Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 21191
Eingetragen
19.4.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Personalberatung sowie Erwerb und Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art auf eigene und fremde Rechnung, sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Renate Augustin
seit 22.1.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Renate Augustin
Karlschloßstr. 6, 86157 Augsburg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Augustin GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   6,00   960,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   293,88   39.612,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   49.424,32   55.913,68
Summe Aktiva   49.724,20   96.485,99

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Gewinnvortrag   68.485,99   131.706,84
III. Ausschüttung   -45.000,00   -60.000,00
IV. Jahresfehlbetrag   -261,79   -3.220,85
B. Rückstellungen   1.500,00   3.000,00
Summe Passiva   49.724,20   96.485,99

Anhang

I. Allgemeine Angaben

1. Die Augustin GmbH ist eine sog. kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuches.

2. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG ) vom 25.5.2009 aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Von der Aktivierung interner Aufwendungen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abgesehen. Gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.

3. Die Gesellschaft nahm die gesetzlich zulässigen Erleichterungen bzgl. der Aufstellung der Bilanz , der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs in Anspruch. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vorsichtsprinzips im Rahmen der Bewertungswahlrechte.

4. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

5. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, wurden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150,- € wurden in voller Höhe abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter von mehr als 150,- € , aber nicht mehr als 1.000,- € wurde nach § 6 Abs. 2 a EStG eine Sammelbewertung unter Berücksichtigung einer pauschalen Nutzungsdauer von 5 Jahren durchgeführt.

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bilanziert.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel zusammengestellt.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 0,- €

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 0,- €.

4. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt .

III. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführerin war während des ganzen Jahres: Frau Renate Augustin

Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Gegenüber Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern bestehen zum Stichtag verzinsliche Forderungen i. H. v. 42,87 € (im Vj. 32.592,12 €) .

3. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

4. Die Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfolgte am 12.4.2011

 

Augsburg ,den 30.6.2011

Renate Augustin, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.04.2011

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