Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 208743
Vorher
"SCHWAN" Vermögensanlagen GmbH
Eingetragen
11.4.2006
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
- der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Vermögensanlagen aller Art im In- und Ausland, insbesondere der Immobilie Zschachenmühle 1 in 07368 Remptendorf OT Gahma sowie - der Handel mit Mineralien, Büchern und Schmuck.

Historie

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Management

NameRolle
Holger Ohl
seit 26.9.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Verein zur Förderung ganzheitlicher Lebensweise und Kulturpflege e. V.
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Verein zur Förderung ganzheitlicher Lebensweise und Kulturpflege e. V.
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

"SCHWAN" Vermögensanlagen GmbH

Remptendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 203.612,78 192.167,83
I. Sachanlagen 203.612,78 192.167,83
B. Umlaufvermögen 27.599,42 25.485,49
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.722,26 6.719,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.877,16 18.765,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 181,68 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 231.393,88 217.653,32

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 185.520,88 165.298,72
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 145.873,17 135.873,17
III. Gewinnvortrag 3.860,96 156,57
IV. Jahresüberschuss 10.222,16 3.704,39
B. Rückstellungen 8.017,58 7.442,14
C. Verbindlichkeiten 4.128,04 6.840,08
D. Rechnungsabgrenzungsposten 33.727,38 38.072,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 231.393,88 217.653,32

Anhang


A.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Diese richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (BilMoG) und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung wie Einzelbewertung, Periodenabgrenzung, Realisations-, Imparitäts-, Vorsichts-, Wertaufhellungs-, Stetigkeits- und Going-Concern-Prinzip.
Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird gemäß § 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Da allgemeine handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze den steuerrechtlichen Änderungen des § 6 Abs. 2 und Abs.2a EStG ab dem Kalenderjahr 2008 nicht entgegenstehen, kommen diese weiterhin zur Anwendung.
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden gemäß §§ 253 Abs. 4, 256 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Zweifelhafte, einbringungsgefährdete Forderungen werden einzelwertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 1 HGB für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen.
Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


B.  Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

C.  Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
                        Annemarie Gartung

Zschachenmühle, den 20.12.2011
Der Geschäftsführer:
Annemarie Gartung

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

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