Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 110406
Eingetragen
26.4.2022
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Erbringung von Architektenleistungen, Leistungen der Bauplanung, Erbringung von Bau-Managementaufgaben und Controllingleistungen, Bauleitungs- und Oberbauleitungsaufgaben sowie Gutachtertätigkeiten und ingenieurtechnische Beratungen für Hochund Tiefbauprojekte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Matthias Zoppelt
seit 26.4.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Köln
25.000 €
50.00%
Köln
25.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ZAC Bauleitung GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 122.928,00
I. Sachanlagen 122.928,00
B. Umlaufvermögen 369.959,38 249.243,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 214.645,59 119.619,28
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 155.313,79 129.623,97
Aktiva 492.887,38 249.243,25

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 164.663,73 91.291,92
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 66.291,92
III. Jahresüberschuss 73.371,81 66.291,92
B. Rückstellungen 46.157,82 38.951,33
C. Verbindlichkeiten 282.065,83 119.000,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 282.065,83 119.000,00
Summe Passiva 492.887,38 249.243,25

Anhang

Allgemeine Angaben

Name: ZAC Bauleitung GmbH
Sitz: Köln
Gesellschaftsform: GmbH
Amtsgericht: Köln
Handelsregister Nr.: HRB 110406

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs.1 HGB, §§ 274a Nr.1 bis Nr.3 HGB und § 288 Abs.1Nr.1 HGB wurde Gebrauch gemacht, da die Gesellschaft im Jahr 2022 neu gegründet wurde. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten.

Die Abschreibungen wurden nach handels- und steuerrechtlichen Angaben durchgeführt sofern diese im Einklang stehen.

Das Jahr 2022 war ein Rumpfwirtschaftsjahr, da die Gesellschaft in 2022 neu gegründet wurde. Das Jahr 2023 war ein volles Wirtschaftsjahr.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechenden Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert sofern dies erlaubt ist.

Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und die Wertigkeit zum Abschussstichtag überprüft.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen sind laut Geschäftsleitung nicht vorhanden.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 von der Ist- zur Sollversteuerung gewechselt.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten bzw. zur Auflösung ein es Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Feststellung der Bilanz über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

Die Gesellschaft hat eine Geschäftsführerin, die alleine Vertretungsberechtigt ist.

C. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An den maßgeblichen Abschlussstichtagen zum 31.12.2022 als auch dem 31.12.2023 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:

-Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 6.000.000,00, nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages (§ 268 Abs. 3 HGB)

-Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 weniger als Euro 12.000.000,00.

-Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 unter 50 Mitarbeiter.

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB besteht nicht.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Annett Zoppelt als Geschäftsführerin geführt. Frau Annett Zoppelt hat mir den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses erteilt.

 

Köln, den 29.01.2025

Die Geschäftsleitung:

Gez. Annett Zoppelt

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. die Geschäftsfüherin Frau Annett Zoppelt

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2025 festgestellt.

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