K + R GmbHLiquidiert

57518 Betzdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 20596
Eingetragen
24.1.2007
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenPaket- und ExpressdiensteKurierdienste
Gegenstand
Erbringung von Logistik- und Verwaltungsdienstleistungen für Spediteure und Paketdienste.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Patrick Klein
50.00%
Christa Maria Klein
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Patrick Klein
22.500 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

K + R GmbH Logistikdienstleistungen

Betzdorf, Sieg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Ausstehende Einlagen / Rückständige Einzahlungen 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 2.815,00 3.187,00
I. Sachanlagen 2.815,00 3.187,00
C. Umlaufvermögen 93.356,47 138.333,29
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.290,22 62.409,37
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.066,25 75.923,92
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 17.240,58 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 125.912,05 154.020,29

Passiva

   
  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 29.094,81
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 4.094,81 0,00
III. Jahresfehlbetrag 46.335,39 -4.094,81
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 17.240,58 0,00
B. Rückstellungen 4.365,00 13.420,00
C. Verbindlichkeiten 121.547,05 111.505,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 125.912,05 154.020,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2008

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die K + R GmbH wurde zum 01.01.2007 neu gegründet, so dass im Kalenderjahr 2007 keine Wertansätze aus der Bilanz des Vorjahres als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen werden.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Christa Klein.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Betzdorf, den 28. April 2010

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