Busse
Design & Engineering GmbH
München
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.403,00 |
504,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
902,00 |
3,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
364.879,33 |
24.067,34 |
| I.
Vorräte |
23.344,23 |
11.322,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
307.220,47 |
12.496,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.314,63 |
248,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
366.282,33 |
24.571,34 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.064,00 |
7.947,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
17.617,28 |
18.338,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.116,69 |
720,80 |
| B.
Rückstellungen |
18.890,25 |
2.220,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
318.328,08 |
14.404,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
366.282,33 |
24.571,34 |
Anhang zum 31. Dezember 2006
Busse Design & Engineering GmbH
,
München
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen
Vorschriften zur Rechnungslegung bei Berücksichtigung
steuerrechtlicher Bestimmungen, soweit diesen
handelsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen.
Nach den Vorschriften des § 267 HGB ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl
hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein
Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die
für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§
274a, 276 Satz 2 und 288 Satz 1 HGB nicht erforderlichen
Angaben grundsätzlich verzichtet.
Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang
werden die Bilanz in der verkürzten Form nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf §
274a Nr. 1 HGB ohne Beifügung des
Brutto-Anlagenspiegels nach § 268 Abs. 2 HGB
dargestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren zugrunde.
Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht
erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen unter
Beachtung steuerlicher Vorschriften.
Bei der Bewertung wurde von der
Unternehmensfortführung ausgegangen
(Going-concern-Prämisse).
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt, ebenso keine grundsätzliche Änderung in
der Ausübung von Bewertungswahlrechten.
2.2 Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf die
abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens
wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung
aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der
betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt.
Für die im Geschäftsjahr 2006 zugegangenen
Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde die
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch
genommen.
2.3 Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit
den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet.
2.4 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit den Anschaffungskosten in Höhe des Nominalwertes
angesetzt. Wertberichtigungen für Einzelrisiken waren
nicht vorzunehmen. Auf eine Pauschalwertberichtigung wegen
des allgemeinen Kreditrisikos wurde aufgrund des geringen
Forderungsbestandes verzichtet.
2.5 frei
2.6 frei
2.7 frei
2.8 frei
2.9 Die sonstigen Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und
wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Höhe dotiert.
2.10 Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
nachfolgenden Anlagespiegel gemäß § 268 HGB
zu entnehmen (siehe nachfolgende Seite). Für Zwecke
der Offenlegung des Jahresabschlusses wird auf diesen
Anlagenspiegel verzichtet.
3.2 frei
3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von Euro
318328,08 (Vj. TEuro 14,4) enthalten.
Im Übrigen wird auf die Vermerke in der Bilanz
verwiesen.
4. Sonstige Angaben
4.1 Geschäftsführer der Busse Design &
Engineering GmbH waren im Geschäftsjahr 01.01.2006 bis
31.12.2006 Frau Joy Annett Busse und Herr Werner
Eisentraut.
Busse Design & Engineering GmbH
Elchingen, 14.12.2007
Joy Annett Busse
gez. Werner Eisentraut
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 16.12.2007 festgestellt.
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