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B2M Software AGKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
AnhangGrundsätzliches zum JahresabschlussAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter Verwendung des vollständigen Ergebnisses aufgestellt. Der komplette Jahresüberschuß wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Vorstand der Gesellschaft schildert im Lageberciht, dass der positive Geschäftsverlauf des Vorjahres bestätigt werden konnte. Der Vorstand sieht aufgeund der für 2013 geplanten und zum Berichtszeitpunkt in vielen Bereichen bereits laufenden Kundenprojekten den weiteren Ausblick positiv, was die Gesamtenstwicklung der letzten Jahre fortsetzt. Derzeit kann die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb aus dem eigenen Geschäftsbetrieb und den bestehenden Kreditlinien der Hausbank finanzieren, so dass bisher von weiteren Kapitalmaßnahmen abgesehen wurde. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG beachtet. Er baut auf der erstellten Finanzbuchführung sowie den geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluß zum 31. Dezember auf. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HBG einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Der Jahresabschluß enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt. I. Gliederungsgrundsätze/ Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Auch die Gliederung der Bilanz ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahresabschluß zum 31.12.2011. Erläuterung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Im Jahr 2012 wurde kein Zugang auf immaterielle Anlagewerte verzeichnet. Ausgewiesen werden EDV-Software und Softwarelizenzen. Die EDV-Software wurde grundsätzich mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren und die Softwarelizenzen wurden mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Der Buchwert zum 31.12.2012 beträgt für EDv-Software 328,00 € und für die Lizenzen 48.679,00 €. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgte nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu Einzelkosten. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Gründe für den Ansatz von Einzelwertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 339.105,24 € waren nicht erkennbar. Ebenfalls wurde keine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 465,28 € vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von 820,92 EUR solche, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe der nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt Die Rückstellungen, außer die Rückstellung für Aufbewahrungspflichten, haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Rückstellung für die Aufbewahrungspflicht ist eine Restlaufzeit über 5 Jahre zuzuordnen.. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HBG über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Handelsbilanz und Steuerbilanz weichen voneinander ab. Die Bildung einer Rückstellung für latente Steuern war nicht notwendig. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital/Grundkapital von 200.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Es ist eingeteilt in 200.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Das Stammkapital ist in vollen Höhe einbezahlt. Angaben zu Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:
Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen Verpfleichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Diese teilen sich wie folgt auf: (Stand 31.12.2012) Mietverträge betrieblicher Räume: Warmmiete monatlich 2.727,00 € zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mietverträge Stellplätze: Miete monatlich 190,00 € zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leasing von BGA: Leasing monatlich 192,89 € zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Angaben Als einziger Vorstand war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Peter Poths, Kauffmann, alleinige Vertretungsbefugnis Als Aufsichtsratt waren im Geschäftsjahr bestellt: Dr. Albert Fleichmann ab 01.01.2012 Peter Liebhart ab 30.03.2012 Walter Lechner, Unternehmensberater Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2013 durch den Vorstand und dem Aufsichtsrat festgestellt.
Karlsruhe, den 10.09.213 gez. Peter Poths, Vorstand
Karlsruhe, den 10. September 2013 gez. Peter Poths Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.07.2013 |
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