AFD Seafood
GmbH
Stadthagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.569,19 |
6.323,50 |
| I.
Sachanlagen |
4.281,50 |
5.573,50 |
| II.
Finanzanlagen |
81.287,69 |
750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.584,46 |
167.009,99 |
| I.
Vorräte |
10.124,61 |
8.826,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.373,29 |
44.849,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.086,56 |
113.334,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
59,00 |
56,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
187.212,65 |
173.389,99 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
168.163,52 |
146.343,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.857,82 |
11.857,82 |
| III.
Gewinnvortrag |
108.921,18 |
93.887,08 |
| IV.
Jahresüberschuss |
21.819,93 |
15.034,10 |
| B.
Rückstellungen |
5.709,80 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.339,33 |
24.046,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
187.212,65 |
173.389,99 |
Anhang
a.
Erforderliche Angaben
Firmenname laut Registergericht: AFD Seafood GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Stadthagen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stadthagen
Register-Nr.: 556
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 und 2 HGB im
Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und
wirtschaftliche Veralterung gebührend
berücksichtigt.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6
Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Handelswaren sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden
Geschäftsjahren führen.
Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Zu den einzelnen Bilanzposten der Position
"Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände"
ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu
vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang
nachgekommen.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
a) Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 € (VJ:
0,00 €)
b) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
6.528,01 € (VJ: 12.413,28 €)
3.3
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und
sind nicht besichert.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum
durchschnittlich 2 (Vorjahr: 3) Arbeitnehmer
beschäftigt.
4.2
Unterschrift
Stadthagen, den 30. Juni 2020
AFD Seafood GmbH
(gez.: Andreas Dreyer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2020 festgestellt.
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