Flächenagentur Brandenburg GmbH
Brandenburg
an der Havel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.684.774,02 |
26.505.936,33 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
88.846,00 |
65.404,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.454.611,34 |
18.277.197,61 |
| III.
Finanzanlagen |
8.141.316,68 |
8.163.334,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.794.808,59 |
3.806.251,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.205.993,47 |
1.341.884,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.588.815,12 |
2.464.366,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
80.901,14 |
78.971,00 |
| Aktiva |
32.560.483,75 |
30.391.158,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.547.639,28 |
5.081.777,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
750.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
3.117.123,53 |
767.123,53 |
| III.
Gewinnvortrag |
554.653,76 |
3.631.487,74 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.125.861,99 |
583.166,02 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
517.713,00 |
549.249,00 |
| C.
Rückstellungen |
430.634,62 |
640.600,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
10.168.932,85 |
9.325.465,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.168.233,39 |
9.324.766,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
699,46 |
699,46 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.895.564,00 |
14.794.067,00 |
| Passiva |
32.560.483,75 |
30.391.158,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Flächenagentur Brandenburg GmbH ist im
Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Potsdam unter
der Nr. HRB 16258 eingetragen. Sie hat ihren Sitz am
Neustädtischer Markt 22 in 14776 Brandenburg an der
Havel.
Der Jahresabschluss der Flächenagentur
Brandenburg GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und -
soweit einschlägig - des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den §§
265, 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt (§§
265, 275 Abs. 2 HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine "kleine
Kapitalgesellschaft". Sie macht bei der
Jahresabschlusserstellung 31.12.2023 von den
Darstellungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften keinen Gebrauch; ein Lagebericht wird
freiwillig erstellt, aber nicht im Handelsregister
veröffentlicht. Für die Offenlegung des
Jahresabschlusses werden insbesondere die Erleichterungen
der §§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 Abs. 1, 325
Abs. 1 und 326 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten bilanziert. Wegen voraussichtlich
dauernder Wertminderung wurden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens sind im beiliegenden
Anlagenspiegel dargestellt, dieser wird nicht
veröffentlicht (vgl. § 284 Abs. 3 HGB i.V.m.
§§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB,
326 Abs. 1 HGB).
Die lfd. Projektkosten für die Errichtung der
Landschaftsbauten werden unter dem Posten
Anlagen im Bau aktiviert und seit dem 01.01.2014
nach Fertigstellung erfolgsneutral mit den
erhaltenen Anzahlungen saldiert. Mit € 1,00
- Erinnerungswert - werden die Projekte
schließlich in die fertiggestellten Anlagen
umgebucht.
Die
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Ausgaben
aus, die erst nach dem Abschlussstichtag zu Aufwand werden
(§ 250 Abs. 1 HGB).
Der
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
wurde für erhaltene Investitionszuschüsse
gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle wesentlichen, erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Die Bewertung der Rückstellungen
erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
Die
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der
passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Einnahmen, die erst in Folgejahren zu Erträgen
führen (§ 250 Abs. 2 HGB).
Sonstige Pflichtangaben
Die Flächenagentur beschäftigt im
Geschäftsjahr neben der Geschäftsführerin im
Durchschnitt neun weitere Angestellte.
Brandenburg an der Havel,
den 25.06.2024
gez.
Anne Schöps, (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024
festgestellt.
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