BKS Betonkontrollsysteme GmbHLiquidiert

24976 Handewitt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 5602 FL
Eingetragen
15.12.2005
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von vorgefertigten Bauelementen und Gebäuden aus Beton, Zement oder KalksandsteinHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Die Entwicklung und Produktion von Betonkontrollsystemen sowie als Dienstleistung die Betonprüfung.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
72.73%
Steen Hougaard Kristensen
27.27%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
20.000 €
83.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BKS Betonkontrollsysteme GmbH

Flensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 68.167,00 69.868,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.750,00 1.750,00
II. Sachanlagen 66.417,00 68.118,00
B. Umlaufvermögen 19.346,76 120.003,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.962,58 119.458,42
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 384,18 545,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 87.513,76 189.871,69

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 47.887,06 42.736,55
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 22.887,06 17.736,55
B. Rückstellungen 5.436,00 12.863,16
C. Verbindlichkeiten 34.190,70 134.271,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 87.513,76 189.871,69

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG).

Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.

3. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht.

4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag in €
 
 
Ausleihung
0,00
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
1.165,20




5. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

6. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in Höhe von € 22.887,06 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 17.736,55 enthalten.

7. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00.

8. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 34.190,70 und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren € 0,00.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 134.271,98 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Thorsten Biallas (§ 285 Nr. 10 HGB).

 

  

Flensburg, den 23. März 2011
 gez. Thorsten Biallas
 
 



  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2011 festgestellt.

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