BW-Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Burgunder Wedemann seit 9.12.2010 | Prokura |
Holger Kahnt seit 9.12.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 34.00% | |
| 16.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KAWE Baustoff GmbHRackwitzJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Aktiva
Passiva
Haftungsverhältnisse
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes sowie ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB Rechnung zu legen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde ein am Bilanzstichtag niedrigerer beizulegender Wert angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung erfolgte weiterhin nach dem tatsächlichen Werteverzehr. Bewegliche Anlagegütergüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € wurden sofort abgeschrieben, bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von 410 € wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und wurden in vollem Umfang abgeschrieben. Die Bewertung der Warenbestände erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten. Dabei wurden Bestandsrisiken aufgrund langer Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit angemessen durch entsprechende Wertabschläge berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert aktiviert. Zweifelhafte und uneinbringliche Posten wurden wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Eine Rückstellung für zu erwartende Steuerbelastungen nachfolgender Geschäftsjahre wurde angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 € Haftungsverhältnisse nach 251 HGB und 268 Abs. 7 HGB Für die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus den Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen wurden folgende Annahmen getroffen: Abschluss einer Kautionsversicherung 4. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene Gewinnvortrag beträgt 0,00 € Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag in Höhe von 0,00 €, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, setzt sich wie folgt zusammen: Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens: 0,00 €, Aktivierung latenter Steuern: 0,00 €, Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert: 0,00 €. 5. Sonstige Angaben Angaben zur Geschäftsführung Als Geschäftsführer ist Herr Holger Kahnt, Kfz-Mechaniker, bestellt. Gewährte Kredite und Vorschüsse an Geschäftsführer Die Geschäftsführer haben von der Gesellschaft keine Kredite und Vorschüsse erhalten. Die bestehenden Kredite und Vorschüsse wurden um 0,00 € planmäßig zurückgeführt. Zum Ende des Geschäftsjahres bestanden Kredite und Vorschüsse gegenüber Geschäftsführen in Höhe von 0,00 €. Zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. Angaben zu bilanziellen Beziehungen mit den Gesellschaftern Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG): Ausleihungen: 0,00 € Forderungen: 0,00 € Verbindlichkeiten: 25,00 € Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. Rackwitz, 19.12.2012 KAWE Baustoff GmbH
Datum der Feststellung: 18.12.2012 |
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