CSRM Öko-Energie GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd Frik seit 7.11.2025 | Prokura |
Andrea Mag. (FH) Hauleitner seit 11.5.2023 | Prokura |
Ursula Mag. Cerne seit 14.1.2013 | Prokura |
Karl Dr. Wimmer seit 20.1.2011 | Prokura |
Karl Heinz Dipl.-Ing. Dr. Gruber seit 12.10.2010 | Geschäftsführer |
Michael Ing. Mag. Amerer seit 30.9.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
VERBUND AG | 70.27% |
WIEN ENERGIE GmbH | 12.32% |
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.h. | 12.32% |
| 3.73% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VERBUND Innkraftwerke GmbHTöging a. InnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VERBUND Innkraftwerke GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VERBUND Innkraftwerke GmbH, Töging am Inn - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VERBUND Innkraftwerke GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
München, den 13. Februar 2025 EY
GmbH & Co. KG
Horbach, Wirtschaftsprüfer - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum JahresabschlussErläuterungen Allgemeines Die VERBUND Innkraftwerke GmbH mit Sitz in Töging a. Inn ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 19471 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des GmbH-Gesetzes erstellt. Im Interesse einer klaren Darstellung werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert erläutert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Berichtszeitraum noch in der Vergleichsperiode einen Betrag aufwiesen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angeführt. Die Postenbezeichnungen wurden gemäß § 265 Abs. 5 und 7 HGB auf die tatsächlichen Inhalte verkürzt bzw. erweitert, soweit dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Abschlusses zweckmäßig erschien. Werden im Vergleich zur Vorjahresberichtsperiode Änderungen im Ausweis vorgenommen, so werden diese gemäß § 265 Abs. 2 HGB im Anhang erläutert. Der Abschluss wird unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Rundungshinweis Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden im Geschäftsjahr nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Nach dem 31.12.2009 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter, die sich bereits zum 31.12.2009 im Bestand befanden, werden zum Teil, soweit steuerrechtlich zulässig, degressiv abgeschrieben. Die Möglichkeit des Übergangs auf die lineare Abschreibung wurde genutzt. Bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten aktiviert. Auf die Ausübung des Bewertungswahlrechtes hinsichtlich Einbeziehung der sozialen Aufwendungen und betrieblichen Altersversorgung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie die Aktivierung der Fremdkapitalzinsen gemäß § 255 Abs. 3 S. 2 HGB wurde verzichtet. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden als Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte an Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Noch nicht abrechenbare Leistungen sind zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Auf das Bewertungswahlrecht hinsichtlich der Einbeziehung der sozialen Aufwendungen sowie der Fremdkapitalzinsen (§ 255 Abs. 2 und 3 HGB) wird verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Falle erkennbarer Einzelrisiken ein niedrigerer Wert anzusetzen ist. Latente Steuern Mit Ausgliederungsvertrag vom 16.3.2009 erfolgte die Ausgliederung von 13 Laufwasserkraftwerken mitsamt allen den Kraftwerken wirtschaftlich zuzuordnenden Gegenständen des Aktiv- und Passiv-vermögens aus der E.ON Wasserkraft GmbH in die VERBUND Innkraftwerke GmbH. Handelsrechtlich erfolgte die Ausgliederung gemäß § 24 UmwG unter Fortführung der Buchwerte. Steuerlich erfolgte die Ausgliederung unter Aufwertung der Vermögensgegenstände auf Verkehrswerte mit Wirkung zum 1.9.2009. Im Jahr 2010 wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, latente Steuern auf der Aktivseite der Bilanz zu bilden. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich miteinander verrechnet und als Saldo ausgewiesen. Latente Steuern resultieren aus zeitlichen Unterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die Unterschiede entstehen in den Posten Firmenwert, Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen sowie Rückstellungen für Pensionen (einschließlich der saldiert ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten und zweckgebundenen Vermögensgegenstände) und sonstige Rückstellungen. Erstmals kamen im Jahr 2019 aktive latente Steuern für Verlustvorträge, die innerhalb der nächsten fünf Jahre verwertbar sind, zum Ansatz. Die Bewertung erfolgt mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 27,61% (Vorjahr: 27,62%). Der durchschnittliche Steuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Bei der Gewerbesteuer wurde der gewichtete Hebesatz des Unternehmens zu Grunde gelegt. Rückstellungen Die im Berichtsjahr gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und zum Abschlussstichtag erkennbaren Risiken, und sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei langfristigen Rückstellungen werden Preissteigerungen von 1,8 % bis 2,6 % berücksichtigt. Alle gebildeten langfristigen Rückstellungen (> 1 Jahr) sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB diskontiert. Die Abzinsung erfolgt entsprechend den Laufzeiten mit den durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen. Die Mittelabflüsse werden bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr vereinfacht am Jahresende unterstellt. Bei kürzeren Laufzeiten wird der Mittelabfluss zur Jahresmitte angenommen und die Zinssätze interpoliert. Bei neuen Rückstellungssachverhalten erfolgt die Zuführung nach der Bruttomethode. Die Erträge aus der Abzinsung der Rückstellungen sind gemäß § 277 Abs. 5 HGB unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen. Die Aufwendungen aus notwendigen Aufzinsungen sind unter der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand, Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht teilweise für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen der Helaba Pension Trust e.V. gegenüber. Die gemäß der in der internationalen Rechnungslegung üblichen Projected Unit Credit-Methode ermittelte Rückstellung wird mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Pensionskassenvermögen saldiert ausgewiesen. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung der Pensionsrückstellung wurde nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt. Den Berechnungen und Anhangangaben nach § 253 Abs. 6 HGB liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden weiterhin pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Die Aufwendungen aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes bei langfristigen Personal- und Pensionsverpflichtungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Beachtung des Vorsichtsprinzips angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen. Sie werden nach dem Realisationsprinzip erfasst. Dies gilt ebenso für die sonstigen betrieblichen Erträge. Die betrieblichen Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise ihrer Verursachung erfasst. II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zu Aktiva A. Anlagevermögen Für eine Einzelpostenaufstellung nach § 266 HGB siehe die gesonderte Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" (Anlage 1 zum Anhang). (1) I. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände ist in der gesonderten Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. (2) II. Sachanlagen Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist als Erläuterung zur Bilanz in der Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" ersichtlich. B. Umlaufvermögen
(4) II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind dem Cash-Pooling-Vertrag mit der VERBUND Finanzierungsservice GmbH, Wien, Österreich, zuzuordnen. Gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zugleich Gesellschafter, sind ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert.
Die Forderungen gegen Finanzämter bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen.
Die aktive Steuerlatenz resultiert aus sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrenden Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen. Der Berechnung wird ein Steuersatz von 27,61 % (Vorjahr: 27,62%) zugrunde gelegt. Die erstmalige Einstellung der aktiven latenten Steuern erfolgte zum 1.1.2010 in Höhe von 365.458,3 Tsd. € erfolgsneutral über die Gewinnrücklagen. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden gebildet, soweit sie innerhalb der nächsten fünf Jahre verwertbar sind. Die Latenz auf den Verlustvortrag ist voll eingestellt. Die passive latente Steuer wird, soweit vorhanden, mit der aktiven latenten Steuer verrechnet. Passive latente Steuern haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben (Vorjahr: 0,0 Tsd. €). Erläuterungen zu Passiva A. Eigenkapital (7) I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital lautet auf 50,0 Tsd. €.
Die Rückstellungen werden im Folgenden detailliert erläutert.
Die Pensionsrückstellung wird gemäß der in der internationalen Rechnungslegung üblichen Projected Unit Credit-Methode ermittelt. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -428,7 Tsd. € (Vorjahr: 460,6 Tsd. €) Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB grundsätzlich einer Ausschüttungssperre. Da der Differenzbetrag ab dem Geschäftsjahr 2024 negativ wird, entfällt die Ausschüttungssperre. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte betragen 10.804,4 Tsd. €. Der beizulegende Zeitwert liegt unter den Anschaffungskosten der zweckgebundenen Vermögenswerte, die der Absicherung der Pensionsrückstellung dienen.
Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte betragen 2.516,3 Tsd. €. Der beizulegende Zeitwert liegt unter den Anschaffungskosten der zweckgebundenen Vermögenswerte, die der Absicherung der Altersteilzeitrückstellung dienen. (11) C. Verbindlichkeiten
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse aus Stromlieferungen beinhalten den Verkauf der Erzeugung und Erlöse für die Einspeisung von elektrischer Energie an dezentraler Stelle. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsätze in Höhe von 1.556,6 Tsd. € (Vorjahr: 344,2 Tsd. €) enthalten. Sie resultieren aus Abrechnungen des Netzbetreibers für vermiedene Netznutzungsentgelte der Vorjahre.
Der Materialaufwand beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen.
Bei den Aufwendungen bzw. Erträgen aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen handelt es sich um den Nettoaufwand bzw. Nettoertrag nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage des Helaba Pension Trust. Die dort angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionen und Altersteilzeitverträgen. Sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Vermögenserträge in Höhe von 385,8 Tsd. € mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von 752,1 Tsd. € verrechnet.
III. Sonstige Angaben 1. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
1 Die Gesamtverpflichtung ist aufgrund
unbestimmter Vertragsdauer betragsmäßig nicht
ermittelbar.
Der Stromliefervertrag zwischen der VERBUND Innkraftwerke GmbH und der VERBUND AG, Wien, Österreich, wurde mit Beginn der eigenständigen Tätigkeit der VERBUND Energy4Business GmbH, Wien, Österreich, an diese übertragen und regelt die konzerninterne Abwicklung und Abgeltung des durch die VERBUND Innkraftwerke GmbH bereitgestellten Anteils der Stromerzeugung. Der Vertrag regelt dabei nicht nur die Stromlieferungen an die VERBUND Energy4Business GmbH, Wien, Österreich, sondern auch die Lieferungen an die weiteren Abnehmer evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H., Maria Enzersdorf, Österreich, und Wien Energie GmbH, Wien, Österreich, sowie Innkraft Bayern GmbH & Co. KG, Töging. Wesentlicher Inhalt ist die Preisbestimmung für die Stromerzeugung der Laufkraftwerke. Dabei wird in langfristige Absicherungsmengen und Kurzfristmengen unterschieden. Für Absicherungsmengen wird die Preisbestimmung durch veröffentlichte Terminmarktpreise, für kurzfristige Mengen durch veröffentlichte Spotmarktpreise definiert. Neben der reinen Abgeltung der Strommengen regelt der Vertrag und seine Zusätze weitere Erlöskomponenten aus dem Verkauf von Herkunftsnachweisen. Die Abgeltung der Vermarktungsaktivitäten der VERBUND Energy4Business GmbH, Wien, Österreich, regelt der Vertrag in Form einer Handlingfee, die auf die bewirtschafteten Erzeugungsmengen angesetzt wird. 2. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Für die im Geschäftsjahr erbrachten Dienstleistungen wurde von der VERBUND Hydro Power GmbH, Wien, Österreich, ein Entgelt in Höhe von 2.177,1 Tsd. € in Rechnung gestellt. Gegenläufig wurden 133,4 Tsd. € verrechnet. Mit der VERBUND Services GmbH, Wien, Österreich, besteht ein Vertrag über die Verrechnung von Dienstleistungen in den Bereichen Informatik, Beschaffung, administrative Services sowie Telekommunikation. Hierfür entstand im Geschäftsjahr ein Entgelt in Höhe von 2.356,0 Tsd. €. Dem stehen Verrechnungen in Höhe von 96,5 Tsd. € entgegen. Die Gesellschaft ist in das Cash-Pooling der VERBUND Finanzierungsservice GmbH, Wien, Österreich, eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Forderung aus dem Cash-Pooling auf 164.411,9 Tsd. €. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen mit einem Zinsertrag von 5.817,9 Tsd. €. Darüber hinaus werden Dienstleistungen bezüglich Zahlungsverkehrsabwicklung und Cash Management verrechnet. Mit der VERBUND AG, Wien, Österreich, bestehen Vereinbarungen über die Verrechnung von übergeordneten Konzern- sowie von Beratungsleistungen. Diese wurden mit einem Wert von 2.355,6 Tsd. € berücksichtigt. Die Grenzkraftwerke GmbH, Simbach, stellt vertragsgemäß Sachgebietsleiter und technische Dienstleistungen im Wert von 499,3 Tsd. € zur Verfügung. Im Gegenzug werden technische und administrative Dienstleistungen sowie Ausbildungskosten in Höhe von 219,3 Tsd. € verrechnet. An die Innwerk AG, Stammham, werden technische Dienstleistungen in Höhe von 394,3 Tsd. € abgerechnet. Für erbrachte Buchhaltungsleistungen werden im Geschäftsjahr an die VERBUND Green Power Deutschland GmbH, Wörrstadt, 242,3 Tsd. €, an die VERBUND Energy4Business Germany GmbH, München, 235,1 Tsd. € und an die VERBUND Green Power Deutschland Photovoltaik GmbH, Berlin, 104,2 Tsd. € in Rechnung gestellt. 3. Personalstand
Gemäß § 267 Abs. 5 HGB werden im Geschäftsjahr durchschnittlich 181 Arbeitnehmer:innen beschäftigt. 4. Organe der Gesellschaft Die Angaben über die Organe der Gesellschaft (Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmitglieder) sind der Anlage 2 zum Anhang zu entnehmen. An die Organe der Gesellschaft wurden keine Kredite oder Vorschüsse ausbezahlt. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr auf 52,0 Tsd. € (Vorjahr: 37,3 Tsd. €), die Gesamtbezüge der Geschäftsführung auf 144,6 Tsd. € (Vorjahr: 134,3 Tsd. €). 5. Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB Für Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 34,9 Tsd. € erfasst. Darüber hinaus sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 14,5 Tsd. € angefallen. 6. Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB Die Gesellschaft VERBUND Innkraftwerke GmbH ist Teil des VERBUND Konzerns, der dem österreichischen Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) bzw. den OECD BEPS Pillar-II-Modellvorschriften unterliegt. Ergänzend sind für die deutsche Mindeststeuergruppe die Regelungen des deutschen Mindeststeuergesetzes (MinStG) zu beachten. Die oberste Muttergesellschaft VERBUND AG ist Abgabenschuldnerin im Sinne des Mindestbesteuerungsgesetzes für primäre und sekundäre Ergänzungssteuern. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 konnte der CbCR-Safe-Harbour-Test für die deutsche Mindeststeuergruppe erfüllt werden. Somit waren keine weiteren Pillar-II-Berechnungen notwendig und es musste keine deutsche nationale Ergänzungssteuer verbucht werden. Der VERBUND Konzern hat die verpflichtend anzuwendende Ausnahme für die Bilanzierung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus den Ertragsteuern aus Pillar II ergeben, angewendet. 7. Angaben gemäß § 285 Nr. 32 HGB Im Geschäftsjahr sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 988,8 Tsd. € (Vorjahr: 1.502,9 Tsd. €) enthalten sowie Buchgewinne in Höhe von 23,1 Tsd. € (Vorjahr: 6,2 Tsd. €) und Buchverluste aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen in Höhe von 21,3 Tsd. € (Vorjahr: 22,2 Tsd. €). Für das neue Kraftwerk in Töging erging ein geänderter Bescheid für die Wassernutzungsgebühren. Hieraus wurden für die Jahre 2022 und 2023 bereits entrichtete Gebühren in Höhe von 304,9 Tsd. € zurückerstattet. 8. Angaben gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Die VERBUND Innkraftwerke GmbH führt ausschließlich "andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors" durch. Aus diesem Grund ist kein Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 Satz 4 EnWG aufzustellen. 9. Konzern-beziehungen Konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die VERBUND AG, 1010 Wien, Österreich, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien hinterlegt. Die Gesellschaft ist Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe des Mutterunternehmens. 10. Nachtragsbericht Es sind keine Ereignisse nach dem Abschlussstichtag eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung stellt gemäß Konsortialvertrag vom 28.6.2010 den Antrag, zu Lasten des verteilungsfähigen Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 214.516.537,25 €, eine Ausschüttung in voller Höhe vorzunehmen. Im Rahmen einer teilweisen Gewinnverwendung wird kompensierend die ergebniswirksame Veränderung des Bilanzpostens latente Steuern im Geschäftsjahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 47.610.749,48 € aus der Gewinnrücklage entnommen.
am 13. Februar 2025 Die Geschäftsführung Dipl.-Ing. Dr. Karl Heinz Gruber Ing. Mag. Michael Amerer Entwicklung des Anlagevermögens
Organe der Gesellschaft Geschäftsführer
Aufsichtsrat
Glossar Bruttoerzeugung An den Generatorklemmen gemessene, vom Generator abgegebene elektrische Arbeit. Earnings before interest and taxes (EBIT) Ergebnis vor Zinsaufwendungen (inkl. personalbezogene Zinsen) und Steuern. Eigenkapitalquote Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital. Engpassleistung Durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche Leistung eines Kraftwerksblocks oder eines Kraftwerks. Erzeugungskoeffizient Quotient aus der tatsächlichen Stromerzeugung eines (oder einer Reihe von) Wasserkraftwerkes(n) in einem Zeitraum und der durchschnittlichen (aus historischen Wasserführungen ermittelten) Erzeugungsmöglichkeit dieses(r) Wasserkraftwerke(s) im selben Zeitraum. Fiktive Schuldentilgungsdauer Verhältnis der Schulden zum Mittelüberschuss aus dem Ergebnis nach Steuern Gearing Nettoverschuldung im Verhältnis zum Eigenkapital. HQ Statistische Erwartungswerte für den Hochwasserdurchfluss, die aus der aktuell zur Verfügung stehenden Beobachtungsreihe ermittelt werden. Die Zahl bezieht sich auf die Jährlichkeit. Laufkrafthydraulizität Quotient aus dem jährlichen Gesamtzufluss und dem Zufluss im Regeljahr für das jeweilige Gewässer. Nettogeldfluss Saldo aus dem Zufluss und dem Abfluss von liquiden Mitteln; wird üblicherweise gegliedert in Nettogeldflüsse aus der operativen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Nettoumlaufvermögen Kurzfristiges Vermögen (inkl. kurzfristige Ausleihungen und kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten) abzüglich kurzfristiger Schulden (inkl. kurzfristige Rechnungsabgrenzungen). Nettoverschuldung Zinsbelastetes Fremdkapital abzüglich flüssiger Mittel (inkl. Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens), bereinigt um aktiv- und passivseitig geschlossene Positionen (z.B. bei Cross-Border-Leasing-Geschäften). Regelarbeitsvermögen Arbeitsvermögen im Regeljahr. Return on capital employed (ROCE) Ergebnis vor Zinsaufwendungen (inkl. personalbezogene Zinsen) abzüglich darauf entfallender Steuern im Verhältnis zum durchschnittlich eingesetzten Kapital. Return on equity (ROE) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Verhältnis zum Eigenkapital am Beginn des Geschäftsjahres. Return on investment (ROI) Ergebnis vor Zinsaufwendungen (inkl. personalbezogene Zinsen) und Steuern im Verhältnis zum Gesamtkapital am Beginn des Geschäftsjahres. Return on sales (ROS) Ergebnis vor Zinsaufwendungen (inkl. personalbezogene Zinsen) und Steuern im Verhältnis zu den Umsatzerlösen. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage Die VERBUND Innkraftwerke GmbH (VHP-DE) ist als bayerisches Unternehmen Teil des VERBUND Konzerns und dabei Eigentümerin und Betreiberin von 14 Wasserkraftanlagen am bayerischen Inn. Weitere Unternehmen mit Wasserkraftwerken im Eigentum bzw. mit dem Zweck der Betriebsführung von Wasserkraftanlagen sind die VERBUND Hydro Power GmbH, Wien, Österreich, die Donaukraftwerk Jochenstein AG, Passau, die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG, Simbach am Inn, die Innwerk AG, Stammham, sowie die Grenzkraftwerke GmbH, Simbach am Inn. Die Geschäftsführung dieser Unternehmen erfolgt in Personalunion. Strategische Ausrichtung Strategisch fokussiert sich die VERBUND Innkraftwerke GmbH primär auf die Felder Substanzerhalt und Revitalisierung des Anlagenportfolios inkl. Effizienzsteigerung. Dies erfolgt unter zunehmender Einbindung innovativer, digitaler Technologien zur weiteren Stärkung der Position als erneuerbaren Stromerzeuger. Ein Schlüssel zur Sicherung der Wettbewerbsposition ist die Entwicklung und Implementierung kosteneffizienter Konzepte in der Betriebsführung und Instandhaltung. Durch nachhaltige Personalplanung, die Ausbildung von Lehrlingen sowie ein Bewusstsein für Arbeitssicherheit sichert die VERBUND Innkraftwerke GmbH die erforderlichen Personalressourcen. Die Ökologisierung der Erzeugungsanlagen im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie und unter Ausnutzung von Fördermöglichkeiten, bilden einen weiteren strategischen Tätigkeitsschwerpunkt. Geschäftsverlauf Das abgelaufene Jahr 2024 war maßgeblich geprägt von fallenden Strompreisen. Trotz der außergewöhnlich guten Erzeugung, die 10,1% über dem Regelarbeitsvermögen (RAV) lag, konnte der Budgetwert nicht erreicht werden. Aufgrund der vertraglichen Konstellationen mit den Stromabnehmern haben allgemeine Markt- und Branchenentwicklungen einen nur sehr geringen Einfluss auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft. Erzeugung Die Anzahl der im Eigentum von VERBUND Innkraftwerke GmbH stehenden und durch sie betriebsgeführten Wasserkraftwerke hat sich nach Inbetriebnahme des Kraftwerks Reit zum Stand 2023 um eins auf in Summe 14 erhöht. Kraftwerke (Stand 31.12.2024)
Die Aufbringung elektrischer Energie in den Kraftwerken der VERBUND Innkraftwerke GmbH belief sich im Jahr 2024 auf überdurchschnittliche 2.225,7 GWh (Bruttoerzeugung). Bis zum Mai waren leicht bis stärker überdurchschnittliche Erzeugungskoeffizienten (EK) zu verzeichnen, der Juni war hingegen mit einem EK von nur 0,88 ebenso wie Juli (0,94) und August (0,97) unterdurchschnittlich. Im September und Oktober ging es wieder mit überdurchschnittlichen EK weiter. Der Jahres-EK belief sich auf 1,11. Für das gesamte Jahr 2024 erreichte die Erzeugung 110,1 % vom RAV, die Erzeugung des Jahres 2023 wurde deutlich übertroffen (+ 8,9 %). Die Wasserführung am Inn (gemessen im Kraftwerk Wasserburg) lag im Jahr 2024 bei 129% vom Regelwert.
Stand 31.12.2024, Werte ohne Rundungsausgleich // 1 Regelarbeitsvermögen aus natürlichem Zufluss // 2 KW Jettenbach 1 im Jahr 2020 stillgelegt (-0,3 MW EPL, - 1,1 GWh RAV) // 3 Inbetriebnahme nach Neubau Töging (+ 32 MW, + 133 GWh) // 4 Inbetriebnahme Kraftwerk Reit 2024 (+ 0,2 MW; + 1,5 GWh) Betriebliche Ereignisse Betriebsführung und Umfeld Neben Großmaßnahmen, wie Revisionen, Erneuerungsprojekten, Leittechnikumbauten sowie der Errichtung von Fischpässen (siehe Kapitel "Instandhaltung und "Investitionen"), waren auch ungeplante Stillstände aufgrund verschiedenster Ursachen zu bewältigen. Hochwasserereignisse / Unwetter Im Juni 2024 ereignete sich am Inn ein 5-jährliches Hochwasser (HQ5). Dabei kam es unter anderem durch einen Pumpwerksausfall bei Rosenheim und den hohen Sand- und Treibzeug-Anfall zu Schäden an mehreren Kraftwerkstandorten. Instandhaltung Die Zustandsbeurteilung der bautechnischen Anlagen wie Betonbauwerke, Brücken und Dämme sowie die laufende hydrographische und vermessungstechnische Beweissicherung konnten auch im abgelaufenen Berichtszeitraum wie geplant durchgeführt werden. Die daraus resultierenden bautechnischen Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. in die Mittelfristplanung aufgenommen. Durch die Fortführung der Maßnahmen zur Anpassung der Dämme und Deiche an den Bemessungsfall HQ-1000 und die Umsetzung der Pflegekonzepte zum Erhalt der Standsicherheit der Dämme und Deiche konnte der Hochwasserschutz weiter verbessert werden. Hier sind vor allem die temporäre Maßnahme im Rückstaubereich von Inn und Mangfallmündung im Stadtgebiet Rosenheim sowie die Vorbereitungen für die HQ1000-Maßnahme an den Dämmen im Stauraum Rosenheim zu nennen, die im Berichtszeitraum vorangetrieben wurden. Investitionen Die Finanzierung der Investitionsvorhaben soll im Wesentlichen aus dem Free Cashflow bzw. durch Nutzung der Möglichkeiten der Konzernfinanzierung bei VERBUND AG, Wien, Österreich, sowie VERBUND Finanzierungsservice GmbH, Wien, Österreich, erfolgen. Revitalisierung Kraftwerk Rosenheim Das Kraftwerk Rosenheim wurde in den Jahren 1957 bis 1960 erbaut und manche Anlagenteile sind noch im Originalzustand. Durch umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen an allen drei Maschinensätzen gemeinsam mit der ebenfalls geplanten Erhöhung der Ausbauwassermenge, soll die Erzeugung um 19 GWh/a und die Engpassleistung um 3,5 MW gesteigert werden. Im Jahr 2024 wurden die Vorbereitungen für das im Dezember 2022 beschlossene Revitalisierungsprojekt fortgesetzt. Ab September 2025 soll jedes Jahr einer der drei bestehenden Maschinensätze umgebaut werden. Der Projektabschluss ist demnach für 2028 geplant. Operation und Security Centers Hydro (OSC-Hydro) Seit dem Grundsatzbeschluss zur gesellschaftsübergreifenden Erneuerung der Kraftwerkssteuerung und der Implementierung eines Operation und Security Centers Hydro (OSC-Hydro) Ende des Jahres 2020 wird intensiv an der Umsetzung gearbeitet. Bis 2028 ist geplant, alle VERBUND-Wasserkraftwerke in das Projekt OSC-Hydro zu integrieren. Die Steuerung der bayerischen Innkraftwerke wird über eine vollumfänglich erneuerte Warte in Töging erfolgen, die in das OSC Hydro integriert wird. Nach deutschem Recht sind für die Erneuerung der Warte Töging und deren organisatorische Einbindung in das OSC Hydro keine Zulassungsverfahren erforderlich. Trotzdem haben auf der deutschen Seite bereits Informationsgespräche über das Projekt OSC-Hydro mit den Wasserwirtschaftsämtern stattgefunden, um der Informationspflicht nachzukommen. Projekt Inn2gether/Nachnutzung altes Krafthaus Töging Das Projekt Inn2gether umfasst die Revitalisierung des bestehenden und unter Denkmalschutz stehenden Krafthauses in Töging mit dem Ziel, diesem eine neue Nutzung als gemeinsamen Verwaltungsstandort für die VERBUND Innkraftwerke GmbH und die Grenzkraftwerk GmbH sowie als Werksgruppenstandort für die VERBUND Innkraftwerke GmbH zuzuführen. Daneben soll der bestehende Standort in Größe, Lage und betrieblichen Abläufen optimiert werden. Dafür ist im Bereich des nicht mehr genutzten und sanierungsbedürftigen Schaltanlagengebäudes, ein Werkstatt- und Lagergebäude geplant. Neben zeitgemäßen Büroflächen für die planenden und administrativen Abteilungen sollen zukünftig auch weitere Nutzungen wie Lager, eine Leitwarte sowie zentrale Sonderflächen (Empfangsbereiche, Besprechungs- bzw. Konferenzräume) im Krafthaus untergebracht werden. Dazu wurden im Jahr 2024 die Planungen von einem Architekturbüro als Generalplaner fortgesetzt und die Unterlagen im Juli 2024 zur Genehmigung eingereicht. Parallel dazu wurden auch die Planungen für ein neues Werkstätten- und Lagergebäude anstelle des nicht mehr genutzten und sanierungsbedürftigen Schaltanlagengebäudes fortgesetzt und im August 2024 zur Genehmigung eingereicht. Die Baubeschlüsse sind im Q1/2025 und die Bezugsfertigstellung ist für Ende 2027 geplant. Außerdem wurde im Herbst 2024 bereits mit Maßnahmen zum Substanzerhalt des alten Krafthauses (u. a. Schadstoffsanierung, Abdämmen der alten Saugrohre, etc.) sowie mit dem Abriss des nicht mehr benötigten ehemaligen Schaltanlagengebäude begonnen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen die Umsatzerlöse sowie als Ergebnisgröße das EBIT dar. Ertragslage
Die Erlöse aus dem Stromverkauf sinken gegenüber dem Vorjahr um 153.549,1 Tsd. €. Dies ist im Wesentlichen auf die stark rückläufigen Strompreise zurückzuführen. Die Erlöse aus vermiedener Netznutzung stiegen um 908,4 Tsd. € auf 6.749,1 Tsd. €, ebenso wie die Erlöse auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien. Hier ist ein Anstieg um 1.009,6 Tsd. € auf 1.124,4 Tsd. € zu verzeichnen, da aufgrund der niedrigeren Preise wieder Marktprämien vom Netzbetreiber bezahlt wurden. Die Prognose des Vorjahres mit sinkenden Umsatzerlösen trat unter Berücksichtigung aller positiven und negativen Effekte im Wesentlichen aufgrund der rückläufigen Preise stärker ein, als erwartet. Die sonstigen betrieblichen Erträge sinken um 798,9 Tsd. €, vor allem aufgrund niedrigerer Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Personalaufwand geht um 611,9 Tsd. € auf 16.311,1 Tsd. € zurück, was im Wesentlichen der Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für die Pensionsrückstellung geschuldet ist. Die Abschreibungen stiegen um 523,3 Tsd. € auf 15.224,1 Tsd. €. Der sonstige betriebliche Aufwand fällt um 844,5 Tsd. € geringer aus. Das ist unter anderem auf niedrigere Aufwendungen für die Instandhaltung und sinkende Aufwendungen für die Wassernutzungsgebühren im Zusammenhang mit dem neuen Kraftwerk Töging zurückzuführen. Das EBIT in Höhe von 231.472,4 Tsd. € lag um 145.873,2 Tsd. € deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Der Jahresüberschuss fällt um 106.039,2 Tsd. € auf 166.905,8 Tsd. €. Vor allem aufgrund der stark rückläufigen Strompreise wurde das im Vorjahr prognostizierte nur leichte Absinken des EBIT nicht erreicht. Vermögenslage
Im Anlagevermögen stehen im Geschäftsjahr 2024 Investitionen von 15.094,0 Tsd. €, unter anderem für den neuen Verwaltungssitz in Töging in Höhe von 5.305,3 Tsd. €, planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 15.224,1 Tsd. € gegenüber. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus der Cash-Pooling-Vereinbarung mit der VERBUND Finanzierungsservice GmbH in Höhe von 164.411,9 Tsd. € (Vorjahr: 301.050,1 Tsd. €) ausgewiesen. Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gingen bedingt durch geringere offene Stromrechnungen um 2.961,4 Tsd. € auf 6.706,6 Tsd. € zurück. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzieren sich wesentlich um 1.725,9 Tsd. € auf 1.298,4 Tsd. € vor allem aufgrund der weggefallenen Abgrenzung für die Erlöse aus vermiedener Netznutzung für das Kraftwerk Töging aus dem Jahr 2023. Die sonstigen Forderungen sinken um 896,3 Tsd. € auf 685,0 Tsd. € wegen geringerer Umsatzsteuerforderungen. Das Absinken des Eigenkapitals beruht auf dem Rückgang des Bilanzgewinns um 129.644,5 Tsd. € auf 214.516,5 Tsd. € und der Entnahme aus den Gewinnrücklagen für die zur Ausschüttung gesperrten latenten Steuern in Höhe von 47.610,7 Tsd. €. Die Rückstellungen reduzieren sich um 1.551,2 Tsd. € auf 133.083,2 Tsd. €. Ursächlich waren im Wesentlichen die Inanspruchnahme der Rückstellung für die Elementarschäden in Höhe von 1.564,3 Tsd. € sowie die Inanspruchnahme der Rückstellung für die Altersteilzeitverpflichtung in Höhe von 1.700,5 Tsd. €. Gegenläufig wirkte die Entwicklung der Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellung. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um 1.278,7 Tsd. € auf 465,4 Tsd. €. Ebenso reduzierten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um 9.916,6 Tsd. € auf 366,3 Tsd. € im Wesentlichen aufgrund von im Jahr 2024 fälligen Körperschaftsteuerzahlungen aus dem Jahr 2023. Finanzlage
Der Nettogeldfluss aus operativer Tätigkeit ist geprägt von den stark gesunkenen Umsatzerlösen und liegt mit 218.144,1 Tsd. € um 136.618,9 Tsd. € unter dem Vorjahr. Der negative Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 10.276,1 Tsd. €, der durch eine hohe Investitionstätigkeit für den neuen Verwaltungsstandort in Töging sowie für die Revitalisierungsmaßnahmen in den Kraftwerken geprägt war, konnte im Geschäftsjahr durch den Nettogeldfluss aus der operativen Tätigkeit gedeckt werden. Der negative Nettogeldfluss aus der Finanzierungtätigkeit mit 207.865,9 Tsd. € erklärt sich im Wesentlichen durch die Ausschüttung an die Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2023, beziehungsweise den Rückgang der Cash-Pooling-Forderung bei der VERBUND Finanzierungsservice GmbH. Die Geldflüsse des Geschäftsjahres sind nachfolgend in einer separaten Aufstellung dargestellt. Die Aufstellung erfolgt in Anlehnung an DRS 21.
1 inklusive aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
2 inklusive passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Geschäftsführung beurteilt die Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Jahres als günstig. Einerseits waren die Gesellschaften mit stark fallenden Strompreisen konfrontiert, anderseits brachte das Jahr 2024 eine Erzeugung, die mit einem EK von 1,11 deutlich über dem RAV lag. Damit lag das abgelaufene Jahr 2024 zwar unter dem Budget sowie unter dem Vorjahr, brachte aber dennoch das zweitbeste Ergebnis der Unternehmensgeschichte. Darüber hinaus geht die Geschäftsführung davon aus, dass die in Umsetzung bzw. Planung befindlichen Projekte mittelfristig zu einer Erhöhung der Stromerzeugung und damit zu Mehrerlösen führen werden, auch wenn die Strompreise wieder etwas sinken könnten. Bericht über Forschung, Entwicklung, Umwelt und Soziales Forschung und Entwicklung Bereits seit 2015 befasst sich die VERBUND Innkraftwerke GmbH in einem zehnjährigen Forschungsprojekt gemeinsam mit der TU München intensiv mit dem Thema Fischschutz. Im Projektjahr 2024 wurden standardisierte Fischbestandserhebungen in den Unterwasserbereichen jeder Staustufe zwischen den Kraftwerken Nußdorf und Braunau-Simbach durchgeführt. Mithilfe der PIT-Tag-Technologie findet eine intensive Fischmarkierung von Wildfischen und Besatzfischen über das gesamte Projektgebiet statt. Es zeigt sich, dass die Wiederherstellung von Laichplätzen im Unterwasser der Staustufe eine positive Wirkung auf die Reproduktion gefährdeter Fischarten wie Äsche und Nase hat. Des Weiteren wurde im Projektjahr 2024 die Erarbeitung von fischökologisch angepassten Betriebsvorschriften für die Fischwanderhilfen am Inn finalisiert und vorgestellt. Arbeitnehmer:innenschutz und Sicherheit Unfallgeschehen Die Kennzahl "Unfallhäufigkeit - Lost Time Injury Frequency" (LTIF) zeigt alle Arbeitsunfälle ab dem ersten Ausfallstag bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden und ist für den Berichtszeitraum berechnet. Die Fremdleistungsstunden wurden analog dem Vorjahr geschätzt. Im Jahr 2024 gab es sechs LTIF-relevante Unfälle mit insgesamt 192 Ausfallstagen des Eigenpersonals. Ebenso gab es einen Wegeunfall mit 132 Ausfalltagen. Von Fremdfirmen wurde im Jahr 2024 ein Unfall mit 52 Ausfallstagen gemeldet. Es ist das Ziel, Arbeitnehmerschutz und Sicherheit bei VERBUND und in der VERBUND Innkraftwerke GmbH auf hohem technischem Niveau zu halten. Das Projekt "Wir leben Sicherheit" soll zu einer kontinuierlichen Reduzierung der Unfallkennzahlen führen. Partnerfirmen wurden vor der Arbeitsaufnahme in die betroffenen, örtlichen Anlagenteile eingewiesen sowie gegebenenfalls eine Beurteilung gegenseitiger Gefährdungen gemeinsam erarbeitet. Datenschutz und Informationssicherheit Datenschutz Um die Umsetzung von Datenschutzaufgaben zu unterstützen und nachvollziehbar zu gestalten, werden Prozesse mit Jira-Workflows unterstützt. Personenbezogene Daten müssen auch aus dezentralen Ablagen gelöscht werden. Dazu wurde ein Handout entwickelt, welches die Organisationseinheiten bei der Umsetzung dieser Verpflichtung unterstützt. Die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen wurden mit der Personalabteilung abgestimmt. Das vom VERBUND-Konzern entwickelte Datenschutzwerkzeug TOM&PIA wurde um die Möglichkeit Informationen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz abzubilden erweitert. In den Erzeugungsgesellschaften gab es keine Anfragen von Betroffenen oder bei der Behörde meldepflichtige Datenschutzvorfälle. Informationssicherheit Im März 2024 wurde der Nachweis der NIS-Konformität gegenüber der Behörde (BSI) durch entsprechende Prüfnachweise von qualifizierter Stelle durch VERBUND erbracht. Für das Kraftwerk Töging ist die Abgabe des Nachweises fristgerecht mit Mitte Dezember 2024 erfolgt. Als Basis für die nachzuweisende NIS-Compliance betreibt VERBUND ein Informationssicherheits- Managementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001. Die Rezertifizierung nach ISO/IEC 27001 konnte im Jahr 2024 erfolgreich durchgeführt werden. Die laufende Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Informations- und Cybersicherheit in der VERBUND Hydro Power GmbH erfolgt in Abstimmung mit dem Konzern. Umweltmanagement und Zertifizierung Umweltmanagementsysteme (UMS) gemäß EN ISO 14001:2015 unterstützen ein Unternehmen bei der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung, gewährleisten Rechtskonformität und schärfen durch die klare Festlegung von Umweltzielen, Prozessen und Verantwortlichkeiten das Umweltbewusstsein aller Mitarbeiter:innen. Seit Dezember 2013 Jahren verfügt die VERBUND Innkraftwerke GmbH über ein zertifiziertes UMS. Durch regelmäßige interne und externe Audits wird die Wirksamkeit des UMS überwacht. Im Jahr 2024 wurde ein Überwachungsaudit durch die Quality Austria durchgeführt und das Funktionieren des Managementsystems in allen Bereichen erneut bestätigt. Bericht über die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und Ausblick Mengen- und Preisentwicklung Auch für das Jahr 2025 setzt sich das Hauptrisiko bei der VERBUND Innkraftwerke GmbH aus dem Mengenrisiko (hydrologisches Erzeugungsrisiko und Wasserführungsrisiko) sowie dem Preisrisiko (Abhängigkeit der Verkaufspreise von der Marktentwicklung) zusammen. Es bestehen Chancen wie Risiken aus der volatilen Strompreisentwicklung. Der maßgebliche Preis für das Geschäftsjahr 2025 liegt mit durchschnittlich 96,20 €/MWh um 29 % unter dem Vergleichsniveau für das Jahr 2024. Anlagenzustand Die Anlagenverfügbarkeit bewegte sich auch im Jahr 2024 auf einem hohen Niveau, obwohl grundsätzlich für alle Anlagen ein Produktions bzw. Maschinenausfallrisiko aufgrund von technischen Defekten oder Umwelteinflüssen besteht. Basis für eine hohe Verfügbarkeit ist die Expert:innen-basierte Zustandsbewertung der Kraftwerkskomponenten, die gemeinsam mit Erfahrungswerten und den in der Vergangenheit aufgetretenen Schäden die Grundlagen für die Planung der Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen liefert. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen größeren Störungen. Bedingt durch das generell hohe Anlagenalter der Kraftwerksanlagen gibt es zustandsabhängig verstärkt Erneuerungsmaßnahmen an Bauwerken, Brücken und Anlagenkomponenten zur Einhaltung der geforderten Auflagen und Vorschriften, welche auch in den nächsten Jahren erforderlich sein werden. Weitere Risiken Wasserrechtliche Bewilligungen Durch eine vollumfängliche Umsetzung der bestehenden Auflagen und Nebenbestimmungen aus den aktuellen Bewilligungen und Erlaubnissen für den Betrieb der Kraftwerke, eine proaktive Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (z. B. EU-Wasserrahmenrichtlinie) und einer frühzeitigen Vorbereitung beim Auslauf einzelner Bewilligungen wird versucht eine Neubewilligung für den Weiterbetrieb vorzeitig zu erlangen. Insgesamt werden hieraus keine bedeutsamen Risiken für die Gesellschaft gesehen. Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stellen für die VERBUND Innkraftwerke GmbH weiterhin ein schwer quantifizierbares Risiko in Bezug auf die langfristige Unternehmensentwicklung dar. Das regulatorische Umfeld wird daher hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Unternehmen laufend evaluiert. Compliance-Risiken Um Compliance-Risiken, die aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) resultieren, zu verringern, war die Umsetzung der DSGVO auch in diesem Jahr ein zentrales Thema, das sowohl die VERBUND AG - als auch alle Konzerngesellschaften wie auch die VERBUND Innkraftwerke GmbH - gleichermaßen beschäftigte. Intern ist ein integriertes Datenschutzmanagementsystem eingerichtet, in das alle Konzerngesellschaften - darunter auch die VERBUND Innkraftwerke GmbH - einbezogen sind. In Zusammenarbeit mit dem Konzern-Datenschutzbeauftragten werden sämtliche Datenschutzbelange des Unternehmens durch den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft umgesetzt. Ausfallrisiken Materielle Ausfallrisiken, insbesondere in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sind in der Vergangenheit nicht aufgetreten und werden auch nicht erwartet. Zudem bestehen die Forderungen zum Großteil gegenüber den einzelnen Gesellschaftern, sodass hier ein Eintritt eines Forderungsausfalls als sehr gering anzusehen ist. Liquiditätsrisiken Aufgrund der Eingliederung in das VERBUND-Cash-Pooling kann die Gesellschaft kurzfristig bei Engpässen auf Liquidität zurückgreifen, sodass das Liquiditätsrisiko als sehr gering einzustufen ist. Zahlungsstromschwankungen Die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden aus heutiger Sicht als sehr gering eingestuft. Bau- und Instandhaltungskostenrisiko Die Bau- und Instandhaltungskosten werden einem laufenden Monitoring unterzogen und sind auch Teil des Risikoreportings. Dieses Projektmonitorings umfasst - neben der seit langem erfolgenden Analyse der Effekte aus Projektänderungen - eine laufende Analyse und Prognose der Entwicklung relevanter Preisindizes und der daraus resultierenden noch zu erwartenden Kostenänderungen. Rechtsrisiko - laufende Verfahren VERBUND ist als Betreiber von Kraftwerksanlagen in Österreich und Deutschland immer wieder beklagte Partei in Gerichts- oder außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren. Resultierende Risiken werden in Abstimmung mit der Rechtsabteilung und etwaigen beauftragten externen Anwält:innen evaluiert bzw. abgeschätzt und im laufenden Risiko-Reporting aufgenommen. Gesamtrisikoeinschätzung Für das Jahr 2025 sind per 13. Februar 2025 keine Risiken zu erkennen, die für die VERBUND Innkraftwerke GmbH einzeln oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken bestandsgefährdende Auswirkungen haben könnten. Chancen Die steigende Nachfrage nach CO 2 -neutraler Energie (Strom), grünen Zertifikaten sowie ein allgemein höherer zukünftiger Strombedarf infolge von E-Mobilität und KI etc. stellen für die VERBUND Innkraftwerke GmbH wichtige wesentliche Chancen dar. In Zukunft werden die in Umsetzung bzw. in Planung befindlichen Projekte mittelfristig zu einer Erhöhung der Erzeugung und damit zu Mehrerlösen führen. Ausblick Die Preiserwartung für das Jahr 2025 lässt per Jahresende 2024 auf weiterhin sinkende Strompreise schließen. Vor diesem Hintergrund wird ein leichtes Absinken der Umsatzerlöse und des EBIT, auch in den Folgejahren, erwartet. Dem gegenüber stehen geplante Revitalisierungen sowie Effizienzsteigerungsmaßnahmen, welche die Erzeugung langfristig sichern und steigern werden.
am 13. Februar 2025 Die Geschäftsführung Dipl.-Ing. Dr. Karl Heinz Gruber Ing. Mag. Michael Amerer Mit Gesellschafterbeschluss vom 8.5.2025 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
6 nahegelegene Organisationen
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Autowaschanlagen
Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Großhandel mit Getränken
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen