GDiesel Technology GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen Brennstoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Klinkert seit 20.8.2025 | Geschäftsführer |
Alexander Wolfgang Fröhlich seit 3.6.2025 | Geschäftsführer |
Friedrich Michael Nollau seit 14.1.2020 | Geschäftsführer |
Thomas Fritsch seit 14.1.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
BALANCE Erneuerbare Energien GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Biogas Produktion Altmark GmbHHohenberg-KrusemarkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Biogas Produktion Altmark GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Biogas Produktion Altmark GmbH, Hohenberg-Krusemark, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Biogas Produktion Altmark GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Ausführungen im Anhang in Abschnitt "I. Allgemeine Grundlagen" und die Angaben in Abschnitt "2.2. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft" und "3.4. Weitere Risiken" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass ausgehend von der aktuellen Planung die Gesellschaft über keine ausreichenden Liquiditätsreserven verfügt, um insbesondere die Finanzierung des Umlaufvermögen (Subtraternte) aus Eigenmitteln zu leisten. Die Biogas Produktion Altmark GmbH, Hohenberg-Krusemark, ist somit zur Zwischenfinanzierung des Umlaufvermögens im Prognosezeitraum auf die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität angewiesen. Weiterhin ist bis Mitte 2025 geplant, einen Teil der vorgesehenen Investitionen zum Umbau der Standorte im mittleren einstelligen Millionenbereich über die bestehende Finanzierung mit der VNG AG, Leipzig, zu realisieren. Der mit der VNG AG, Leipzig, abgeschlossen Cash-Pool-Vertrag gewährleistet der Biogas Produktion Altmark GmbH, Hohenberg-Krusemark, einen Rahmen von EUR 5,5 Mio., hat eine unbestimmte Laufzeit und kann frühestens zum 30. Juni 2025 einseitig ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus außerordentlichen Gründen ist auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Daher hat die VNG AG, Leipzig, gegenüber der Biogas Produktion Altmark GmbH am 7. Mai 2024 eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, bis zu einer Betragsgrenze, die zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist (maximal EUR 5,5 Mio.) liquide Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten bei Fälligkeit nachkommen kann. Die Patronatserklärung hat eine Laufzeit von 13 Kalendermonaten beginnend ab Unterzeichnungsdatum. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft daher von der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGPrüfungsurteilWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Leipzig, 31. Mai 2024 EY
GmbH & Co. KG
Bätz, Wirtschaftsprüfer Salzer, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
Anhang 2023I. Allgemeine AngabenDie Biogas Produktion Altmark, Hohenberg-Krusemark (ALTMARK), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal (HRB 22401), ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen sowie die Produktion und Verwertung von Bioenergie zu Strom und Wärme. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde als sog. Fast-Close-Abschluss aufgestellt. Mit der Verkürzung des Aufstellungszeitraums (Fast Close) ist insbesondere der Einsatz von Schätzverfahren zur Ermittlung der Umsatzerlöse und der Aufwendungen im Monat Dezember 2022 verbunden. Diese Schätzungen wurden auf der Grundlage sämtlicher Informationen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses verfügbar waren, vorgenommen. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind einzelne Positionen zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zusammengefasst; sie werden im Anhang gesondert erläutert. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschriebenen Vermerke sowie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang anzubringen sind, werden ebenfalls im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bezüglich bestandsgefährdender Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, verweisen wir auf Abschnitt 2.2 (Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft) und Abschnitt 3. (Chancen- und Risikobericht) des Lageberichts. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden(1) AnlagevermögenDie entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden mit ihren um die linearen Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungszeiträume der immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände orientieren sich an den steuerlichen Nutzungsdauern, die nicht wesentlich von den handelsrechtlichen Nutzungsdauern abweichen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode grundsätzlich über wirtschaftliche Nutzungsdauern vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. (2) UmlaufvermögenDie Bewertung der Vorräte erfolgt nach der gleitenden Durchschnittsmethode bzw. zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Bei der Bewertung des gesamten Umlaufvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) berücksichtigt. (3) Eigen- und FremdkapitalDas Eigenkapital ist zum Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung herausgegebenen Abzinsungszinssätze zugrunde gelegt. Erfolgswirkungen aus Änderungen des Abzinsungszinssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Das Abzinsungswahlrecht für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wird nicht ausgeübt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern diese sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich steuerlich wirksam abbauen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Aufgliederung des in der Bilanz zusammengefassten Postens Anlagevermögen und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Umlaufvermögen(1) Vorräte
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte unter Anwendung der gleitenden Durchschnittsmethode. Ein wesentlicher Unterschiedsbetrag gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB ergab sich nicht. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 205 T€ (31. Dezember 2022: 2.299 T€) resultieren ausschließlich aus organschaftlicher Umsatzsteuer. Im Vorjahr waren ausschließlich Forderungen aus dem Liquiditätsmanagement enthalten. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 815 T€ (31. Dezember 2022: 439 T€) enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen für die Stilllegung von Biogasanlagen, für den Personalbereich sowie für ausstehende Rechnungen. Die Rückstellungen für die Stilllegung von Biogasanlagen beinhalten die voraussichtlichen Rückbaukosten, die ratierlich über die Nutzungsdauer der Anlagen angesammelt und die zum Bilanzstichtag unter Anwendung der von der Deutschen Bundesbank festgelegten laufzeitadäquaten Zinssätze zum Barwert angesetzt werden. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.740 T€ (31. Dezember 2022: 448 T€) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten resultierend aus dem Liquiditätsmanagement (2.581 T€) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 160 T€ (31. Dezember 2022: 195 T€), die aus Lieferungen und Leistungen resultieren. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 3 T€ (31. Dezember 2022: 3 T€). Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB belaufen sich insgesamt auf 3.157 T€, wovon 2.400 T€ auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse wurden zu 100 % im Inland erzielt. Davon betreffen 11.725 T€ (Vorjahr: 15.933 T€) Erlöse aus Stromeinspeisung nach EEG und 481 T€ (Vorjahr: 431 T€) Erlöse aus dem Verkauf von Wärme. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 277 T€ (Vorjahr: 182 T€) enthalten. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen ErzeugnissenDie Bestandsveränderungen in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 22 T€) betreffen unfertige Erzeugnisse. FinanzergebnisDas Finanzergebnis besteht aus Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von 128 T€ (Vorjahr: 7 T€), welche Zinseinnahmen in Höhe von 106 T€ (Vorjahr: 7 T€) von verbundenen Unternehmen enthalten. Zudem beinhaltet das Finanzergebnis Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 40 T€ (Vorjahr: 32 T€), von denen Zinsaufwendungen in Höhe von 33 T€ (Vorjahr: 30 T€) auf verbundene Unternehmen entfallen. Des Weiteren resultieren 7 T€ (Vorjahr: 1 T€) aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen. Sonstige SteuernDie Sonstigen Steuern belaufen sich auf 4.537 T€ (Vorjahr: 4 T€). V. Sonstige AngabenAngaben nach § 6b Abs. 2 EnWGGemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies: - Aufwendungen aus bezogenen technischen Dienstleistungen von der BALANCE Erneuerbare Energien GmbH, Leipzig, in Höhe von 1.310 T€ (Vorjahr: 956 T€). Darüber hinaus findet innerhalb der VNG-Gruppe ein Cash-Pooling zu marktüblichen Zinsen statt. Angaben nach § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWGDie ALTMARK ist im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden. Die Gesellschaft übt Energieerzeugungs-, Gaserzeugungs- und Vertriebsaktivitäten im Elektrizitäts- und Gassektor aus. Diese gehören gem. § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG zu anderen Tätigkeiten im Elektrizitäts- und Gassektor sowie gem. § 6b Abs. 3 Satz 4 EnWG zu sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Demnach wurden entsprechend IDW RS ÖFA 2, Tz. 21 keine Tätigkeitsabschlüsse aufgestellt. Für die anderen Tätigkeiten innerhalb sowie für die sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors wurden getrennte Konten geführt, die innerhalb des Bereichs zusammengefasst wurden. MitarbeiterDie ALTMARK beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 10 Mitarbeiter (Geschäftsjahr 2022: 11 Mitarbeiter). Alle waren in 2023 gewerbliche Arbeitnehmer. Geschäftsführung
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie VNG AG, Leipzig, hat gegenüber der Biogasproduktion Altmark GmbH am 07.05.2024 eine Patronatserklärung abgegeben. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir auf Abschnitt 3.4. (Chancen- und Risikobericht) des Lageberichts. Weitere Vorgänge nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten. Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersAuf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB (Aufnahme der Angaben in einen das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss) verzichtet. Einbeziehung in den KonzernabschlussDie EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW), stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und einen Konzernlagebericht auf. Die ALTMARK wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und -lagebericht der EnBW werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Die VNG AG, Leipzig, stellt für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der Europäischen Union anzuwendenden IFRS und einen Konzernlagebericht auf. Die ALTMARK wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und -lagebericht der VNG AG werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Zu erwartende Auswirkungen des MindeststeuergesetzesDer EnBW-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln). Die Regelungen sind demnach auf die ALTMARK anzuwenden. Das Mindeststeuergesetz ist in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die ALTMARK steuerlich ansässig ist, am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Die Säule 2-Regelungen sehen für in Deutschland ansässige Gesellschaften die Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer vor, sollte das Mindeststeuerniveau von 15 % in Deutschland nicht erreicht werden. Die Gesellschaft unterliegt dann einer Ergänzungssteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Säule 2-Effektivsteuersatz und dem in Deutschland geforderten Mindeststeuerniveau von 15 %. Es wird basierend auf dem länderbezogenen Bericht (CbCR) für 2022 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, davon ausgegangen, dass die in Deutschland ansässigen Gesellschaften des EnBW-Konzerns bereits dem geforderten Mindeststeuerniveau von 15 % unterliegen und es nicht zur Anwendung der Ergänzungssteuerregelungen kommt. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 6.501 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.
Hohenberg-Krusemark, den 08. Mai 2024 Thomas Fritsch, Geschäftsführer Friedrich Nollau, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Biogas Produktion Altmark GmbH, Hohenberg-Krusemark1. Geschäftsverlauf1.1. Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDie Entwicklung der Weltwirtschaft war im Jahr 2023 geprägt durch ein anspruchsvolles wirtschaftliches Umfeld, welches sich vor allem durch eine gestiegene Inflation und damit einhergehende Preiserhöhungen für Energie und Endkundenprodukte auszeichnete. Die Europäische Zentralbank und die Amerikanische Federal Reserve reagierten auf diese Situation mit einem historischen Anheben der Leitzinsen. Dies hatte nicht nur Auswirkungen auf die Inflation, sondern bremste auch das Wirtschaftswachstum. Zudem bestand die Gefahr des Wertverlusts von Anleihen, was sich auf Kreditvergabe und -konditionen auswirkte. Im Kontext des globalen Subventionswettlaufs im Rahmen der Dekarbonisierung zwischen Europa und den USA (Fit For 55 vs. Inflation Reduction Act vs. Green Deal Industrial Plan) wurde deutlich, dass Energiepreise und CO2-Minderungsmaßnahmen als Mittel der Wettbewerbspolitik fungieren. Staatliche Einflussnahmen auf das Gasgeschäft wurden verstärkt. Dies geschah zum Beispiel durch die EU-Taxonomie-Verordnung. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war von einer anhaltenden Stagnation geprägt, begleitet von rückläufigen Inflationsraten. Ein zentrales Element dieser Entwicklung waren die anhaltenden Auswirkungen der Energiepreiskrise, die zu massiven Kaufkraftverlusten führte und den privaten Konsum schwächte. Die weltwirtschaftliche Lage, insbesondere die gedämpfte Wachstumsdynamik und die geopolitischen Spannungen, trug ebenfalls zu dieser Entwicklung bei. Im dritten Quartal verzeichnete das preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) einen Rückgang um 0,1 Prozent. Die Prognosen für das Jahresendquartal deuteten auf einen erneuten leichten Rückgang des BIP hin. Insbesondere die positive Entwicklung der Investitionen schwächte sich aufgrund geringerer Auftragslagen, ungünstiger Finanzierungsbedingungen und des Auslaufens der "Umweltprämie" im dritten Quartal ab. Dennoch zeigten einige konsumnahe Indikatoren, wie die Umsätze im Einzelhandel und im Gastgewerbe, Anzeichen für eine Stabilisierung des privaten Konsums, wenn auch auf niedrigem Niveau. Trotz optimistischerer Aussichten von Unternehmen und privaten Haushalten zum Berichtsjahresende, bedingt durch rückläufige Inflationsraten und steigende Realeinkommen, blieben die wirtschaftlichen Perspektiven in Deutschland aufgrund der weltwirtschaftlichen Schwächephase, anhaltender geopolitischer Krisen und möglicher Rohstoffpreisausschläge verhalten. 1.2. Entwicklung der EnergiebrancheIm Berichtsjahr verzeichnete Deutschland den geringsten Energieverbrauch seit Langem, primär bedingt durch die schrumpfende Wirtschaftsleistung. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen stellte einen Rückgang um knapp 8 Prozent auf 2,998 Mio. GWh gegenüber dem Vorjahr fest. Diese Entwicklung steht auch im Zusammenhang mit wärmeren Witterungsbedingungen, die etwa ein Fünftel der Verbrauchsminderung ausmachen. Zudem spielten die gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Energiepreise eine Rolle, die trotz Rückgänge im Jahresverlauf 2023 immer noch über dem Niveau von 2021 lagen. Die Stromimporte übertrafen die Exporte um 11.000 GWh bei einem Zuwachs von 41 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 1.3. HauptgeschäftstätigkeitDie Biogas Produktion Altmark GmbH ist ein Unternehmen für die Produktion und die Verwertung von Bioenergie zu Strom und Wärme und produziert an sieben Standorten mit einer installierten elektrischen Leistung von über sieben Megawatt (MW). Der produzierte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist, die Prozesswärme wird teils über Wärmenetze zur regionalen Versorgung sowie zur Versorgung der eigenen Biogasstandorte und landwirtschaftlicher Trockner genutzt. Im Energiebereich ist die wirtschaftliche Entwicklung der Biogasanlagen der Gesellschaft im Wesentlichen durch den Bestandsschutz der zum 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG-Novelle (anwendbares EEG-Recht: EEG 2012, 2009 und 2004) garantiert. Die Inputversorgung der Biogasanlagen wird über Substratlieferverträge mit überwiegend langjährigen Geschäftspartnern/landwirtschaftlichen Betrieben sichergestellt. Die Biogas Produktion Altmark GmbH verwendet als Substrate nachwachsende Rohstoffe sowie landwirtschaftliche Nebenprodukte wie Ganzpflanzensilage, die zu den einzelnen Biogasstandorten geliefert und vor Ort einsiliert werden. Überdies wird Wirtschaftsdünger (z. B. Gülle) zur Biogaserzeugung eingesetzt. Die bei der Biogasproduktion entstehenden Gärreste werden an die Substratlieferanten geliefert, die in Form von hochwertigem Dünger für die landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden. 1.4. Strategische AusrichtungDas unternehmerische Handeln der Biogas Produktion Altmark GmbH ist langfristig - über den durch das EEG garantierten Vergütungszeitraum für die einzelnen Biogasanlagen hinaus - ausgerichtet. Die Biogasanlagen der Biogas Produktion Altmark GmbH werden kontinuierlich in Hinblick auf Optimierungs-, Wachstums- und Ertragspotentiale analysiert. Im Rahmen der Übernahme durch die BALANCE Erneuerbare Energien GmbH wurde die Biogas Produktion Altmark GmbH in das Rohstoffmanagement, Behörden- und Dienstleistungsmanagement, das Assetmanagement sowie die kaufmännische Steuerung der BALANCE Gruppe aufgenommen. Damit stellt sie einen Teil der Strategieumsetzung der BALANCE Gruppe dar. 1.5. MarktsituationIn der Direktvermarktung der produzierten Strommengen konnten mit Rückgang der Strompreise im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr keine Preise über EEG-Niveau erzielt werden. Den gesunkenen Erlösen stehen teilweise höhere Einsatzstoffkosten aufgrund der Entwicklung der Agrarmärkte sowie erhöhte Dienstleistungs- und Instandhaltungskosten durch die gesamtwirtschaftliche Situation, die sich zwar im Jahr 2023 wieder verbesserte, jedoch weiterhin wirkt, gegenüber. 1.6. Finanzielle und nicht finanzielle LeistungsindikatorenDie Geschäftsführung verwendet zur Steuerung und Überwachung der Geschäftstätigkeit unterschiedliche Leistungsindikatoren, von denen die bedeutendsten finanziellen Leistungsindikatoren das monatliche EBITDA, das monatliche EBIT und die gemittelten Stromgestehungskosten (ct/kWh) pro Anlagenstandort sowie langfristig die interne Verzinsung des pro Standort eingesetzten Kapitals sind. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind im Wesentlichen die monatliche technische Anlagenverfügbarkeit (Auslastung), die Rohstoffbestände sowie deren Reichweite, die Energieeffizienz (Energieverbrauch) und die Kennzahlen zum Arbeitsschutz. 1.7. ErtragslageDie im Geschäftsjahr 2023 erwirtschafteten Umsatzerlöse (12,7 Mio. €) wurden im Wesentlichen durch erhaltene EEG-Vergütungen aus der Verstromung des erzeugten Biogases (11,7 Mio. €), der Vermarktung von Wärme (0,5 Mio. €) und periodenfremden Erlösen (0,3 Mio. €) erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Umsatzerlöse um 4,2-Mio. € verringert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die gefallenen Marktpreise, sowie eine kostenoptimierte Fahrweise zurückzuführen, durch die mit reduzierter Auslastung gefahren und damit weniger EEG-Strom erzeugt wird. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit 0,6 Mio. € um 0,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Rückgang der Materialaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. € auf 10,4 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus geringerem Substratverbrauch aufgrund kostenoptimierter Fahrweise. Die bezogenen Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. € auf 2,3 Mio. € gestiegen. Der Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus der Neuberechnung der Rückbauverpflichtungen. Der Personalaufwand befindet sich mit 0,5 Mio. € auf Vorjahresniveau. Die Abschreibungen bewegen sich auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. € auf 2,1 Mio. € und sind vor allem durch gestiegene Geschäftsbesorgungskosten begründet. Einmalaufwendungen bei den sonstigen Steuern ergaben sich aus einer Energiesteuernachzahlung aus den Jahre 2018 und 2019. Zur Energiesteuernachzahlung befindet sich die Gesellschaft derzeit im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren mit den Finanzbehörden, die Vollziehung wurde nicht ausgesetzt. Insgesamt weist die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 6,5 Mio. € aus, welcher vor allem durch den steuerlichen Einmaleffekt der Energiesteuernachzahlung (4,5 Mio.€) sowie den sprunghaften Rückgang der Umsatzerlöse bei konstanten Materialaufwendungen verursacht wurde (Vorjahr Jahresüberschuss von 1,4 Mio. €). Das EBITDA verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Mio. € auf 0,3 Mio. €. Die EBITDA-Marge sank deutlich von 24 % auf 3 %. Die Verringerung basiert vor allem auf den gesunkenen Stromerlösen. Das EBIT in Höhe von -2,2 Mio. € ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Mio. € gesunken. Die EBIT-Rendite weist einen Wert von -17 % (Vorjahr 9 %) aus. Im Jahresverlauf konnten die abrupt gesunkenen Strompreise in den Umsatzerlösen durch eine Senkung der Substratkosten nicht ausgeglichen werden, da diese erntebedingt bereits im Jahr 2022 beschafft wurden. Die gesetzten Planwerte konnten im Jahr 2023 nicht erfüllt werden und sind zudem durch ungeplante negative steuerliche Einmaleffekte gekennzeichnet. 1.8. FinanzlageDie Biogas Produktion Altmark GmbH wurde im Rahmen der Übernahme durch die BALANCE Erneuerbare Energien GmbH in die langfristige Finanzierung der BALANCE Gruppe aufgenommen, welche sich über die VNG AG finanziert. Die kurzfristige Finanzierung erfolgt durch die Teilnahme am zentralen Cash-Pooling der VNG AG. Der Finanzierungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann seitens der VNG AG einseitig nur mit Frist von 12 Monaten ab Kalenderquartal gekündigt werden. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag für das Berichtsjahr bei -4,7 Mio. €. Dieser wurde maßgeblich durch die Energiesteuernachzahlung von 4,5 Mio. € geprägt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von -0,2 Mio. € ist auf im Jahr 2023 fortgeführte Ertüchtigungsmaßnahmen zurückzuführen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 4,8 Mio. € ergibt sich im Berichtsjahr größtenteils durch Inanspruchnahme aus dem Cash Pool der VNG AG. 1.9. VermögenslageDie Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 4,2 Mio. € gesunken. Das Anlagevermögen sank vor allem durch planmäßige Abschreibungen um insgesamt 2,3 Mio. €. Die Reduzierung des Umlaufvermögens um 1,9 Mio. € ist auf eine Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen zurückzuführen. Das Vorratsvermögen zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg um 0,2 Mio. € auf 6,5 Mio. €. Die Verbindlichkeiten sind um 2,1 Mio. € gestiegen, wobei sich die Veränderung vorrangig bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zeigt. Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages. Die Eigenkapitalquote sank in diesem Zusammenhang von 92 % auf 79 %. Sie liegt damit weiterhin auf einem hohen Niveau. 2. Prognosebericht2.1. Voraussichtliche gesamtwirtschaftliche EntwicklungNach Markteinschätzung der dena steigt einerseits der Bedarf nach flexibel zur Verfügung stehender Bioenergie durch gesteigerte Klimaschutz- und Erneuerbare Energien-Ziele, anderseits wird deren Einsatz in der Praxis durch neue Dokumentationspflichten und wenig Technologieoffenheit zunehmend erschwert. Im Hinblick auf die sogenannten Vor Ort Verstromungsanlagen stellt sich die Frage des Weiterbetriebs nach Auslaufen der EEG Förderung. Durch die regulatorisch gestellten Anforderungen sind in der Regel Investitionen notwendig, um innerhalb des EEG an Ausschreibungen teilzunehmen oder außerhalb des EEG eine Nutzung für anderweitige Stromnutzung bzw. Umbau zur Aufbereitungsanlage für Biomethan durchzuführen. Die Unsicherheit in der Regulatorik stellt dabei ein Investitionshemmnis dar. In den EEG Ausschreibungen 2023 konnte allerdings eine erhöhte Teilnahme verzeichnet werden, so dass sogar mehr installierte Leistung nachgefragt wurde, als in den Ausschreibungen Biogas 2023 von der Bundesnetzagentur vergeben wurde Für Biomethanaufbereitungsanlagen ist gemäß dena vor allem der Transportmarkt attraktiv, so dass auch für Vor Ort Verstromungsanlagen ein Umbau zur Einspeiseanlage wirtschaftlich sein kann. Die Netzbetreiber verzeichneten in 2023 einen erhöhten Eingang von Netzanschlussbegehren von Biogasanlagen. Insgesamt zeigt dies die verschiedenen Optionen und dass die Anlagenbetreiber diese derzeit unterschiedlich bewerten. 2.2. Voraussichtliche Entwicklung der GesellschaftFür das Geschäftsjahr 2024 werden bei einer elektrischen Anschlussleistung der Bestandsanlagen von über 7 MW und einem störungsfreien Betrieb Umsätze auf Vorjahresniveau erwartet. Die eingetretene Beruhigung auf dem Agrarmarkt gegenüber den Vorjahren sollen durch kostenoptimierte Beschaffung kombiniert mit einem kostenoptimierten Anlagenbetrieb genutzt werden, welcher eine standortorientierte Fahrweise vorsieht. Diese richtet sich nach den jeweiligen variablen Kosten und den Strom- und Wärmeerlöspotentialen am Standort. Die Kosten und Erlösoptimierungen sollen zu einer Verbesserung des EBITDA bei einem ausgeglichenen EBIT führen. Zur Finanzierung des Umlaufvermögens und der notwendigen Investitionen werden neben Mitteln aus der laufenden Geschäftstätigkeit auch der gewährten Kontokorrentrahmen der VNG AG benötigt. Die Gesellschaft ist daher auf einen gesicherten Finanzierungsrahmen durch die VNG AG angewiesen. Hieraus ergibt sich ein bestandsgefährdendes Risiko. Die benötigten Mittel werden durch den Kontokorrentrahmen mit der VNG AG abgedeckt. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Abschnitt 3.4. Insgesamt schätzen wir die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Biogas Produktion Altmark GmbH für das Geschäftsjahr 2023 vor dem Hintergrund der im Jahr 2022 eingeleiteten bzw. fortgeführten Maßnahmen als stabil ein. 3. Chancen- und Risikobericht3.1. Risikomanagementsystem der VNG GruppeDie Biogas Produktion Altmark GmbH ist seit 2020 in das Risikomanagementsystem der VNG Gruppe eingebunden. Neben der operativen Messung und Überwachung von Chancen und Risiken wird dreimal jährlich eine Inventur hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen von Chancen und Risiken durchgeführt. Dabei werden systematisch alle Aspekte erfasst und bewertet. Die Ergebnisse der Inventur werden an den für die VNG Gruppe zuständigen Bereich zur Aggregation übermittelt. Darüber hinaus existiert ein ad hoc Meldesystem auf Basis festgelegter Schwellenwerte, das ein frühzeitiges Erkennen von Veränderungen im Risikoportfolio gewährleistet. Um die Risiken der Biogas Produktion Altmark GmbH zu reduzieren und zu steuern, kommen verschiedene Steuerungsinstrumente zum Einsatz. Die Steuerungsinstrumente der wesentlichen Risiken werden einer jährlichen Prüfung auf Angemessenheit (Eignung) und Funktionsfähigkeit (Umsetzung) durch einen unabhängigen Validierer unterzogen. 3.2. Finanzwirtschaftliche Chancen und RisikenDie Biogas Produktion Altmark GmbH ist vor allem Risiken auf der Beschaffungsseite ausgesetzt. Dabei sind als relevante Faktoren vor allem die Preis- und Mengenrisiken bei den Rohstoffbeschaffungen zu nennen. Diesem Risiko begegnet das Rohstoffmanagement der BALANCE Gruppe durch lang-, mittel- und kurzfristigen Lieferverträgen mit verschiedenen lokalen Landwirten sowie strategischer Lagerbildung und der Nutzung von Portfolioeffekten. Finanzinstrumente zur Absicherung von Preisänderungsrisiken werden in der BALANCE Gruppe nicht eingesetzt. Rechtliche und behördliche Risiken werden durch das Behördenmanagement der BALANCE Gruppe unter Einbindung der VNG Rechtsabteilung überwacht. Chancen ergeben sich aus der Nutzung von rechtlichen Rahmenbedingungen in der EEG-Förderung, Erlösoptimierung in der Direktvermarktung von Strom, verbesserten Wärmeerlösen sowie aus der Produktentwicklung in der BALANCE Gruppe. Im Rohstoffmanagement ergeben sich Chancen aus Portfolioeffekten der BALANCE Gruppe. 3.3. Technische RisikenDurch den Anlagenbetrieb ergeben sich branchenübliche Risiken wie Havarien, Material/Maschinenbruch sowie Schädigungen von Umwelt oder Personen. Diese Risiken werden im Rahmen von Schulungen des Anlagenpersonals und dem Einsatz von geschulten Dienstleistern gesteuert. Weiterhin werden interne Sicherheitsfachkräfte eingesetzt und branchenübliche wiederkehrende Prüfungen turnusgemäß durch die Biogas Produktion Altmark GmbH beauftragt und begleitet. Für materielle Schäden bestehen zudem eine Allgefahrenversicherung sowie die branchenübliche Haftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Technische Stillstandszeiten werden außerdem durch geeignete Dienstleistungsverträge und vorbeugende Wartungen reduziert. 3.4. Weitere Risiken:Aufgrund der im Geschäftsjahr getätigten Auszahlung für die steuerlichen Einmaleffekte ergibt sich zum Bilanzstichtag eine Inanspruchnahme des mit der VNG AG geschlossen Kontokorrentrahmen. Ausgehend von der aktuellen Planung für 2024 verfügt die Gesellschaft über keine ausreichenden Liquiditätsreserven um insbesondere die Finanzierung des Umlaufvermögen (Substraternte) aus Eigenmitteln zu leisten. Die BPA ist somit, zur Zwischenfinanzierung des Umlaufvermögens im Prognosezeitraum auf die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität angewiesen. Weiterhin ist im Planungszeitraum bis Mitte 2025 geplant einen Teil der vorgesehenen Investitionen zum Umbau der Standorte im mittleren einstelligen Millionenbereich über die bestehende Finanzierung mit der VNG AG zu realisieren. Der mit der VNG AG abgeschlossen Cash-Pool-Vertrag sichert der BPA einen Rahmen von EUR 5,5 Mio. zu und hat eine unbestimmte Laufzeit und kann frühestens zum 30. Juni 2025 einseitig ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus außerordentlichen Gründen ist auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Die VNG AG hat zum Ausschluss einer außerordentlichen Kündigung gegenüber der Biogasproduktion Altmark GmbH am 07.05.2024 eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, bis zu einer Betragsgrenze, die zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist (maximal 5,5 Mio. €) zur Verfügung zu stellen, damit diese ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten bei Fälligkeit nachkommen kann. Die Patronatserklärung hat eine Laufzeit von 13 Kalendermonaten beginnend ab Unterzeichnungsdatum vom 07.05.2024. Die Gesellschaft ist daher zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der finanziellen Unterstützung durch die VNG AG abhängig. Dies stellt ein bestandsgefährdendes Risiko dar.
Hohenberg-Krusemark, den 08. Mai 2024 Thomas Fritsch, Geschäftsführer Friedrich Nollau, Geschäftsführer |
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