Immokap
GmbH
Immenstadt
i. Allgäu
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
1.904.844,38 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
1.904.844,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
603.658,87 |
218.564,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
500.534,89 |
218.564,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
103.123,98 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.405,04 |
7.005,04 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
25.100,13 |
224.470,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
630.164,04 |
2.354.885,32 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
324.470,99 |
243.080,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
199.370,86 |
-81.390,45 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
25.100,13 |
224.470,99 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
627.164,04 |
2.351.785,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
630.164,04 |
2.354.885,32 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2016
Fassung für Offenlegungszwecke
A.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1.
Vorbemerkung
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf.
Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276
und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der
Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der
Gliederungsstetigkeit wird beachtet.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Úmsetzungsgesetz (BilRUG)
geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt.
Alle geänderten Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.
Die Umsatzerlöse sind mit dem Vorjahr
vergleichbar, obwohl diese durch die Neudefinition
gemäß § 277 HGB erheblich ausgeweitet
wurden. Wäre die Neuanwendung gemäß §
277 Abs. 1 HGB n.F. bereits in 2015 erfolgt, dann
hätte sich keine Änderung des als
Umsatzerlös auszuweisenden Vorjahresbetrags ergeben.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften
der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich
linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten
410,00 € nicht übersteigen, werden im
Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt. In Vorjahren wurden für
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren
Einzelanschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00
€ übersteigen, ein Sammelposten analog § 6
Abs. 2a EStG a.F. gebildet, der gleichmäßig auf
5 Jahre verteilt aufgelöst wird.
Die
Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Die
Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die
Anschaffungskosten beinhalten gemäß
§ 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten
sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten
enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile
gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der
allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen
für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am
Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden mit ihrem
Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit
notwendig durch individuelle Wertabschläge
berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko
wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige
Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit
dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet.
Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf
den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für
Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die
Rückstellungen sind mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des
Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie
künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und
außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit
Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.
B.
Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach §
268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu
einem Jahr.
Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen
Gesellschafter (Vj. 0 T€).
3.
Eigenkapital
Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene
Stammkapital von 100.000,00 € ist voll einbezahlt.
In der Gesellschafterversammlung vom 05. Mai 2017
wurde beschlossen, zur Stärkung der Gesellschaft eine
Erhöhung des Eigenkapitals durch einfache Zuzahlung
von €200.000,- in die Kapitalrücklage nach §
272 Absatz 1 Nr. 4 HGB durchzuführen.
4.
Rückstellungen
Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen
nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf §
288 Abs. 1 HGB verzichtet.
5.
Verbindlichkeiten
Die Darstellung zeigt die in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und
- soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
Verbindlichkeiten
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
besicherte
|
Art der
|
|
betrag
|
in Jahren
|
Beträge
|
Sicherheit
|
|
|
bis 1
|
.1-5
|
über 5
|
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Vermerk
|
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
0
|
0
|
|
|
|
keine
|
|
(24)
|
(24)
|
|
|
|
|
gegenüber
|
|
|
|
|
|
|
Gesellschafter
|
561
|
561
|
|
|
|
keine
|
|
(2.256)
|
(2.256)
|
|
|
|
|
Sonstige
|
66
|
66
|
|
|
|
keine
|
|
(72)
|
(72)
|
|
|
|
|
Gesamt
|
627
|
627
|
|
|
|
|
|
(2.352)
|
(2.352)
|
|
|
|
|
C.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2016
keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB
verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführungsorgan
Zum Geschäftsführer sind bestellt:
Herr Alexander Enns, Immenstadt, Kaufmann
Herr Alexander German, Immenstadt, Kaufmann
2.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt im
Geschäftsjahr im Durchschnitt 1 Mitarbeiter.
3.
Lagebericht
Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs.
1 Satz 3 HGB nicht erstellt.
4.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Auf die Offenlegung des Vorschlags und des
Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter
Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Immenstadt i. Allgäu, 30. März
2017
gez. Alexander Enns
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2017 festgestellt.
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