.074.805 EUR Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
In den Forderungen an Kunden sind 5.508.988 EUR Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr 80.222.884 EUR fällig. In den Forderungen und Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen sind:
Wir halten Anteile an Sondervermögen (§ 1 Abs. 10 KAGB) von mehr als 10 % (Bilanzposten A6).
Beschränkung in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nicht. Die Genossenschaft besitzt folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen ein Konzernverhältnis besteht:
Mit den unter Buchstaben a genannten Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 290 Abs. 5 HGB i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Daneben besitzt die Genossenschaft folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Weitere Beteiligungen wurden aufgrund der untergeordneten Bedeutung gem. § 286 Abs. 3 HGB nicht angegeben. In folgenden Posten sind enthalten:
Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (der Buchwert wird im Folgenden ohne Stückzinsen dargestellt): Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von 411.981.051 EUR haben einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert von 372.639.532 EUR. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind deshalb unterblieben, da für die in Aktivposten 5 enthaltenen festverzinslichen Werte eine Durchhalteabsicht besteht und die Rückzahlung zum Nennwert erfolgt. Auf die im Anlagevermögen ausgewiesenen Wertpapiere wurden außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB nicht vorgenommen. Die Wertminderungen werden von uns als voraussichtlich nicht dauerhaft beurteilt, da sie zinsinduziert sind. Im Bilanzposten 'Treuhandvermögen' (A9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen und für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen handelt es sich um Forderungen an Kunden.
Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 22.646.621 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Im Bilanzposten 'Treuhandverbindlichkeiten' (P4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Bei diesen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von 245 EUR (Vorjahr: 364 EUR) enthalten. In den Rückstellungen ist eine Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs in Höhe von 11.221.688 EUR enthalten. Der Ausweis der entsprechenden Erträge aus der Auflösung dieser Drohverlustrückstellung erfolgten unter dem Posten E 14 'Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft'. Die Auflösung der Drohverlustrückstellung in Höhe von 341.912 EUR hat den Jahresüberschuss beeinflusst. In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Die unter dem Passivposten Gezeichnetes Kapital ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss unter Einbeziehung eines Gewinnvortrags wie folgt zu verwenden:
Ausschüttungsgesperrte Beträge bestanden zum 31. Dezember 2023 Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag liegt bei 60.515 EUR. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Nichthandelsbestand Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Termingeschäfte mit Zinsswaps. Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivategeschäfte des Nichthandelsbestands zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Die Fälligkeitsstruktur wird auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ('clean prices').
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte bei Zinsswap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag. Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
II. Gewinn- und Verlustrechnung Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses bzw. der Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:
In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind - soweit nicht vorstehend erläutert - folgende periodenfremde Aufwendungen enthalten:
E. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr beliefen sich die Gesamtbezüge des Vorstands auf 578.068 EUR, des Aufsichtsrats auf 96.044 EUR und der früheren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene auf 89.017 EUR. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.321.465 EUR. Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die eingegangenen Haftungsverhältnisse für
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht als Haftungsverhältnisse anzugeben, jedoch für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (Garantieverbund) in Höhe von 2.934.904 EUR. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Die Zahl der im Jahr 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 1,00 Auszubildende beschäftigt.
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres ist folgender Vorgang von besonderer Bedeutung eingetreten (Nachtragsbericht): Es ist beabsichtigt die PSpDV Immobilien GmbH, deren Alleingesellschafter die PSD Bank München eG ist, auf die PSD Bank München eG zum Verschmelzungsstichtag 01.01.2024 zu verschmelzen. Im Zuge des Verschmelzungsvorgangs ist die Aufdeckung von erheblichen stillen Reserven vorgesehen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage des Jahres 2024 haben wird. Über die Verschmelzung zur Aufnahme wird die Generalversammlung der PSD Bank München eG entscheiden. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Verband der PSD Banken e.V. Dreizehnmorgenweg 36 53175 Bonn Mitglieder des Vorstands: Karen Lehmann-Martin (Vorstandssprecherin) Hauptamtliche Geschäftsleiterin Jürgen Haschka Hauptamtlicher Geschäftsleiter Thomas Palus (Vorstand seit 13.03.2023) Hauptamtlicher Geschäftsleiter
Augsburg, 28. März 2024 PSD Bank München eG Der Vorstand gez. Karen Lehmann-Martin gez. Jürgen Haschka gez. Thomas Palus BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PSD Bank München eG, Augsburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PSD Bank München eG (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung Kundenforderungen 2. Verändertes Marktzinsumfeld und Auswirkungen auf den Jahresabschluss 3. Bewertung Eigenanlagen / Wertpapiere Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, umfassen einen Betrag in Höhe von 1.165,8 Mio. EUR. Dies entspricht 58,6 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 0,1 Mio. EUR Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten abhängig ist. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen von entscheidender Bedeutung für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die Systeme bzw. Prozesse der Bank derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Unsere Prüfungshandlungen umfassten die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Bereiche und Prozesse. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank ab. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Im Hinblick auf die gebildete Pauschalwertberichtigung zur Berücksichtigung vorhersehbarer, aber noch nicht konkretisierter Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern auseinandergesetzt. Dabei haben wir die zutreffende Ableitung der sachlichen und betraglichen Bemessungsgrundlagen nachvollzogen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter nachvollzogen und plausibilisiert. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen im Abschnitt II.4.3, Vermögenslage und zu den Verfahren der Risikoerkennung Abschnitt III.3 Adressenausfallrisiken - Forderungen an Kunden - enthalten. 2. Verändertes Marktzinsumfeld und Auswirkungen auf den Jahresabschluss a) Sachverhalt und Problemstellung Das nach dem Zinsanstieg im Vorjahr nachhaltig veränderte Marktzinsumfeld hat nach wie vor Auswirkungen auf die künftige Zinsmarge der Genossenschaft sowie auf die Marktpreise der Wertpapiere. Mit den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite (insgesamt 1.976,3 Mio. EUR bzw. 99,3 % der Bilanzsumme) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden auf der Passivseite (insgesamt 1.800,0 Mio. EUR bzw. 90,5 % der Bilanzsumme) gehören wesentliche Teile der Bilanz sowie die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate mit einem Nominalwert von 192 Mio. EUR zu den Finanzinstrumenten des Zinsbuchs der Bank. Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2023 war eine Rückstellung in Höhe von 11,2 Mio. EUR zu bilden. Die Auflösung eines Teilbetrages von 0,3 Mio. EUR erfolgt in der GuV unter den Erträgen aus der Zuschreibung zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft. Die Wertpapierbestände (Aktivposten 5 und 6) belaufen sich auf insgesamt 730,9 Mio. EUR. Dies entspricht 36,7 % der Bilanzsumme. Davon werden 413,0 Mio. EUR (20,8 % der Bilanzsumme) im Jahresabschluss 2023 wie Anlagevermögen bewertet. Durch die Bewertung wie Anlagevermögen wurden außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen in Höhe von 39,3. Mio. EUR vermieden. Sowohl dem Ansatz und der Folgebewertung von Rückstellungen als auch der Beurteilung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bei Wertpapieren des Anlagevermögens einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohem Ausmaß Einschätzungen, Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und waren aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen und plausibilisiert. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. Des Weiteren haben wir uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Annahmen und Parameter zur internen Risikosteuerung überzeugt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir weiter die Bestände an Wertpapieren analysiert, deren Bewertungen mit erhöhter Ermessensentscheidung behaftet sind. Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die gesetzlichen Vertreter die für Schätzwerte relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Annahmen und Datenquellen, identifiziert haben. Anhand ausgewählter Einzelfälle haben wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Ermessensentscheidungen und genutzten Bewertungswahlrechte risikoorientiert im Hinblick auf erhöhte Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Bei Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Wertpapieren des Anlagevermögens haben wir beurteilt, ob die Wertansätze und die damit zusammenhängenden Angaben im Jahresabschluss im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften vertretbar sind. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen und Wertpapieren sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" sowie Abschnitt "D. I. Bilanz " enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen unter den Abschnitten II. 4.3 Vermögenslage, III. 2 Marktpreisrisiken, III. 3 Adressenausfallrisiken und im Prognosebericht unter voraussichtlicher Geschäftsverlauf und voraussichtliche Lage enthalten. 3. Bewertung Eigenanlagen / Wertpapiere a) Sachverhalt und Problemstellung Die Wertpapierbestände (Aktivposten 5 und 6) belaufen sich auf insgesamt 730,9 Mio. EUR. Dies entspricht 36,7 % der Bilanzsumme. Durch die marktpreisorientierte Bewertung von Wertpapieren können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Bank hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zuordnet. Für Zwecke der Bewertung gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Dieser wird grundsätzlich durch den an einem aktiven Markt festgestellten Preis des Finanzinstruments bestimmt. Sofern anhand definierter Kriterien für Finanzinstrumente kein aktiver Markt festgestellt wurde, hat die Bank den beizulegenden Wert mittels eines Barwertmodells unter Berücksichtigung von Faktoren ermittelt, die Marktteilnehmer bei einer Preisfestlegung berücksichtigen würden. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen unserer Prüfung haben wir insbesondere die Bestände an Finanzinstrumenten analysiert, die mit erhöhter Ermessensentscheidung behaftet sind. Wir haben die Angemessenheit der genutzten Ermessensentscheidungen und Bewertungswahlrechte risikoorientiert anhand ausgewählter Einzelfälle im Hinblick auf erhöhte Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit des relevanten IKS zur Bewertung dieser Finanzinstrumente beurteilt. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Gesellschaft zu den Wertpapieren sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" und Lagebericht unter den Abschnitten II. 4.3 Vermögenslage, III.2 Marktpreisrisiken, III.3 Adressenausfallrisiken und im Prognosebericht unter voraussichtlicher Geschäftsverlauf und voraussichtliche Lage enthalten. Sonstige Informationen Sonstige Informationen lagen zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Bestätigungsvermerks nicht vor. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: Prüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Bezug auf die Erfüllung der Pflichten nach § 84 WpHG Schulungsveranstaltungen für Aufsichtsräte und Bankmitarbeiter VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist David Peters
Bonn, den 27.05.2024 Verband der PSD Banken e.V. gez. Peters, Wirtschaftsprüfer Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Vertreterversammlung am 27. Juni 2024 festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. BaFin - Instituts - Nummer: 101994 Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die PSD Bank München eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der PSD Bank München eG besteht darin, Einlagen von Privatkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die PSD Bank München eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 16.597 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 107,42. Der Gewinn vor Steuern beträgt 9.454 TEUR. Die erstatteten Steuern betragen 274 TEUR und betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die PSD Bank München eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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