Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 221149
Eingetragen
26.3.1979
Branche
Beschichten von MetallenBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenVeredlung von Holzwaren
Gegenstand
Oberflächenveredlung von Metallen, insbesondere Hartverchromung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Kappel
seit 14.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Ulrich Kappel
Filderstadt
80.000 DM
80.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kappel Hartverchromung GmbH

Filderstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 23.004,00 30.953,00
I. Sachanlagen 23.004,00 30.953,00
B. Umlaufvermögen 896.298,93 643.102,24
I. Vorräte 9.541,10 8.253,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 291.757,87 265.233,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 594.999,96 369.615,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.593,40 1.119,68
Summe Aktiva 923.896,33 675.174,92

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 451.942,15 295.531,06
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Bilanzgewinn 400.812,96 244.401,87
B. Rückstellungen 402.934,38 338.606,58
C. Verbindlichkeiten 69.019,80 41.037,28
Summe Passiva 923.896,33 675.174,92

1. Anhang

1.1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

1.2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 S.2 HGB wurde beachtet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden Organisation mit Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Währungsumrechnung

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

1.3. Angaben zur Bilanz

1.3.1. Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen kumuliert Buchwert
01.01.2022 31.12.2022
EUR
Zugänge Abgänge
EUR
01.01.2022 31.12.2022
EUR
Abschreibungen Zuschreibungen
EUR
Abgänge
EUR
01.01.2022 31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Bauten auf fremden Grundstücken 8.355,73 0,00 8.352,73 0,00 0,00 3,00
8.355,73 0,00 8.352,73 0,00 3,00
2. technische Anlagen und Maschinen 455.475,32 0,00 444.936,32 2.372,00 0,00 10.539,00
455.475,32 0,00 447.308,32 0,00 8.167,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 74.444,38 3.511,17 54.033,38 9.088,17 2.706,15 20.411,00
75.249,40 2.706,15 60.415,40 0,00 14.834,00
Summe Anlagenspiegel 538.275,43 3.511,17 507.322,43 11.460,17 2.706,15 30.953,00
539.080,45 2.706,15 516.076,45 0,00 23.004,00

1.3.2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Gesamtbetrag
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 43.973,09 43.973,09
Vorjahr 52.572,26 52.572,26
2. Forderungen gegen Gesellschafter 7.392,40 7.392,40
Vorjahr 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen -19.128,58 -19.128,58
Vorjahr -17.564,03 -17.564,03
4. sonstige Vermögensgegenstände 259.520,96 259.520,96
Vorjahr 230.225,20 230.225,20
291.757,87 291.757,87
Vorjahr 265.233,43 265.233,43

1.3.3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

 

Filderstadt, den 19.12.2023

gez: Ulrich Kappel

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