HSV-Campus gemeinnützige GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Kuntz seit 24.6.2024 | Vorstandsmitglied |
Eric Peter Dr. Huwer seit 12.1.2023 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HSV Fußball AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz zum 30. Juni 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023I. ALLGEMEINE ANGABENDie HSV Fußball AG hat ihren Sitz in Hamburg und ist dort im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg mit der Nummer HRB 47576 registriert. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des AktG sowie den ergänzenden Regelungen der Satzung der HSV Fußball AG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert und in Staffelform aufgestellt. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wird das gesetzliche Gliederungsschema der Bilanz um die Posten "Spielernutzungsrechte", "Markenwerte", "Forderungen aus Transfer" und "Verbindlichkeiten aus Transfer" ergänzt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 HGB. Das vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahr (vom 1. Juli bis zum 30. Juni) trägt dem Verlauf der Spielzeiten in den Lizenzligen der Deutschen Fußball Liga e.V. Rechnung. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Geschäftsjahr grundsätzlich unverändert beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vermindert. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an den amtlichen AfA-Branchentabellen, soweit wirtschaftlich nicht eine abweichende Nutzungsdauer geboten ist. Transferentschädigungen werden als sogenannte Spielernutzungsrechte ausgewiesen und entsprechend der Vertragslaufzeit des Anstellungsvertrags des jeweiligen Spielers linear abgeschrieben. Zusätzliche Provisionen an Spielervermittler im Zusammenhang mit ablösepflichtigen Spielertransfers werden als Anschaffungsnebenkosten bilanziell berücksichtigt. Für die bilanzierten Markenwerte wird eine unbegrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter des Sachanlagevermögens mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 werden bei Zugang in voller Höhe abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise ihren niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt. Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Das Bestands- und Vertriebsrisiko wird durch Abschreibungen auf den zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für erkennbare Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziell berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber demselben verbundenen Unternehmen werden gemäß dem Bilanzierungswahlrecht saldiert ausgewiesen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen. Insbesondere aus den in den Vorjahren aufgedeckten stillen Reserven in den Markenrechten und dem Stadionwert resultieren aufgrund des unterschiedlichen Ansatzes zwischen Handels- und Steuerrecht passive latente Steuern. Aktive latente Steuern ergeben sich insbesondere aufgrund steuerlicher Verlustvorträge. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 32,3 % (i. Vj. 32,3 %). Nach Saldierung der latenten Steuern ergibt sich ein aktiver latenter Steuerüberhang. Die Gesellschaft übt das gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB gewährte Aktivierungswahlrecht analog zum Vorjahr nicht aus und verzichtet auf den Ausweis von aktiven latenten Steuern. Das Grundkapital ist zum Nennbetrag angesetzt und beinhaltet 4.660.452 (i. Vj. 4.660.452) Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden nach vernünftiger und kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden, soweit erforderlich, bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Die Erfolgswirkung aus der Änderung des Abzinsungssatzes wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist, unter Angabe der Abschreibungen bis zum 30. Juni 2023, in dem Anhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Die Abschreibungen auf Spielernutzungsrechte beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.432 (i. Vj. TEUR 978). In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.681 (i. Vj. TEUR 0) enthalten. Die Gesellschaft ist mit TEUR 19 (74,9 %) am Stammkapital in Höhe von TEUR 25 der HSV-Campus gemeinnützige GmbH (Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB) mit Sitz in Hamburg (HRB 135632) beteiligt. Der letzte vorliegende Jahresabschluss zum 30. Juni 2022 der HSV-Campus gemeinnützige GmbH weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 126 sowie ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 484 aus. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag mit TEUR 100 (10,0 %) am Stammkapital in Höhe von TEUR 1.000 der Athleticum am Volkspark GmbH (Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB) mit Sitz in Hamburg (HRB 150686) beteiligt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres hat die Gesellschaft 15,1 % an der Athleticum am Volkspark GmbH veräußert. Der letzte vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Athleticum am Volkspark GmbH weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 93 sowie ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 410 aus. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.075 (i. Vj. TEUR 5.265) haben TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Von den Forderungen aus Transfer in Höhe von TEUR 8.992 (i. Vj. TEUR 4.887) haben TEUR 2.413 (i. Vj. TEUR 2.275) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 175 (i. Vj. TEUR 48) haben TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen TEUR 175 (i. Vj. TEUR 48) gegen Gesellschafter. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 175 (i. Vj. TEUR 48) um sonstige Vermögensgegenstände. Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 3 (i. Vj. TEUR 0) haben TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 1.970 (i. Vj. TEUR 2.001) haben TEUR 19 (i. Vj. TEUR 19) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt zum Abschlussstichtag EUR 4.660.452,00 (i. Vj. EUR 4.660.452,00) und ist in 4.660.452 (i. Vj. 4.660.452) Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 eingeteilt. Durch Beschluss des Vorstands vom 16. März 2022 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 18. März 2022 ist das am 2. Juli 2019 eingetragene genehmigte Kapital abschließend vollständig um EUR 35.068,00 auf EUR 4.660.452,00 durch Ausgabe von 35.068 neuen, auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00, erhöht worden. Neben der Ausgabe neuer Aktien wurde ein Betrag in Höhe von EUR 2.209.284,00 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB eingestellt. Die Kapitalerhöhung wurde am 27. April 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde mit Satzungsänderung in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Juni 2028 durch Ausgabe neuer Namensaktien zum Nennbetrag von EUR 1,00 (Nennbetragsaktien) gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt höchstens in Höhe von EUR 800.000,00, zu erhöhen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Die Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Satzungsänderung wurde am 28. Juli 2023 in das Handelsregister eingetragen. Darüber hinaus hat die Hauptversammlung vom 13. Juni 2023 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu EUR 800.000,00 beschlossen. Auch diese Satzungsänderung wurde am 28. Juli 2023 in das Handelsregister eingetragen. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 8.296 betreffen Rückstellungen für Kompensationsrisiken (TEUR 758), Rückstellungen für personalbezogene Verpflichtungen (TEUR 1.501), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 5.517), Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (TEUR 500) sowie Rückstellungen für Zinsen aus Betriebsprüfungen (TEUR 20).
Die Anleihen beziehen sich auf die Emission von Inhaberschuldverschreibungen in einem Volumen von TEUR 17.458 im März 2019. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten für ein Schuldscheindarlehen nebst hierfür abgegrenzten Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 16.633. Dieser Betrag ist grundpfandrechtlich besichert. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 113.835 wurden im Geschäftsjahr 2022/23 im Wesentlichen im Inland erzielt und gliedern sich in die folgenden Bereiche:
Die sonstigen Erlöse beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 687. Diese entfallen insbesondere auf mediale Verwertungsrechte, Verbandserlöse sowie Einzahlungen auf abgeschriebene Forderungen und Kompensationen für nicht zur Verfügung stehende Parkflächen für vorangegangene Spielzeiten. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 1.427 (i. Vj. TEUR 6.412) sind im Wesentlichen Einzahlungen aus in Vorjahren einzelwertberichtigten Forderungen in Höhe von TEUR 486 (i. Vj. TEUR 9) enthalten. Weiterhin sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 90 (i. Vj. TEUR 709), Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 177 (i. Vj. TEUR 1.420) sowie Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 198 (i. Vj. TEUR 51) enthalten. Corona-Finanzhilfen sind mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 3.567) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 43.603 (i. Vj. TEUR 39.642) beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 606 (i. Vj. TEUR 411). Die periodenfremden Aufwendungen entfallen im Wesentlichen auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Spieltagen, Versicherungsnachzahlungen, Lizenz- und Verbandsabgaben, Vermarktungsprovisionen sowie Sanitätsdienste für vorangegangene Spielzeiten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von EUR 217 (i. Vj. EUR 257) enthalten. V. SONSTIGE ANGABENHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 56.547 (i. Vj. TEUR 46.253) und setzt sich wie folgt zusammen: Aus diversen Miet- und Leasingverträgen sowie ähnlichen Verpflichtungen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 52.497 (i. Vj. TEUR 40.318), davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 691 (i. Vj. TEUR 345) und gegenüber assoziierten Unternehmen TEUR 2.061 (i. Vj. TEUR 2.290). Daneben bestehen zum Bilanzstichtag Obligos in Höhe von TEUR 750 (i. Vj. TEUR 0). Der SPORTFIVE Germany GmbH, Hamburg, wurde ein Besserungsschein im Wert von maximal TEUR 3.300 gewährt. Dieser Besserungsschein besteht aus möglichen Prämienzahlungen, die vom Eintritt ambitionierter sportlicher Erfolge (Teilnahme UEFA Champions League) in der Zukunft abhängig sind. Die Verbindlichkeit lebt erst mit Bedingungseintritt wieder auf. Ferner besteht folgendes Haftungsverhältnis: Die HSV Fußball AG verpflichtet sich zusammen mit dem Ambulanzzentrum des UKE GmbH, Hamburg, der Philips GmbH, Hamburg, sowie der CTP.BIZ GmbH, Rellingen, in Höhe ihres Beteiligungsverhältnisses (10,0 %) an der Athleticum am Volkspark GmbH zur Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft bis zum Bürgschaftshöchstbetrag von 24 monatlichen Gesamtmieten auf eine Laufzeit von 10 Jahren mit einem Gesamtbetrag von TEUR 287. Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit, aus der im Anhang angegeben Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Anspruch genommen zu werden, aufgrund der gegenwärtigen Bonität sowie des Geschäftsplans der Athleticum am Volkspark GmbH als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen derzeit nicht vor. Die Gesellschaft hat ihre werbende Tätigkeit bisher noch nicht aufgenommen. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden 301 Mitarbeiter im Sinne des § 285 Nr. 7 HGB beschäftigt, die sich in nachfolgende Gruppen unterteilen lassen:
Darüber hinaus wurden 254 Mitarbeiter im Durchschnitt als Teilzeit-/Aushilfskräfte beschäftigt. Organe Organe der HSV Fußball AG, Hamburg, sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Vorstand Dem Vorstand gehören an: • Jonas Boldt, Kaufmann, Vorstand • Dr. Eric Huwer, Kaufmann, Vorstand, seit 01.01.2023 Aus dem Vorstand ausgeschieden: • Dr. Thomas Wüstefeld, Kaufmann, Vorstand bis 28.09.2022 Bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder nach § 285 Nr. 9a) HGB macht die Gesellschaft von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören an: • Michael Papenfuß, im Ruhestand, Vizepräsident und Schatzmeister des Hamburger SV e.V., Hamburg, Aufsichtsratsmitglied seit 07.08.2021 bis 27.02.2023, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 27.02.2023, • Markus Frömming, geschäftsführender Gesellschafter der BRANDS ALIVE GmbH, Hamburg, Aufsichtsratsmitglied bis 27.02.2023, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 27.02.2023, • Marcell Jansen, ehemaliger Fußballprofi und geschäftsführender Gesellschafter der MJ Beteiligungs GmbH, Hamburg, Präsident des Hamburger SV e.V., Hamburg, seit 07.08.2021, Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 27.02.2023, Aufsichtsratsmitglied seit 27.02.2023, • Dr. Hans-Walter Peters, Berater/Verwaltungsratsvorsitzender/Gesellschafter Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg, • Stephan von Bülow, Vorsitzender der Geschäftsführung der Eugen Block Holding GmbH, Hamburg, Aufsichtsratsmitglied seit 27.02.2023, • Henrick Köncke, Senior Manager Sales Development bei der Hapag-Lloyd AG, Hamburg, Aufsichtsratsmitglied seit 27.02.2023, • Lena Schrum, Geschäftsführerin der aware THE PLATFORM GmbH, Berlin, Aufsichtsratsmitglied bis 27.02.2023 und seit 11.05.2023. Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind: • Dr. Andreas C. Peters, Rechtsanwalt bei der GSK Stockmann Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 27.02.2023, • Detlef Dinsel, Managing Partner und Head of Partnership Fund Strategy bei IK Investment Partners GmbH, Hamburg, Aufsichtsratsmitglied seit 30.06.2022 bis 02.02.2023, • Dr. Thomas Wüstefeld, Geschäftsführer der CaLeJo GmbH, Hamburg, Aufsichtsratsmitglied seit 30.11.2021, Vorsitzender des Aufsichtsrates vom 30.11.2021 bis 06.01.2022, Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ruhte gemäß § 105 Abs. 2 AktG seit 07.01.2022 und wurde am 28.09.2022 beendet. Dem Aufsichtsrat wurden für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022/23 keine Vergütungen gewährt. Honorar des Abschlussprüfers Für das Geschäftsjahr 2022/23 wurden folgende Honorare für Dienstleistungen des Abschlussprüfers als Aufwand erfasst:
ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den zum 30. Juni 2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 7.802.274,87 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag wechselten insbesondere die Spieler Filip Bilbija (SC Paderborn 07) und Robin Meißner (SG Dynamo Dresden) dauerhaft zu anderen Vereinen. Die Spieler Ignace Van der Brempt (RB Salzburg) sowie Lukasz Poreba (RC Lens) wurden auf Leihbasis nach dem Bilanzstichtag für den Kader der Lizenzmannschaft verpflichtet. Der Spieler Dennis Hadzikadunic (FK Rostov) nutzt die, angesichts des russischen Krieges in der Ukraine, von der FIFA geschaffene Möglichkeit für ausländische Spieler russischer Vereine, ihren Vertrag für ein Jahr auszusetzen. Die Verträge mit Mannschaftskapitän Sebastian Schonlau, Jonas Meffert und Jonas David wurden nach dem 30. Juni 2023 verlängert. Zudem haben nach dem Abschlussstichtag Tom Sanne und Nicolas Oliveira Kisilowski Lizenzspielerverträge erhalten. Gleichzeitig sind Jonas David und Marko Johansson jeweils auf Leihbasis zum FC Hansa Rostock beziehungsweise zu Halmstads BK gewechselt. Zudem wurde der Vertrag mit dem Lizenzspieler Ogechika Heil aufgelöst. Die Teilnahme an der 2. Bundesliga begann für den HSV mit einem Sieg zum Saisonauftakt im Volksparkstadion gegen den FC Schalke 04. Im Verlauf der nächsten sechs Spiele konnte die Lizenzmannschaft 10 Punkte erzielen, sodass der HSV nach dem siebten Spieltag auf dem 3. Tabellenplatz der 2. Bundesliga steht. In der ersten Runde des DFB-Pokals konnte sich der HSV beim Drittligisten Rot-Weiss Essen durchsetzen. Die nächste Runde ist derzeit noch nicht ausgelost. Weitere Erläuterungen zu den Ereignissen nach Bilanzstichtag sind dem Lagebericht zu entnehmen.
Hamburg, den 28. September 2023 Jonas Boldt Dr. Eric Huwer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022/23
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENSGegenstand der HSV Fußball AG ("HSV") ist die Beteiligung am bezahlten und unbezahlten Fußballsport innerhalb und außerhalb der Lizenzligen des Deutscher Fußball-Bund e.V. ("DFB"), des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. ("DFL e.V.") und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ("DFL"), insbesondere durch Fortführung des ehemaligen Geschäftsbereichs Profifußball des Hamburger Sport-Verein e.V. ("HSV e.V.") einschließlich der Verwertung und Nutzung aller zur Verfügung stehenden gegenwärtigen und künftigen Rechte. Die Gesellschaft soll - soweit rechtlich möglich - Träger aller Zulassungen und Lizenzen sein, die ihre Mannschaften, insbesondere ihre Fußballmannschaften, zur Benutzung von Einrichtungen und zur Durchführung nationaler oder internationaler Clubwettbewerbe berechtigen, insbesondere Träger der Zulassungen und Lizenzen zur Benutzung der Vereinseinrichtungen des DFB und des DFL e.V. sowie der Einrichtungen der DFL. Weiterer Unternehmensgegenstand sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an und die Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Die bestehenden Beteiligungen werden demnach auch zukünftig gehalten. Der Erwerb von Beteiligungen an anderen vom DFB und vom DFL e.V. lizenzierten Fußball-Kapitalgesellschaften ist jedoch verbandsrechtlich ausgeschlossen. Die HSV Fußball AG verfolgt ihre derzeitigen wirtschaftlichen Aktivitäten insbesondere aufgrund der mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2014 erfolgten Ausgliederung des Geschäftsbereichs Profifußball aus dem HSV e.V. auf die HSV Fußball AG. Der HSV e.V. ist der Mehrheitsaktionär und im verbandsrechtlichen Sinne der Mutterverein der HSV Fußball AG. Dem Mutterverein sollen nach den Statuten der DFL grundsätzlich mehr als 50 % der Stimmrechte zustehen. Zum Abschlussstichtag verfügt der Mutterverein über 75,1 % der Stimmrechte und Kapitalanteile. Die Unternehmensleitung erfolgt durch den Vorstand der HSV Fußball AG, dem Jonas Boldt und Dr. Eric Huwer (seit dem 01.01.2023) angehören. Die Überwachung des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat, dem Michael Papenfuß, Aufsichtsratsvorsitzender (seit dem 27.02.2023), Markus Frömming, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (seit dem 27.02.2023), Marcel Jansen (Aufsichtsratsvorsitzender bis zum 27.02.2023), Dr. Hans-Walter Peters, Stephan von Bülow (seit dem 27.02.2023), Henrick Köncke (seit dem 27.02.2023) sowie Lena Schrum (bis zum 27.02.2023 und seit dem 11.05.2023) angehören. Detlef Dinsel (vom 30.06.2022 bis zum 02.02.2023) und Dr. Andreas C. Peters (bis zum 27.02.2023) sind während des Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Tätigkeit von Dr. Thomas Wüstefeld als Mitglied des Aufsichtsrates ruhte gemäß § 105 Abs. 2 AktG seit dem 07.01.2022, da dieser für die Dauer von einem Jahr in den Vorstand entsandt wurde. Die Tätigkeit als Vorstand wurde zum 28.09.2022 vorzeitig beendet. An diesem Tag ist er ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Satzung der HSV Fußball AG sieht vor, dass der HSV e.V. das Recht hat, ein Mitglied in den Aufsichtsrat der HSV Fußball AG zu entsenden, solange er Aktionär der Gesellschaft ist. Derzeit hat der HSV e.V. seinen Vizepräsidenten und Schatzmeister Michael Papenfuß in den Aufsichtsrat der HSV Fußball AG entsandt. Innerhalb des Aufsichtsrats ist ein Finanzausschuss etabliert. Innerhalb des Geschäftsjahres wurde dieser um ein Aufsichtsratsmitglied erweitert. Dem Finanzausschuss gehören der Ausschussvorsitzende Dr. Hans-Walter Peters, Stephan von Bülow (seit dem 27.02.2023) sowie Michael Papenfuß an. Der Finanzausschuss tagte regelmäßig zur Vorbereitung der turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen unter Anwesenheit des für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglieds und bereitet im Wesentlichen die Entscheidungen des Gesamtplenums zum Budget, zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Feststellung von Abschlüssen vor. Der vorige Strategieausschuss wurde durch den Sportausschuss, dem die Aufsichtsräte Henrik Köncke sowie Lena Schrum angehören, sowie den Personalausschuss, dem die Aufsichtsräte Stephan von Bülow, Markus Frömming sowie Michael Papenfuß angehören, ersetzt und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit den Unternehmensstrategien der HSV Fußball AG. Die HSV Fußball AG ist gemäß Lizenzierungsordnung der DFL verpflichtet, ein Nachwuchsleistungszentrum zu führen, das den Anforderungen der Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren der Teilnehmer der Lizenzligen entspricht. Diese Aufgabe hat die HSV Fußball AG für die Mannschaften des Grundlagen- und Aufbaubereichs (bis zur U15) teilweise an den HSV e.V. übertragen. Auf Grundlage einer Dienstleistungsvereinbarung werden dem HSV e.V. die entstehenden Aufwendungen, soweit diese zur Errichtung und Unterhaltung eines Leistungszentrums für den Grundlagen- und Aufbaubereich notwendig sind, zuzüglich einer Dienstleistungsgebühr erstattet. Die HSV Fußball AG ist mit 74,9 % an der HSV-Campus gemeinnützige GmbH, Hamburg ("HSV-Campus gGmbH") beteiligt. Neben der HSV Fußball AG hält Alexander Otto die weiteren Geschäftsanteile dieser Gesellschaft. Die HSV-Campus gGmbH hat als Teil des Gesamtprojekts HSV-Campus das am 6. Juni 2017 offiziell eingeweihte Gebäude des Nachwuchsleistungszentrums (Alexander- Otto-Akademie) errichtet und vermietet dieses an die HSV Fußball AG. Ihre Überschüsse führt die HSV-Campus gGmbH gemeinnützigen Zwecken zu. Darüber hinaus hält die HSV Fußball AG 10,0 % der Anteile an der im Jahr 2018 gegründeten Athleticum am Volkspark GmbH, Hamburg, deren Unternehmensgegenstand die Förderung und Erbringung von sportmedizinischen, orthopädischen, physiotherapeutischen, rehabilitativen sowie weiteren mit dem Spektrum der Sportmedizin verbundenen Gesundheitsleistungen ist. In unmittelbarer Nähe des Volksparkstadions entsteht derzeit ein Kompetenzzentrum für ganzheitliche Bewegungs-, Sport- und Präventionsmedizin als Gemeinschaftsprojekt des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, des Hamburger SV, Philips sowie der CTP.BIZ GmbH. Im Geschäftsjahr hat die HSV Fußball AG 15,1 % an den neu eingetretenen Gesellschafter CTP.BIZ GmbH veräußert. Die Athleticum am Volkspark GmbH hat ihre werbende Tätigkeit bisher noch nicht aufgenommen. Die HSV Fußball AG erzielt ihre wesentlichen Erlöse aus der Vermarktung medialer Verwertungsrechte, im Bereich Spielbetrieb aus Ticketing und Hospitality, aus der Vermarktung von club- und stadiongeborenen Rechten (Werbung), aus Transferentschädigungen sowie aus Merchandising und Catering. Die HSV Fußball AG fokussiert sich auf ihr Kerngeschäft Profifußball mit dem Ziel, den Profikader kontinuierlich aufzuwerten und kurz- bis mittelfristig in die Bundesliga zurückzukehren. Trotz des knappen Nicht-Aufstiegs in der Saison 2022/23 gegen den VfB Stuttgart in der Relegation, setzt der HSV auf Kontinuität bei der Verfolgung der gesetzten Ziele. Durch die Weiterentwicklung des bestehenden Teams unter Cheftrainer Tim Walter, punktuelle auf den Bedarf abgestimmte Transfers und die Integration eigener Nachwuchsspieler in die Lizenzmannschaft soll die Werthaltigkeit des Kaders nachhaltig gesteigert werden. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit stellt die internationale Vermarktung ebenfalls eine attraktive, zukunftsorientierte Erlösquelle dar. Die Lizenzmannschaft ist nach dem Hinrunden-Abschluss der abgelaufenen Saison 2022/23 vom 13. bis zum 22. November 2022 in die Vereinigten Staaten von Amerika gereist. Die internationale Vermarktung wurde somit auf einem Zielmarkt der DFL weiter intensiviert. Dies zeigt sich sowohl in der Umsetzung eigener Produkte wie Camps der HSV- Fußballschule als auch in der Entwicklung von Unternehmenskooperationen zum Marktangang im Zielmarkt oder der Unterstützung des Markteintritts in Deutschland. Der HSV nutzt weiterhin seine Eigenmedien, um die Vermarktung des Clubs voranzutreiben, Reichweiten zu erhöhen und markenstärkend sowie -prägend zu agieren. Neben etablierten Medien wie dem Print- und Digital-Vereinsmagazin HSVlive, einem Spieltagsheft und einem Kids-Magazin werden hierfür vornehmlich digitale Kanäle genutzt - auch und vor allem, um die jüngeren Zielgruppen für den Club zu begeistern und zu gewinnen. Die Gesamtreichweite des HSV über seine Clubmedien inklusive Social Media, App, HSVtv, Podcast und HSVnetradio konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigert werden. Im Geschäftsjahr 2022/23 erreichte der Club auf digitalen Wegen weltweit monatlich mehr als 3,1 Millionen User. Darüber hinaus ist sich der HSV seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und engagiert sich mit seiner Stiftung "Der Hamburger Weg" unter anderem im Bereich der Förderung der Erziehung, der Bildung, des Sports, der Jugendhilfe, der Hilfe für Behinderte, des öffentlichen Gesundheitswesens und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. II. WIRTSCHAFTSBERICHTa) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Trotz des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise hat sich die deutsche Wirtschaft im dritten Jahr nach Beginn der COVID-19-Pandemie weiter erholt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 um 1,9 % zum Vorjahr gestiegen (i. Vj. Steigerung um 2,6 %). Im ersten Quartal 2023 ergab sich eine Absenkung der Veränderungsrate beim Bruttoinlandsprodukt um 0,3 % zum Vorquartal. Im zweiten Quartal 2023 ist das Bruttoinlandsprodukt nicht weiter zum vorangegangenen Quartal gesunken. Für das Jahr 2023 prognostiziert die Bundesregierung für das Bruttoinlandsprodukt eine Steigerung in Höhe von 0,4 % gegenüber dem Vorjahr. Die Jahre 2020 bis 2022 waren stark von der COVID- 19-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine als auch der Energiekrise geprägt. Der weitere Ausblick für den Rest des Jahres 2023 und den Start in das Jahr 2024 lässt jedoch aufgrund der weiterhin hohen Energiepreise und des anhaltenden Krieges sowie der dadurch befürchteten Unterbrechung von Lieferketten Zweifel an einer Steigerung des Bruttoinlandsprodukts aufkommen. Im Wirtschaftsreport 2023 der DFL wurde die wirtschaftliche Entwicklung durch die DFL ausgewertet. Die Spielzeit 2021/22 war weiterhin maßgeblich von der COVID-19-Pandemie geprägt und die Begegnungen mussten bis kurz nach Rückrundenauftakt gemäß den Vorgaben der Politik größtenteils ohne Fans in den Stadien stattfinden. Im weiteren Saisonverlauf wurde die Anzahl zugelassener Fans deutlich erhöht beziehungsweise war eine Vollauslastung wieder möglich. Ein dauerhafter Spielbetrieb ohne Zuschauerbeschränkungen war in der dem Wirtschaftsreport zugrundeliegende liegenden Spielzeit 2021/22 erst ab Ende März 2022 wieder möglich. Die Umsatzerlöse beider Lizenzligen sind von EUR 4.049 Mio. auf EUR 4.476 Mio. erstmals wieder angestiegen. Die Umsatzerlöse teilen sich mit EUR 3.608 Mio. auf die Bundesliga und EUR 868 Mio. auf die 2. Bundesliga auf. Die Erlöse der Bundesliga setzen sich dabei wie folgt zusammen: Die Medienerlöse beliefen sich auf 38,3 % (EUR 1.380 Mio.), die Werbeerlöse auf 25,8 % (EUR 929 Mio.), die Erlöse aus Spielbetrieb auf 7,7 % (EUR 276 Mio.), die Merchandisingerlöse auf 4,8 % (EUR 174 Mio.), die Transfererlöse auf 12,7 % (EUR 459 Mio.) sowie die sonstigen Erlöse auf 10,8 % (EUR 389 Mio.). Die Erlöse der 2. Bundesliga sind folgendermaßen verteilt: Die Medienerlöse betrugen 29,7 % (EUR 258 Mio.), die Werbeerlöse 20,4 % (EUR 177 Mio.), die Erlöse aus Spielbetrieb 14,5 % (EUR 126 Mio.), die Merchandisingerlöse 6,0 % (EUR 52 Mio.), die Transfererlöse 9,1 % (EUR 79 Mio.) sowie die sonstigen Erlöse 20,3 % (EUR 176 Mio.). In der Spielzeit 2021/22 haben die Clubs beider Lizenzligen Steuern und Abgaben an das Finanzamt sowie an die Sozial- und Unfallversicherungen in Höhe von EUR 1.373 Mio. abgeführt. Insgesamt hat sich die Zahl der direkt oder indirekt im deutschen Lizenzfußball beschäftigten Personen von 26.183 auf 48.372 fast verdoppelt. Der starke Anstieg ist insbesondere bei den indirekt während der Spieltage beschäftigten Personen zu verzeichnen und war durch die zunehmende Auslastung der Stadien verursacht. Während die Clubs der Bundesliga das Eigenkapital gegenüber der vorherigen Spielzeit leicht erhöhen konnten, verzeichneten die Clubs der 2. Bundesliga eine deutliche Reduktion des Eigenkapitals. Im Geschäftsjahr 2021/22 ist die Eigenkapitalquote der Clubs der Bundesliga erstmals wieder mit 44,7 % (i. Vj. 40,7 %) ansteigend. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote der Clubs der 2. Bundesliga geht mit 3,0 % im Geschäftsjahr 2021/22 (i. Vj. 21,7 %) konträr zu den Clubs der Bundesliga. Aufgrund der seit der Saison 2021/22 laufenden neuen Verträge aus der Vermarktung der deutschsprachigen Medienrechte reduzierten sich die Einnahmen zunächst, bevor diese erneut in den Spielzeiten 2022/23 bis 2024/25 ansteigen. Insgesamt sollen für die Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 EUR 1,1 Mrd. ausgekehrt werden. Die Erlöse aus den zentralvermarkteten TV-Rechten sowie deren Auskehrung stehen stets unter der Prämisse der fristgerechten und vollständigen Zahlungen der Partner der DFL. Die geplanten auskehrungsfähigen Gesamteinnahmen der DFL belaufen sich für die Spielzeit 2023/24 mit EUR 1.348 Mio. etwa 4,1 % über dem Niveau der Vorsaison in Höhe von EUR 1.295 Mio. b) Geschäftsverlauf Die Spielzeit 2022/23 konnte erstmals wieder vollständig ohne Einschränkungen durch die weltweite COVID- 19-Pandemie durchgeführt werden. Mit einem Schnitt von 53.564 Zuschauern pro Spiel belegt der HSV als Zweitligist Platz 5 im nationalen Zuschauervergleich unter den 36 Clubs beider Lizenzligen. Somit liegt der HSV über dem Zuschauerschnitt der Bundesliga (42.992 Zuschauer) und deutlich oberhalb des Zuschauerschnitts der 2. Bundesliga (22.263 Zuschauer). Insgesamt war das Volksparkstadion bei 11 von insgesamt 18 Heimspielen, inklusive der Relegation, ausverkauft. Im Geschäftsjahr konnte ebenso das Wachstum der Mitgliederzahlen des HSV e.V. fortgesetzt werden. Zum 30. Juni 2023 notieren die Mitgliederzahlen bei mehr als 95.000. In der Rangliste der mitgliederstärksten deutschen Fußballclubs rangiert der HSV e.V. damit auf dem siebten Platz und zählt zugleich zu den 20 mitgliederstärksten Sportvereinen der Welt. Zu Saisonbeginn der Spielzeit 2022/23 wurde der Kader der Lizenzmannschaft des HSV um Cheftrainer Tim Walter nach dem Scheitern in der Relegation zum Aufstieg in die Bundesliga erneut verändert. Den Abgängen der Spieler Manuel Wintzheimer, David Kinsombi, Mikkel Kaufmann, Jan Gyamerah, Giorgi Chakvetadze, Faride Alidou, Josha Vagnoman, Stephan Ambrosius, Maximilian Rohr und Marko Johansson standen Zugänge der Spieler Matheo Raab, Ransford Königsdörffer, Filip Bilbija, László Bénes, Jean-Luc Dompé, sowie William Mikelbrencis gegenüber. Die in der vorherigen Spielzeit verliehenen Spieler Robin Meißner und Aaron Opoku wurden jeweils dauerhaft zu anderen Vereinen transferiert. In der Wintertransferperiode wurden noch die Spieler Javi Montero und Noah Katterbach per Leihe sowie der Spieler András Németh dauerhaft verpflichtet. Zudem wurde der Arbeitsvertrag mit dem Spieler Tim Leibold im Januar 2023 einvernehmlich vorzeitig aufgelöst. Die Saison 2022/23 begann für den HSV mit einem Auswärtssieg bei Eintracht Braunschweig und einer Heimniederlage gegen den F.C. Hansa Rostock sowie einem Heimsieg gegen den 1. FC Heidenheim. Im DFB- Pokal konnte sich der HSV in der ersten Runde gegen die SpVgg Bayreuth auswärts behaupten, ehe das Spiel in der zweiten Runde bei RB Leipzig verloren wurde. Die Hinrunde schloss der HSV mit einem Heimerfolg gegen den SV Sandhausen ab und überwinterte mit 34 Punkten auf dem 2. Tabellenplatz. Aus den ersten sechs Spielen Anfang des Jahres 2023 holte der HSV weitere 14 Punkte und stand weiterhin auf dem 2. Tabellenplatz. Zwischen den Spieltagen 24 und 34 holte der HSV aus elf Spielen jedoch lediglich 18 Punkte, so dass der HSV die Saison auf dem 3. Tabellenplatz beendet hat. Die Relegation wurde gegen den Bundesligisten VfB Stuttgart verloren. Die U21 sowie die weiteren Nachwuchsmannschaften, von U16 bis U19, haben die Spielzeit 2022/23 mit den nachfolgenden Platzierungen beendet:
Der Frauenfußballmannschaft des HSV e.V. gelang in der Spielzeit 2022/23 der Aufstieg von der Frauen-Regionalliga Nord in die 2. Frauen-Bundesliga. Das Geschäftsjahr 2022/23 konnte nach dem leicht positiven Ergebnis in der vergangenen Spielzeit erneut mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen werden. Die Saison konnte ohne einhergehende Restriktionen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie durchgeführt werden. So konnte aufgrund einer Vielzahl von ausverkauften Heimspielen im Volksparkstadion, vor allem in der Rückrunde der Spielzeit, ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 7.802 erzielt werden. Die Auslastung des Volksparkstadions im Public und Hospitality Bereich sowie das Erreichen der Relegation als auch der Verkauf von Fanartikeln aller Art führte zu wesentlichen Mehreinnahmen. Der Personalaufwand liegt im Wesentlichen bedingt durch im Geschäftsjahr 2022/23 berücksichtigte Einmalzahlungen über dem Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2022/23 analog zu den erhöhten Umsatzerlösen aus dem Spielbetrieb durch Aufwendungen aus dem Spielbetrieb angestiegen. Die Abschreibungen, insbesondere außerplanmäßige Abschreibungen, sind im Geschäftsjahr 2022/23 deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das geplante geringfügig positive Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wurde mit TEUR 24.411 aufgrund von erhöhten Umsatzerlösen deutlich übertroffen. Ausschlaggebend hierfür waren erhöhte Umsatzerlöse aus Spielbetrieb, Werbung sowie Merchandising. c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage i) Vermögenslage Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten im Wesentlichen die aktivierten Spielernutzungsrechte und den aktivierten Markenwert. Die Spielernutzungsrechte liegen zum Stichtag bei TEUR 10.753 (i. Vj. TEUR 5.111). Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Investitionen in den Kader der Lizenzmannschaft in Höhe von TEUR 10.289 (i. Vj. TEUR 4.520) getätigt. Anzahlungen auf Spielernutzungsrechte werden zum Bilanzstichtag mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 2.870) ausgewiesen. Die Markenwerte betragen unverändert TEUR 41.222. Das Sachanlagevermögen ist mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 44.932 (i. Vj. TEUR 42.347) ausgewiesen. Der Anstieg zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in die Modernisierung des Volksparkstadions. So werden zum Abschlussstichtag geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von TEUR 9.615 (i. Vj. TEUR 2.035) ausgewiesen. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet die Beteiligungen an der HSV-Campus gGmbH in Höhe von TEUR 19 sowie an der Athleticum am Volkspark GmbH samt Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 122. Das Umlaufvermögen beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 56.148 (i. Vj. TEUR 22.985). Insbesondere ist der Anstieg durch die Zunahme der liquiden Mittel auf TEUR 38.884 (i. Vj. TEUR 9.796) begründet. Während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Betrag von TEUR 5.075 (i. Vj. TEUR 5.265) nahezu unverändert zum Vorjahr sind, entwickelten sich die Forderungen aus Transfer, insbesondere durch ereignisabhängige Transferentschädigungen, auf TEUR 8.992 (i. Vj. TEUR 4.887) erheblich steigend. Die Bilanzsumme der HSV Fußball AG hat sich zum Abschlussstichtag gegenüber dem Vorjahr von TEUR 115.774 um TEUR 38.719 auf TEUR 154.493 erhöht. ii) Finanzlage Zum Abschlussstichtag ist die Eigenkapitalquote der HSV Fußball AG trotz des Jahresüberschusses in Höhe von TEUR 7.802 bedingt durch die Zunahme des Fremdkapitals in Verbindung zur langfristigen Finanzierung der Modernisierung des Volksparkstadions sowie die allgemein gestiegene Bilanzsumme von 30,3 % auf 27,7 % gesunken. Die Rückstellungen haben sich zum Abschlussstichtag um TEUR 4.080, im Wesentlichen aus dem Anstieg der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen resultierend, auf TEUR 9.211 erhöht. Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Anleihen und Darlehen sowie die jeweiligen abgegrenzten Zinsen hierauf. Zum Abschlussstichtag valutiert das im Geschäftsjahr 2016/17 platzierte Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 16.000 zuzüglich Zinsen. Die gesamten Finanzverbindlichkeiten betragen zum Abschlussstichtag TEUR 52.895 (i. Vj. TEUR 41.220) und sind investitionsbedingt um TEUR 11.675 angestiegen. Während das Schuldscheindarlehen planmäßig getilgt wurde, haben die Aufnahme der Darlehen von privaten Investoren zur Finanzierung der Modernisierung des Volksparkstadions zur Steigerung der Finanzverbindlichkeiten geführt. Nach Verrechnung der zum Bilanzstichtag verfügbaren liquiden Mittel, die zur Tilgung der Finanzverbindlichkeiten herangezogen werden könnten, ergibt sich saldiert eine erneute erhebliche Minderung der Netto-Finanzverbindlichkeiten um TEUR 17.414 von TEUR 31.425 im Vorjahr auf TEUR 14.011 im Berichtsjahr. Die weiteren Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 22.343 (i. Vj. TEUR 12.889) resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Transfer sowie Verbindlichkeiten aus Steuern. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf den stichtagsbedingten Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den gestiegenen Verbindlichkeiten aus Transfer zurückzuführen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum Abschlussstichtag TEUR 27.195 (i. Vj. TEUR 21.487) und beinhalten im Wesentlichen planmäßig über die Vertragslaufzeit aufzulösende Upfrontzahlungen sowie im Juni 2023 erfolgte Dauerkartenverkäufe, die zum jeweiligen Spieltag in der Saison 2023/24 ertragswirksam erfasst werden. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2022/23 TEUR 35.928 (i. Vj. TEUR 2.304). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit liegt bei TEUR -15.877 (i. Vj. TEUR 15.529). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wiederum notiert bei TEUR 9.036 (i. Vj. TEUR -10.336) und resultiert zuvorderst aus Einzahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Darlehen in Zusammenhang mit der Modernisierung des Volksparkstadions. Der Fokus der Finanzplanung der Gesellschaft liegt auf der Sicherstellung einer jederzeit ausreichenden Liquiditätsversorgung. Die Darlegung der zu jeder Zeit bestehenden vorbehaltlosen Zahlungsfähigkeit verkörpert die essenzielle Anforderung der Nachweispflichten der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus dem verbandsrechtlichen Lizenzierungsverfahren. Die Gesellschaft verfügte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 zu jedem Zeitpunkt über eine ausreichende Liquidität. Die eingeräumten Kontokorrentlinien betragen TEUR 18.000 und wurden nicht in Anspruch genommen. Zum Abschlussstichtag beträgt die Inanspruchnahme TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0). iii) Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 113.835 (i. Vj. TEUR 88.987) generiert. Gegenüber der vorangegangenen Spielzeit konnten nahezu sämtliche Erlösbereiche, bestehend aus Spielbetrieb, Werbung, Transferentschädigungen, Merchandising und Catering sowie Sonstige Erlöse gesteigert werden. Lediglich die Erlöse aus medialen Verwertungsrechten entwickelten sich erneut leicht rückläufig. Die Erlöse aus dem Spielbetrieb sind, insbesondere durch die unbeschränkte Durchführung von Spieltagen über gesamte Spielzeit, mit TEUR 36.525 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 22.598) signifikant gestiegen. Zusätzlich unterlagen die Heimspiele des HSV im Volksparkstadion einen enormen Zuschauerzuspruch. Zudem wurde erneut die Relegation erreicht, die wiederum zu einem ausverkauften Heimspiel im Volksparkstadion führte. Die Erlöse aus der Vermarktung von stadion- und clubgeborenen Rechten (Werbung) in Höhe von TEUR 15.812 (i. Vj. TEUR 12.663) erhöhten sich im Wesentlichen bedingt durch das wieder vermarktete Werberecht des Stadionnamens. Im Vergleich zur Vorsaison, in welcher der HSV am Halbfinale des DFB-Pokals teilgenommen hat, konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr lediglich die zweite Runde erreicht werden. Daher entwickelten sich die Erlöse aus medialen Verwertungsrechten in Höhe von TEUR 20.694 (i. Vj. TEUR 22.837) trotz gestiegener Erlöse aus der DFL Zentralvermarktung (2. Bundesliga) rückläufig. Die Erlöse aus Transferentschädigungen in Höhe von TEUR 10.678 (i. Vj. TEUR 9.673) setzten sich aus Verkäufen von Spielernutzungsrechten, ereignisabhängigen Transfervereinbarungen, Transferbeteiligungen und Solidaritätsbeiträgen zusammen. Wesentlicher Transfer war der Vereinswechsel von Josha Vagnoman zum VfB Stuttgart. Darüber hinaus konnten aus früheren Transfers ereignisabhängige Transfererlöse erzielt werden. Die Erlöse aus Merchandising und Catering in Höhe von TEUR 15.814 (i. Vj. TEUR 10.693) sind insbesondere durch die im Geschäftsjahr 2022/23 realisierten Erlöse für die Merchandisingprodukte, wie Trikots als auch die Eigenkollektionen, stark angestiegen. Durch in der Sommerpause durchgeführte Drittveranstaltungen, insbesondere Konzerte, zum Ende der Saison 2022/23 sowie den weggefallenen Restriktionen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie konnten die sonstigen Erlöse in Höhe von TEUR 14.312 (i. Vj. TEUR 10.523) deutlich gesteigert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf TEUR 1.427 (i. Vj. TEUR 6.412). Die deutliche Minderung gegenüber dem Vorjahr ist wesentlich auf die Corona-Finanzhilfen im Vorjahr zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus ausgebuchten Verbindlichkeiten sowie aufgelösten Rückstellungen als auch periodenfremden Erträgen zusammen. Der Materialaufwand beläuft sich auf TEUR 5.665 (i. Vj. TEUR 4.102) und beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Waren aus dem Bereich Merchandising. Dabei entwickelte sich der Materialaufwand im Verhältnis zu den gestiegenen Erlösen aus Merchandising unterproportional. Im Berichtszeitraum war ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 41.583 (i. Vj. TEUR 39.226) zu verzeichnen, der zu einem Großteil den Aufwendungen für den Spielerkader und den Trainerstab der Lizenzmannschaft zuzurechnen ist. Die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den aufgrund des umstrukturierten Kaders angepassten Personalaufwendungen der Lizenzmannschaft. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 43.603 (i. Vj. TEUR 39.642) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Spielbetrieb in Höhe von TEUR 17.781 (i. Vj. TEUR 17.279), Vermarktungsprovisionen in Höhe von TEUR 5.813 (i. Vj. TEUR 4.588), Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 6.175 (i. Vj. TEUR 4.701) sowie Transferaufwendungen in Höhe von TEUR 1.083 (i. Vj. TEUR 3.942). Das EBITDA als wesentliche Steuerungsgröße konnte im Geschäftsjahr 2022/23 mit TEUR 24.411 (i. Vj. TEUR 12.429) enorm gesteigert werden. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus einer im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigerten Gesamtleistung, die zugleich auch zu Mehraufwendungen geführt hat. Gleichzeitig haben sich die Material- und Personalaufwendungen kaum verändert. Im Vorjahresvergleich entwickelte sich das EBITDA wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von TEUR 13.233 (i. Vj. TEUR 8.569) vorgenommen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Spielernutzungsrechte in Höhe von TEUR 7.392 (i. Vj. TEUR 5.388) sowie auf planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 5.836 (i. Vj. TEUR 3.163). Das Finanzergebnis beläuft sich auf TEUR -2.360 (i. Vj. TEUR -2.605) und beinhaltet insbesondere die gegenüber dem Vorjahr sinkenden Zinsaufwendungen für die Anleihen und das Schuldscheindarlehen. Gegenläufig wirken sich die zeitanteilig erfassten Zinsaufwendungen der Darlehen für die Modernisierung des Volksparkstadions aus. Zusammenfassend ergibt sich im Geschäftsjahr 2022/23 ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 7.802 (i. Vj. TEUR 1.046). iv) Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Geschäftsverlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022/23 sind erstmals wieder ohne die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Restriktionen gekennzeichnet. Insbesondere der über die vollständige Spielzeit durchgeführte Spielbetrieb ohne Restriktionen und behördliche Auflagen hat sich dabei erheblich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ausgewirkt. Das sportliche Ergebnis der Lizenzmannschaft mit Erreichen der Relegation zum möglichen Aufstieg in die Bundesliga wirkt sich ebenfalls positiv auf die wirtschaftliche Lage der HSV Fußball AG aus. Die wirtschaftliche Situation der HSV Fußball AG wird zutreffend widergespiegelt. Die Vermögens- und Finanzlage wird insbesondere aufgrund der soliden Eigenkapitalquote sowie der erheblichen Verringerung der Netto-Finanzverbindlichkeiten als zufriedenstellend beurteilt. Die Ertragslage ist durch die nahezu in sämtlichen Bereichen gesteigerten Umsatzerlöse sowie dem erzielten Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 7.802 als sehr positiv zu bewerten. d) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutendsten finanziellen Leistungsindikatoren für die HSV Fußball AG sind das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) in Höhe von TEUR 24.411 (i. Vj. TEUR 12.429), die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 113.835 (i. Vj. TEUR 88.987) sowie das Eigenkapital in Höhe von TEUR 42.850 (i. Vj. TEUR 35.047). Die finanziellen Leistungsindikatoren konnten allesamt gegenüber dem Vorjahr sowie der Prognose erheblich gesteigert werden. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind insbesondere die sportliche Abschlussplatzierung in den Lizenzligen der DFL mit dem 3. Tabellenplatz in der 2. Bundesliga (i. Vj. Tabellenplatz 3) und der damit verbundenen Teilnahme an den zum Aufstieg in die Bundesliga berechtigen Relegationsspielen, die durchschnittliche Anzahl von Zuschauern bei Heimspielen der Lizenzmannschaft von derzeit über 53.000 Zuschauern sowie die Mitgliederzahlen des HSV e.V. zum 30. Juni 2023 mit über 95.000 Mitgliedern (i. Vj. 90.000 Mitglieder). Zum 1. Oktober 2023 wird der HSV e.V. erstmals die Marke von 100.000 Mitgliedern erreichen. Diese Zahl haben bisher nur fünf weitere Bundesligavereine in Deutschland erreicht. III. NACHTRAGSBERICHTZu weiteren Ereignissen von wesentlicher Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, wird auf den Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 verwiesen. IV. PROGNOSE-, RISIKO-, CHANCEN- UND NACHHALTIGKEITSBERICHTa) Prognosebericht i) Erläuterungen zur voraussichtlichen Entwicklung Die HSV Fußball AG plant in der Spielzeit 2023/24 mit einem Umsatzrückgang, der insbesondere auf wesentlich verminderte Transfererlöse zurückzuführen ist. Die Erlöse aus Spielbetrieb werden im Planansatz, insbesondere aufgrund der im Volksparkstadion ausgetragenen Heimspiele des ukrainischen Fußballclubs Shakhtar Donetsk in der UEFA Champions League, höher als im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 geplant. Die rückläufig erwartete Entwicklung der Erlöse aus Werbung ist im Wesentlichen durch reduzierte Erlöse im Zusammenhang mit der Vermarktung des Namensrechts begründet. Die in etwa identische Prognose der Erlöse aus medialen Verwertungsrechten resultiert aus erwarteten Erträgen aus der Zentralvermarktung des DFB-Pokals und der 2. Bundesliga. Die Erlöse aus Merchandising und Catering werden im Wesentlichen bedingt durch geringere Erlöse aus Merchandising leicht rückläufig geplant. Da der Lizenzspielerkader, im Speziellen die Leistungsträger, in der Sommer-Transferperiode 2023/24 zu großen Teilen gehalten werden konnte, und somit nur wenige Spieler abgegeben wurden, werden die Erlöse aus Transferentschädigungen erheblich geringer gegenüber dem Vorjahr geplant. Die Prognose der sonstigen Erlöse beinhaltet vier Spiele der UEFA EURO 2024, die im Volksparkstadion stattfinden werden. Insgesamt werden die sonstigen Erlöse für die Spielzeit 2023/24 auf Grund von Sondereffekten im Geschäftsjahr 2022/23 leicht ansteigend prognostiziert. Die prognostizierten sonstigen betrieblichen Erträge werden in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2022/23 geplant. Gegenüber dem Vorjahr sieht die Planung einen leichten Rückgang des Personalaufwands vor, der im Wesentlichen aus dem Entfall von Abfindungen sowie einem angenommenen Rückgang von Sonderzahlungen resultiert. Die Abschreibungen werden aufgrund der Investitionen in den Lizenzspielerkader und in die umfassende Modernisierung des Volksparkstadions über die planmäßige Abschreibungsdauer antizipiert, sodass auf Grundlage der Investitionsannahmen und ohne Berücksichtigung außerplanmäßiger Abschreibungen in 2022/23 ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu erwarten ist. Die für das Geschäftsjahr 2022/23 prognostizierten Materialaufwendungen stehen im Einklang mit den angenommenen Erlösen aus Merchandising bei Berücksichtigung der erwarteten negativen Preisentwicklung auf den Beschaffungsmärkten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden bedingt durch antizipierte Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe, erhöhte Instandhaltungsmaßnahmen in die Infrastruktur als auch durch die zusätzlichen Aufwendungen, die als Mitveranstalter der Heimspiele von Shakhtar Donetsk in der UEFA Champions League sowie der Austragung von Spielen im Rahmen der UEFA EURO 2024 auf den HSV entfallen werden, steigend erwartet. Bei Eintritt der unterstellten Planungsprämissen wird für das laufende Geschäftsjahr mit einem positiven EBITDA im mittleren einstelligen Euro-Millionenbereich gerechnet. Abweichungen von der Prognose können sich insbesondere aus Transferaktivitäten in der Winter-Transferperiode, aus sportlichen Erfolgen im DFB-Pokal sowie aus einer abweichenden Stadionauslastung mit Zuschauern ergeben. ii) Gesamtbeurteilung zur voraussichtlichen Entwicklung Das sportliche Abschneiden der Lizenzmannschaft unter Berücksichtigung eines Saisonverlaufs ohne weitere direkte Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie sowie Preissteigerungen auf dem Energie- und Rohstoffmarkt stellen die Grundlage für die wirtschaftliche Planung des Geschäftsjahres 2023/24 dar. In der 2. Bundesliga steht der HSV aktuell nach dem siebten Spieltag mit 13 Punkten auf dem dritten Tabellenplatz. Die ersten drei Heimspiele im Volksparkstadion der Saison 2023/24 waren allesamt mit 57.000 Zuschauern ausverkauft. Das sportliche Abschneiden, insbesondere Aufstieg beziehungsweise Nichtaufstieg, impliziert aufgrund der Erfolgsabhängigkeit diverser Zahlungen eine wesentliche Variabilität des Jahresergebnisses. Auch die Transferaktivitäten sowie ein verändertes Abschneiden im DFB-Pokal können signifikante Einflüsse auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft haben. b) Risiko- und Chancenbericht i) Risiken Das unternehmerische Handeln des HSV ist zwingend mit Risiken verknüpft. Ziel des Risikomanagements des HSV ist es, frühzeitig Risiken zu identifizieren und zu bewerten sowie rechtzeitig erforderliche Gegen- oder Absicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei soll die Gesamtrisikosituation des Clubs auf ein tragfähiges Maß begrenzt werden. Die Risikosituation der HSV Fußball AG ist im Rahmen des Risikomanagements Gegenstand einer rollierenden systematischen Überwachung durch die Fachabteilung und Unternehmensführung. Die Auswahl und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter sowie das Compliance-Management-System tragen den gestiegenen Anforderungen und diversen Risiken des Markt- und Unternehmensumfeldes Rechnung. Diverse Prüfungshandlungen und interne Kontrollmaßnahmen sind in mehreren Richtlinien, wie beispielsweise der Einkaufs-, Datenschutz- oder Zeichnungsrichtlinie kodifiziert. Die sportliche Leistung der Lizenzmannschaft ist eine wesentliche Einflussgröße für die wirtschaftliche Entwicklung des HSV (strategische Risiken). Gerade die finale Platzierung in der 2. Bundesliga sowie in deren Konsequenz die (Nicht-)Erreichung des Aufstiegs in die Bundesliga ist bestimmender Faktor für die Höhe nahezu aller Ertragspositionen. Variable und vor allem ligaabhängige Verträge sollen das leistungswirtschaftliche Risiko eines nicht erreichten Aufstiegs eindämmen. Flexible Finanzierungs- und Investitionsmaßnahmen ergänzen diese Präventivmaßnahmen. Im Falle eines Aufstiegs oder bei anderen sportlichen Erfolgen, die wiederum mit Mehrerlösen verbunden sind, können damit verbundene Prämienzahlungen die Gesellschaft finanziell belasten. Auf möglichen sportlichen Misserfolg kann jeweils kurzfristig mit einer entsprechenden Transferpolitik reagiert werden. Die Abgabe von Spielern führt einerseits zu steigenden Transfererlösen und reduziert andererseits die laufenden Personalaufwendungen, kann das Ergebnis durch Abschreibungen des Spielernutzungsrechts jedoch zusätzlich belasten. Im Gegenzug eröffnen ungeplante sportliche und damit wirtschaftliche Erfolge die Möglichkeit für weitere Investitionen, sei es in den Kader der Lizenzmannschaft oder in die Infrastruktur. Die Selektion und Fortbildung qualifizierter Fachkräfte sowie eine sportmedizinisch anspruchsvolle Versorgung in enger Kooperation mit dem Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf zielen auf eine permanente Verbesserung der Trainings-, Spiel- und Rehabilitationsbedingungen. Der HSV trägt seine Heimspiele im Volksparkstadion aus. Aus einer etwaigen Einschränkung der Nutzbarkeit des Volksparkstadions, insbesondere im Hinblick auf einen erneuten möglichen behördlichen Ausschluss von Zuschauern aufgrund von Pandemien oder baulichen Verzögerungen im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen, können daher besondere Risiken resultieren. Durch Abschluss entsprechender Versicherungen soll den finanziellen Risiken bei Ausfall von Heim- und Auswärtsspielen entgegengewirkt werden. Aufgrund der massiven Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe besteht auch hier ein finanzielles Risiko. Den teils massiven Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe kann durch Preisanpassung eigener Produkte entgegengewirkt werden. Als Teilnehmer der 2. Bundesliga unterwirft der Club sich der Lizenzierung durch die DFL und unterliegt dabei dem Risiko der Nichterfüllung von Lizenzierungsbedingungen (Wettbewerbsrisiken). Gleiches gilt für etwaige Vorschriften der Verbände vor dem Hintergrund der europäischen Clublizenzierung. Des Weiteren kann es durch Verbandsstrafen wie etwa Blockbeziehungsweise Tribünensperrungen aufgrund eines Fehlverhaltens innerhalb der Fanszene zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen kommen. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sportliche Ergebnisse aufgrund von Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit infolge stattgegebener Einsprüche von Spielgegnern annulliert werden und sich hierdurch Auswirkungen auf die tabellarische Platzierung bis hin zu Auf- und Abstieg ergeben könnten. Ebenso partizipiert der HSV am Erfolg der Zentralvermarktung von TV-Rechten mit dem Risiko des Entfalls der Zentralvermarktung. Ein möglicher Entfall der branchenspezifischen sogenannten 50+1-Regel, die es Investoren in der Regel verwehrt, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften zu übernehmen, in die Fußballvereine ihre Lizenzspielerabteilungen ausgegliedert haben, bietet indes Chancen und Risiken zugleich. Besondere Risiken bestehen im Ausfall von Spielern sowie insgesamt im Leistungsvermögen der verfügbaren Spieler (Personalrisiken). Ein wesentliches Risiko liegt zudem in der Zusammenstellung des Kaders der Lizenzmannschaft und dessen Leistungsfähigkeit. Ebenso besteht ein Risiko, falls Führungskräfte das Unternehmen verlassen oder ausfallen und nicht adäquat ersetzt werden können. In zunehmendem Maße ist die Geschäftstätigkeit des HSV von der Verfügbarkeit der IT-Systeme abhängig (IT-Risiken). Insbesondere im Ticketing und beim Stadionzutritt könnten im Ausfall der IT-Systeme Risiken liegen. Ein Ausfall von Netzwerken oder Systemen gefährdet die Datensicherheit. Durch Investitionen in die IT-Systeme wird versucht, diesen Risiken hinreichend Rechnung zu tragen. Insbesondere die Vermarktung des HSV bei Sponsoren unterliegt allgemeinen volkswirtschaftlichen Risiken (gesamtwirtschaftliche Risiken). Daher unterliegt der HSV auch der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, die zu Einbrüchen bei den Umsatzerlösen sowie zu Steigerungen von Aufwendungen führen kann. Die andauernde wirtschaftliche Unsicherheit infolge der weltwirtschaftlichen Implikationen aus dem Ukraine-Konflikt bilden ein entsprechendes gesamtwirtschaftliches Risiko, welches die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant beeinträchtigen kann. Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine samt den politischen und makroökonomischen Implikationen werden voraussichtlich auch auf die kommenden Jahre einen signifikanten mittelbar sowie unmittelbar negativen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Clubs der beiden Lizenzligen haben. Der HSV unterliegt dem Risiko von Zinsänderungen (Zinsrisiken), welchem insbesondere durch den Abschluss von Fremdfinanzierungen mit festen Zinssätzen und einer festen Laufzeit Rechnung getragen wird. Dem HSV stehen zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit Kreditlinien von Banken zur Verfügung. Eine Nichtprolongation der Kreditlinien stellt für den HSV ein Risiko dar (Kreditrisiken). Die Vereinbarungen mit Kreditinstituten beinhalten übliche Verpflichtungen wie die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie als Covenant die Einhaltung eines Kapitaldienstdeckungsgrads. Der Ausfall von Forderungen stellt ein weiteres Risiko dar (Ausfallrisiken). Dies betrifft vor allem die größeren Sponsoren und weitere Geschäftspartner, Transferforderungen gegen andere Clubs oder Forderungen gegen andere Rechteinhaber, zum Beispiel aus der Zentralvermarktung der medialen Rechte. Durch fortlaufende Verbesserung des bestehenden Debitoren- und Forderungsmanagements wird versucht, das Risiko von Forderungsausfällen so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Implikationen infolge der Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine samt den politischen und makroökonomischen Implikationen sowie der gestiegenen Preise für Energie und Rohstoffe könnte sich das Ausfallrisiko im Geschäftsjahr 2023/24 und in den Folgejahren erhöhen. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie der Fußballfan das Produkt Fußball trotz Inflation weiterhin konsumiert und die Spiele im Stadion weiter besucht. Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere aus ausstehenden Betriebsprüfungen. Diesen möglichen rechtlichen Risiken wird mit diversen Maßnahmen bewusst auch personell entgegengewirkt. Steuerliche Risiken werden grundsätzlich durch die Bildung von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt. Infolge der Veräußerung des mit dem Volksparkstadion bebauten Grundstücks an die Freie und Hansestadt Hamburg in der Saison 2020/21 zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 23,5 Mio. und des gleichzeitig zugunsten des HSV bestellten Erbbaurechts am Stadiongrundstück bis 2087, respektive 2117, hat sich der HSV verpflichtet mit Hilfe des Erlöses aus dem Ankauf des Stadiongrundstücks durch die Freie und Hansestadt Hamburg unter anderem die für die UEFA EURO 2024 gemäß Tournament Requirements und Stadionvertrag erforderlichen Maßnahmen im Stadion und im Stadionareal fristgerecht durchzuführen sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen. Ungeplante Mehrkosten bei der Modernisierung des Volksparkstadions und der damit einhergehenden Infrastruktur sowie deren Finanzierung können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung der Spiele im Rahmen der UEFA EURO 2024 sowie des Spielbetriebs in der Fußball-Bundesliga laufen derzeit planmäßig. Der Anfang des Jahres 2022 festgestellte Wasserschaden in der Alexander-Otto-Akademie wird derzeit behoben. Der entsprechende Trakt des Nachwuchsleistungszentrums ist mehrere Monate gesperrt. Die Sanierungsarbeiten sind nicht unerheblich. Eine erhebliche Auswirkung auf die Ertragslage des HSV ist hier jedoch nicht spürbar, da eine Übernahme des Schadens durch eine Versicherung beziehungsweise die Inanspruchnahme des Generalunternehmers aufgrund von Gewährleistungsanspruch abschließend geklärt ist. ii) Gesamtaussage zur Risikosituation Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts sind dem Vorstand der Gesellschaft keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt oder absehbar, die ein über das allgemeine Geschäftsrisiko hinausgehendes Risiko darstellen und als solche die Fortführung des HSV bedrohen könnten. Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine samt den politischen und makroökonomischen Implikationen bilden auch für das Geschäftsjahr 2023/24 Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant beeinträchtigen können. Die Unternehmensfortführung ist, soweit absehbar, nicht bedroht. Den teils massiven Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe kann durch Preisanpassung eigener Produkte entgegengewirkt werden. iii) Chancen Wirtschaftliche Chancen bestehen vor allem in einem besseren sportlichen Abschneiden der Lizenzmannschaft in der 2. Bundesliga in Form eines Aufstiegs in die Bundesliga, wenngleich sich der hieraus ergebende Effekt zeitversetzt erst in der Folgesaison, zum Beispiel durch höhere Erlöse aus der Verwertung medialer Rechte, auswirkt. Zudem bildet eine über die Annahmen hinausgehender Zuschauerauslastung der Heimspiele sowie ein positives Abschneiden im DFB-Pokal eine wirtschaftliche Chance, welche sich insbesondere auf die Ertragslage positiv auswirkt. Daneben bestehen insbesondere Chancen im Rahmen der Transfertätigkeit, sofern für abzugebende Spieler signifikante Ablösezahlungen erzielt werden können, was sich insbesondere durch die Zuschauerauslastung bei den Heimspielen des HSV im Volksparkstadion sowie die gestiegenen Mitgliederzahlen unterstreichen lässt. Die Werthaltigkeit der Marke des HSV hat sich trotz der fünften Spielzeit in der 2. Bundesliga nachhaltig stärken können. Insbesondere das Erreichen der Marke von 100.000 Mitgliedern impliziert die nachhaltige Marke HSV. Das eröffnet nach wie vor die Chancen für neue Partnerschaften. Des Weiteren wird die fortschreitende Digitalisierung im gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Umfeld als Chance verstanden, die digitale Transformation des HSV fortzusetzen. c) Nachhaltigkeitsbericht Die Bundesliga und 2. Bundesliga haben als erste große Profifußball-Ligen eine verpflichtende Nachhaltigkeitsrichtlinie in ihrer Lizenzierungsordnung verankert. Vorgesehen ist ein mehrstufiges Modell der Implementierung. Dazu wurden durch die Mitgliederversammlung der DFL entsprechende Mindestkriterien verabschiedet, die sich in drei Themenbereiche gliedern: "Clubführung und -organisation", "Umwelt und Ressourcen" sowie "Anspruchsgruppen". Die Clubs müssen beispielsweise den Nachweis einer Nachhaltigkeitsstrategie und einer Umweltstrategie führen. Dazu gehören ebenso jährliche Erfassungen der Wasser- und Energieverbräuche und der Abwasserproduktion sowie eine Mobilitäts- und Verkehrsanalyse. Darüber hinaus haben alle Clubs unter anderem einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden nachzuweisen, sich klar von jeglichen Arten von Diskriminierung abzugrenzen und sich zu Gleichberechtigung, Diversität sowie Inklusion zu bekennen. Die Erfüllung der Mindestkriterien I musste bereits im Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2023/24 verpflichtend nachgewiesen werden. Im Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2024/25 ist der Nachweis der Erfüllung der Mindestkriterien I und II zu erbringen. Die HSV Fußball AG hat für das abgelaufene Geschäftsjahr den ersten Nachhaltigkeitsbericht seit über zehn Jahren erstellt. Dieser wird ab November 2023 auf www.nachhaltigkeitsbericht.hsv.de zu finden sein. V. ERKLÄRUNG DES VORSTANDS ZUM BERICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMENGemäß den Vorschriften des § 312 AktG wurde vom Vorstand ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit folgender Erklärung abschließt: "Zu der Vorschrift des § 312 AktG erklären wir, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Sinne des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."
Hamburg, den 28. September 2023 Jonas Boldt Dr. Eric Huwer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HSV Fußball AG, Hamburg PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der HSV Fußball AG, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HSV Fußball AG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 19. Oktober 2023 BDO
AG
Sabath, Wirtschaftsprüfer Härle, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates zur Hauptversammlung am 13. Dezember 2023der HSV Fußball AGDas Geschäftsjahr 2022/23 konnte erstmals wieder vollständig ohne Einschränkungen durch die weltweite COVID-19-Pandemie durchgeführt werden. Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges und der Energiekrise waren spürbar. Sportlich war das Geschäftsjahr von dem verpassten Aufstieg der Lizenzmannschaft aus der 2. Bundesliga in die Bundesliga und dem Erreichen der zweiten Runde des DFB-Pokals geprägt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 30. Juni 2023, den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/23 und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 171 und § 314 AktG i. V. m. § 9 Abs. 2b und § 20 Abs. 2 der Satzung der HSV Fußball AG in der Fassung vom 13. Juni 2023 geprüft und berichtet der Hauptversammlung im Folgenden schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung. Personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrates und des Vorstandes Während des Geschäftsjahres 2022/23 gab es Veränderungen in der Zusammensetzung der Gremien. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören an: • Michael Papenfuß (Vorsitzender des Aufsichtsrates seit dem 27. Februar 2023) • Markus Frömming (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates seit dem 27. Februar 2023) • Marcell Jansen (Vorsitzender des Aufsichtsrates bis zum 27. Februar 2023) • Dr. Hans-Walter Peters • Lena Schrum (Aufsichtsratsmitglied bis zum 27. Februar 2023 und seit dem 11. Mai 2023) • Stephan von Bülow (Aufsichtsratsmitglied seit dem 27. Februar 2023) • Henrik Köncke (Aufsichtsratsmitglied seit dem 27. Februar 2023) Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden: • Dr. Thomas Wüstefeld (Aufsichtsratsmitglied vom 30. November 2021 bis 28. September 2022, Vorsitzender des Aufsichtsrates vom 30. November 2021 bis 6. Januar 2022, Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ruhte gemäß § 105 Abs 2 AktG vom 7. Januar 2022 bis 28. September 2022) • Dr. Andreas C. Peters (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates bis zum 27. Februar 2023) • Detlef Dinsel (Aufsichtsratsmitglied bis zum 2. Februar 2023) Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 30. November 2021 wurde Dr. Thomas Wüstefeld zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Mit Wirkung zum 7. Januar 2022 wurde Marcell Jansen zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt, da das Aufsichtsratsmandat von Dr. Thomas Wüstefeld mit dessen Bestellung zum Vorstand (§ 105 Abs. 2 AktG) ab dem 7. Januar 2022 ruhte. Die Amtszeit von Detlef Dinsel ist mit der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Februar 2023 geendet. Die Amtszeiten von Marcell Jansen, Dr. Andreas C. Peters, Markus Frömming, Michael Pa- penfuß, Dr. Hans-Walter Peters und Lena Schrum sind jeweils mit Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Februar 2023 geendet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 beschlossen hat. In der außerordentlichen Hauptversammlung der HSV Fußball AG am 27. Februar 2023 wurden Michael Papenfuß, Markus Frömming, Stephan von Bülow, Henrik Köncke und Dr. Hans-Walter Peters für eine Amtszeit ab der Beendigung der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026/27 beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt. Ergänzend dazu hat der Hamburger Sport-Verein e. V. das gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der HSV Fußball AG zustehende Entsendungsrecht ausgeübt und Marcell Jansen weiterhin als Mitglied in den Aufsichtsrat entsandt. Im Zuge der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 27. Februar 2023 wurden Michael Papenfuß als Aufsichtsratsvorsitzender und Markus Frömming als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender gewählt. In der außerordentlichen Hauptversammlung der HSV Fußball AG am 11. Mai 2023 wurde zur Besetzung des vakanten Aufsichtsratspostens Lena Schrum zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Vorstand Dem Vorstand gehören an: • Dr. Eric Huwer, Kaufmann, Vorstandsmitglied seit 1. Januar 2023, sowie • Jonas Boldt, Kaufmann, Vorstandsmitglied. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Dr. Thomas Wüstefeld, Kaufmann, Vorstandsmitglied bis 28. September 2022. Dr. Thomas Wüstefeld wurde gemäß § 105 Abs. 2 AktG mit Wirkung zum 7. Januar 2022 bis zum Ablauf des 6. Januar 2023 zum weiteren Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft bestellt. Seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ruhte ab dem 7. Januar 2022. Dr. Thomas Wüstefeld hat am 28. September 2022 unter Verweis auf § 7 Abs. 5 S. 3 der Satzung der HSV Fußball AG mitgeteilt, dass er sein Amt als Aufsichtsrat niederlegt. In der Handelsregistersache der HSV Fußball AG hat das Amtsgericht Hamburg am 24. Juni 2022 beschlossen, dass auf Antrag des Vorstandes vom 14. Juni 2022 anstelle von Dr. Thomas Wüstefeld, dessen Amt als Mitglied des Aufsichtsrates seit 7. Januar 2022 gemäß § 105 Abs. 2 AktG ruhte, Detlef Dinsel gemäß § 104 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 / Abs. 2 S. 2 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt wird. Das Amt hat mit Zustellung bzw. Zugang des Beschlusses bei dem Bestellten am 30. Juni 2022 begonnen. Mit Schreiben vom 28. September 2022 hat Dr. Thomas Wüstefeld unter Verweis auf § 7 Abs. 5 S. 3 der Satzung der HSV Fußball AG mitgeteilt, dass er sein Amt als Aufsichtsrat der HSV Fußball AG aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung niederlegt. Da mit der Niederlegung des Aufsichtsratsmandates die Grundlage für die Abordnung in den Vorstand der HSV Fußball AG gemäß § 105 Abs. 2 AktG entfallen ist, endete mit dem Ausscheiden von Dr. Thomas Wüstefeld aus dem Aufsichtsrat auch sein Vorstandsamt entsprechend. Überwachung und Beratung des Vorstandes bei der Führung der Geschäfte Der Aufsichtsrat ließ sich während des Geschäftsjahres 2022/23 kontinuierlich über die Lage der HSV Fußball AG informieren und begleitete den Geschäftsverlauf eng. Insgesamt fanden im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 vierzehn Sitzungen des Aufsichtsrates statt, bei denen nahezu immer alle Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend waren. Außerdem nahm der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil, sofern nicht gremieninterne Besprechungen des Aufsichtsrates Gegenstand der Tagesordnung waren. Im Rahmen dieser Sitzungen wurden Geschäfte und Maßnahmen, die der Vorstand gemäß der Geschäftsordnung in der Fassung vom 11. Juli 2020 nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen durfte, ausführlich thematisiert und beraten. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gab es nicht. Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit den Investitionsbedarfen im Zusammenhang mit der Modernisierung des Volksparkstadions und der Ausrichtung von Spielen der UEFA EURO 2024 im Volksparkstadion befasst und im Dezember 2022 seine Zustimmung zu vier Darlehensverträgen zur Sicherstellung der Realisation der notwendigen Maßnahmen erteilt. Darüber hinaus wurde, gemeinsam mit dem Vorstand, der Vorschlag zur Beschlussfassung zur Begebung einer Wandelschuldverschreibung im Volumen von EUR 30 Mio. zugunsten der Kühne Holding AG eingebracht und unter Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Gesellschafter innerhalb der außerordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2023 verabschiedet. Damit einhergehend war auch die notwendige Anpassung der Satzung verbunden. Im fünften Geschäftsjahr in der 2. Bundesliga hat sich der Aufsichtsrat weiterhin mit der sportlichen Ausrichtung und Entwicklung beschäftigt. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat über Beschlussvorlagen des Vorstandes zu Transferaktivitäten in der Transferperiode I 2022/23 (Sommer) und der Transferperiode II 2022/23 (Winter) sowie in Vorbereitung auf die Transferperiode I 2023/24 (Sommer) beraten und entschieden. Schließlich hat der Aufsichtsrat die Anbahnung und den Abschluss wesentlicher Verträge beratend begleitet und erforderlichenfalls seine Zustimmung erteilt: Hierzu gehörte insbesondere die Vertragsverlängerung mit dem bestehenden Ausrüster der adidas AG und der Hinzunahme der eleven teamsports GmbH im Mai 2023. Arbeit des Finanzausschusses Dem Finanzausschuss des Aufsichtsrates gehören an: • Dr. Hans-Walter Peters (Vorsitzender des Finanzausschusses) • Michael Papenfuß (Ausschussmitglied) • Stephan von Bülow (Ausschussmitglied seit dem 27. Februar 2023) Im Geschäftsjahr 2022/23 fanden vier Sitzungen des Finanzausschusses im Vorfeld von Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Als Vorstand nahm Jonas Boldt und nach der Ernennung als zuständiges Vorstandsmitglied Dr. Eric Huwer an den Sitzungen des Finanzausschusses teil. Der Finanzausschuss hat insbesondere die Befassungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates zur finanziellen Lage und Ausstattung der HSV Fußball AG sowie zu Finanzmaßnahmen vorbereitet und diesbezüglich Beschlussempfehlungen abgegeben (im Wesentlichen zum Budget, zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Feststellung des Jahresabschlusses). Arbeit des Personalausschusses Der neu eingeführte Personalausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben bezüglich der Personalauswahl der HSV Fußball AG. Dem Personalausschuss des Aufsichtsrates gehören an: • Michael Papenfuß • Stephan von Bülow • Markus Frömming Im Geschäftsjahr 2022/23 fand eine Sitzung des Personalausschusses ohne den Vorstand statt. Prüfung des Jahresabschlusses nach § 171 AktG Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der HSV Fußball AG über die Wahl des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/23 bestellt. Dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/23 hat der Abschlussprüfer am 19. Oktober 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Sitzung des Aufsichtsrates am 6. November 2023 wurden die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte eingehend thematisiert. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informierte über Prüfungsschwerpunkte, hob die Sachverhalte hervor, die ihres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung sind, und stellte die Ergebnisse und Erkenntnisse ihrer Prüfung dar. Darüber hinaus stand die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Rückfragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Dem abschließenden Ergebnis der eingehenden Prüfung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2023, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022/23 und des Vorschlages für die Verwendung des Bilanzgewinns zufolge sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2023, sodass dieser festgestellt ist. Prüfung des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 314 AktG Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Sitzung des Aufsichtsrates am 6. November 2023 thematisiert. Der Vorstand hat in seinem Bericht zu der Vorschrift des § 312 AktG erklärt, dass die Gesellschaft - nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden - bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Der Abschlussprüfer hat dem Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen am 19. Oktober 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auf Basis eingehender Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwände und billigt den Bericht des Vorstandes. Vergütung des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat erhält keine Vergütung. Für die im Geschäftsjahr 2022/23 geleistete Arbeit bedankt sich der Aufsichtsrat bei den Mitarbeitenden der HSV Fußball AG.
Hamburg, 06. November 2023 für den Aufsichtsrat Michael Papenfuß, Vorsitzender |
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