C-M-B-Immobilien GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Birgit Sigrid Karin Tatjana Ströter seit 13.2.2007 | Geschäftsführer |
Jens Karsten Uwe Axel Steuber seit 13.2.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Birgit Sigrid Karin Tatjana Steuber | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BJS Versicherungsmakler GmbHSauerlachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Erläuterungen zum Jahresabschluss 1.1 Allgemeine Erläuterungen 1.1.1 Zusätzliche Angaben, wenn der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft. 1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 1.2.1 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung der Bilanz Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 1.2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 1.2.3 Angaben und Erläuterungen von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen in der Bilanz Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 1.2.4 Angaben und Erläuterungen von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 1.2.5 Angaben und Erläuterungen angepasster Vorjahreszahlen in der Bilanz Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 1.2.6 Angaben und Erläuterungen angepasster Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 1.2.7 Besonderheiten der Bilanzgliederung gegenüber der Gliederung nach HGB Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Bilanzrichtliniengesetz. Eine Ergänzung der Gliederung wegen unterschiedlicher Geschäftszweige ist nicht veranlasst. 1.2.8 Besonderheiten der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber der Gliederung nach HGB Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens entspricht dem Bilanzrichtliniengesetz. Eine Ergänzung der Gliederung wegen unterschiedlicher Geschäftszweige ist nicht veranlasst. 1.2.9 Angaben und Begründung des Betrages der im Geschäftsjahr aus steuerlichen Gründen unterlassenen Zuschreibungen Feststellungen wegen unterlassener Zuschreibungen gemäß § 280 Abs. 3 HGB sind nicht veranlasst. 1.2.10 Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerlichen Vorschriften, die in den Sonderposten mit Rücklagenanteil eingestellt wurden Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 1.2.11 Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die Posten des Anlagevermögens sind zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgewiesen und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von netto EUR 410,00 wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte sind grundsätzlich mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Nicht voll verwertbare Bestände wurden abgewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind bewertet mit ihren Nennwerten. Abzinsungen waren nicht erforderlich. Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Pensionsverpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Es waren deshalb hierfür keine Rückstellungen zu bilden. Im Übrigen sind Rückstellungen mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Abzinsungen waren nicht erforderlich. Verbindlichkeiten wurden entsprechend der gesetzlichen Regelung mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Abzinsungen waren nicht erforderlich. 1.2.12 Angabe der Grundlagen für Währungsumrechnungen Währungsforderungen bestanden nicht. 1.2.13 Angaben und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 1.2.14 Angabe und Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten Feststellungen zu Fremdkapitalzinsen gem. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB sind nicht veranlasst. 1.3 Erläuterungen zur Bilanz 1.3.1 Mitzugehörigkeitsvermerke Soweit ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz fällt, ist ein Vermerk über die Mitzugehörigkeit zu andere Posten im Interesse eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses nicht erforderlich. 1.3.2 Angaben über den im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogenen Gewinn- oder Verlustvortrag Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Verlustvortrag in Höhe von 5.858,52 EUR. 1.3.3 Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird in der beigefügten Anlage dargestellt. 1.3.4 Erläuterungen von größeren Beträgen im Posten sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Bilanzstichtag entstanden sind Unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" werden keine Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Mithin sind die nach § 268 Abs. 4 HGB vorgeschriebenen Erläuterungen nicht veranlasst. 1.3.5 Erläuterungen von größeren Beträgen im Posten Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstanden sind Unter dem Posten "Verbindlichkeiten" werden keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Mithin sind die nach § 268 Abs. 5 HGB vorgeschriebenen Erläuterungen nicht veranlasst. 1.3.6 Aktivierung Disagiobeträge In den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurde kein Unterschiedsbetrag gemäß § 250 Abs. 3 HGB aufgenommen 1.3.7 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind nicht angefallen. 1.3.8 Angabe der Vorschriften und Werte der einzelnen Sonderposten mit Rücklageanteil Sonderposten mit Rücklagenanteil (§ 247 Abs. 3 HGB) wurden im Geschäftsjahr nicht gebildet. Mithin entfallen die nach § 273 HGB vorgeschriebenen Angaben. 1.3.9 Angaben zu gebildeten Rückstellungen für passive latente Steuern Rückstellungen für latente Steuern wurden nicht gebildet 1.3.10 Angaben zu Abgrenzungsposten für aktivische latente Steuern Ein aktiver Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für latente Steuern wurde nicht gebildet. 1.3.11 Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen Bewertungsvereinfachungsverfahren (auch Gruppenbewertung, Durchschnittsbewertung, Verbrauchs-folgeverfahren) kamen nicht zur Anwendung. 1.3.12 Angabe des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. 1.3.13 Postenbezogene Aufgliederung des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Eine Aufgliederung ist nicht veranlasst, da keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden. 1.3.14 Angabe des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. 1.3.15 Postenbezogene Aufgliederung des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind Eine Aufgliederung ist nicht veranlasst, da die Verbindlichkeiten nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. 1.3.16 ngaben der Gründe für eine planmäßige Verteilung des aktivierten Geschäfts- oder Firmenwertes auf die voraussichtliche Nutzungsdauer Angaben zu planmäßigen Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwertes gemäß § 285 Nr. 13 HGB sind nicht veranlasst. 1.3.17 Angabe des Betrages der in die Gewinnrücklagen eingestellten Eigenkapitalanteile aus Wertaufholungen Im Berichtsjahr wurde kein Betrag von Wertaufholungen in andere Gewinnrücklagen eingestellt. 1.3.18 Angaben über die Entwicklung der Kapitalrücklagen Im Geschäftsjahr wurden keine Beträge in die Kapitalrücklagen eingestellt. 1.3.19 Angaben über die Entwicklung der einzelnen Posten der Gewinnrücklagen Aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wurden keine Beträge in die Gewinnrücklagen eingestellt. 1.3.20 Angabe des Vorschlags über die Verwendung des Ergebnisses Die Geschäftsführung hat in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf laufende Rechnung des Folgejahres vorzutragen. 1.3.21 Angabe des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses Die Gesellschafter haben beschlossen, das Jahresergebnis auf laufende Rechnung des Folgejahres vorzutragen. 1.3.22 Angaben zu Übernahme der bisherigen Buchwerte in den Anlagespiegel bei der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des § 268 Abs. 2 HGB Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 1.3.23 Angabe des Betrages der nicht gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die in Artikel 28 Abs. 2 EGHGB gegebene Erleichterungsmöglichkeit wurde nicht in Anspruch genommen. Angaben hierzu entfallen demnach. Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 2 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 2.1 Gesonderte Angabe der in § 251 HGB aufgeführten Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. 2.2 Angabe des Gesamtbetrages der nicht bilanzierten sonstigen Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von nicht untergeordneter Bedeutung sind, bestanden am Bilanzstichtag nicht. 3 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Da keine Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen, entfallen weitere Angaben zu dieser Position. 4 Beziehungen zu Unternehmensorganen 4.1 Angabe der Geschäftsführerbezüge im Berichtsjahr für frühere Jahre sowie Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in keinem Jahresabschluß angegeben wurden. Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 4.2 Angabe der gewährten Gesamtbezüge an frühere Mitglieder der Geschäftsführung bzw. deren Hinterbliebenen Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 4.3 Angabe der für frühere Mitglieder bzw. deren Hinterbliebenen gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen bzw. Anwartschaften auf Pensionen Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 4.5 Angabe des Betrages der für frühere Mitglieder bzw. deren Hinterbliebenen bestehenden Verpflichtungen für laufende Pensionen bzw. Anwartschaften, für die keine Rückstellungen gebildet wurden Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 4.6 Angabe gewährter Vorschüsse und Kredite einschließlich zurückgezahlter Beträge sowie zugunsten der Mitglieder der Geschäftsleitung eingegangene Haftungsverhältnisse Angaben hierzu sind nicht veranlasst. 4.7 Angaben der Namen und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch die folgenden Personen geführt: Frau Birgit Ströter und Herrn Jens Steuber. 4.8 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von 3.200,31 EUR.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2011 |
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