Dreßen Grundstücks- und Beteiligungsverwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Dreßen seit 18.2.2009 | Geschäftsführer |
Michael Dreßen seit 17.12.2003 | Geschäftsführer |
Hubert Dreßen seit 17.12.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.50% | |
| 49.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eisen Busch GmbHRheineJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANG
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Eisen Busch GmbH hat Ihren Sitz in Rheine. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HR B 3871 eingetragen. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265 HGB,
268-274a HGB, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung
der generellen Bewertungsvorschriften der §§
252-256a HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß §§ 242 ff HGB wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit sich nicht abweichende Bewertungen durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht
bilanziert.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet. Es wird nach den allgemeinen
Vorschriften des § 253 HGB folgebewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert in Höhe von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in
voller Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen EUR 250,00 und
EUR 1.000,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG
in einen Sammelposten eingestellt und über eine
Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben.
Die
Vorräte werden gemäß dem strengen
Niederstwertprinzip nach § 253 Absatz 4 HGB mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten
Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den
niedrigen beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für
Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet.
Zur Absicherung der Pensionsrückstellungen wurde
eine Rückdeckungsversicherung vom Berechtigten
übernommen und die erforderlichen Beträge
eingezahlt. Dieser Vermögensgegenstand dient
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und ist dem Zugriff der
übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den
BilMoG - Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im
Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden
Verpflichtungen verrechnet.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet. Die
Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß
§ 272 HGB sowie unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Die
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages passiviert. Verpflichtungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst
(§253 Abs. 2 HGB).
Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an
der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige
Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen zwischen 1%
und 2% berücksichtigt. Im Zinsergebnis werden
ausschließlich die auf das Geschäftsjahr
entfallenden Zinsanteile aus der Aufzinsung von
Rückstellungen ausgewiesen, Erträge und
Aufwendungen aufgrund Änderungen des Rechnungszinses
werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im
Personalaufwand oder in den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen erfasst (§ 277 Abs. 5 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet
worden. Sie wurden im Wesentlichen für die
Verpflichtungen des Personalbereiches,
Garantieinanspruchnahmen sowie für
Aufbewahrungsverpflichtungen gebildet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften erstellt. Dabei wurde ein
Rechnungszinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde
gelegt, der von der Dt. Bundesbank bekanntgegeben wurde.
Zudem wurde als biometrische Rechnungsgrundlage die
"Richttafel 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet.
Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 ist in der
Anlage zum Anhang dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind solche gegen
Gesellschafter in Höhe von TEUR 25,9 (Vorjahr: TEUR
187,0) ausgewiesen.
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind solche mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 25,9
(Vorjahr: 58,5) ausgewiesen.
3. Rückstellungen Im Jahr 2022 wurden die Verpflichtungen aus Pensionszusagen nicht mehr mit dem Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet, da die deckende Versicherung ausgezahlt wurde.
4.
Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
TEUR 32,3 (Vorjahr: TEUR 128,3) ausgewiesen.
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind solche mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr
in Höhe von TEUR 256,1 (Vorjahr: TEUR 243,1)
ausgewiesen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Beträge
mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR
35,7 (Vorjahr: TEUR 56,7).
5.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestehen unmittelbare
Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 334,8
(Vorjahr: TEUR 307,4).
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Miet- und Leasingverpflichtungen bestehen mit einem jährlichen Aufwand in Höhe von TEUR 213,0.
Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 16. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die Herren
Peter Dreßen und Michael Dreßen geführt.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag an der Maschinen
Mersmann GmbH, Rheine mit 100 % am Stammkapital beteiligt.
Das Tochterunternehmen wurde gem. § 293 Abs. 1 HGB
nicht berücksichtigt.
Rheine, den 27.05.2024 Eisen Busch GmbH gez. Peter Dreßen gez. Michael Dreßen
Rheine, den 27. Mai 2024 gez. Peter Dreßen und Michael Dreßen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Mai 2024 |
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