BJS Versicherungsmakler GmbH

Bahnhofstraße 9, 82041 Oberhaching, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 166237
Eingetragen
13.2.2007
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Tätigkeit als Versicherungsmakler nach §34d Gewerbeordnung (GewO), die Vermittlung und der Nachweis des Abschlusses von Immobiliardarlehensverträgen im Sinne des §34i GewO, die Vermittlung und Beratung zu Finanzanlagen gemäß §34f GewO, insbesondere im Zusammenhang mit Anteilen oder Aktien an offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie sonstigen Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Birgit Sigrid Karin Tatjana Steuber
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Jens Karsten Uwe Axel Steuber
Pullach
15.000 €
50.00%
Birgit Sigrid Karin Tatjana Steuber
Sauerlach
15.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BJS Versicherungsmakler GmbH

Sauerlach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital


0,00


12.500,00

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen


5.329,15


2.398,00

III. Finanzanlagen


2.600,00


0,00

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

34.732,84

27.581,01

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.617,77

1.797,43

D. Rechnungsabgrenzungsposten

597,22

1.181,22

Summe Aktiva

44.877,98

45.458,66



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

30.000,00

30.000,00

./. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.500,00

0,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-5.858,52

-10.778,41

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

8.273,61

4.919,89

B. Rückstellungen

16.793,43

16.973,20

C. Verbindlichkeiten

5.651,86

4.343,98

D. Rechnungsabgrenzungsposten

2.517,60

0,00

Summe Passiva

44.877,98

45.458,66

ANHANG

1. Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.1 Allgemeine Erläuterungen

1.1.1 Zusätzliche Angaben, wenn der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft.

1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

1.2.1 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung der Bilanz

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

1.2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

1.2.3 Angaben und Erläuterungen von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen in der Bilanz

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

1.2.4 Angaben und Erläuterungen von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

1.2.5 Angaben und Erläuterungen angepasster Vorjahreszahlen in der Bilanz

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

1.2.6 Angaben und Erläuterungen angepasster Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

1.2.7 Besonderheiten der Bilanzgliederung gegenüber der Gliederung nach HGB

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Bilanzrichtliniengesetz. Eine Ergänzung der Gliederung wegen unterschiedlicher Geschäftszweige ist nicht veranlasst.

1.2.8 Besonderheiten der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber der Gliederung nach HGB

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens entspricht dem Bilanzrichtliniengesetz. Eine Ergänzung der Gliederung wegen unterschiedlicher Geschäftszweige ist nicht veranlasst.

1.2.9 Angaben und Begründung des Betrages der im Geschäftsjahr aus steuerlichen Gründen unterlassenen Zuschreibungen

Feststellungen wegen unterlassener Zuschreibungen gemäß § 280 Abs. 3 HGB sind nicht veranlasst.

1.2.10 Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerlichen Vorschriften, die in den Sonderposten mit Rücklagenanteil eingestellt wurden

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

1.2.11 Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Posten des Anlagevermögens sind zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgewiesen und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von netto EUR 410,00 wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte sind grundsätzlich mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Nicht voll verwertbare Bestände wurden abgewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind bewertet mit ihren Nennwerten. Abzinsungen waren nicht erforderlich. Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Pensionsverpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Es waren deshalb hierfür keine Rückstellungen zu bilden.

Im Übrigen sind Rückstellungen mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Abzinsungen waren nicht erforderlich.

Verbindlichkeiten wurden entsprechend der gesetzlichen Regelung mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Abzinsungen waren nicht erforderlich.

1.2.12 Angabe der Grundlagen für Währungsumrechnungen

Währungsforderungen bestanden nicht.

1.2.13 Angaben und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

1.2.14 Angabe und Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

Feststellungen zu Fremdkapitalzinsen gem. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB sind nicht veranlasst.

1.3 Erläuterungen zur Bilanz

1.3.1 Mitzugehörigkeitsvermerke

Soweit ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz fällt, ist ein Vermerk über die Mitzugehörigkeit zu andere Posten im Interesse eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses nicht erforderlich.

1.3.2 Angaben über den im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogenen Gewinn- oder Verlustvortrag

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Verlustvortrag in Höhe von 5.858,52 EUR.

1.3.3 Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird in der beigefügten Anlage dargestellt.

1.3.4 Erläuterungen von größeren Beträgen im Posten sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Bilanzstichtag entstanden sind

Unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" werden keine Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Mithin sind die nach § 268 Abs. 4 HGB vorgeschriebenen Erläuterungen nicht veranlasst.

1.3.5 Erläuterungen von größeren Beträgen im Posten Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstanden sind

Unter dem Posten "Verbindlichkeiten" werden keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Mithin sind die nach § 268 Abs. 5 HGB vorgeschriebenen Erläuterungen nicht veranlasst.

1.3.6 Aktivierung Disagiobeträge

In den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurde kein Unterschiedsbetrag gemäß § 250 Abs. 3 HGB aufgenommen

1.3.7 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind nicht angefallen.

1.3.8 Angabe der Vorschriften und Werte der einzelnen Sonderposten mit Rücklageanteil

Sonderposten mit Rücklagenanteil (§ 247 Abs. 3 HGB) wurden im Geschäftsjahr nicht gebildet. Mithin entfallen die nach § 273 HGB vorgeschriebenen Angaben.

1.3.9 Angaben zu gebildeten Rückstellungen für passive latente Steuern

Rückstellungen für latente Steuern wurden nicht gebildet

1.3.10 Angaben zu Abgrenzungsposten für aktivische latente Steuern

Ein aktiver Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für latente Steuern wurde nicht gebildet.

1.3.11 Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen

Bewertungsvereinfachungsverfahren (auch Gruppenbewertung, Durchschnittsbewertung, Verbrauchs-folgeverfahren) kamen nicht zur Anwendung.

1.3.12 Angabe des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.

1.3.13 Postenbezogene Aufgliederung des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Eine Aufgliederung ist nicht veranlasst, da keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden.

1.3.14 Angabe des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

1.3.15 Postenbezogene Aufgliederung des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

Eine Aufgliederung ist nicht veranlasst, da die Verbindlichkeiten nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

1.3.16 ngaben der Gründe für eine planmäßige Verteilung des aktivierten Geschäfts- oder Firmenwertes auf die voraussichtliche Nutzungsdauer

Angaben zu planmäßigen Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwertes gemäß § 285 Nr. 13 HGB sind nicht veranlasst.

1.3.17 Angabe des Betrages der in die Gewinnrücklagen eingestellten Eigenkapitalanteile aus Wertaufholungen

Im Berichtsjahr wurde kein Betrag von Wertaufholungen in andere Gewinnrücklagen eingestellt.

1.3.18 Angaben über die Entwicklung der Kapitalrücklagen

Im Geschäftsjahr wurden keine Beträge in die Kapitalrücklagen eingestellt.

1.3.19 Angaben über die Entwicklung der einzelnen Posten der Gewinnrücklagen

Aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wurden keine Beträge in die Gewinnrücklagen eingestellt.

1.3.20 Angabe des Vorschlags über die Verwendung des Ergebnisses

Die Geschäftsführung hat in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf laufende Rechnung des Folgejahres vorzutragen.

1.3.21 Angabe des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses

Die Gesellschafter haben beschlossen, das Jahresergebnis auf laufende Rechnung des Folgejahres vorzutragen.

1.3.22 Angaben zu Übernahme der bisherigen Buchwerte in den Anlagespiegel bei der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des § 268 Abs. 2 HGB

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

1.3.23 Angabe des Betrages der nicht gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die in Artikel 28 Abs. 2 EGHGB gegebene Erleichterungsmöglichkeit wurde nicht in Anspruch genommen. Angaben hierzu entfallen demnach.

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

2 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

2.1 Gesonderte Angabe der in § 251 HGB aufgeführten Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

2.2 Angabe des Gesamtbetrages der nicht bilanzierten sonstigen Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von nicht untergeordneter Bedeutung sind, bestanden am Bilanzstichtag nicht.

3 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Da keine Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen, entfallen weitere Angaben zu dieser Position.

4 Beziehungen zu Unternehmensorganen

4.1 Angabe der Geschäftsführerbezüge im Berichtsjahr für frühere Jahre sowie Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in keinem Jahresabschluß angegeben wurden.

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

4.2 Angabe der gewährten Gesamtbezüge an frühere Mitglieder der Geschäftsführung bzw. deren Hinterbliebenen

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

4.3 Angabe der für frühere Mitglieder bzw. deren Hinterbliebenen gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen bzw. Anwartschaften auf Pensionen

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

4.5 Angabe des Betrages der für frühere Mitglieder bzw. deren Hinterbliebenen bestehenden Verpflichtungen für laufende Pensionen bzw. Anwartschaften, für die keine Rückstellungen gebildet wurden

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

4.6 Angabe gewährter Vorschüsse und Kredite einschließlich zurückgezahlter Beträge sowie zugunsten der Mitglieder der Geschäftsleitung eingegangene Haftungsverhältnisse

Angaben hierzu sind nicht veranlasst.

4.7 Angaben der Namen und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch die folgenden Personen geführt:

Frau Birgit Ströter und Herrn Jens Steuber.

4.8 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von 3.200,31 EUR.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2011

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