Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 26702
Eingetragen
9.12.2010
Branche
Gewinnung von anderen Natursanden und KiesGewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und LehmGewinnung von Quarzsanden und kieselsauren Sanden
Gegenstand
Betreiben einer Kiesgrube, die Kiesgewinnung und Lagerung genehmigungspflichtiger und nichtgenehmigungspflichtiger Stoffe, Baustoffhandel, Transport sowie die Vermietung und der Handel mit technischen Geräten und Fahrzeugen

Historie

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Management

NameRolle
Burgunder Wedemann
seit 9.12.2010
Prokura
Holger Kahnt
seit 9.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
34.00%
16.50%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ank-Fra GmbH
Germany
8.500 €
34.00%
Holger Kahnt
04683 Naunhof
8.250 €
33.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KAWE Baustoff GmbH

Rackwitz

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 50,24
II. Sachanlagen 304.143,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände 8.294,78 23,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks 58.762,53 24.869,85
371.250,55 24.893,66

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag - 855,45
III. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 11.463,87 - 855,45
B. Rückstellungen 322.916,00 600,00
C. Verbindlichkeiten 12.726,13 149,11
371.250,55 24.893,66

Haftungsverhältnisse

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
Bürgschaft für Betreibung Kiesgrube 300.000,00
300.000,00

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes sowie ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB Rechnung zu legen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde ein am Bilanzstichtag niedrigerer beizulegender Wert angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung erfolgte weiterhin nach dem tatsächlichen Werteverzehr.

Bewegliche Anlagegütergüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € wurden sofort abgeschrieben, bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von 410 € wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und wurden in vollem Umfang abgeschrieben.

Die Bewertung der Warenbestände erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten. Dabei wurden Bestandsrisiken aufgrund langer Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit angemessen durch entsprechende Wertabschläge berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert aktiviert. Zweifelhafte und uneinbringliche Posten wurden wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Eine Rückstellung für zu erwartende Steuerbelastungen nachfolgender Geschäftsjahre wurde angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 €

Haftungsverhältnisse nach 251 HGB und 268 Abs. 7 HGB

Für die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus den Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen wurden folgende Annahmen getroffen: Abschluss einer Kautionsversicherung

4. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene Gewinnvortrag beträgt 0,00 €

Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen

Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag in Höhe von 0,00 €, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, setzt sich wie folgt zusammen:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens: 0,00 €, Aktivierung latenter Steuern: 0,00 €, Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert: 0,00 €.

5. Sonstige Angaben

Angaben zur Geschäftsführung

Als Geschäftsführer ist Herr Holger Kahnt, Kfz-Mechaniker, bestellt.

Gewährte Kredite und Vorschüsse an Geschäftsführer

Die Geschäftsführer haben von der Gesellschaft keine Kredite und Vorschüsse erhalten.

Die bestehenden Kredite und Vorschüsse wurden um 0,00 € planmäßig zurückgeführt.

Zum Ende des Geschäftsjahres bestanden Kredite und Vorschüsse gegenüber Geschäftsführen in Höhe von 0,00 €.

Zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Angaben zu bilanziellen Beziehungen mit den Gesellschaftern

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Ausleihungen: 0,00 €

Forderungen: 0,00 €

Verbindlichkeiten: 25,00 €

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Rackwitz, 19.12.2012

KAWE Baustoff GmbH

Datum der Feststellung: 18.12.2012

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