Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 164392
Eingetragen
27.1.2015
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnGlasergewerbe
Gegenstand
Malerbetrieb

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan-Olaf Hopf
seit 27.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jan-Olaf Hopf
12524 Berlin, Cimberstraße 46
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HausDesignHopf GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 152.441,00 170.109,00
I. Sachanlagen 152.441,00 170.109,00
B. Umlaufvermögen 1.766.944,80 1.059.476,55
I. Vorräte 1.659.095,23 927.116,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.849,57 132.359,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.543,96 18.673,94
D. sonstige Aktiva 23.084,45 0,00
Summe Aktiva 1.953.014,21 1.248.259,49

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 123.671,44 249.666,28
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.000,00 -12.000,00
III. eingefordertes Kapital 13.000,00 13.000,00
IV. Gewinnvortrag 236.666,28 111.574,14
V. Jahresfehlbetrag 125.994,84 -125.092,14
B. Rückstellungen 9.480,00 51.350,84
C. Verbindlichkeiten 1.819.862,77 947.242,37
Summe Passiva 1.953.014,21 1.248.259,49

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Dartstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Die Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG §7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden soweit vorliegend zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB) liegt nicht vor.

II. Rückstellungen

Eine Aufwandsrückstellungen wurde für die Kosten des Jahresabschlusses 2023 nach Kostenermittlung gebildet.

III. Verbindlichkeiten

Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter.

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Hopf Jan-Olaf Geschäftsführer Einzelvertretung

D. Sonstige Angaben

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31. März 2025 wird der Jahresabschluss zum 31.Dezember2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.3.2025.

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