Treasury
Electronics GmbH
Bad
Segeberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.938,50 |
5.099,50 |
| I.
Sachanlagen |
3.938,50 |
5.099,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.990,20 |
27.374,31 |
| I.
Vorräte |
1.430,00 |
5.540,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.422,08 |
21.582,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
138,12 |
251,73 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
107.825,30 |
108.047,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.754,00 |
140.521,69 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
133.612,47 |
130.132,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
222,58 |
-3.479,86 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
107.825,30 |
108.047,88 |
| B.
Rückstellungen |
125.704,00 |
125.604,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.050,00 |
14.917,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.050,00 |
14.917,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.754,00 |
140.521,69 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2012
der Firma
Treasury Electronics GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der
Treasury Electronics GmbH, Bad Segeberg wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des
HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§
275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
bilanziert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtung wurde eine
Rückstellung gebildet. Die Rückstellung
wurde auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach
dem Teilwertverfahren durchgeführt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3
HGB)
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des
Anlagevermögens und die Gliederung der
Geschäftsjahresabschreibung sind im Anlagenspiegel
dargestellt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sämtliche weiteren Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 284 Abs. 1 HGB)
Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind
keine gesonderten Angaben notwendig.
V. Sonstige Pflichtangaben
1.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Herrn Burkhard Kurbjuhn, Bad Segeberg
(Geschäftsführer)
Frau Jehlika Francovic, Bad Segeberg
(Geschäftsführer)
2.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
| Jahresüberschuss
2012 |
EUR 222,58 |
| Verlustvortrag aus
Vorjahren |
EUR 133.612,47 |
| Bilanzverlust |
EUR 133.389,89 |
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 3 HGB
wird auf die Darstellung
der Ergebnisverwendung
verzichtet.
Bad Segeberg, den 21.02.2014
gez. Jehlica Frankovic
……………………………………………………………………….
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2014 festgestellt.
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