Conducttr Germany GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rebecca Zeidler seit 9.12.2020 | Liquidator |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TROPO GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020Bilanz zum 30. September 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020
Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020I. Grundlagen des Unternehmens Die TROPO GmbH i.L. (TROPO) ist ein sog. dynamischer Reiseveranstalter (Dynamic Packaging Veranstalter). Anders als bei klassischen Veranstaltern, bei denen die gesamten Pauschalreisen im Voraus erstellt werden, passiert dies bei dynamischen Reiseveranstaltern erst im Moment der Buchung. Kerngeschäft der TROPO ist die Durchführung von Pauschalreisen in alle touristisch relevanten Zielgebiete. Darüber hinaus umfasst die Produktpalette auch Nur-Hotel-Angebote. Alleinige Gesellschafterin der TROPO ist die dnata, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. dnata ist als Unternehmen der Emirates Group einer der weltweit führenden Flugdienstleister und seit über 50 Jahren in diesem Segment tätig. Zur dnata-Unternehmensfamilie gehören Imagine Cruising, Gold Medal Travel Group, Stella Travel Services und Travel Republic. In der Gesellschafterversammlung vom 30. September 2020 wurde der Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. September 2020, 24:00 Uhr, getroffen. Zur Umsetzung des Liquidationsbeschlusses wurde das Geschäftsjahr geändert. Der Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 bildet ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Auflösung der Gesellschaft und der Gläubigeraufruf wurden am 12. Oktober 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 wurde daher ebenso wie die bereits vorausgegangenen Jahresabschlüsse für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 und für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 unter Abkehr vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Entsprechend wurde die Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unter Ausrichtung der Bewertung an Veräußerungs- bzw. Auflösungsgesichtspunkten verkürzt und endet zum 30. September 2020. Zudem wurde eine Rückstellung für Abwicklungskosten in Höhe der Verpflichtungen gebildet, die sich aus der Auflösung der Gesellschaft ergeben. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Kalenderjahr 2020 befand sich die Weltwirtschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie in einer tiefen Rezession. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die Weltwirtschaft um 3,3 % geschrumpft. Gestützt durch beispiellose Konjunkturhilfen und geldpolitische Maßnahmen erwarten die Experten, dass die entwickelten Volkswirtschaften die Folgen der Pandemie besser bewältigen als zunächst befürchtet. Für das Jahr 2021 erwartet der IWF in seiner Prognose von Mitte Oktober 2021 einen Anstieg um 5,9 %. Die deutsche Volkswirtschaft durchlebte im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine schwere Rezession, vergleichbar mit der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009. Pandemiebedingt ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 insgesamt um 5,0 % zurückgegangen, nachdem es zehn Jahre lang zuvor Jahr für Jahr zunahm. Letztlich fällt das Minus aber deutlich niedriger aus, als es im Jahresverlauf von vielen Experten erwartet worden war. Dies ist neben der Resilienz der deutschen Wirtschaft auch auf die sehr umfangreichen Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Stützung der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Einkommen zurückzuführen. Nach dem historischen Einbruch im 2. Quartal 2020 von 9,8 % war mit der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen ein bemerkenswerter Aufholprozess zu beobachten. Im 3. Quartal 2020 konnte die deutsche Wirtschaft ein Plus von 8,5 % verbuchen und erreichte damit wieder rund 96 % ihres Vorkrisenniveaus im Schlussquartal 2019. Wichtige Kenngrößen zur Messung der Größe des Touristikmarkts sind die internationalen Einnahmen in der Touristik sowie die Zahl internationaler Ankünfte. Die COVID-19-Pandemie hat besonders schwerwiegende Auswirkungen auf die Reise- und Tourismusbranche. In zahlreichen Märkten auf der ganzen Welt wurden Reisebeschränkungen verhängt; Flugzeuge blieben am Boden und Hotels geschlossen. Die UNWTO wies für die erste Hälfte des Kalenderjahres 2020 einen Rückgang der internationalen Ankünfte um 65 % im Vergleich zum Vorjahr aus (UNWTO, World Tourism Barometer, August/September 2020). Der deutsche Reiseveranstaltermarkt ist im Jahr 2020 mit 64,7 % gegenüber dem Vorjahr geschrumpft. Insgesamt ergibt sich für den deutschen Reiseveranstaltermarkt ein Umsatzvolumen von 12,5 Mrd. Euro (DRV, Der deutsche Reisemarkt Zahlen und Fakten 2020). Auch im Kalenderjahr 2021 litt die Reise- und Tourismusbranche besonders unter den Auswirkungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie. So wies die UNWTO in den ersten sieben Monaten des Kalenderjahres 2021 erneut einen Rückgang der internationalen Ankünfte um 40 % im Vergleich zum Vorjahr und von 80 % gegenüber dem von COVID-19 unbelasteten Referenzzeitraum in 2019 aus. Nach einem schwachen Jahresbeginn 2021 verzeichnete der internationale Tourismus in den Monaten Juni und Juli 2021 einen leichten Anstieg der touristischen Ankünfte. Ursächlich hierfür war die Wiedereröffnung zahlreicher Reiseziele für den internationalen Reiseverkehr, vor allem in Europa und Amerika. Die Lockerung der Reisebeschränkungen für geimpfte Reisende und die Fortschritte bei den Impfungen gegen COVID-19 trugen dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und sichere Mobilität in Europa und anderen Teilen der Welt schrittweise wiederherzustellen (UNWTO, World Tourism Barometer, September 2021). Aufgrund der anhaltenden Unsicherheit darüber, wie sich die Quote der Impfungen gegen das COVID-19-Virus in den einzelnen Ländern entwickeln wird, ob neue Varianten des Virus auftreten werden und wann Medikamente zur Behandlung einer COVID-19-Erkrankung zur Verfügung stehen werden, befinden sich weite Teile der Tourismus-Branche allerdings unverändert in einer existenziellen Notlage. Erhebliche Verluste werden die Branche bis zur vollständigen Überwindung der Krise belasten, an die sich voraussichtlich weitere Marktbereinigungen anschließen werden. Mit einer nachhaltig einsetzenden Erholung rechnen wir frühestens ab Mitte 2022. 2. Geschäftsverlauf Das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 war geprägt durch die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und die daraufhin getroffenen Unternehmensentscheidungen. Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie und die verhängten Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie schlugen sich bereits zum Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres in erheblichen Umsatzeinbußen und in Zusatzkosten für Stornierungen und für die von der Bundesregierung angeordneten Rückholaktion nieder. Zugleich wurde das komplette Reiseprogramm ausgesetzt. Der Geschäftsbetrieb im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 wies einen entsprechend geringen Umfang auf. Aufgrund des weitaus stärker als erwarteten und anhaltenden Einflusses der COVID-19-Pandemie auf den internationalen Tourismus hat der alleinige Gesellschafter in der Folge seine strategische Ausrichtung den neuen Bedingungen angepasst und nicht länger eine ausreichend positive Perspektive für den Weiterbetrieb der TROPO gesehen. Vor diesem Hintergrund wurde in der Gesellschafterversammlung vom 30. September 2020 der Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. September 2020, 24:00 Uhr, getroffen. Der Beschluss sieht vor, die verbleibende Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2020 einzustellen. Bis dahin sollen sämtliche Rückerstattungsansprüche von Kunden zurückgezahlt und sämtliche Vorauszahlungen auf touristische Vorleistungen zurückverlangt werden. 3. Lage der Gesellschaft a. Ertragslage Bei der Würdigung der Ertragslage ist zu beachten, dass die Gesellschaft nach der Einstellung des Reiseprogramms Anfang 2020 nurmehr mit dem Abbau und Abwicklung ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter beschäftigt war. Die Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt dementsprechend die geringe wirtschaftliche Aktivität wider und ist nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Ohne nennenswerte Umsatzerlöse ist die Ertragslage im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 durch die laufenden Kosten der Abwicklung des Geschäftsbetriebs geprägt. Aufgrund der beschlossenen Liquidation des Unternehmens mit Wirkung zum 30. September 2020, 24:00 Uhr, wird das Unternehmensergebnis zusätzlich durch Einmaleffekte (u.a. uneinbringliche Forderungen und höhere Abschreibungen aufgrund der Verkürzung der Nutzungsdauer) belastet. Insgesamt schließt die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.433 T€. b. Vermögenslage Aufgrund des eingeschränkten Geschäftsumfangs und des entstandenen Verlustes in Höhe von 1.433 T€ ist die bilanzielle Unterdeckung weiter angewachsen und beläuft sich zum Stichtag auf 3.846 T€. Während auf der Aktivseite das vorhandene Anlagevermögen liquidationsbedingt vollständig abgeschrieben wurde, erhöhte sich auf der Passivseite die Unternehmensverschuldung im Verhältnis zum vorhandenen Vermögen deutlich. c. Finanzlage Das Unternehmen ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Zur Sicherung der Liquidität hat sich daher der alleinige Gesellschafter durch eine kombinierte Rangrücktritts- und Patronatserklärung vom 6. Januar, 26. März und 30. September 2020 bis zum 31. März 2023 verpflichtet, der TROPO alle notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Aus dieser Finanzierungszusage wurden in den Monaten April und Juni 2020 sowie Januar 2021 insgesamt 3,0 Mio. € abgerufen, um die Einnahmeeinbußen durch die COVID-19-Pandemie und die Rückerstattungsansprüche von Kunden für abgesagte Reisen zu finanzieren. Durch die vorliegende kombinierte Rangrücktritts- und Patronatserklärung des alleinigen Gesellschafters ist die Finanzierung der Gesellschaft während der Liquidation gesichert. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden darüber hinaus in dem Maße erlassen, wie es für die ordnungsgemäße Liquidation der Gesellschaft erforderlich ist. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, sämtliche Verbindlichkeiten und ungewissen Verpflichtungen zu erfüllen und eine geordnete Liquidation sicherzustellen. 4. Gesamtaussage Die gesetzlichen Vertreter beurteilen die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage als existenzbedrohend. Mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie ist eine Situation entstanden, die der Fortführung des bisherigen Geschäftsmodells entgegengesteht. Ohne hinreichende Perspektive für eine positive Unternehmensentwicklung hat der alleinige Gesellschafter daraufhin in der Gesellschafterversammlung vom 30. September 2020 den Beschluss gefasst, die Gesellschaft mit Wirkung zum 30. September 2020, 24:00 Uhr, aufzulösen. 5. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als finanzielle Leistungsindikatoren für die Steuerung des Unternehmens dienen bei normalem Geschäftsbetrieb grundsätzlich Umsatz und touristische Marge (Umsatzerlöse, abzüglich bezogene Reiseleistungen und Vertriebsprovisionen). Aufgrund der beschlossenen Liquidation des Unternehmens und der bereits Anfang 2020 vorgenommenen Aussetzung des Reiseprogramms in Verbindung mit der Abwicklung des Geschäftsbetriebs bis zum 31. Dezember 2020 hat die Gesellschaft keine nennenswerten Umsatzerlöse im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 erzielt. Die Vorjahresprognose, die bereits aufgrund des späten Aufstellungszeitpunkts die vorläufigen Geschäftszahlen vor Abschlussbuchungen berücksichtigte, sah für den Betrachtungszeitraum Umsatzerlöse in Höhe von etwas weniger als einer 1 Mio. € und einen Unternehmensverlust in Höhe von rund 1,5 Mio. €. Die erreichten Werte für Umsatz und Unternehmensergebnis bewegen sich in der prognostizierten Größenordnung. 6. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a. Risikobericht Die bisherige Risikopolitik der werbenden Gesellschaft orientierte sich an dem Ziel, den Wert des Unternehmens stetig und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und den Fortbestand des Unternehmens langfristig zu sichern. Die Handhabung von unternehmensspezifischen Risiken ist eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsführung. Zur Kontrolle und Überwachung der Risiken stehen hinreichende Kontrollsysteme zur Verfügung. Kernstück des Risikomanagements ist ein internes Berichtswesen, das ein Controlling ausgewählter wirtschaftlich relevanter Eckdaten ermöglicht. Darüber hinaus erfolgt eine tägliche Beobachtung der Buchungseingänge. Das Berichts- und Kontrollsystem stellt eine zeitnahe und sachgerechte Information für die Geschäftsleitung sicher. In Bezug auf Finanzinstrumente bestehen zum Stichtag maximale Ausfallrisiken in Höhe der bilanziell ausgewiesenen Buchwerte der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände. Zur Minimierung von Ausfallrisiken unterhält die Gesellschaft ein entsprechendes Forderungsmanagement. Sofern in den finanziellen Vermögenswerten Ausfall- oder Bonitätsrisiken nachweisbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Das Buchungsverhalten der Kunden in der Touristik wird wesentlich durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und externe Faktoren beeinflusst. Politische Ereignisse, Naturkatastrophen, Epidemien oder terroristische Anschläge wirken auf Urlaubsentscheidungen und damit auf den Geschäftsverlauf. In diesem Zusammenhang stellt die Corona-Krise die größte Herausforderung für die Touristikbranche dar. Aufgrund des weitaus stärker als erwarteten und anhaltenden Einflusses der Corona-Krise auf den internationalen Tourismus hat der alleinige Gesellschafter seine strategische Ausrichtung den neuen Bedingungen angepasst und sieht nicht länger eine ausreichend positive Perspektive für den Weiterbetrieb der Tropo. Die Gesellschaft wird daher mit Wirkung zum 30. September 2020, 24:00 Uhr, aufgelöst. Durch die vorliegende kombinierte Rangrücktritts- und Patronatserklärung des alleinigen Gesellschafters mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023 ist die Finanzierung der Gesellschaft während der Liquidation gesichert. Angesichts des Beschlusses über die Auflösung der Gesellschaft wird auf eine erweiterte Risikoberichterstattung, wie sie ansonsten im Lagebericht verlangt wird, verzichtet. b. Chancenbericht Nennenswerte Chancen bestehen angesichts des Beschlusses über die Auflösung der Gesellschaft nicht. c. Prognosebericht Aufgrund der negativen und unverändert bestehenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den internationalen Tourismus hat der alleinige Gesellschafter seine strategische Ausrichtung den neuen Bedingungen angepasst und sieht nicht länger eine ausreichend positive Perspektive für den Weiterbetrieb der TROPO. Vor diesem Hintergrund wurde in der Gesellschafterversammlung vom 30. September 2020 der Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. September 2020, 24:00 Uhr, getroffen. Die Auflösung der Gesellschaft und der Gläubigeraufruf wurden am 12. Oktober 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das Liquidationsverfahren soll nach Ablauf des Sperrjahres gemäß § 73 GmbHG mit der Abwicklung der Steuererklärung für den Liquidationszeitraum abgeschlossen werden. Im Folgejahr stehen die Beendigung der laufenden Geschäfte und der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse, die Einziehung der Vorauszahlungen auf touristische Vorleistungen sowie der Ausgleich der bestehenden Verbindlichkeiten einschließlich der Erfüllung sämtlicher Kundenrückerstattungsansprüche im Mittelpunkt der Aktivitäten. Aufgrund des teilweisen Verzichts auf die Rückgewähr von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergibt sich für das Sperrjahr auf der Grundlage des vorläufigen Jahresabschlusses ein Jahresergebnis in Höhe von rund 60 T€. Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020Allgemeine AngabenDie TROPO GmbH i.L. mit Sitz in Leipzig (TROPO) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 35939 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der TROPO ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Das Geschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 bildet ein Rumpfgeschäftsjahr. In Verbindung mit der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Aussetzung des Reiseprogramms zu Beginn des Kalenderjahres 2020 sind daher die Vorjahresangaben in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 nur eingeschränkt vergleichbar. Going ConcernIn den vergangenen Geschäftsjahren verzeichnete die TROPO eine negative Ergebnisentwicklung, die sich nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie Anfang 2020 durch die seitens der deutschen Regierung ausgesprochenen Reiseverbote und Reisewarnungen mit der Aussetzung des kompletten Reiseprogramms und der Rückzahlung von Kundengeldern für Reisen, die Corona-bedingt nicht durchgeführt werden konnten, sowie den Mehrkosten im Rahmen der Rückholaktion in existenzbedrohendem Maße fortgesetzt hat. In Verbindung mit dem eingetretenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.433 T€ weist die Gesellschaft zum 30. September 2020 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 3.846 T€ aus. Angesichts der erheblichen Unsicherheiten für die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung wird die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit bis zum 31. Dezember 2020 einstellen. Bis dahin sollen sämtliche Rückerstattungsansprüche von Kunden zurückgezahlt und sämtliche Vorauszahlungen auf touristische Vorleistungen zurückverlangt werden. Durch die bestehende kombinierte Rangrücktritts- und Patronatserklärung des alleinigen Gesellschafters mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023 ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sichergestellt. Aus dieser Finanzierungszusage wurden in den Monaten April und Juni 2020 sowie Januar 2021 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 3,0 Mio. € bereitgestellt. In der Gesellschafterversammlung vom 30. September 2020 wurde der Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. September 2020, 24:00 Uhr, getroffen. Zur Umsetzung des Liquidationsbeschlusses wurde das Geschäftsjahr geändert. Der Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 bildet ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Auflösung der Gesellschaft und der Gläubigeraufruf wurden am 12. Oktober 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Ein geordneter Abschluss der Liquidation ist gewährleistet, da die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft während der Liquidation durch die bestehende kombinierte Rangrücktritts- und Patronatserklärung des alleinigen Gesellschafters mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023 sichergestellt ist. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden darüber hinaus in dem Maße erlassen, wie es für die ordnungsgemäße Liquidation der Gesellschaft erforderlich ist. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, sämtliche Verbindlichkeiten und ungewissen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 wurde daher ebenso wie die vorausgegangenen Jahresabschlüsse für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 und für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 unter Abkehr vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Entsprechend wurde die Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unter Ausrichtung der Bewertung an Veräußerungs- bzw. Auflösungsgesichtspunkten verkürzt und endet zum 30. September 2020. Zudem wurde eine Rückstellung für Abwicklungskosten in Höhe der Verpflichtungen gebildet, die sich aus der Auflösung der Gesellschaft ergeben. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Die im Vorjahr unter Abkehr vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Den Abschreibungen lag grundsätzlich eine Nutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren zugrunde; die Nutzungsdauer verkürzt sich im Zuge der beschlossenen Liquidation auf den Zeitraum bis zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde abhängig vom Vermögensgegenstand grundsätzlich über drei bis maximal 13 Jahre abgeschrieben; die Nutzungsdauer verkürzt sich im Zuge der beschlossenen Liquidation zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen. Geleistete Anzahlungen für touristische Leistungen Geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Geleistete Anzahlungen für touristische Leistungen, die aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie nicht in Anspruch genommen werden können, werden zurückverlangt. Sofern deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Rückforderungen von geleisteten Anzahlungen für touristische Leistungen werden abgeschrieben. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Flüssige Mittel Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet und erfolgswirksam erfasst. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge werden mangels Realisierbarkeit nur in Höhe bestehender passiver latenter Steuern gebildet. Aufgrund der beschlossenen Liquidation der Gesellschaft kann darüber hinaus von einer Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern grundsätzlich nicht ausgegangen werden. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Unabhängig davon wird im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Aufgrund der beschlossenen Liquidation der Gesellschaft wurde die Nutzungsdauer des Anlagevermögens bereits mit Wirkung für den Vorjahresabschluss verkürzt und endete zum 30. September 2020 (Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft). Geleistete Anzahlungen für touristische Leistungen Es handelt sich um Ansprüche gegen Leistungsträger, die aus Vorauszahlungen für noch nicht durchgeführte bzw. aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie nicht in Anspruch genommene Reisen (Reisevorleistungen) resultieren. Im Rumpfgeschäftsjahr wurden Wertberichtigungen auf geleistete Anzahlungen in Höhe von 319 T€ gebildet. Ferner wurden geleistete Anzahlungen in Höhe von 243 T€ an den Gesellschafter als Guthaben bei den jeweiligen Leistungsträgern übertragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Bilanzstichtag bestehen Einzelwertberichtigungen auf Kundenforderungen in Höhe von 1.736 T€ (im Vorjahr: 1.975 T€). Im Rumpfgeschäftsjahr wurden Wertberichtigungen in Höhe von 247 T€ erfasst. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt 25.000 € und ist in voller Höhe erbracht. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen, Personalkosten und Abwicklungskosten im Zusammenhang mit der Liquidation der Gesellschaft zum 30. September 2020, 24:00 Uhr. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Darlehensvergaben in Höhe von 2.800 T€ und aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.435 T€. In der Gesellschafterversammlung vom 30. September 2020 wurde der Beschluss gefasst, dass der Gesellschaft sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die zum 31. Dezember 2020 bestehen, erlassen werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Tätigkeit als Reiseveranstalter und werden bei Inanspruchnahme der Leistung bzw. bei Reiseantritt realisiert. Der Umsatzrückgang resultiert aus den Reiserestriktionen der Bundesregierung und der der Aussetzung des Reiseprogramms im Zuge des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie Anfang 2020. Die Umsätze verteilen sich nach geographischen Zielgebieten wie folgt:
Die sonstigen Erlöse beinhalten Incentive-Zahlungen von Air Türk für die Jahre 2018 und 2019 sowie Intercompany-Verrechnungen für erbrachte Leistungen an die Schwestergesellschaft Imagine Cruising. Sonstige Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Ausbuchungen von Verbindlichkeiten in Höhe von 516 T€ durch Forderungsverzichte von Schwesterunternehmen. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Vertriebsprovisionen (113 T€; im Vorjahr: 6.122 T€). Ferner enthalten sie Wertberichtigungen auf Kundenforderungen und geleistete Anzahlungen (566 T€; im Vorjahr: 443 T€) sowie periodenfremde Aufwendungen (9 T€; im Vorjahr: 24 T€). Sonstige Angaben Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 waren durchschnittlich 15,5 Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis für die Gesellschaft tätig (im Vorjahr: 27). Der Rückgang der Mitarbeiterzahl hängt mit betriebsbedingen Kündigungen im Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs zusammen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus jährlich kündbaren Miet- und Leasingverträgen bestehen in Höhe von T€ 47 für die Anmietung von Büroräumen. Die Miet- und Leasingverpflichtungen betreffen sog. Operating Lease - Verträge und führen daher zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten. Eine ordentliche Beendigung der Verträge im Zuge der Liquidation der Gesellschaft ist möglich. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Die TROPO ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der dnata, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Die dnata stellt für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Der Konzernabschluss der dnata ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird im Internet offengelegt (http://www.theemiratesgroup.com). Organe Mit Gesellschafterbeschluss vom 30. September 2020 wurde die Gesellschaft mit Wirkung zum 30. September 2020, 24:00, Uhr, aufgelöst. Der bisherige (hauptberufliche) Geschäftsführer Herr Thomas Meyer, Leipzig, wurde mit Wirkung zum 30. September 2020, 24:00 Uhr, abberufen. Zur Auflösung der Gesellschaft wurde Frau Rebecca Zeidler, Leipzig, Director Finance, HR & Legal, als Liquidatorin bestellt. Dem Geschäftsführer wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung hat die Gesellschaft von der Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Ergebnisverwendung Die Liquidatorin schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.
Leipzig, den 10. März 2022 TROPO GmbH i.L. Rebecca Zeidler, Liquidatorin Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TROPO GmbH i.L., Leipzig Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TROPO GmbH i.L., Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TROPO GmbH i.L. für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 30. September 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Liquidation der Gesellschaft und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "Going Concern" des Anhangs und in Abschnitt "I. Grundlagen des Unternehmens" des Lageberichts, welche den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 10. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer Werner Horn, Wirtschaftsprüfer |
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