EDNA International GmbH
Gollenhofer Straße 3, 86441 Zusmarshausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Christian Meier seit 19.7.2010 | Prokura |
Edgar Meitinger seit 23.8.2002 | Geschäftsführer |
Norbert Meitinger seit 23.8.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG.ZusmarshausenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021KONZERNLAGEBERICHT 20211. UnternehmensprofilIn der Lebensmittelbranche steht der Markenname EDNA für Tiefkühl-Backwaren und steht EDNA gleichsam synonymisch für einen kundenfokussierten Marktauftritt. Die gesellschaftergeführte EDNA Firmengruppe (nachfolgend: EDNA) produziert Tiefkühl-Backwaren an drei Produktionsstandorten in Wollbach (Stammhaus), Brehna und Neunkirchen. Die Tiefkühl- (nachfolgend: TK) Backwarenpalette umfasst über 1.000 Artikel. EDNA ist europaweit entweder über eigene Vertriebsgesellschaften oder über unsere B2B-Marktpartner als Vollsortimenter im Premiumpreissegment vertreten. Konsequent kundenorientiert erweitert EDNA sein Backwaren-Vollsortiment nach Bedarf flexibel horizontal wie vertikal. Diese Flexibilität bleibt das Charakteristikum für unser Geschäftsmodell: EDNA produziert nicht für den anonymen Käufermarkt. In enger Kooperation mit unseren ausschließlichen B2B-Marktpartnern entwickeln wir Konsumenten-Desiderate und sind flexibel aufgestellt, um diese Sonderwünsche auch produzieren zu können. Die EDNA-Kundenorientierung ist auch Handlungsparameter für die Arrondierung des Marktauftritts mit NON FOOD Artikeln aus dem jeweiligen Anwendungsspektrum von EDNA-Backwaren unserer Marktpartner. Diese NON FOOD Artikel vertreiben wir unter dem Rubrum EDNA-Service-Welt. EDNA-Marktpartner sind Gewerbetreibende aus Hotel, Restaurant und Catering (HoReCa) und der Gemeinschaftsverpflegung, mit den vier Marktsegmenten Health, Education, Welfare and Business. Vertragspartner sind darüber hinaus gewerbliche Betriebe des Lebensmittel-Großhandels. Die Dialog- und Serviceorientierung unserer B2B-Beziehungen verbindet EDNA-Expertise mit der Kompetenz unserer Kunden in deren jeweiligen Geschäftsfeldern. Die Marktpartnerschaften bewirken profitable Problemlösungen und dürften mit bestimmend sein für unsere langfristigen Kundenbeziehungen. Unsere schlanken EDNA-Willensbildungsprozesse waren auch in dem erneut pandemiebestimmten Jahr 2021 bestimmend für kurzfristige Anpassungen unserer Marktprozesse. Diese situativ geschuldeten, graduellen Anpassungen führten indes zu keiner grundlegenden Änderung unseres Geschäftsmodells. Unternehmenssteuerung Trotz, oder gerade wegen des COVID-19 bestimmten wechselvollen Geschäftsjahres 2021 zwischen Shutdown und Lockdown Maßnahmen, zwischen zeitlich reglementierten Lockerungen und Öffnungen durch behördliche Anordnungen, bleibt das unternehmerische EDNA-Handeln bestimmt vom Erhalt des Unternehmensganzen und damit von der Stärkung des Markenwerts EDNA. Die Vermittlung eines unverwechselbaren Wesenskerns des EDNA-Produktionsprogramms bleibt strategisches Unternehmensziel. Dieser nachhaltigen Steigerung des EDNA-Purpose messen die Gesellschafter-Geschäftsführer deshalb Priorität zu, weil die nächste Generation bereits damit befasst ist, Führungsfunktionen bei EDNA zu übernehmen. EDNA produziert und verkauft nicht nur Laugengebäck, Baguettes, Brote, Fingerfood, Snacks und Burger. Unsere B2B-Marktpartner wissen um unsere zusätzlichen Dienstleistungen und Servicefunktionen. Wissen, für was EDNA einsteht, was EDNA diesseits von Premiumqualitäten für kundenfokussierte Leistungen erbringt. Dieser wertorientierte Ansatz widerspricht dem kurzatmigen Streben nach Gewinnmaximierung. Entspricht jedoch dem Credo unserer Familiengesellschaft durch unternehmerisches Handeln Marktanteile lediglich nachhaltig zu steigern, zugleich aber die Ertragsstärke der VOR-CORONA-Zeit nicht nur wieder zu erreichen, sondern sukzessive auszubauen. COVID-19-Pandemie Wesentlicher Unsicherheitsfaktor unternehmerischer Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 war der nicht planbare Verlauf und die extern bestimmten Gegenmaßnahmen der COVID-19-Pandemie. Nicht beherrschbare Infektionswellen, genauso wie neu auftretende Virusvarianten, führten behördlicherseits zu Shutdown-Maßnahmen sowohl im HoReCa-Bereich, als auch in den vier Bereichen der Gemeinschaftsverpflegung. Die mittelbare EDNA-Betroffenheit verursachte in den Schließmonaten signifikante Umsatzausfälle. Die Kompensation durch beantragte und ausbezahlte staatliche Überbrückungshilfen und Zuschüsse erwies sich als überaus hilfreich, konnte aber den Rückgang unserer gesamten Geschäftsaktivitäten gegenüber dem VOR-CORONA-Jahr 2019 und unseren darauf basierenden Planungen nicht ausgleichen. Die EDNA-Unternehmenssteuerung war somit im Pandemiejahr 2021 genauso wie in 2020 bestimmt von unterjährig regelmäßigen Anpassungen der Produktlinien-Planungen, von Desinvestitionen, von Homeoffice-Anordnungen und von Relaunch-Aktivitäten der EDNA-Produkte. Unser Steuerungssystem mittels Umsatzkennziffern und differenten EBIT- und Deckungsbeitrag-Auswertungen war zwar keineswegs suspendiert, jedoch zeitweilig überlagert von Analyse und Realisation unseres liquiditätssichernden Maßnahmenpakets. Gleichwohl bleiben tägliche Umsatzauswertungen sowie das tagesaktuelle operative EDNA-Ergebnis (EBIT), die für uns zentralen Steuerungskennziffern. Beschäftigtenbelange Das Wissen unserer Beschäftigten und deren emotionale Bindung an die EDNA-Wertschöpfungsprozesse sind Grundlagen unseres erfolgreichen Wirtschaftens. Zum 31. Dezember 2021 arbeiteten bei der EDNA-Firmengruppe konzernweit nach Köpfen 605 Beschäftigte. Die CORONA-Pandemie hat durch das dezentrale Arbeiten im Homeoffice sowie durch die Folgen der Kurzarbeit die Strukturen unserer Personalarbeit deutlich beeinflusst und Geschäftsprozesse auf Effizienz reorganisiert. Die Beschäftigtenanzahl im Konzern verminderte sich gegenüber dem Vorjahr nochmals um 58 Mitarbeitende (Vorj.: 663). In Erweiterung der gesetzlich geschuldeten Anhangsangaben sind unsere Mitarbeitenden am Bilanzstichtag in folgenden betrieblichen Funktionen beschäftigt:
Die pandemieverursachten flexiblen Arbeitsorte sowie der weiter vertiefte Digitalisierungsgrad unserer Geschäftsprozesse bewirken bei EDNA das Verständnis des Wandels der Arbeitswelt. Diese neuen Herausforderungen lösten wir dialogisch und justierten die Art der Zusammenarbeit in Verwaltung und Vertrieb neu. Forschung und Entwicklung Das EDNA-Backwarenportfolio befindet sich in einem ständigen Rollout-Prozess durch Produktinnovationen und deren zielgerichteter Markteinführung. Die Platzierung von Backwaren-Innovationen ist Teil unternehmerischer EDNA-DNA. EDNA generiert seinen gewerblichen Marktpartnern zusätzliche Verkaufsoptionen durch Impulskäufe von deren Kunden aufgrund des zumindest innovativen Mehrwerts unserer Backwarenpalette. Wir sind uns des steten Wandels der Essgewohnheiten bewusst und setzen zeitgeistige Trends im Dialog mit unseren Markt-Partnern produktionstechnisch um. Was für unsere Backwarenpalette zutrifft, gilt in noch verstärktem Umfang für unsere Dienstleistungsofferten. Deren ständige Erweiterung richtet sich an der Personalkostenersparnis unserer gewerblichen Marktpartner aus. Bislang von unseren Kunden zu erbringende Dienstleistungen werden funktionaler Bestandteil des EDNA-Produktionsprozesses. Durch unsere maschinellen Investitionen mutieren nachgelagerte Dienstleistungen unserer Marktpartner zu EDNA-Produktionsfunktionen. EDNA-Nachhaltigkeitsverständnis EDNA stellt kundenbezogene Backwaren für das Außer-Haus-Segment her, ohne dass EDNA in diesem Nischenmarkt selbst als Anbieter auftreten würde. Diese Lieferfunktion für Gewerbetreibende und den Lebensmittelgroßhandel impliziert unsere dialoggesteuerte Backwarenpalette. Ohne das EDNA-Nachhaltigkeitsverständnis wären B2B-Geschäfte nicht mehr profitabel gestaltbar. EDNA-Nachhaltigkeit beginnt bei der Produktionsentwicklung, endet als wichtiges Verkaufsargument im Umsatzgeschäft und ist in sämtlichen Geschäftsprozessen Handlungsparameter der Geschäftsleitung. EDNA versteht nachhaltiges Handeln als integralen Bestandteil der Gesamtheit seiner unternehmerischen Aktivitäten. Dies betrifft die Einhaltung der Sustainable Development Goals genauso wie unsere Beiträge zum Klimaschutz durch die vollzogene Umstellung unseres Fuhrparks auf Hybridbetriebene Fahrzeuge. Vor allem aber betrifft unser Nachhaltigkeitsverständnis den Einkauf ausschließlich zertifizierter Palmfette, die Regionalität unseres Getreideeinkaufs und die ökologisch orientierte Zutatenliste bis hin zu unserer Produktlinie gänzlich zugabenfreier Backwaren. 2. WirtschaftsberichtWirtschaftliches Umfeld Zwischenzeitlich mehr als zwei Jahre nach dem Ausbruch von COVID-19 beherrscht die Unsicherheit im Umgang mit der Pandemie auch die konzernweite EDNA-Entwicklung. Der forcierte Einsatz von Impfstoffen, die alltäglich gewordenen Hygienevorschriften mitsamt deren strikter Einhaltung führen im Zeitpunkt dieser Berichterstattung zur allmählichen Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten. Was für 2022 zutrifft, traf für das Geschäftsjahr 2021 leider nicht zu. Nicht die Pandemie, sondern die zu ihrer Bekämpfung behördlicherseits angeordneten Gegenmaßnahmen wirkten sich mittelbar auf unsere Umsatzgeschäfte aus. Der in den ersten Monaten noch andauernde und in den beiden letzten Monaten wieder verordnete Shutdown in unseren wesentlichen Marktsegmenten HoReCa sowie den verschiedenen Organisationsformen der Gemeinschaftsverpflegung, musste bei EDNA zu partieller Stilllegung von Produktionslinien und als deren Kollateralschaden zu Kurzarbeit führen. Insoweit erwies sich unser Geschäftsmodell der Fixierung auf B2B-Markt-Partner im Außer-Haus-Markt - entgegen dem allgemeinen Branchentrend für TK-Backwaren - als besonders pandemie- und störanfällig. Der Inlandsabsatz (in Tonnen) in der TK-Backwarenbranche erholte sich im Vergleich zum Vorjahr und stieg um 10,3 %. Der Inlandsabsatz (in Tonnen) im Lebensmittelhandel nahm um 3,5 % zu, während er im Außer-Haus-Markt um 11,9 % gegenüber dem Pandemiejahr 2020 anstieg. Was insoweit wenig aussagekräftig ist, weil der Inlandsabsatz im Außer-Haus-Markt 2020 sich erstmalig drastisch um 19,9 % gegenüber 2019 verminderte und die Absatzstatistik mit 619.460 to in 2021 noch nicht wieder das Absatzvolumen 2019 mit 694.690 to erreichte. Ertragslage Analog der Branchenentwicklung erholten sich die Umsatzgeschäfte der EDNA-Firmengruppe im zweiten Pandemiejahr 2021. Mit verumsatzten 106,2 Mio. € erwirtschafteten wir ein Umsatzplus von 10,5 %, ohne aber auch nur entfernt unser Umsatzvolumen 2019 mit 152,2 Mio. € zu erreichen. Die Umsatzentwicklung verlief keineswegs gleich. Im Inland erwirtschafteten wir eine Zunahme von 8,4 %, im Ausland dazu vergleichsweise ein Mehr von 20,0 %. Der Rohstoffeinsatz inklusive des produktionsbestimmten Energieverbrauchs mit einer Erhöhung übers Jahr von 8,7 % hat im Vergleich zur Umsatzsteigerung überproportional um 11,6 % zugenommen. Im Rohergebnis von 72,3 Mio. € (Vorj.: 66,0 Mio. €) sind diesjährig vereinnahmte staatliche Überbrückungshilfen und COVID-Aufwandszuschüsse von 3,8 Mio. € (Vorj.: 2,8 Mio. €) enthalten. Der zentrale EDNA-Leistungsindikator, das betriebliche Ergebnis (EBIT) erreichte 6,3 Mio. € und konnte gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Mio. € gesteigert werden. Dies entspricht einer diesjährigen EBIT-Umsatzrendite von 6,0 %. Der konzernweite Jahresüberschuss betrug 5,7 Mio. € (Vorj.: 2,0 Mio. €), was eine Zunahme um 185,0 % bedeutet. Vermögenslage Zum 31.12.2021 betrug die Bilanzsumme im Konzern 96,8 Mio. € und lag damit 12,4 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Dies entspricht einer Zunahme um 14,7 %. Auf der Aktivseite verminderte sich das Anlagevermögen um 2,7 Mio. €. Dazu gegenläufig erhöhte sich das Umlaufvermögen um 15,0 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 2,2 Mio. €, betrafen im Wesentlichen bauliche und maschinelle Erweiterungs- sowie energetische Bedarfsinvestitionen, waren aber betragsmäßig geringer als das Abschreibungsvolumen von 5,0 Mio. €. Für den Rückgang unseres Investitionsvolumens waren ursächlich die zeitlich bewusst in Folgejahre aufgeschobenen Investitionsprojekte. Unsere Kundenorientierung schließt die jederzeitige Lieferfähigkeit unseres Kernsortiments ein. Die dieserhalb bewusst gesteuerte Bevorratung bewirkte den Anstieg unserer TK-Backwarenvorräte um 4,6 Mio. € auf 13,7 Mio. € (Vorj.: 9,1 Mio. €). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erhöhten sich auf 26,2 Mio. € (Vorj.: 20,0 Mio. €) Im Hinblick auf die anhaltenden Niedrigzinsen wurden kurzfristige Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung abgeschlossen. Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich auf 13,9 Mio. € (Vorj.: 11,2 Mio. €). Auf der Passivseite entwickelten sich die Bilanzposten unterschiedlich. Zurück gingen die Verpflichtungen aus Pensionsleistungen sowie die Bankverbindlichkeiten. Gestiegen sind die Steuerrückstellungen, die sonstigen Rückstellungen, die sonstigen Verbindlichkeiten, vor allem aber erhöhten sich die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten um 6,7 Mio. € auf 10,6 Mio. € (Vorj.: 3,9 Mio. €). Finanzlage Pandemiebestimmt stand die Liquiditätsvorsorge auch in 2021 im Mittelpunkt unseres aktiven Finanzmanagements. Dies erschließt sich mit Blick auf unsere Verbindlichkeitenstruktur. Während die kurzfristigen Verbindlichkeiten um 4,2 Mio. € und die mittelfristigen Verbindlichkeiten um 3,7 Mio. € gestiegen sind, bauten wir die langfristigen Bankverpflichtungen planmäßig um 4,5 Mio. € ab. Der Verbindlichkeitenspiegel weist den kurzfristigen Verbindlichkeiten einen auf 47,9 % (Vorj.: 39,8 %) gestiegenen Anteil zu. Der Konzern-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag mit 12,2 Mio. € deutlich über dem Niveau des Vorjahres (4,7 Mio. €). Der starke Anstieg resultiert vor allem aus unserer stringenten Kreditorenpolitik. Der gegenüber dem Vorjahr rückläufige Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit reflektiert unser im Geschäftsjahr zurückhaltendes und zeitlich in Folgejahre aufgeschobenes Investitionsverhalten. Der Rückgang des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erklärt sich hauptsächlich aus der Tilgung unserer Finanzverpflichtungen und einer geringeren Kreditaufnahme. Saldiert lag der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2021 mit 26,1 Mio. € um 32,3 % über dem Zahlungsmittelbestand des Vorjahres von 19,7 Mio. €. Zusammengefasste Stellungnahme zum Wirtschaftsbericht Das Geschäftsjahr 2021 stand im zweiten Jahr unter dem Einfluss der Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Die Unsicherheit anhaltender oder gelockerter Shutdown- und Lockdown-Maßnahmen traf unser Außer-Haus-Marktsegment besonders hart. Nicht nur was unser Marktumfeld betrifft, sondern auch was unsere, durch die Pandemie verursachten, innerbetrieblich-organisatorischen Maßnahmenbündel anbelangt. Trotz dieser Herausforderungen blickt EDNA zurück auf einen, in Anbetracht der pandemischen Verhältnisse positiven Geschäftsverlauf: Unsere Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage zeigt sich als positives Ergebnis soliden Wirtschaftens. Jedenfalls übertraf die EDNA-Geschäftsentwicklung die Erwartungen der Geschäftsleitung zum Jahresbeginn. 3. Risiko- und ChancenberichtDer Risiko- und Chancenbericht wird auch im Geschäftsjahr 2021 gesondert vom Bericht über die voraussichtliche Entwicklung in 2022 (Prognosebericht) erstattet. Risiko-Berichterstattung Die Verbesserung bestehender Wettbewerbsposition ist unternehmerischem Handeln inhärent. Bestehendes zu verbessern, meint Abwägen zwischen sich bietenden Chancen und potenziellen Risiken. Die EDNA-Führungsteams handeln im operativen Tagesgeschäft im Bewusstsein um diesen Abwägungsprozess. Unter Risiken verstehen wir die Akzeptanz durch Handlungen Dritter sowie durch eintretende Entwicklungen von uns angestrebte Ziele nicht erreichen zu können. Unser Risikospektrum umfasst finanzielle, genauso wie nichtfinanzielle Risiken. Zugleich ist es uns wichtig, Chancen zu identifizieren, um Marktpositionen zu sichern und tradiert auszubauen. Für uns beinhaltet Chancennutzung - spiegelbildlich zu den Risiken - Handlungen Dritter und kommende Entwicklungen zu antizipieren, um die gesteckten Ziele erreichen zu können. Diese Feststellungen vorausgeschickt, unterteilen wir die Eintrittswahrscheinlichkeiten von strategischen, wie von operativen, unternehmerischen Risiken unserer drei Führungsebenen in vier Kategorien. Ebenfalls in vier Kategorien unterteilen wir die aus den Eintrittswahrscheinlichkeiten resultierende EDNA-Ergebnisbelastung als potenzielles Schadensausmaß wie folgt:
Bei EDNA werden demzufolge Risiken und Chancen unterhalb von T€ 200 als gering, zwischen T€ 200 und 400 als moderat, zwischen T€ 400 und 1 Mio. € als wesentlich und über 1 Mio. € als kritisch eingestuft. Nachfolgend nehmen wir zu signifikanten Einzelrisiken wertend Stellung durch Verwendung der vorgenannten Adjektive und beziffern damit die finanziellen Auswirkungen auf unser Ergebnis. Beschaffungsrisiken Als TK-Backwaren-Hersteller ist EDNA beschaffungsseitig abhängig von der Preisentwicklung auf den Getreidemärkten sowie den steigenden Energiepreisen. Beide Preisentwicklungen sind für uns allenfalls mittelbar beeinflussbar. Direkt beeinflussbar ist hingegen der Einkauf von Handelswaren. Die von EDNA quartalsweise durchgeführten Lieferantenbewertungen vermittelten uns rechtzeitig Erkenntnisse krisenbestimmter Lieferanteninformationen. In der EDNA-Risikomatrix müssen die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Einkaufsrisiken diesjährig als wahrscheinlich und die Ergebnisbelastungen als wesentlich eingestuft werden. Produktionsrisiken Das Lebensmittel Backwaren unterliegt der Einhaltung gesetzlicher Hygienestandards. Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus hat EDNA Qualitätssicherungen auf sämtlichen Prozessstufen implementiert. Diese Qualitätssicherungen wurden im Berichtsjahr durch unsere Qualitätsbeauftragte mittels 12 interner Audits, resp. Remote Audits für jeden unserer drei Produktionsstandorte geprüft. Mängel wurden identifiziert und dokumentiert. Prozessverbesserungen initiiert und realisiert. Zusätzlich zu unseren internen Audits stellten wir uns externen Audits bzw. behördlichen Kontrollen. Diese jeweils erfolgreich absolvierten Prüfungen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sind für uns Bestätigung, den Produktionsrisiken wirksam gegenzusteuern. Erfolgreich abgeschlossen wurden:
Ergänzend dazu praktiziert EDNA das HACCP-Konzept der Gefahrenanalyse im Backwarenprozess, überwacht die kritischen CCP Lenkungspunkte durch Einhaltung der Kalibrierintervalle und hat im Produktionsprozess die EDNA-Zielvorgabe "Quality is our mission" implementiert. Das EDNA-Qualitätsmanagementsystem bleibt ausgerichtet auf die kontrollierte Abwehr potenzieller Produktionsrisiken. Unsere installierten Vorkehrungen, vor allem die Vielzahl der internen Audits, ist ursächlich für unsere Feststellung, die Eintrittswahrscheinlichkeit von Produktionsrisiken sei zwar durchaus möglich, die Ergebnisbelastung könnte aber als moderat eingeschätzt werden, weil Produktionsverlagerungen zwischen unseren Produktionsstandorten jederzeit machbar wären. Lager-, Logistik- und Vertriebsrisiken Die Lagerrisiken werden aufgrund der vollautomatischen Prozessstrukturen als möglich und im finanziellen Ausmaß als moderat deshalb eingestuft, weil deren Eintritt aufgrund unserer integrierten Prozesse allenfalls zu einer Produktionsunterbrechung führen könnte. Die Logistikrisiken betreffen die Unterbrechung der Kühlkette. Deren Eintritt ist indes unwahrscheinlich, die finanziellen Auswirkungen wären gering. Die Vertriebsrisiken vermindern sich durch die zunehmende Bedeutung des online-Geschäfts unserer gewerblichen Großverbraucher. Dadurch verliert unser Kataloggeschäft mit den starren Katalogpreisen weiter an Bedeutung. Die finanziellen Auswirkungen werden von uns als moderat eingestuft. Auch bestehen lediglich moderate Vertriebsrisiken wegen unserer fragmentierten Kundenstruktur und der quartalsweisen Bonitätseinstufung unserer Kunden. Aus dem Markteintritt von Mitbewerbern könnten Margenprobleme resultieren. Allerdings stellen die investiven Markteintrittskosten in unser Marktsegment eine Markthürde dar. Ein Markteintritt Dritter kann von uns zwar nicht ausgeschlossen werden. Die daraus resultierenden Ergebnisbelastungen bewerten wir als moderat. Administrative Risiken Berichtspflichtig sind die Risiken, die EDNA erwachsen können aus Digitalisierung und Vernetzung sämtlicher Geschäftsbereiche. Die Nichtverfügbarkeit von Daten, die Verletzung von deren Vertraulichkeit und damit die Integrität des Umgangs mit Daten und Datenströmen, vor allem deren Manipulation, können direkte Auswirkungen auf Produktionsprozesse und unsere Lieferkette bewirken. EDNA steuert diesen informationstechnologischen Risiken durch redundant ausgelegte IT-Systeme, durch Back-up-Verfahren, Verschlüsselungssysteme sowie fragmentierten Zugangsschutz entgegen. Die IT-Prozessstrukturen unterliegen bei EDNA zentraler Überwachung. Unberechtigte Datenzugriffe sind durch unser mittelständisch geprägtes Sicherheitsniveau bislang nicht virulent geworden. Trotz unserer Sicherheitsmaßnahmen und unserer Compliance Aktivitäten stufen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit der IT-Risikoklasse mit möglich, die Ergebnisauswirkung mit wesentlich ein. COVID-19 Pandemierisiko Die im Zeitraum der Bilanzerstellung bereits weitgehend eingetretenen normalen Lebensumstände und damit verbunden auch die Renaissance normalen Wirtschaftshandelns, sind für die Geschäftsleitung äußerer Anlass von einer Überwindung der COVID-19-Pandemie auszugehen. Gleichwohl schließt die Geschäftsleitung wieder aufkommendes Infektionsgeschehen durch neue Virusvarianten keinesfalls aus. Wäre dem so, würden notwendige behördliche Eindämmungsmaßnahmen sich erneut ergebnisbelastend auswirken. Trotz unserer Mutmaßung eingedämmter Pandemie stufen wir das potenzielle COVID-19-Risiko unverändert gegenüber dem Vorjahr als hoch ein und das Ausmaß der Schadenshöhe als wesentlich. Beurteilung Gesamtrisikosituation Die vorbeschriebene Bewertung der relevanten EDNA-Risiken fassen wir nachfolgend in der EDNA-Risikomatrix zusammen:
Skalierte Eintrittswahrscheinlichkeit (Annahme innerhalb eines Jahres) Nach Einschätzung der Geschäftsleitung bleibt die Risikosituation von EDNA im Wesentlichen unverändert gegenüber der Berichterstattung des Vorjahres. Einzelrisiken, selbst zusammengeballt auftretende Risiken, können den EDNA-Fortbestand weder am Bilanzstichtag noch zum Zeitpunkt der Lageberichterstattung gefährden. Chancen-Berichterstattung Bei EDNA verstehen wir unter Chancennutzung zuvörderst subjektiv-rationales Entscheidungsverhalten unserer Führungsebenen. Dem Abwägen zwischen Risiko und Chance betrieblicher Entscheidungen folgt Chancennutzung nur, wenn die identifizierten, positiven Abweichungen von der jeweiligen Norm, für Dritte erklärbar sind. Kurzfristige Chancennutzung findet auf den beiden Führungsebenen nach der Geschäftsleitung statt und wird, auch bei geringer Ergebnisauswirkung, mit dem ressortzuständigen Geschäftsführer abgestimmt. Langfristig wirksame Chancennutzung ist bei EDNA, unabhängig von der Ergebnisauswirkung, strategisch verortet und bleibt der abgestimmten Entscheidung beider Geschäftsführer vorbehalten. Als Familienunternehmen nutzt EDNA nicht jede, sich kurzfristig bietende Geschäftschance. Weder im Außer-Haus-Markt noch in unseren sonstigen Distributionskanälen. Ganz zu schweigen von lediglich geschäftsvorfallbezogener Chancennutzung. Hingegen sehen wir marktstrategische Chancen in der europaweiten Prozessvernetzung mit potenziellen gewerblichen Marktpartnern. Mit dieser Prozessvernetzung sind wir überzeugt, originär profitabel wachsen zu können. Was für die bewusste Versagung jeder sich bietenden Markteintrittschance und was für jede mögliche Produktinnovation gilt, trifft gleichermaßen auch zu für die Chancennutzung im Handelswarenzukauf und für die Disposition von Finanzanlagen in Standardwerten. Die Geschäftsleitung und das Finanzmanagement entscheiden als Familienunternehmen eher konservativ als risikoorientiert. Bei alledem bleibt somit die Nutzung jeder sich bietenden Chance unwahrscheinlich. Würde entgegen dieser Maxime gehandelt, wäre das Ausmaß finanzieller Auswirkung gering. Prognosebericht Die Prognoseberichterstattung basiert auf den von der Geschäftsleitung unterstellten Prämissen gesellschaftlicher wie gesamtwirtschaftlicher Entwicklung in 2022. Unsere zukunftsbezogenen Aussagen können von derzeit unvorhersehbaren Ereignissen beeinflusst werden. Diese einleitende Feststellung ist zwar jeder Prognose gemein. Trifft aber im Besonderen zu auf sich ggf. verändernde gesellschaftliche, wie geopolitische und damit wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Geschäftsjahres 2022. Die Entwicklung des wirtschaftlichen EDNA-Umfelds unterliegt der vorbeschriebenen beträchtlichen Ungewissheit ob der ggf. wiederkehrenden Corona-Pandemie und neuer Virusabarten, wie dem Aufkommen der Omikron-Variante. Dieser pandemische Unsicherheitsfaktor, der unser Marktsegment in besonderem Maße, sowohl im Inland als auch im europäischen Ausland treffen würde, wird noch verstärkt durch mögliche wirtschaftliche Kollateralschäden aufgrund weiterer Eskalation des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine. Steigende Weltmarktpreise für Getreide können sich auch auf unsere Lieferverträge preistreibend auswirken. Auch werden die steigenden Energiepreise zu definitiven, der Höhe nach noch unbestimmten, zusätzlichen Ergebnisbelastungen führen. Im Zeitpunkt dieser Prognoseerstattung liegen erste Auswertungen kurzfristiger Erfolgsrechnungen für die beiden ersten Monate nach weitgehender Aufhebung pandemisch bestimmter Shutdown-Maßnahmen unserer Marktpartner sowie der Lockdown-Lockerungen im öffentlichen Leben vor. Die Geschäftsleitung unterstellt die weitgehende Überwindung der Pandemie und plant für 2022 mit der anhaltenden Öffnung der Märkte. Wir rechnen mit einem Umsatzwachstum im Zielkorridor von 15 % bis 20 %. Dieses Umsatzwachstum erwarten wir gleichermaßen durch unsere Umsatzgeschäfte im Inland wie im Export unseres Produktportfolios ins westeuropäische Ausland. Trotz der Unwägbarkeit weiterer Entwicklung des Ukraine-Konflikts sind wir verhalten optimistisch, eine EBIT-Marge im Zielkorridor von 6 % bis 8 % zu erwirtschaften und ein, im Vergleich zum Vorjahr, deutlich verbessertes Konzernergebnis erzielen zu können. Unsere optimistische Prognose versteht sich vorbehaltlich der einleitend beschriebenen Unsicherheiten gesellschaftlicher, geopolitischer und wirtschaftlicher Entwicklungen. Die Zeitenwende belastet unsere Prognosefähigkeit in bislang nicht bekanntem Ausmaß.
Zusmarshausen, 30.05.2022 Die Geschäftsleitung Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021der Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG, ZusmarshausenAKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021der Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG, Zusmarshausen
KONZERNANHANG 20211. Allgemeine Angaben zum KonzernabschlussDie Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG ("AME" oder "die Gesellschaft") hat ihren juristischen Firmensitz in 86441 Zusmarshausen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg (HRA 9799). Gemäß § 264 a Abs. 1 HGB und § 290 Abs. 1 HGB ist AME verpflichtet, als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, in den alle konsolidierungspflichtigen Tochterunternehmen einzubeziehen sind. Der Konzernabschluss wird von der Geschäftsführung der Komplementärin nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Hierbei finden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Anwendung. Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität der Stetigkeitsunterbrechungen wurden beachtet. Abschlussstichtag der AME sowie der einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2021. Der Konzernabschluss hat für die einbezogenen Unternehmen Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG, EDNA International GmbH, Kurfiss Brot GmbH und EDNA Tiefkühlkost GmbH gemäß § 264 Abs. 3 HGB, bzw. gemäß § 264 b HGB befreiende Wirkung von der Offenlegungspflicht. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der AME 4 inländische und 4 ausländische Gesellschaften einzubeziehen. Die konsolidierungspflichtigen Gesellschaften stehen unter der einheitlichen Leitung der Muttergesellschaft. An den konsolidierungspflichtigen Gesellschaften hält die Muttergesellschaft mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte. Die Einbeziehung des Komplementärs Backhäusle GmbH in den Konsolidierungskreis erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Konsolidierungskreis umfasst, neben der als Holdinggesellschaft fungierenden Konzernobergesellschaft Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG, die nachfolgenden von ihr beherrschten Gesellschaften mit Kapitalbeteiligung von jeweils 100 %, soweit nicht abweichend vermerkt:
2.2 Fremdwährungsumrechnung Die Jahresabschlüsse zweier Tochtergesellschaften werden in lokalen Währungen aufgestellt. Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Posten der Bilanz der einbezogenen ausländischen Konzernunternehmen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital ist mit den historischen Kursen zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet worden. Die Differenz zur Stichtagsumrechnung wird innerhalb des Eigenkapitals als "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen. Die Aufwendungen und Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit dem Durchschnittskurs, die Jahresergebnisse mit dem Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet worden. 2.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Für Erstkonsolidierungen in Geschäftsjahren, die vor dem 1. Januar 2010 begannen, wurde die bisherige Methodik der Kapitalkonsolidierung gem. Art. 67 Abs. 5 S. 2 EGHGB beibehalten. Daher erfolgte die Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Unternehmens in den Konsolidierungskreis. Im Zuge der Erstkonsolidierung wurden die Beteiligungsbuchwerte der jeweiligen Obergesellschaft mit dem vorhandenen bilanziellen Eigenkapital der Tochtergesellschaft verrechnet. Aus dieser Kapitalkonsolidierung zum 1. Januar 2002 resultieren aktivische und passivische Unterschiedsbeträge. Aktivische Unterschiedsbeträge sind grundsätzlich unter der Position "Firmenwert" im Anlagevermögen aktiviert, waren aber zum Bilanzstichtag bereits vollständig abgeschrieben. Die passivischen Unterschiedsbeträge sind in den "Gewinnrücklagen" des Eigenkapitals enthalten. Sie resultieren ausschließlich aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften während ihrer Konzernzugehörigkeit, jedoch vor dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten werden innerhalb der Unternehmen des Konsolidierungskreises vollumfänglich gegeneinander aufgerechnet (§ 303 Abs. 1 HGB). Die im Periodenergebnis erfasste Währungsumrechnung führt nach Schuldenkonsolidierung zu einer Gewinnerhöhung in Höhe von T€ 23 (Vj.: Gewinnminderung in Höhe von T€ 15). Die Zwischenergebnisse bei den Vorräten sind ergebniswirksam unter Berücksichtigung latenter Steuern eliminiert. Innenumsätze aus Lieferungen und Leistungen sowie von anderen Erträgen sind mit den entsprechenden Aufwendungen der einbezogenen Unternehmen aufgerechnet (§ 305 Abs. 1 HGB), soweit dies nicht von untergeordneter Bedeutung war. Die im Rahmen der Folgekonsolidierung entstandenen Bilanzgewinne von Tochtergesellschaften werden in dem Posten "Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital" ausgewiesen. 2.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Einzelabschlüsse der ausländischen Gesellschaften wurden zunächst unter Beachtung der jeweiligen nationalen Bestimmungen aufgestellt. Soweit diese Bestimmungen von den Bilanzierungsvorschriften der Konzernobergesellschaft abweichen, wurden diese Abschlüsse an die handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften im Rahmen der Aufbereitungsmaßnahmen angepasst. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Erstkonsolidierungsjahr 2002 von der Muttergesellschaft neu ausgeübt und in den Folgejahren entsprechend fortgeführt. 2.4.1 Anlagevermögen Beträge, die für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten gezahlt wurden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Sämtliche immateriellen Vermögenswerte weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf. Die geschätzte Nutzungsdauer variiert zwischen 3 und 15 Jahren. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Der leistungsbedingte Werteverzehr wurde durch planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände erfasst. Für Gebäude und Bauten fand die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Zugänge zu den Bilanzpositionen "Technische Anlagen und Maschinen" sowie "Andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung" wurden linear abgeschrieben. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgte die sofortige Abschreibung für Zugänge mit Anschaffungskosten von € 250,00 bis € 800,00 gem. § 6 Abs. 2 EStG. Die Position Finanzanlagen enthält Wertpapiere des Anlagevermögens, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Sonstige Ausleihungen werden zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. 2.4.2 Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Einstandspreisen oder den gewogenen Durchschnittswerten. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten, die fertigen und unfertigen Erzeugnisse mit den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Verwaltungskosten eingerechnet. Für Bestandsrisiken wurden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Bei den Vorräten aus Lieferungen zwischen den einbezogenen Unternehmen sind in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Konzernherstellungskosten und den Bilanzansätzen des Empfängers die Konzernzwischenergebnisse eliminiert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nominalbeträgen und teilweise zum Barwert angesetzt. Forderungen in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag (§ 256a HGB) bewertet. Dem latenten Ausfallrisiko wird grundsätzlich durch eine aktivisch gekürzte Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. In Einzelfällen werden erkennbare Ausfallrisiken durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Die Bilanzposition Wertpapiere ist zu Anschaffungskosten, bzw. zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ansatz der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert. Flüssige Mittel in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag (§ 256a HGB) bewertet, soweit deren Restlaufzeit unter einem Jahr lag. 2.4.3 Pensionsrückstellungen Im Konzernabschluss werden gemäß Art. 28 EGHGB keine Altzusagen aus Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels des modifizierten Teilwertverfahrens errechnet. Der Rückstellungsbetrag ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung erdient worden ist. Die Bewertung von Rückdeckungsversicherungen erfolgt mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital. 2.4.4 Steuer- und sonstige Rückstellungen Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken, drohenden Verpflichtungen sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt. 2.4.5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt, im Übrigen mit den Anschaffungskosten oder einem höheren beizulegenden Wert. Im Rahmen dieser Konzernabschlusserstellung werden Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Im Wesentlichen beziehen sich Annahmen und Schätzungen auf die zugrunde gelegte Nutzungsdauer bei den Sachanlagen, den immateriellen Vermögenswerten sowie auf die Bewertung von Vorräten, Forderungen und Rückstellungen. Die tatsächlichen zukünftigen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. 2.5 Bewertungseinheiten Im Berichtsjahr liegen keine angabepflichtigen Sicherungsgeschäfte vor. 3. Angaben zur Konzernbilanz3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestanden kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte wie folgt:
3.3 Aktive latente Steuern Die Position basiert im Wesentlichen auf der Zwischenergebniseliminierung bei den Vorräten. Der latente Steueranspruch wird entsprechend der Restnutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Berechnung der aktiven latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 16%. 3.4 Gewinnrücklagen Bei der Erstkonsolidierung der Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG ergab sich ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. Der Betrag wird auf Grund seines eindeutigen Eigenkapital-Charakters unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen und ermittelt sich wie folgt:
3.5 Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen, die auf Grund der Ausübung des Wahlrechts für Altzusagen nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, betragen zum 31.12.2021 T€ 1.046 (Vj.: T€ 1.181). Vom Wahlrecht nach Art. 75 Abs. 7 EGHGB n.F. wurde in 2021 kein Gebrauch gemacht. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,87% verwendet. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 21. Dieser Bewertungsunterschied ist für die Ausschüttung gesperrt. Die planmäßige Zuführung (+), bzw. Minderung (-) der Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2021 beträgt T€ -1.735 (Vj.: T€ +155) und basiert auf folgenden Parametern:
Die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen sind durch Rückdeckungsversicherungen gesichert, die den Berechtigten verpfändet wurden. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Vermögensgegenstände mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen wie folgt saldiert:
3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen aus dem Liefer- und Leistungsbereich (T€ 1.255), aus dem Personalbereich (T€ 130) sowie für Jahresabschluss- und Prüfungskosten (T€ 249), unterlassene Instandhaltungen (T€ 219), Rückzahlung Corona-Zuschüsse (T€ 3.334) und sonstiges (T€ 268). Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken abzudecken. 3.7 Verbindlichkeiten Aufgegliedert nach Restlaufzeiten setzen sich die Verbindlichkeiten wie folgt zusammen:
3.8 Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern sind aufgrund von Bewertungsunterschieden bei der Pensionsrückstellung und den Vorräten im Konzernabschluss entstanden. Die Berechnung der passiven latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz in Höhe von 16%. 4. Angaben zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 4.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Konzerns werden zu 80 % im Inland erwirtschaftet (Vj.: 82 %). Der Anteil der Auslandsumsätze beträgt 20 % (Vj.: 18 %). Die mehrheitlichen Umsatzgeschäfte erzielen wir in Umsetzung unserer Vertriebsstrategie mit gewerblichen Wiederverkäufern. 4.2 Sonstige betriebliche Erträge / sonstige betriebliche Aufwendungen In den "sonstigen betrieblichen Erträgen" sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 264 (Vj.: T€ 96) und in den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 28 (Vj.: T€ 328) enthalten. Weiterhin sind unter den "sonstigen betrieblichen Erträgen" Sondereffekte aus außergewöhnlichen, nicht operativ veranlassten, Erträgen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB in Höhe von T€ 3.790 ausgewiesen (staatliche Corona-Zuschüsse für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021). 4.3 Personalaufwand Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt auf:
4.4 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge / Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthält keine Erträge aus der Abzinsung und der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" keine Aufwendungen aus der Aufzinsung (ebenfalls nicht im Vorjahr). Hinsichtlich des Zinsanteils aus den Rückstellungen für Pensionen wird auf die Tz 3.5 des Konzernanhangs verwiesen. 4.5 Latente Steuern In der GuV-Position "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" ist ein Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von T€ 28 enthalten (Vj.: Ertrag von T€ 38). 5. Sonstige Pflichtangaben5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die aus der Bilanz nicht ersichtlichen finanziellen Verpflichtungen betreffen Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Leasingverträgen und Mietverträgen. Sie teilen sich wie folgt auf:
5.2 Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der im Berichtszeitraum beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen teilt sich wie folgt auf:
5.3 Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Konzernabschlussprüfers beträgt T€ 39 (Vj.: T€ 39) für das Geschäftsjahr und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. 5.4 Geschäftsführer Die Geschäftsführung obliegt der Backhäusle GmbH, Zusmarshausen, vertreten durch deren Geschäftsführer, die Herren Dipl.-Betriebswirt (FH) Edgar Meitinger, Zusmarshausen, und Dipl.-Ökonom Norbert Meitinger, Halle. Ausgeübter Beruf: Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5.5 Bezüge von Organmitgliedern Die Angabe über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer unterbleibt unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. 5.6 Nachtragsbericht Die Berichterstattung versteht sich als Korrektiv der Erläuterungen zur Konzernbilanz sowie zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und betrifft unmittelbare Auswirkungen durch die Corona-Pandemie und mittelbare Auswirkungen durch den Russland-Ukraine-Krieg. Beide Auswirkungen stellen branchenbedingt Vorgänge von besonderer Bedeutung dar und sollen erweiterte Kenntnisse für die Beurteilung des Konzernabschlusses sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Firmengruppe vermitteln. Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie sowie die umgesetzten nationalen und internationalen Maßnahmen führten auch im Zeitraum Januar bis März 2022 zu Umsatz- und Ertragseinbrüchen im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019. Gemäß § 285 Nr. 33 HGB sind die wirtschaftlichen Kollateralschäden aus der Corona-Pandemie als besondere Ereignisse qualitativ berichtspflichtig. Im direkten Vorjahresvergleich ist hingegen im Berichtsjahr eine positive Entwicklung bei den Umsatzerlösen und beim Ertrag festzustellen. Russland-Ukraine-Krieg Russland führt seit dem 24.02.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die mittelbaren Auswirkungen betreffen die überdurchschnittlich hohen Preissteigerungen für Weizen sowie für Energiekosten, die sich im ersten Quartal 2022 abzeichneten und sich bis zum Ende der Abschlussprüfung signifikant einstellten. Diese Preissteigerungen sind als wertbegründende Vorgänge berichtspflichtig und wirken sich in zusammengefasster Betrachtung wie folgt aus: Vermögenslage: Der massive Ausbau des Vorratsvermögens zum 31.12.2021 war der sich bereits abzeichnenden Kostenentwicklung geschuldet. In 2022 führt dies vermögensseitig tendenziell zu einer Abnahme im Umlaufvermögen und einer Zunahme der Verbindlichkeiten. Finanzlage: Oberstes Ziel ist die Gewährleistung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit. Diese wird durch bestehende Kreditlinien und ein straffes Kostenmanagement sichergestellt. Ertragslage: In den Monaten Januar bis März 2022 hat sich der konzernweite Ertrag im operativen Geschäft im Vorjahresvergleich infolge der auslaufenden staatlichen restriktiven Corona-Maßnahmen zwar verbessert. Gleichwohl wirken sich die Kostensteigerungen sowohl im Wareneinkauf als auch im Energieeinkauf belastend aus. Inwiefern die alte Ertragskraft wieder erreicht werden kann, hängt zum einen ab von der unbekannten weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie. Sie hängt aber branchenbedingt zuvörderst ab von der kriegsbedingten weiteren Entwicklung der Rohstoffpreise (Getreide) und der Energiekosten. Wir verweisen hierzu auf die Darstellung im Konzern-Lagebericht.
Zusmarshausen, den 27. Mai 2022 Die Geschäftsleitung der Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG Edgar Meitinger, Geschäftsführer Norbert Meitinger, Geschäftsführer Konzern-Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Konzern-Kapitalflussrechnung 2021
Konzern-Eigenkapitalspiegel 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG, Zusmarshausen PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG, Zusmarshausen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Anton Meitinger Erben GmbH & Co. KG, Zusmarshausen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 13.06.2022 Dr.
Vaih & Partner
D. Vaih, Wirtschaftsprüfer Bilger, Wirtschaftsprüfer WEITERE DATENDer Konzernabschluss wurde am 11.07.2022 von der Gesellschafterversammlung gebilligt. |
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