Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 124359
Eingetragen
24.2.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratung bei EDV-Lösungen und Erstellen von Software.

Historie

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Management

NameRolle
Johann Kufer
seit 9.1.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Johann Kufer
80995 München, Dülferstr. 58
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Artsoft GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 2,00
I. Sachanlagen 2,00 2,00
B. Umlaufvermögen 118,96 338,95
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 118,96 149,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 189,76
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 89.161,15 88.351,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.282,11 88.692,52

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 113.351,57 112.488,81
III. Jahresfehlbetrag 809,58 862,76
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 89.161,15 88.351,57
B. Rückstellungen 700,00 700,00
C. Verbindlichkeiten 88.582,11 87.992,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.282,11 88.692,52

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Durch die Anwendung der Vorschriften des BilMoG ändern sich die bisherige Form der Darstellung und bisher angewandten Bewertungsmethoden; eine entsprechende Anpassung der Vorjahresbeträge wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend ihrer Nutzungsdauer, angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden nicht aktiviert.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände grundsätzlich linear. Gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB wird für Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres der Erstanwendung des BilMoG vorhanden sind, die Beibehaltung der bisherigen Wertansätze - unter Anwendung der vor dem Inkrafttreten des BilMoG - gewählt (degressive Abschreibung). Zugänge beim beweglichen und unbeweglichen Sachanlagevermögen werden zeitanteilig abgeschrieben.

Bewegliche abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 werden linear über 5 Jahre verteilt abgeschrieben soweit die Anschaffung bis 2009 erfolgt ist. Im Jahr 2010 angeschaffte bewegliche abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 410,00 werden sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zu Anschaffungskosten oder - bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung - mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Sind die Gründe für eine vorgenommene Wertminderung entfallen, so erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.

Umlaufvermögen

Die Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. niedrigeren Tageswerten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren, beizulegenden Wert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer RLZ bis zu einem Jahr: EUR 88.582,11 (Vorjahr: EUR 87.992,52)

Verbindlichkeiten mit einer RLZ von mehr als 5 Jahren § 285 Nr. 1a HGB: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)

Sonstige Angaben

Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse § 268 (7) HGB bestehen wie folgt: keine

Forderungen gegenüber Gesellschafter (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB i.V.m. § 42 (3) GmbHG): EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB i.V.m. § 42 (3) GmbHG): EUR 88.582,11 (Vorjahr: EUR 87.992,52)

Mitglieder der Unternehmensorgane § 285 S. 1 Nr. 10 HGB:

Geschäftsführung: Johann Kufer

Zur Vermeidung der Überschuldung oder eines sonstigen Insolvenzgrundes der Schuldnerin tritt Herr Johann Kufer mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen, insbesondere aus und im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Verrechnungskonto im Rang hinter sämtliche Ansprüche aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Schuldnerin zurück. Die Erfüllung solchermaßen nachrangiger Ansprüche kann nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden, und zwar nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO und im Range vor den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 S. 2 InsO.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 114.161,15 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, 14. November 2012

Artsoft GmbH

Geschäftsführer

Johann Kufer, Kaufmann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2012 festgestellt.

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