MHM
Autoservice- GmbH (vormals: MHM Auto- u. Autoglasservice
GmbH)
Dillingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
60,00 |
60,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
9,00 |
9,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.358,47 |
79.609,41 |
| I.
Vorräte |
20.979,10 |
22.082,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.722,71 |
51.974,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.656,66 |
5.552,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
174,00 |
174,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.592,47 |
79.843,41 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.698,37 |
20.003,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
56.000,00 |
56.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
35.996,37 |
37.188,09 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.305,26 |
-1.191,72 |
| B.
Rückstellungen |
3.800,00 |
3.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.094,10 |
55.939,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
55.094,10 |
55.939,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.592,47 |
79.843,41 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der MHM Auto- u. Autoglasservice
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Übergang zum BilMog
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung in Verbindung
mit den Grundsätzen des aktuell geltenden BilMog
erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Der Jahresabschluss umfasst das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar bis zum 31. Dezember 2018.
Die Zu- und Abgänge zum Anlagevermögen sind
dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der diesem Bericht als
Anlage beigefügt ist.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen Gliede-
rungsschema nach § 266 HGB, Drittes Buch, unter
Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften
zulässigen Zusammenfassungen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
handelsrechtlich und steuerrechtlich übereinstimmend
behandelt worden.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.
8 HGB nicht angegeben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Bewegliche Anlagegegenstände werden seit 2010
ausschließlich linear abgeschrieben.
Vor dem 01. Januar 2010 angeschaffte bewegliche
Anlagegegenstände werden linear oder soweit steuerlich
zulässig auch degressiv abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte werden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegen
niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Rückstellungen sind ausreichend bemessen und
beinhalten die Abschluss- und Prüfungskosten und
für Aufwendungen des Geschäftsjahres, deren
Höhe und genaue Fälligkeit am Bilanzstichtag noch
ungewiss war.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Vorkommnisse von besonderer Bedeutung waren im
Geschäftsjahr 2018 nicht zu verzeichnen.
Auf weitere Erläuterungen wird verzichtet. Die
Zusammensetzung ergibt sich aus den Positionen
der Gewinn- und Verlustverrechnung.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer war zum Bilanzstichtag Herr
Hermann-Josef Maurer.
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss und
zur Gesellschaft ergeben sich aus dem Haupt- und dem
Erläuterungsbericht.
Dillingen, den 20. Dezember 2019
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet Hermann-Josef Maurer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2019 festgestellt.
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