Wärme- und Kältehandel
Artsoft GmbHLiquidiert
Dülferstraße 58, 80995 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann Kufer seit 9.1.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Artsoft GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Durch die Anwendung der Vorschriften des BilMoG ändern sich die bisherige Form der Darstellung und bisher angewandten Bewertungsmethoden; eine entsprechende Anpassung der Vorjahresbeträge wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend ihrer Nutzungsdauer, angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden nicht aktiviert. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände grundsätzlich linear. Gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB wird für Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres der Erstanwendung des BilMoG vorhanden sind, die Beibehaltung der bisherigen Wertansätze - unter Anwendung der vor dem Inkrafttreten des BilMoG - gewählt (degressive Abschreibung). Zugänge beim beweglichen und unbeweglichen Sachanlagevermögen werden zeitanteilig abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 werden linear über 5 Jahre verteilt abgeschrieben soweit die Anschaffung bis 2009 erfolgt ist. Im Jahr 2010 angeschaffte bewegliche abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 410,00 werden sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zu Anschaffungskosten oder - bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung - mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Sind die Gründe für eine vorgenommene Wertminderung entfallen, so erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. niedrigeren Tageswerten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren, beizulegenden Wert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer RLZ bis zu einem Jahr: EUR 88.582,11 (Vorjahr: EUR 87.992,52) Verbindlichkeiten mit einer RLZ von mehr als 5 Jahren § 285 Nr. 1a HGB: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) Sonstige Angaben Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse § 268 (7) HGB bestehen wie folgt: keine Forderungen gegenüber Gesellschafter (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB i.V.m. § 42 (3) GmbHG): EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB i.V.m. § 42 (3) GmbHG): EUR 88.582,11 (Vorjahr: EUR 87.992,52) Mitglieder der Unternehmensorgane § 285 S. 1 Nr. 10 HGB: Geschäftsführung: Johann Kufer Zur Vermeidung der Überschuldung oder eines sonstigen Insolvenzgrundes der Schuldnerin tritt Herr Johann Kufer mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen, insbesondere aus und im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Verrechnungskonto im Rang hinter sämtliche Ansprüche aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Schuldnerin zurück. Die Erfüllung solchermaßen nachrangiger Ansprüche kann nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden, und zwar nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO und im Range vor den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 S. 2 InsO. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 114.161,15 auf neue Rechnung vorzutragen.
München, 14. November 2012 Artsoft GmbH Geschäftsführer Johann Kufer, Kaufmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2012 festgestellt. |
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