Marquardt
GmbH
Herrenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
8.840,44 |
9.186,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.158,76 |
2.046,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.681,68 |
7.139,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.840,44 |
9.186,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.113,30 |
4.476,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
22.523,19 |
24.731,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
363,51 |
-2.208,41 |
| B.
Rückstellungen |
1.277,80 |
1.745,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.449,34 |
2.964,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.449,34 |
2.964,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.840,44 |
9.186,54 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
MARQUARDT GmbH
Bauträger
Spitalgasse 4
71083 HERRENBERG
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
A N H A N G
Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
A.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB und richtet sich bei der
Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbHG.
Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde im
Geschäftsjahr 2010 erstmals angewandt. Die
Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit nach §§
252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 2 Nr. 3 HGB
gilt bei einer Änderung der bisherigen
Darstellung oder der bisher angewandten Bewertungsmethoden
auf Grund der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG
geänderten
Vorschriften gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2,
2 Halbsatz im Übergangsjahr nicht. Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8
Satz 2, 1. Halbsatz EGHGB nicht
angepasst. Aus der erstmaligen Anwendung der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in der
Fassung des BilMoG ergab sich kein nennenswerter
Anpassungsbedarf.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. In die
Herstellungskosten werden angemessene Teile der
notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des
Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die
Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Das
Eigenkapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Steuern, ungewisse
Verbindlichkeiten und unterlassene Aufwendungen
werden in Höhe vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung gebildet.
Sie decken in diesem Rahmen alle Risiken aus zu
erwartenden Inanspruchnahmen ab.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind, sofern sie
werthaltig waren,zum Nennwert angesetzt. Für
zweifelhafte bzw. uneinbringliche Forderungen wird
eine Wertberichtigung auf den am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert gebildet.
2. Steuerrückstellungen
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
3. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten
der Erstellung des Jahresabschlusses.
D.
Sonstige Angaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglied der Geschäftsführung im
Geschäftsjahr 2010 war:
Herr Joachim Marquardt
Gem. § 286 Abs. 4 HGB nimmt die Gesellschaft die
Erleichterungen im Zusammenhang mit der Angabe der
Geschäftsführerbezüge in Anspruch.
2. Mitarbeiteranzahl
Während des Geschäftsjahres
beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.
3. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB i. V. mit § 268 Abs. 7
HGB.
4. Gewinn- / Verlustverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von € 363,51
zusammen mit dem bereits bestehenden Verlustvortrag aus
2009 in Höhe von €22.523,19 mit insgesamt
€ 22.886,70 auf neue Rechnung vorzutragen.
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Geschäftsführer
Joachim
Marquardt
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.800,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.800,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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