DGN Haustechnik GmbHLiquidiert

16321 Bernau bei Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 19631
Eingetragen
10.10.2022
Branche
Reparatur und Instandhaltung von Gebrauchsgütern a. n. g.Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Die Beratung, Planung, Erstellung, Reparatur und Wartung von haustechnischen Anlagen sowie der Handel mit dazugehörigen Gegenständen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Freitag
seit 12.9.2023
Prokura
Beatrix Anna Dodt
seit 10.10.2022
Prokura
Prokura
Stefan Bodo Nest
seit 10.10.2022
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DGN Haustechnik GmbH

Bernau bei Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.08.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 4.053,13 0,00
I. Sachanlagen 4.053,13 0,00
B. Umlaufvermögen 778.767,80 0,00
I. Vorräte 300.000,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 327.449,59 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 151.318,21 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 809,31 0,00
Summe Aktiva 783.630,24 0,00

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 108.858,92 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 0,00
II. Jahresüberschuss 58.858,92 0,00
B. Rückstellungen 55.741,82 0,00
C. Verbindlichkeiten 619.029,50 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 569.029,50 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 50.000,00 0,00
Summe Passiva 783.630,24 0,00

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die DGN Haustechnik GmbH hat ihren Sitz in Bernau und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) (Reg.Nr. HRB 19631).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Das Anlagevermögen wird von der Gesellschaft geführt.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 HGB abzüglich planmäßiger Abschreibungen gem. § 253 Abs. 1 u. 3 HGB bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

2. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

3. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

C. Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2024 festgestellt.

D. Ergänzende Angaben

I. Geschäftsführer
Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Nest Stefan Geschäftsführer ja

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

II. Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie verbundenen Unternehmen

Gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie verbundenen Unternehmen bestanden am Abschlussstichtag nachfolgend aufgeführte Forderungen und Verbindlichkeiten.

Name Forderungen Verbindlichkeiten Forderungen
Vorjahr
Verbindlichkeiten
Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
Daume GmbH 4.561,45 0,00 322.219,53 0,00
SLK Schultz GmbH 7.797,90 0,00 2.929,50 0,00
ib GmbH & Co.KG 1.247,92 0,00 0,00 0,00
NHD Beteiligungs GmbH 0,00 0,00 65.114,61 0,00

E. Haftungsverhältnisse

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.5.2024.

Nachrichten & Medien

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