MPM -
Merkur Personality Management GmbH
Dießen a. Ammersee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.173,72 |
9.122,27 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.236,20 |
1.643,47 |
| III.
Finanzanlagen |
4.936,52 |
7.477,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.887,64 |
1.430,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.420,91 |
29,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
466,73 |
1.400,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
231,00 |
231,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.190,78 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.483,14 |
10.783,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.122,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
22.441,87 |
23.668,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.313,50 |
-1.226,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.190,78 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.283,14 |
5.260,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.283,14 |
5.260,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.483,14 |
10.783,27 |
Anhang
Allgemeines:
Die Firma MPM - Merkur Personality Management GmbH
ist zum Bilanzstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 Abs.1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens liegen nicht vor.
Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um die
planmäßige lineare Abschreibung gemäß
der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren
Zeitwert angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
bestehen nicht.
Die sonstigen Vermögensgegenstände,
Kassenbestand und Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Die Restlaufzeit der Rückstellungen am
Bilanzstichtag betrug nicht mehr als ein Jahr, so dass eine
Abzinsung nach § 253 Abs.2 Satz 1 HGB nicht
vorgenommen wurde.
Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden. Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten lagen
zum Bilanzstichtag nicht vor.
Latente Steuern waren zum Bilanzstichtag nicht zu
bilden.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital:
Das gezeichnete Kapital von Euro 25.564,59 wurde zum
Nennbetrag angesetzt. Auf das gezeichnete Kapital
ausstehende Einlagen liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: 10.283,14 Euro
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren: 0,00 Euro
Ausschüttungssperre:
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs.8
HGB liegt nicht vor.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs.3 GmbHG):
Gegenüber den Gesellschaftern besteht zum
Bilanzstichtag keine Ausleihung oder Forderung.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen
am Bilanzstichtag in Höhe von Euro 1.500,00.
Sonstige Angaben:
Geschäftsführer:
Zum Geschäftsführer war im Jahr 2010 Frau
Ursula Reinhardt bestellt.
MPM - Merkur Personality Management GmbH
Geschäftsführer:
gez. Ursula Reinhardt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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