Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Boldt & Co. GmbH
Neuer Wall 1, 20354 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Boldt seit 14.11.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Boldt & Co. GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Boldt & Co. GmbHDie globalen Aktienmärkte starteten in das Jahr 2023 mit enormen Kursgewinnen. Dies war teilweise eine Gegenbewegung auf die starken Verluste zum Ende des Vorjahres. Überraschend gute Konjunkturdaten gaben ebenfalls Unterstützung. Im weiteren Verlauf des ersten Quartals konnten sich die Kursgewinne aber nicht fortsetzen, und die Märkte gingen in eine Konsolidierungsphase über. Ausgebremst wurden sie von unerwartet hohen Inflationszahlen in Europa und den USA sowie von weiteren Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank EZB und der US-Notenbank Fed. Insolvenzen im Bankensektor in den USA und in der Schweiz beschäftigten die Aktienmärkte zwar über mehrere Wochen hinweg, sie konnten sich gegen diese aber relativ gut behaupten. In China hatte die Regierung die Corona-Restriktionen vollständig aufgehoben, was zu Hoffnungen auf einen Konjunkturaufschwung und damit verbunden freundliche Aktienmärkte führte. Diese Hoffnungen haben sich allerdings im weiteren Jahresverlauf zerschlagen, da die Probleme im chinesischen Immobiliensektor zu groß waren. Chinesische Aktien waren 2023 eine große Enttäuschung. An den Anleihemärkten ging es im Jahr 2023 sehr volatil zu. Die Zins- und Geldpolitik der Zentralbanken, die Inflationsentwicklung und die Zinserwartungen der Anleger führten zu erheblichen Kursschwankungen an den Rentenmärkten. Ähnlich wie Aktien verzeichneten Anleihen einen guten Jahresstart. Auf diesen folgte aber prompt die Ernüchterung, da sich die Inflation - und insbesondere die Kerninflation - unerwartet hoch zeigte und die Anleger ihre Zinserwartungen erhöhten. Eine anschließende Korrektur der Erwartungen gab den Anleihekursen bis zum Jahresende wieder Aufwind. Das Kapitalmarktjahr 2023 endete sowohl für Aktien als auch für Anleihen sehr positiv. Was auch bei Boldt & Co. zu einem sehr positiven Jahr führte. Die Zunahme des zu verwaltenden Vermögens unterstützte die Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 zusätzlich. Unsere Gesellschaft erzielte im Jahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 39,5 T€ gegenüber einem Jahresüberschuss von 41,6 T€ im Vorjahr. Provisionen wurden in Höhe von 339,3 T€ (333,4 T€) vereinnahmt. Die Vermögenslage war am Bilanzstichtag maßgeblich durch das Eigenkapital von 368,3 T€ (328,8 T€) und die liquiden Mittel von 371,2 T€ (319,0 T€) sowie Rückstellungen von 84,4 T€ (78,8 T€) geprägt. Die Finanz- und Ertragslage ist wieder gesteigert worden. Der Cash-Flow überschreitet den Finanzierungsbedarf und dient als Sicherstellung der pflichtgemäßen Eigenkapitalausstattung. Boldt & Co. konnte trotz der volatilen Zeit an den Kapitalmärkten ein zufriedenstellendes Ergebnis für seine Kunden erzielen. Die Geschäftsentwicklung von Boldt & Co. lag im Rahmen der Erwartungen. Risiken betreffen vor allem die Haftungsproblematik im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung. Dieses Risiko wird durch Kontrollen im Unternehmen, eine ständige Überwachung der Anlagerichtlinien, konservative Anlagestrategien und intensive Kundenkontakte reduziert. Chancen werden in der Volatilität der Märkte gesehen, um Kundenvermögen zu mehren. Marktpreisrisiken, Liquiditäts- und Adressausfallrisiken sind in unserer Gesellschaft unbedeutend bzw. nicht vorhanden. Operationellen Risiken wird durch geeignete organisatorische Regelungen Rechnung getragen. Das Unternehmen unterhält keine Zweigniederlassungen. Im Rahmen der Kundenbetreuung gibt es keine Leistungsanreize oder von Provisionsumsätzen abhängige Zahlungen. Das Geschäftsjahr 2023 war zufriedenstellend. Für das Jahr 2024 erwarten wir trotz der durch die geopolitische Lage verstärkten Unsicherheiten ein ausgeglichenes Ergebnis.
Hamburg, 31. Januar 2024 Matthias Boldt Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den spezifischen bankrechtlichen Vorschriften (§ 340 ff. HGB), den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Formblattvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Der Anhang enthält die nach §§ 34 ff. RechKredV erforderlichen Angaben. Das Institut wird im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 95425 geführt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen an Kreditinstitute, die Forderungen an Kunden und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelte, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Geringwertige Gegenstände des Anlagevermögens im Sinne des § 6 Abs. 2 EstG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. 3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens und die Abschreibungen des Berichtsjahres ist dem Anlagenspiegel auf der nächsten Seite zu entnehmen. 3.2. Angaben gemäß §§ 8 und 9 RechKredV Alle Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. 3.3. Erläuterungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 und 6 RechKredV Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 1,3 T€ betreffen Forderungen gegenüber dem Finanzamt.
Es gibt keine Fremdwährungsposten. 3.4. Angabe zu § 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV Sämtliche Erträge werden z.T. im Inland und z.T. mit Kunden in der Schweiz erzielt. 3.5. Angabe zu § 285 Nr. 17 HGB Das Honorar in 2023 betrug 10,0 T€ für Abschlussprüfungsleistungen und 5,0 T€ für sonstige Prüfungsleistungen. 4. Sonstige Angaben 4.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen 14,0 T€. 4.2. Zahl der beschäftigten Mitarbeiter Neben der Geschäftsführung hat das Institut keine Mitarbeiter. 4.3. Geschäftsführung Geschäftsführer ist Herr Matthias Boldt, Kaufmann. 4.4. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die Angabe wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4.5. Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 14 HGB) Boldt Beteiligungs GmbH, Hamburg 4.6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Geschäftsjahresschluss eingetreten sind Nach Geschäftsjahresschluss sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Hamburg, 31. Januar 2024 Boldt & Co. GmbH Anlagen- und Abschreibungsspiegel zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Boldt & Co. GmbH, Hamburg: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Boldt & Co. GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Boldt & Co. GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrundegelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 29. Februar 2024 NPP
Niethammer, Posewang & Partner GmbH
Holger Martens, Wirtschaftsprüfer Stephan Buchert, Wirtschaftsprüfer Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 18. Juni 2024 festgestellt. |
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