Optik Bretz
GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
105.969,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1.495,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
100.974,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
3.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
485.254,71 |
270.850,11 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
88.310,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.937,47 |
54.772,52 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.123,49 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
365.317,24 |
127.766,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.781,89 |
2.924,52 |
| Aktiva |
487.036,60 |
379.743,63 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
385.898,56 |
317.228,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
360.898,56 |
292.228,96 |
| B.
Rückstellungen |
94.559,75 |
19.107,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.578,29 |
43.407,40 |
| Passiva |
487.036,60 |
379.743,63 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2022 wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaft geltenden Gliederungsvorschriften
erstellt. Darüber hinausgehende Ausweis-, Bewertungs-
und Erläuterungsvorschriften wurden - soweit
erforderlich - beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung:
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gem. §
284 HGB:
(Angaben nach § 284 (2) HGB sind ansonsten nicht
erforderlich.)
Der Jahresabschluss der Optik Bretz GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Bei
dauernder gegebenenfalls auch bei vorübergehender
Wertminderungen wurde der niedrigere Wert angesetzt §
253 Abs. 1, 3 und 4 HGB.
Ein niedrigerer Wertansatz bei Wegfall des Grundes
der dauernden bzw. vorübergehenden Wertminderung wurde
nicht beibehalten § 253 Abs. 5 HGB.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt
§ 253 Abs. 1 HGB.
Rückstellungen wurden mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis-
sowie Kostensteigerungen wurden unter vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung miteinbezogen § 253
Abs. 1, 2 und 6 HGB.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung:
Anlagengitter:
Die Befreiungsvorschrift des § 288 Abs. 1 Nr. 1
HGB kommt zum Tragen.
Latente Steuern:
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
kommt zum Tragen.
Geschäftsjahresabschreibung:
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände:
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit über
einem Jahr gem. § 268 (4) HGB:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt:
Euro 0,00.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von weniger als einem und mehr als
fünf Jahren gem. § 268 (5) HGB i. V. m. §
285 Nr. 1 HGB:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt Euro 0,00.
Art, Form, Höhe und Umfang der abgesicherten
Verbindlichkeiten:
Es bestehen keinerlei Verbindlichkeiten bei denen
eine Absicherung vorliegt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB:
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses:
Auf der Gesellschafterversammlung im Juni 2023 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben:
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Die nachfolgenden zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu
beachten:
Name des Geschäftsführers:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Aufstellung der Gesellschafter:
- Frau Vera Bretz
|
Euro
|
25.000,00
|
100 %
|
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
GmbH-Gesellschaftern
gem. § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz:
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen am
31.12.2022 folgende Rechte und Pflichten.
- Verbindlichkeiten gg.
Gesellschaftern
|
Euro
|
-3.123,49
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Organe:
Zur Geschäftsführerin der Optik Bretz GmbH
ist laut Gesellschaftsvertrag vom 31.12.2002 Frau Vera
Bretz, bestellt worden.
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sowie
Alleinvertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Vera Bretz
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Geschäftsführerin
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2023
festgestellt.
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