Hoffmann
Elektrotechnik GmbH
Badem
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
65.451,00 |
67.454,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
235,50 |
474,50 |
| II.
Sachanlagen |
57.572,17 |
62.247,67 |
| III.
Finanzanlagen |
7.643,33 |
4.732,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.375,38 |
61.667,41 |
| I.
Vorräte |
15.616,45 |
18.709,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.122,27 |
36.927,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.636,66 |
6.030,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
124.826,38 |
129.121,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.852,33 |
65.622,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
15.405,09 |
15.405,09 |
| III.
Gewinnvortrag |
24.652,86 |
23.151,10 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
9.770,21 |
-1.501,76 |
| B.
Rückstellungen |
5.325,00 |
5.310,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.649,05 |
58.189,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
124.826,38 |
129.121,96 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Größenklassen des Unternehmens (§ 267
HGB)
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
(§ 284 Abs. 2 HGB)
Der Jahresabschluss der Hoffmann Elektrotechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear bzw.
degressiv vorgenommen.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzip.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Kassenbestand und
Bankbestand wurden zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in
Höhe des Betrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist..
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungs-
bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert bewertet.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Entwicklung des Bilanzgewinns
Der
Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
Gewinnvortrag zum 31.
Dezember 2009:
|
EUR
|
24.652,86
|
|
Jahresfehlbetrag 2010:
|
EUR
|
-9.770,21
|
|
Bilanzgewinn zum 31.
Dezember 2010:
|
EUR
|
14.882,65
|
|
Planmäßige Verteilung des Geschäfts- und
Firmenwertes
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und
Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige
Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre
festgelegt. Die planmäßige Verteilung auf 15
Jange entspricht der steuerlich anzunehmenden
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 29.729,51.
(Stand 31.12.2009: EUR 21.835,31)
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf eine Darstellung der Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird gemäß § 326 Satz 2 HGB
verzichtet.
5. Sonstige Pflichtangaben
Name der Geschäftsführer
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Hoffmann Elektrotechnik GmbH
durch folgende Personen:
Reiner Hoffmann, Diplom-Ingenieur
Werner Hoffmann, Elektriker
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der gesetzlichen
Vertreter (§ 285 Nr. 9 HGB) wurde unter Anwendung der
Befreiungsvorschrift gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Badem, den 15. November 2011
Die Geschäftsführer:
gez. Werner Hoffmann
gez. Reiner Hoffmann
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2011 festgestellt.
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