AC-KONSTRUKT Bauunternehmen GmbH
Selbe AdresseSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Döhring seit 9.1.2026 | Geschäftsführer |
Tino Hesse seit 12.3.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kronospan Services AG | 89.90% |
ARGALI LTD | 10.10% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kronospan Holding Germany GmbHBischweierKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021HRB 522221 Amtsgericht Mannheim Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis 30.09.2021
Konzernbilanz zum 30. September 2021Aktiva
Passiva
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis 30.09.2021
ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS Für das am 30. September 2021 abgeschlossene Geschäftsjahr
Im Folgenden sind die Art und der Zweck jeder Position innerhalb des Eigenkapitals beschrieben:
In den sonstigen Veränderungen sind die Zinsen auf Perpetual Bonds enthalten. KONZERNANHANG Für das am 30. September 2021 abgeschlossene Geschäftsjahr1. HAUPTTÄTIGKEITEN Die Haupttätigkeiten des Konzerns sind die Produktion von Spanplatten, MDF/HDF-Platten und Laminatfußböden. Die Holdinggesellschaft Kronospan Holding Germany GmbH hat ihren Sitz in Deutschland. 2. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Grundlagen der Rechnungslegung Der Konzernabschluss der Kronospan Holding Germany GmbH für das Berichtsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 ist in Übereinstimmung mit den am Stichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Accounting Interpretation Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Geschäftsführer sind der Meinung, dass die Erstellung des Konzernabschlusses basierend auf der Grundlage der Unternehmensfortführung angemessen ist. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für den Umgang mit Posten, die als wesentlich oder von besonderer Bedeutung bei der Ergebnisbestimmung für das Geschäftsjahr und bei der Darstellung der finanziellen Lage angesehen werden, werden unten dargelegt. Diese Methoden wurden durchgängig für alle dargestellten Geschäftsjahre angewandt, soweit nicht anders angegeben. Eine vollständige Liste der sonstigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist in Ziffer 25 enthalten. Wesentliche Ermessensbeurteilungen Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) verlangt von der Geschäftsführung, Ermessensbeurteilungen vorzunehmen, die die angegebenen Wertansätze von Aktiva, Passiva sowie Erträgen und Aufwendungen betreffen. Obwohl diese Ermessensbeurteilungen auf bestem Wissen der Geschäftsführung hinsichtlich der Beträge, der Vorfälle oder Maßnahmen basieren, können die tatsächlichen Ergebnisse letztlich von diesen Schätzungen abweichen. Der Konzern bewertet die Ermessensbeurteilungen fortlaufend mit Hilfe von Erfahrungswerten und anderen Faktoren, einschließlich Erwartungen künftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als wahrscheinlich angesehen werden. Die folgenden Absätze beschreiben die Ermessensbeurteilungen, von denen der Konzern annimmt, dass diese den größten Einfluss auf das Konzernergebnis nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) haben: • Wertminderung von Vermögenswerten. Der Konzern muss an jedem Bilanzstichtag beurteilen, ob nach Einschätzung der Geschäftsführung Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Wert der materiellen und immateriellen Vermögenswerte nicht erzielt werden kann. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der realisierbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, der dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswertes und dem Nettoveräußerungspreis entspricht. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen realisierbaren Betrag, ist dieser auf den realisierbaren Betrag abzuschreiben. Eine Werthaltigkeitsüberprüfung macht erforderlich, dass die Geschäftsführung subjektive Einschätzungen hinsichtlich des Cashflows, der Wachstumsraten und Abzinsungssätze der Zahlungsmittel generierenden Einheiten, die sich in der Überprüfung befinden, vornimmt. Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer müssen an jedem Bilanzstichtag auf deren Werthaltigkeit überprüft werden, unabhängig davon ob Erkenntnisse für eine Wertminderung vorliegen. Veränderungen hinsichtlich der Sachanlagen im Geschäftsjahr sind in Ziffer 8 enthalten. Veränderungen hinsichtlich der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr sind in Ziffer 9 enthalten. • Effektivzinsmethode. Diese Methode wird für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und die Werthaltigkeitsprüfung genutzt. Für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Kreditverbindlichkeiten mit festem Zinssatz wird der für neue Verträge mit ähnlichem Kreditrisiko und Fälligkeitsstruktur gültige Zinssatz herangezogen. • Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen. Zu jedem Bilanzstichtag bewertet der Konzern die Einbringlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um zu beurteilen, ob es einen Nachweis gibt, dass eine Wertberichtigung erforderlich ist. Diese Wertberichtigungen basieren unter anderem auf dem Versicherungsschutz, dem Alter der Forderungen und der Krediterfahrung in der Vergangenheit sowie einer risikogerechten Vorsorge in Höhe des erwarteten Verlustes. Die tatsächliche Höhe der realisierten Forderungen kann von der geschätzten Höhe abweichen, was das Betriebsergebnis positiv oder negativ beeinflussen kann. Weitere Einzelheiten zu der Höhe der Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen sind in Ziffer 13 zu finden. • Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten. Der Konzern ist einer Reihe von Forderungen ausgesetzt. die im normalen Geschäftsgang abgewickelt und abgewehrt werden. Der Konzern beurteilt routinemäßig die Wahrscheinlichkeit nachteiliger Entscheide oder Ausgänge dieser Angelegenheiten sowie den Umfang möglicher Verluste auf der Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Vertretbare Schätzungen erfordern Beurteilungen durch die Geschäftsführung nach Berücksichtigung von Informationen, einschließlich etwaiger Bescheide. Streitbeilegungen. Schätzungen von unabhängigen Parteien und Rechtsberatern, anderer verfügbarer Daten, der Identifizierung anderer möglicher verantwortlicher Parteien und ihrer möglichen Beiträge sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit. Steuerliche Sachverhalte, zu denen die Finanzverwaltung bisher keine eindeutige Stellungnahme abgegeben hat, werden der Geschäftsführung zur Einschätzung daraus resultierender Risiken vorgelegt. Eine Rückstellung wird erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung besteht, und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung gemacht werden kann. Die erforderliche Rückstellung kann sich in der Zukunft noch aufgrund neuer Entwicklungen und. soweit weitere Informationen verfügbar sind, ändern. Ist die Existenz einer Verpflichtung nur wahrscheinlich, oder sind die Kriterien für die Erfassung einer Rückstellung nicht erfüllt, wird eine Eventualverbindlichkeit offengelegt. Veränderungen bei den Rückstellungen für- das Geschäftsjahr werden in Ziffer 20 ausgewiesen. • Abschreibung der Sachanlagen. Die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von Sachanlagen basiert auf den Beurteilungen und der Erfahrung der Geschäftsführung. Wenn die Geschäftsführung erkennt, dass die tatsächliche Nutzungsdauer wesentlich von den Schätzungen, die zur Berechnung der Abschreibung herangezogen wird, abweicht, werden die Abschreibungen angepasst. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der entsprechende Vermögenswert wird mit seinem Neubewertungsbetrag angesetzt. In einem solchen Fall ist der Wertminderungsaufwand als Verminderung der Neubewertungsrücklage zu behandeln. Aufgrund der Bedeutung der Sachanlageninvestitionen für den Konzern könnten Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der voraussichtlichen Nutzungsdauer das Betriebsergebnis wesentlich positiv oder negativ beeinflussen, obwohl nur wenige Änderungen der voraussichtlichen Nutzungsdauer in der Vergangenheit erforderlich gewesen sind. • Latente Steuern. Die Latenten Steuern werden im Konzern für zu versteuernde temporäre Unterschiede im Ansatz und in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden gebildet. Ein aktiver latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge oder noch nicht genutzte Steuergutschriften wird in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich erscheint, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das noch nicht genutzte Verluste oder Steuergutschriften verwendet werden können. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird, basierend auf den Steuersätzen, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Umsatzrealisierung Umsatzerlöse stellen in Rechnung gestellte Beträge für verkaufte Waren, nach Abzug von Preisnachlässen und Retouren, dar ohne Umsatzsteuer. Umsatzerlöse werden nur berücksichtigt, wenn die betreffenden Waren geliefert worden sind, d. h. wenn Lasten, Nutzen und Gefahren entsprechend den Lieferbedingungen an den Kunden übertragen worden sind. Sachanlagen Alle Sachanlagen werden zunächst mit den Anschaffungskosten erfasst. Fremdkapitalkosten, die dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von Sachanlagen direkt zuzuordnen sind, werden als Teil des Sachanlagevermögens aktiviert. Falls Sachanlagen neu zu bewerten sind, werden diese im Anschluss mit ihrem neu festgesetzten Wert abzüglich nachfolgender Abschreibungen angesetzt. Anschließende Neubewertungen von Sachanlagen werden in einem hinreichenden Zeitraum vorgenommen. Änderungen des Buchwertes aufgrund von Neubewertungen werden im Sonstigen betrieblichen Aufwand oder Ertrag ausgewiesen und in der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital erfasst. Soweit eingetretene Wertminderungen höher als die Neubewertungsrücklage sind, werden diese erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Falls ein Vermögensgegenstand, der vorher neu bewertet wurde, veräußert wird, wird sein Buchwert abgebucht und eine entsprechende Umbuchung von den Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen vorgenommen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme eines wesentlichen Vermögensgegenstands, wie zum Beispiel einer Fertigungsstraße, ist erreicht, wenn die Anlage beginnt, wirtschaftliche Mengen zu produzieren. Davor liegt normalerweise ein kurzer Zeitraum, in dem Testläufe durchgeführt werden. Diese stellen keine Inbetriebnahme dar. Abschreibungen von Sachanlagen werden nach der linearen Abschreibungsmethode berechnet, um Anschaffungskosten oder Wertansätze auf ihren geschätzten Restwert im Laufe ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer zu reduzieren. Die geltenden Abschreibungssätze pro Geschäftsjahr sind wie folgt:
Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen werden als Differenz zwischen dem Verkaufspreis (abzüglich Verkaufskosten) und Nettobuchwert des Vermögensgegenstands zum Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt. Reparaturen und Wartungskosten werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Kosten für umfangreiche Erneuerungen und Verbesserungen von Sachanlagen werden aktiviert. Anlagen im Bau werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich der Finanzierungskosten des jeweiligen Projekts bis zur Inbetriebnahme, erfasst. Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderungen geprüft, wie oben unter "Wesentliche Ermessensbeurteilungen" ausgeführt. 3. UMSATZERLÖSE
4. OPERATIVES BETRIEBSERGEBNIS
5. PERSONALAUFWAND
Vergütung der Geschäftsführung Personal in Schlüsselpositionen im Management sind diejenigen Personen, die die Befugnis und Verantwortung zur Planung, Steuerung und Überwachung der Tätigkeiten des Konzerns haben, einschließlich der Geschäftsführung des Konzerns.
6. FINANZERTRAG UND FINANZAUFWAND
7. ERTRAGSTEUERN
Die Ertragsteuern für das Geschäftsjahr lassen sich wie folgt mit der Konzerngesamtergebnisrechnung abstimmen:
Passive Latente Steuern Nachstehend sind die wesentlichen vom Konzern berücksichtigten passiven latenten Steuern und deren Veränderungen im Geschäftsjahr dargestellt.
Aktive Latente Steuern Nachstehend sind die wesentlichen vom Konzern berücksichtigten aktiven latenten Steuern und deren Veränderungen im Geschäftsjahr dargestellt.
Am Bilanzstichtag hatte der Konzern ungenutzte steuerliche Verlustvorträge von TEUR 102.266 für Körperschaftssteuer und TEUR 63.907 für Gewerbesteuer (2020: TEUR 27.709 und TEUR 2.831) sowie ungenutzte Zinsvorträge aus der Zinsschranke von TEUR 12.148 (2020: TEUR: 5.187), die zum Ausgleich mit zukünftigen Gewinnen verfügbar sind. Ein latenter Steueranspruch wurde in Höhe von TEUR 28.263 (2020: TEUR 6.140) auf die steuerlichen Verlustvorträge und Vorträge aus der Zinsschranke berücksichtigt. Sonstige latente Steueransprüche betreffen Rechnungsabgrenzungsposten, Wertminderungen von Vermögenswerten und Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert ausgewiesen. 8. SACHANLAGEN Für das am 30. September 2021 abgeschlossene Geschäftsjahr
Für Bankdarlehen von TEUR 150.805 (2020: TEUR 170.144) sind Sicherheiten an technischen Anlagen und Maschinen sowie Grundstücken und Gebäuden gestellt worden. Die Grundstücke und Bauten sowie Technische Anlagen und Maschinen des Konzerns sind mit ihren Neubewertungsbeträgen angesetzt, die den beizulegenden Zeitwerten zum Zeitpunkt der Neubewertung abzüglich nachfolgender kumulierter planmäßiger Abschreibungen und nachfolgender kumulierter Wertminderungsaufwendungen entsprechen. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Grundstücke und Bauten sowie der technischen Anlagen und Maschinen des Konzerns zum 30. September 2021 wurden vom Gutachter Duff & Phelps durchgeführt. Duff & Phelps sind unabhängige Gutachter, die dem Konzern nicht nahestehen. Die Bewertung erfolgt nach den International Valuation Standards. Die beizulegenden Zeitwerte wurde ermittelt auf Grundlage von Marktvergleichswerten sowie Vermietungssituation und Bewirtschaftungskosten (Ertragswertverfahren). Alle Grundstücke und Gebäude sowie Technische Anlagen und Maschinen sind der Hierarchiestufe 3 (IFRS 13.86 ff.) zuzuordnen. Es wurden im Geschäftsjahr keine Umgliederungen zwischen den Stufen vorgenommen. Wären die Grundstücke und Gebäude (mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden) auf Anschaffungskostenbasis bewertet worden, würden sich ihre fortgeführten Buchwerte wie folgt darstellen:
9. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
10. BETEILIGUNGEN
Ausgewiesen wird wie im Vorjahr eine Beteiligung, die von untergeordneter Bedeutung ist. Folgende Tochtergesellschaften wurden in den Konzernabschluss einbezogen:
Alle in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen Tochterunternehmen mit Ausnahme der SPRELA GmbH und der Kronospan Holding Germany GmbH haben für das Geschäftsjahr 2020/2021 von ihrem Wahlrecht nach §264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB. die Vorschriften des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB (§§ 325 bis 329 HGB) nicht anzuwenden. Gebrauch gemacht. Der Konzernabschluss der Kronospan Holding Germany GmbH (kleinster Konsolidierungskreis) wird in den Konzernabschluss der Kronospan Services AG, Vaduz, Liechtenstein (größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Ort der Hinterlegung ist das Handelsregister in Liechtenstein (Registernummer: FL-0002.480.652-0). 11. SONSTIGE AUSLEIHUNGEN
Der Buchwert der Darlehen entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert neben der Darlehenstilgung der Wald- und Grundbesitz GmbH, Steinheim-Sandebeck, Deutschland, in Höhe von TEUR 12.645 aus der Aufzinsung des zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Darlehens. 12. VORRÄTE
13. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt:
Nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die fällig und nicht wertgemindert sind, stellen Salden mit Kunden dar, bei denen eine positive Krediterfahrung vorliegt. 14. ZU VERÄUSSERUNGSZWECKEN GEHALTENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die folgenden Hauptgruppen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert worden.
Das Anlagevermögen am stillgelegten Standort Bischweier wird zu dessen Ex-Situ-Marktwert ausgewiesen. Aufgrund der konkreten Verkaufsabsicht wurden diese Sachanlagen als zu Verkaufszwecken gehaltene Vermögensgegenstände ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden die Maschinen am Standort Bischweier bis auf eine Maschine (TEUR 230), die nach dem Bilanzstichtag veräussert wurde, verkauft. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Kaufoptionsvertrag über das Grundstück in Bischweier abgeschlossen. Die Geschäftsführung geht von einer Ziehung der Option im Laufe des Geschäftsjahres 2021/2022 aus. Die Neubewertung des Grundstücks im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte auf Basis eines Marktwertgutachtens. NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN Im Geschäftsjahr 2020/2021 setzt sich das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten aus Kosten für die Demontage der Maschinen am Standort Bischweier in Höhe von TEUR 1.066, Erträgen aus der Neubewertung des Grundstücks in Höhe von TEUR 3.277 sowie dem darauf entfallenden latenten Steueraufwand zusammen.
Aus den im Vorjahr verkauften Maschinen ergaben sich Einzahlungen in Höhe von TEUR 21.020 (Cashflow aus Investitionstätigkeit). 15. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN UND SCHECKS
16. EIGENKAPITAL 16.1. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage
Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anteile. 16.2. Neubewertungsrücklage Die Neubewertungsrücklage resultiert aus der Neubewertung von Grundstücken und Bauten sowie technischen Anlagen und Maschinen. Werden neu bewertete Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert, wird der auf diese Vermögenswerte entfallende Anteil der Neubewertungsrücklage faktisch realisiert und direkt in die Gewinnrücklagen überführt. In der Neubewertungsrücklage enthaltene Posten des sonstigen Ergebnisses werden nachträglich nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
16.3. Perpetual Bond / Zinsen auf Perpetual Bond Perpetual Bond
Im Berichtsjahr hat der Konzern einen Perpetual Bond in Höhe von TEUR 350.000 ausgegeben, um damit 50 Anteile zu 2.803 Feinunzen Gold des Gold-Perpetual Bonds zu erwerben und im Anschluss einzuziehen. Zum Bilanzstichtag hat der Konzern die verbliebenen Gold-Perpetual Bonds neu bewertet. 17. BANKDARLEHEN, ANDERE DARLEHEN UND BANKKONTOKORRENT
Bankdarlehen und andere Darlehen, die nach über einem Jahr fällig sind, gliedern sich wie folgt:
Bankdarlehen, andere Darlehen und Bankkontokorrent, die innerhalb eines Jahres fällig sind, gliedern sich wie folgt:
Die gewichteten Durchschnittszinssätze betrugen wie folgt:
Die Darlehen sind variabel verzinslich in Abhängigkeit von Finanzkennzahlen bzw. dem EURIBOR Der Nettobuchwert der kurz- und langfristigen Kreditaufnahmen entspricht dem beizulegenden Zeitwert.
Für Bankdarlehen von TEUR 150.805 (2020: TEUR 170.144) sind Sicherheiten an technischen Anlagen und Maschinen sowie Grundstücken und Gebäuden gestellt worden. Zum 30. September 2021 wurden alle Covenants vom Konzern eingehalten. 18. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN SOWIE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten umfassen hauptsächlich die für Einkäufe von Rohstoffen und Waren sowie laufende Kosten ausstehenden Beträge. Der Bilanzwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht seinem beizulegenden Zeitwert. Die Veränderungen der Verbindlichkeiten sind ausschließlich zahlungswirksam. Die Finch Holdings Limited, Douglas/Isle of Man, hat das dem Konzern gewährte Darlehen im Geschäftsjahr 2020/2021 an die Mouflon Holdings Limited, Douglas/Isle of Man ausgeschüttet. Danach hat die Mouflon Holdings Limited ihren Sitz nach Vaduz/Liechtenstein verlegt. Das Darlehen ist im September 2022 zur Rückzahlung fällig. Im Vorjahr wurde das Darlehen als langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen. 19. LEASING Im Januar 2016 hat das IASB den Rechnungslegungsstandard IFRS 16 Leasing veröffentlicht. Der Standard ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen und ist auf alle Finanzberichte anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Das Unternehmen musste diesen Standard erst für das am 1. Oktober 2019 beginnende Geschäftsjahr einhalten, hat sich jedoch für eine vorzeitige Anwendung des Standards zum 1. Oktober 2018 entschieden, für Klarheit und Vergleichbarkeit der Bilanzierung für die Zukunft. Das Unternehmen hatte sich für die vorzeitige Anwendung von IFRS 16 entschieden und dabei die modifizierte retrospektive Übergangsmethode gewählt, wobei es die Erleichterungsvorschrift anwendet, die es Unternehmen ermöglicht, sich auf die Beurteilung zu verlassen, ob Leasingverhältnisse unter Anwendung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen unmittelbar vor dem Datum der erstmaligen Anwendung als belastender Vertrag zu klassifizieren sind. Die Gesellschaft hatte sich auch dafür entschieden, die Erleichterungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverträge anzuwenden. Für jedes qualifizierte Leasingverhältnis bilanziert das Unternehmen eine Verbindlichkeit für künftig eingegangene Leasingverpflichtungen und ein Recht zur Nutzung des Leasinggegenstands, das aktiviert wird. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Oktober 2018 Nutzungsrechte in Höhe von 0,4 Mio. Euro und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,4 Mio. Euro angesetzt. Die Vorjahre wurden nicht angepasst. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurde der Leasinggegenstand mit seinem Nutzungsrecht in Höhe der Leasingverbindlichkeit unter Verwendung des dem Leasingverhältnis innewohnenden Zinssatzes bewertet. Nutzungsrechte Nutzungsrechte werden unter Sachanlagen ausgewiesen (Ziffer 8).
Leasingverbindlichkeiten
Die Leasingverbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
20. RÜCKSTELLUNGEN
21. UMWELTPOLITIK Die Umweltpolitik des Konzerns besteht darin, sich der Umweltverantwortung bewusst zu sein und sicherzustellen, dass er seinen Beitrag zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt leistet. Alle Investitionsprojekte umfassen modernste Anlagentechnik unter Berücksichtigung der gültigen Umweltstandards und Richtlinien, die in der EU gelten. Der Konzern hält unentgeltlich erhaltene Emissionsberechtigungen. 22. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN Der Konzern wird von der Kronospan Services AG mit Sitz in Vaduz/Liechtenstein, welche unmittelbar 100% der Unternehmensanteile im Besitz hat, beherrscht. Der oberste beherrschende Anteilseigner des Konzerns ist die Gerhost Stiftung mit Sitz in Liechtenstein. Die folgenden Geschäfte wurden mit verbundenen Unternehmen durchgeführt: Verkauf von Waren und Dienstleistungen
Darüber hinaus ergaben sich im Geschäftsjahr 2020/2021 Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.224. Diese resultieren aus einer Ausleihung an verbundene Unternehmen (Mouflon Holdings Limited) in Höhe von TEUR 87.774, die mit jährlich 2,6 % verzinst wird. Gleichzeitig gibt es eine Darlehensverbindlichkeit eines Konzernunternehmens gegenüber einem verbundenen Unternehmen (Mouflon Holdings Limited) in Höhe von TEUR 89.585. Die Verzinsung beträgt hierfür 0,5% p.a. Einkauf von Waren und Dienstleistungen
Verkäufe und Einkäufe von Dienstleistungen werden normalerweise mit den verbundenen Unternehmen auf Cost-Plus-Basis verhandelt, mit einer Marge von bis zu 7,5%. 23. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
24. RISIKO MANAGEMENT Allgemeine Ziele, Richtlinien und Verfahren Der Konzern wendet Verfahren zur Verminderung oder Eliminierung von Finanzrisiken an, die die Verfügbarkeit von Mitteln für heutige und zukünftige Bedürfnisse sicherstellen. Die Richtlinien sind von der Geschäftsführung genehmigt und der Einsatz finanzwirtschaftlicher Instrumente wird streng kontrolliert. Wichtige Finanzinstrumente Eine Zusammenfassung der gehaltenen Finanzinstrumente nach Kategorie wird unten gezeigt:
Gemäß IFRS 9 wurden folgende Klassifizierungen vorgenommen, die zu keiner Bewertungsänderung gegenüber dem Vorjahr geführt haben: die sonstigen Ausleihungen wurden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen wurden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert.
Gemäß IFRS 9 wurden folgende Klassifizierungen vorgenommen, die zu keiner Bewertungsänderung gegenüber dem Vorjahr geführt haben: die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten wurden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzschulden" klassifiziert. Die Darlehen und Finanzverbindlichkeiten wurden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzschulden" klassifiziert. Kreditrisiko Das Kreditrisiko besteht im Risiko finanzieller Verluste für den Konzern, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments nicht seinen oder ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Konzern ist hauptsächlich dem Kreditrisiko bei Kreditverkäufen ausgesetzt. Der größte Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch Kreditversicherungen abgedeckt. Falls eine Kreditversicherung nicht vorliegt oder beschränkt ist. geben die Konzernrichtlinien die Grundlage für die Bestimmung einer Kreditobergrenze oder die Belieferung auf Basis von Vorauszahlungen für jeden Kunden vor. Kreditrisiko erwächst auch aus Barmitteln und Einlagen bei Banken und Finanzinstituten. Als Banken und Finanzinstitute sind nur unabhängig bewertete Unternehmen mit einwandfreier Bonität zugelassen. Der Konzern tätigt keine Derivatgeschäfte, um das Kreditrisiko zu steuern, obwohl er in bestimmten Einzelfällen Schritte unternehmen kann, um derartige Risiken zu mindern, wenn es ausreichend konzentriert ist. Quantitative Angaben zu der Belastung durch Kreditrisiken im Verhältnis zu dem Finanzvermögen werden unten dargelegt. Weitere Angaben hinsichtlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögensgegenstände werden in Ziffer 13 abgegeben.
Marktrisiko (i) Zinssatzrisiko Als Folge des entsprechenden Anteils an variabel verzinslichen Kreditaufnahmen ist die Gruppe einem Zinssatzrisiko ausgesetzt, und speziell dem Risiko von Veränderungen bei den Euro-Zinssätzen. Dieses Risiko ist nicht abgesichert. Während der Konzern Schritte unternimmt, um seine Belastung durch das Cashflow-Zinsrisiko zu mindern, werden Veränderungen bei den Zinssätzen eine Auswirkung auf den Gewinn haben. Die Geschäftsführung beobachtet fortwährend die Bewegungen der Zinssätze, um die Auswirkung, die diese auf die Zinskosten haben wird, zu beurteilen. Die jährliche Auswirkung eines Anstiegs des Zinssatzes um 1% am Bilanzstichtag auf variabel verzinsliche Schulden an jenem Tag hätte ceteris paribus eine Abnahme des Konzerngewinns vor Steuern von 1,2 Mio. Euro für das Geschäftsjahr zur Folge gehabt. Eine entsprechende Senkung des Zinssatzes um 1% hätte keine Veränderung des Konzerngewinns vor Steuern zur Folge gehabt. (ii) Währungsrisiko Der Konzern ist Wechselkursrisiken als Folge von Schwankungen zwischen der Landeswährung und dem Euro ausgesetzt. Falls möglich, werden Einnahmenströme in einer Währung genutzt, um den Zahlungsverpflichtungen in derselben Währung nachzukommen. Die Konzernrichtlinie erlaubt Terminkäufe für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die während des nächsten Monats zur Zahlung fällig sind. (iii) Sonstige Preisrisiken Der Konzern hat keine wesentlichen Kapitalanlagen, die als "zu Verkaufszwecken gehalten" klassifiziert werden. Liquiditätsrisiko Das Ziel des Liquiditätsrisikomanagements des Konzerns ist, sicherzustellen, dass der Konzern in der Lage ist, rechtzeitig die Finanzierung zu erhalten, die erforderlich ist, um seine Geschäftstätigkeiten ordentlich fortzuführen, seine Strategie umzusetzen und seinen Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen, während vermieden werden soll, dass Finanzmittel zu ungünstigen Konditionen bezogen werden müssen. Zu diesem Zweck umfasst das Liquiditätsmanagement des Konzerns Folgendes:
Erläuterungen zum Kapital Kapital ist als Gesamteigenkapital definiert. Bereinigtes Kapital wird definiert als Gesamteigenkapital zuzüglich von Anteilseignern finanzierter Darlehen. Die Zielsetzungen des Konzerns bei Erhaltung von bereinigtem Kapital sind:
Der Konzern legt den Betrag des bereinigten Kapitals, das er im Verhältnis zum Risiko benötigt, fest. Der Konzern gestaltet seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen an ihr angesichts der Veränderungen bei den wirtschaftlichen Bedingungen und den Risikomerkmalen der Basiswerte vor. Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder anzupassen, kann der Konzern den Betrag der an Anteilseigner gezahlten Dividenden anpassen, Kapital an Anteilseigner zurückgeben, neue Anteile ausgeben oder Vermögenswerte verkaufen, um die Verbindlichkeiten zu senken. Der Konzern beobachtet das bereinigte Kapital auf der Basis der Schulden im Verhältnis zu dem bereinigten Kapital. Dieses Verhältnis wird als Nettoschulden / bereinigtes Kapital berechnet. Nettoschulden werden als Bankverbindlichkeiten (wie in der Bilanz ausgewiesen), einschließlich Nachrangdarlehen, berechnet. In 2021 war die Strategie des Konzerns, und damit unverändert gegenüber 2020. das Verhältnis von Nettobankschulden zu bereinigtem Kapital auf unter 1,5 zu halten. Das Verhältnis von Nettobankschulden zum bereinigten Kapital war am 30. September 2021 wie folgt:
Fälligkeit von Finanzverbindlichkeiten Die Tabelle unten fasst die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten des Konzerns basierend auf den vertraglichen, nicht diskontierten Zahlungen zusammen.
Bankdarlehen und sonstige Fremdfinanzierungen sehen Zinsen vor, die zu dem am 30. September gültigen Zinssatz berechnet werden. Beizulegender Zeitwert von Finanzverbindlichkeiten Die Tabelle unten zeigt eine Analyse der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanzverbindlichkeiten.
Die folgenden Methoden und Annahmen wurden zur Veranschlagung der beizulegenden Zeitwerte genutzt: Kontokorrentkredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten gleichen ihren Buchwert größtenteils aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Instrumente an. Der beizulegende Zeitwert von Bankdarlehen sowie von Anteilseignern finanzierten Darlehen wird vom Konzern basierend auf den Zinssätzen zum Geschäftsjahresende bewertet. Basierend auf dieser Bewertung gleichen sich die Buchwerte ihren berechneten Zeitwerten an. da Bankdarlehen sowie von Anteilseignern finanzierte Darlehen variable Zinssätze haben. Übrige Angaben Der Konzern haftet zum 30. September 2021 für Bankavale in Höhe von Mio. EUR 0.4 (Vorjahr: Mio. EUR 0.4). Nach dem Bilanzstichtag gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns im Geschäftsjahr 2020/2021 hatten. 25. SONSTIGE BILANZIERUNGSMETHODEN Änderungen bei den Bilanzierungsmethoden (i) Neue Vorgaben, Änderungen veröffentlichter Vorgaben und Auslegungen bestehender Vorgaben, die für das laufende Geschäftsjahr gelten und vom Konzern übernommen wurden
Es wurden für das Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Oktober 2020 beginnt, keine Vorgaben vom Konzern zum ersten Mal übernommen, die wesentliche Auswirkungen auf den Konzern haben. (ii) Vorgaben, Änderungen und Auslegungen veröffentlichter Vorgaben, die noch nicht in Kraft sind Gewisse neue Vorgaben, Änderungen und Auslegungen bestehender Vorgaben sind veröffentlicht worden, die für den Bilanzierungszeitraum des Unternehmens ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtend sind, und die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht berücksichtigt wurden. Folgende IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden, sofern von einem Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung kein Gebrauch gemacht wurde.
1 Voraussichtlicher Termin für die
Übernahme in EU-Recht: Q4 2021
Nutzungsrechte Alle Leasingverhältnisse werden durch den Ansatz eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit bilanziert, mit Ausnahme von:
Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert der vertraglichen Zahlungen an den Leasinggeber über die Laufzeit des Leasingverhältnisses bewertet. Der Abzinsungssatz wird unter Bezugnahme auf den dem Leasingvertrag inhärenten Satz festgelegt. Nutzungsrechte werden vom Beginn bis zum Ende der Nutzungsdauer des Nutzungsrechts oder zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Nutzungsrechte werden bei Bedarf um Wertminderungsaufwendungen reduziert (und bei Bedarf um Wertaufholungen erhöht) und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Nach der erstmaligen Bewertung verringern sich die Leasingverbindlichkeiten aufgrund geleisteter Leasingzahlungen. Nutzungsrechte werden linear über die verbleibenden Vermögenswerte abgeschrieben. Wenn das Unternehmen seine Schätzung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses ändert (z. B. weil es die Wahrscheinlichkeit einer Verlängerung oder Kündigung eines Leasingverhältnisses überprüft), passt es den Buchwert der Leasingverbindlichkeit an, um die zu leistenden Zahlungen an die neue Laufzeit anzupassen, die mit demselben Abzinsungssatz abgezinst werden, der bei Mietbeginn angewendet wurde. In allen anderen Fällen, in denen eine Neuverhandlung den Umfang des Leasingverhältnisses erhöht (unabhängig davon, ob es sich um eine Verlängerung der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder um ein oder mehrere zusätzliche geleaste Vermögenswerte handelt), wird die Leasingverbindlichkeit mit dem am Änderungsdatum geltenden Abzinsungssatz neu bewertet, wobei das Nutzungsrecht um den gleichen Betrag angepasst wird. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Oktober 2018 Nutzungsrechte in Höhe von 0,4 Mio. Euro und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,4 Mio. Euro angesetzt. Die Vorjahre wurden nicht angepasst. Unternehmenszusammenschlüsse Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der der Kaufpreis dem neu bewerteten anteiligen Netto-Reinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt wird (Kapitalkonsolidierung). Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, das heißt, ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren Fair Values in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Fair-Value-Bestimmung für einzelne Vermögenswerte erfolgt zum Beispiel bei marktgängigen Wertpapieren durch Heranziehung veröffentlichter Börsen- oder Marktpreise zum Erwerbszeitpunkt sowie bei Grundstücken. Gebäuden und größeren technischen Anlagen in der Regel anhand unternehmens extern vorgenommener Bewertungsgutachten. Kann auf Börsen- oder Marktpreise nicht zurückgegriffen werden, werden die Fair Values auf Basis der verlässlichsten verfügbaren Informationen ermittelt, die auf Marktpreisen für vergleichbare Vermögenswerte oder auf geeigneten Bewertungsverfahren beruhen. Kronospan bestimmt in diesen Fällen den Fair Value mittels der Discounted-Cashflow-Methode auf Basis der erwarteten künftigen Cashflows und der gewichteten Kapitalkosten. Grundsätzlich werden zur Bestimmung der Cashflows drei Planjahre zu Grunde gelegt, die unter Verwendung einer aus Branchen- und Unternehmensdaten abgeleiteten Wachstumsrate über die Nutzungsdauer des Vermögenswertes fortgeschrieben werden. Der Abzinsungssatz berücksichtigt die speziellen Risiken der erworbenen Aktivitäten. Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (Partial-Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. Im Kronospan Konzern ist grundsätzlich die Partial-Goodwill-Methode anzuwenden. Transaktionen mit Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss werden als Transaktionen mit Eigenkapitalgebern behandelt. Resultiert aus dem Erwerb weiterer Anteile an einem Tochterunternehmen ein Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten für diese Anteile und den Buchwerten der erworbenen Anteile ohne beherrschenden Einfluss, ist dieser vollständig im Eigenkapital zu erfassen. Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss werden, sofern sie nicht zu einem Verlust des beherrschenden Einflusses führen. ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Immaterielle Vermögenswerte sind separat anzusetzen, wenn sie eindeutig abgrenzbar sind oder ihr Ansatz auf einem vertraglichen oder anderen Recht basiert. Sie sind insoweit nicht im Goodwill enthalten. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen dürfen im Rahmen der Kaufpreisverteilung nicht neu gebildet werden. Ist der gezahlte Kaufpreis höher als das neu bewertete anteilige Netto-Reinvermögen zum Erwerbszeitpunkt, wird der positive Differenzbetrag als Goodwill aktiviert. Ein auf nicht beherrschende Anteile entfallender positiver Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich nicht angesetzt. Ein negativer Differenzbetrag wird sofort ergebniswirksam aufgelöst. Immaterielle Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten. abzüglich kumulierter Abschreibungen aus Wertminderungen, angesetzt. Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellt die unterste Ebene dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Zwecke der Unternehmensleitung überwacht werden. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten hat die Unternehmensleitung die Tochtergesellschaften identifiziert. Für die Überprüfung auf Wertminderung wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, deren erzielbaren Betrag, wird ein Wertminderungsaufwand für den dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Übersteigt einer dieser Beträge den Buchwert, ist es nicht immer notwendig, beide Werte zu ermitteln. Diese Werte beruhen grundsätzlich auf der Ermittlung abgezinster Zahlungsströme (Discounted-Cashflow- Bewertungen). Auch wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, in künftigen Perioden übersteigt, werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Die Cashflow-Prognosen basieren auf der rollierenden 3-Jahresplanung der Unternehmensleitung. Über den Planungszeitraum hinaus geht die Unternehmensleitung von einer Wachstumsprognose von 1% aus. Zur Diskontierung der zukünftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde innerhalb des 3-Jahresplanungshorizonts ein Zinssatz in der Bandbreite zwischen 6% - 7%, über den Planungszeitraum hinaus ein Zinssatz in der Bandbreite von 5% - 6% verwendet. Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (normalerweise 5 Jahre) auf Basis der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte unterliegen der Werthaltigkeitsüberprüfung, wann immer Vorfälle oder Veränderungen der Gegebenheiten darauf hindeuten, dass ihr Buchwert nicht mehr realisiert werden kann. Falls der Buchwert über dem realisierbaren Wert liegt, wird der Bilanzwert des Vermögensgegenstands auf den realisierbaren Wert vermindert. Beteiligungen an Tochtergesellschaften Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften werden mit den aufgewendeten Kosten ausgewiesen. Wertberichtigungen werden nur vorgenommen, falls nach Ansicht der Geschäftsführer eine dauerhafte Wertminderung stattgefunden hat. Diese Wertminderungen werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Besteuerung Körperschaft- und Gewerbesteuer sind zu dem jeweils gültigen Steuersatz auf den steuerbaren Gewinn für das Geschäftsjahr berücksichtigt. Latente Steueransprüche und -schulden werden berücksichtigt, falls der Bilanzwert eines Aktivpostens oder Passivpostens in der Bilanz von seinem Steuerbilanzwert abweicht, mit Ausnahmen von Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Aktivpostens oder Passivpostens bei einer Transaktion, die kein Unternehmenszusammenschluss ist, und der Transaktionszeitpunkt nicht die Buchgewinne oder steuerpflichtigen Gewinne beeinflusst. Die Berücksichtigung latenter Steueransprüche erfolgt nur dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig steuerpflichtige Gewinne verfügbar sein werden, gegen die die Differenz verrechnet werden kann. Der Betrag des Aktivpostens oder des Passivpostens wird mit Steuersätzen festgesetzt, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gelten, und die voraussichtlich gelten, wenn die latenten Steuerschulden bzw. Steueransprüche beglichen bzw. erstattet werden. Anlagevermögen zur Veräußerung Anlagevermögen wird als zur Veräußerung bestimmtes Anlagevermögen klassifiziert, wenn sein Bilanzwert generell eher durch ein Veräußerungsgeschäft als durch eine Weiternutzung erzielt wird. Zur Veräußerung bestimmtes Anlagevermögen wird mit dem niedrigeren Wert aus Bilanzwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten ausgewiesen. Vorräte Vorräte werden zu dem niedrigeren Wert aus aufgewendeten Kosten und realisierbarem Nettowert bewertet. Materialien werden zum Anschaffungspreis bewertet, der aus Einkaufspreis, Eingangsfrachten und Zollabgaben besteht. gemindert um gewährte Rabatte. Der Wert der eingesetzten Materialien und der verkauften Produkte wird auf Basis gewichteter Durchschnittskosten bewertet. Hergestellte Fertigerzeugnisse werden zu durchschnittlichen Materialkosten und direkten Fertigungskosten plus Abschreibung auf bei der Produktion genutzter Anlagen basierend auf einer normalen Geschäftstätigkeit des Konzerns und einem Anteil der Fertigungsgemeinkosten bewertet. Der realisierbare Nettowert basiert auf dem geschätzten Verkaufspreis abzüglich weiterer Kosten, die bei der Fertigstellung und dem Verkauf voraussichtlich anfallen. Handelsware wird zu ihrem Einkaufswert bewertet. Wertminderungen für langsam drehende und veraltete Fertigerzeugnisse und Ersatzteile werden vorgenommen. Leasing Grundsätzlich wird jedes im Rahmen eines Leasingvertrages erworbene Nutzungsrecht als selbständiger Vermögenswert angesetzt. Dementsprechend werden auch die Barwerte der vertraglich vereinbarten Leasingzahlungen als Leasingverbindlichkeit bilanziert. Personalaufwand Zahlungen für beitragsorientierte Altersversorgungspläne werden als Ausgaben verrechnet, wenn Sie fällig sind. Der Konzern bildet Rückstellungen für Prämien auf Basis von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen. Forschung und Entwicklung Der Konzern unternimmt keine Forschung und Entwicklung in seinem eigenen Namen, aber lizenziert bei Bedarf entsprechende Technologie. Die jährlichen Lizenzgebühren werden als sonstige betriebliche Aufwendungen in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesen, während Pauschalzahlungen für neue erworbene Technologien über deren voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dividenden Interimsdividenden werden im Eigenkapital in dem Jahr. in dem sie gezahlt werden, berücksichtigt. Abschlussdividenden werden im Eigenkapital in dem Jahr, in dem sie festgesetzt werden, berücksichtigt. Dividendenerträge werden berücksichtigt, wenn das Recht auf Zahlungsempfang begründet ist. Finanzielle Vermögenswerte Sämtliche finanzielle Vermögenswerte fallen in die Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Finanzschulden. Diese Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht auf einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen grundsätzlich durch die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen an Kunden (z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), aber enthalten auch andere Arten von vertraglichen monetären Vermögensgegenständen. Sie werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert plus Transaktionskosten, die ihrem Erwerb oder ihrer Ausgabe direkt zuzuschreiben sind, erfasst, und werden im Nachfolgenden mit Restbuchwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertberichtigungen für Wertminderung erfasst. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgen nach dem vereinfachten Verfahren. Hier wird bei homogenen Debitorenportfolien nach konzerneinheitlichen Kategorien mit unterschiedlichen Wertberichtigungssätzen zu jedem Abschlussstichtag eine risikogerechte Vorsorge unter Berücksichtigung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Verhältnisse am Abschlussstichtag in Höhe des erwarteten Verlustes erfasst. Darüber hinaus werden zusätzlich Wertminderungen berücksichtigt, wenn es einen objektiven Hinweis (wie zum Beispiel erhebliche finanzielle Schwierigkeiten seitens der Gegenpartei oder Versäumnisse oder einen beträchtlichen Zahlungsverzug) gibt, so dass der Konzern nicht in der Lage ist, alle unter den festgelegten Bedingungen fälligen Beträge einzutreiben. Dabei ist der Betrag einer derartigen Wertberichtigung die Differenz zwischen dem Nettobilanzwert und dem Barwert des zukünftig erwarteten Geldflusses im Zusammenhang mit der wertgeminderten Forderung. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die netto ausgewiesen werden, werden derartige Wertberichtigungen in einem separaten Wertberichtigungskonto ausgewiesen, wobei der Verlust unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesen wird. Bei Bestätigung, dass die Forderung nicht eintreibbar ist, wird der Bruttobilanzwert dieses Vermögensgegenstands gegen die zugehörige Wertberichtigung ausgebucht. Die Kredite und Forderungen des Konzerns umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Barmittel in der Konzernbilanz. Barmittel umfassen den Barbestand, kurzfristige Einlagen bei Banken, andere kurzfristige und hoch liquide Anlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von drei Monaten oder weniger und Kontokorrentkredite. Kontokorrentkredite werden innerhalb der Kreditverbindlichkeiten in den kurzfristigen Verbindlichkeiten der Bilanz ausgewiesen. Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns umfassen: (i) Bankdarlehen und andere Kreditverbindlichkeiten werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Derartige verzinsliche Verbindlichkeiten werden im Nachfolgenden zum Restbuchwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, was sicherstellt, dass etwaige Zinsaufwendungen während der Rückzahlungsfrist auf einem gleichmäßigen Niveau für die in der Bilanz geführten verbleibenden Verbindlichkeiten liegen. Zinsaufwendungen in diesem Zusammenhang beinhalten anfängliche Transaktionskosten und bei der Rückzahlung zu leistende Zusatzentgelte sowie Zinsen oder Zinssätze, die solange zu zahlen sind, wie die Verbindlichkeit nicht ausgeglichen ist. (ii) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert erfasst und im Nachfolgenden zum Restbuchwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode geführt. Rückstellungen Rückstellungen werden für Verbindlichkeiten erfasst, die von ihrer Fälligkeit oder Höhe ungewiss sind, und die aus früheren Geschäften entstanden sind und mit einem Zinssatz vor Steuern, der die aktuelle Markteinschätzung hinsichtlich des Barwerts und die für diese Verbindlichkeit bestimmten Risiken widerspiegelt, abgezinst werden. Staatliche Zuschüsse Staatliche Zuschüsse werden erst erfasst, wenn der Konzern davon ausgeht, dass alle Bedingungen eingehalten sind, um die Zuschüsse zu erhalten. Investitionszuschüsse zum Erwerb oder der Herstellung von Anlagevermögen werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Der Zuschuss wird über die Nutzungsdauer des Anlagegutes erfasst, indem die Abschreibung verringert wird. Netto-Finanzaufwand Zinsen und andere Kosten für Kreditaufnahmen, um den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte zu finanzieren, werden für die Zeitdauer, die benötigt wird, um den Vermögensgegenstand für seinen Verwendungszweck fertigzustellen und vorzubereiten, aktiviert. Alle sonstigen Kreditkosten werden in dem Jahr, zu dem sie gehören, gebucht. Nicht-IFRS Kennzahlen In der Bewertung des Konzerns setzen wir bestimmte Kennzahlen ein, im Besonderen EBITDA. EBITDA bezieht sich auf das Ergebnis vor Steuern, das Zinsergebnis und Abschreibungen, wobei
Am 29.11.2021 wurde der Konzernabschluss der Kronospan Holding Germany GmbH durch die Geschäftsführung bestätigt und zur Veröffentlichung genehmigt. Unterzeichnet im Namen der Geschäftsführung
David Brenner Dr. Wolfgang Seifert KONZERNLAGEBERICHT Für das am 30. September 2021 abgeschlossene GeschäftsjahrGrundlagen des Konzerns Die Kronospan Holding Germany GmbH, Bischweier, ist eine 100 %-ige Tochter der Kronospan Services AG, Vaduz, Liechtenstein. Der Gegenstand des Konzerns ist die Herstellung, der Vertrieb und der Handel von Holzwerkstoffen sowie von Produkten der organischen und anorganischen Chemie. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es keine wesentliche Änderung des Gegenstands des Konzerns gegeben. Die Geschäftsführung hat derzeit keine Kenntnis über geplante wesentliche Änderungen des Gegenstands des Konzerns im nächsten Geschäftsjahr. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2020/2021 im Durchschnitt 950 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 958). Für das nächste Geschäftsjahr wird keine wesentliche Veränderung der Mitarbeiterzahl erwartet. Eine eigene Forschung und Entwicklung existiert nicht. Der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt ist uns ein wichtiges Anliegen. Der schonende Verbrauch von Rohstoffen und Energie sowie die Begrenzung von Emissionen, die Reduzierung von Abfällen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Gefahrstoffen sind hierbei wichtige Aspekte. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf und gesamtwirtschaftliche sowie branchenbezogene Rahmenbedingungen Für dieses Jahr rechnet der Sachverständigenrat in Deutschland mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,1 %. Im kommenden Jahr dürfte sich die wirtschaftliche Erholung nicht zuletzt gestützt durch den Abbau der aufgestauten privaten Ersparnisse und der weltweit steigenden Nachfrage mit hohem Tempo fortsetzen. Der Sachverständigenrat erwartet für das Jahr 2022 einen Anstieg des BIP um 4,0 %. Die Verbraucherpreisinflation dürfte vor allem in diesem Jahr aufgrund höherer Energiepreise sowie des Auslaufens der Umsatzsteuersenkung vorübergehend anziehen. Für die Jahre 2021 und 2022 rechnet der Sachverständigenrat mit jahresdurchschnittlichen Inflationsraten in Deutschland von 2,1 % beziehungsweise 1,9 %. Im Euro-Raum erwartet der Sachverständigenrat für die Jahre 2021 und 2022 ein BIP-Wachstum von 4,1 % beziehungsweise 4,2 %. Für die weitere Entwicklung bleiben das Infektionsgeschehen und die daraufhin getroffenen Einschränkungen entscheidend. 1 Im Geschäftsjahr 2020/2021 sind die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um Mio. EUR 98,8 auf Mio. EUR 532,0 gestiegen. Holz, Chemikalien, Energie und Dekorpapier stellen die wesentlichen Rohstoffe in der Holzwerkstoffindustrie dar. Die Preise auf den Rohstoffmärkten sind stark gestiegen. Die Umsatzentwicklung hat aufgrund von Preis-und Mengeneffekten unsere Erwartungen übertroffen. Ebenso hat das Ergebnis unsere Erwartungen nach den coronabedingten Umsatzrückgängen im Vorjahr übertroffen.
1 Konjunkturprognose für das Jahr 2021 und
2022 des Sachverständigenrats
Wir erwarten weiterhin eine stabile Marktlage in der Holzwerkstoffindustrie in 2021/2022. Bereits im Berichtsjahr hat sich gezeigt, dass unsere Absatzmärkte auch unter dem Eindruck der Pandemie robust reagieren. Für das nächste Geschäftsjahr planen wir daher, die Absatzmengen leicht zu steigern. Die Ergebnissituation wird allerdings aufgrund weiter steigender Rohstoffpreise auf niedrigerem Niveau erwartet. 2. Ertragslage Die Steuerung des Konzerns und der KonzeRNgesellschaften erfolgt überwiegend anhand der Kennziffer bereinigtes EBITDA (Operatives Betriebsergebnis vor planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen). Im Geschäftsjahr 2020/2021 erzielte der Konzern ein bereinigtes EBITDA von Mio. EUR 87,0 (16 % von den Umsatzerlösen). Damit hat sich das bereinigte EBITDA im Vergleich zum bereinigten EBITDA im Vorjahr (Mio. EUR 52,2; 12 %) gesteigert. Das Ergebnis wurde durch die genannte Preis- und Mengenentwicklung auf den Absatzmärkten, begleitet von der Steigerung der Rohstoffkosten, beeinflusst. Die Entwicklung des EBITDA hat unsere Erwartungen übertroffen. Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator sind die Nettoumsatzerlöse. Die Nettoumsatzerlöse des Konzerns sind gegenüber dem Vorjahr um 23 % von Mio. EUR 433,2 auf rund Mio. EUR 532,0 gestiegen. Die Hauptumsatzträger des Konzerns sind MDF/HDF und veredelte Produkte mit einem Umsatzanteil von 63 % (Vorjahr: 63 %), Span und veredelte Produkte mit einem Umsatzanteil von 24 % (Vorjahr: 22 %) sowie sonstige Produkte mit einem Umsatzanteil von 13 % (Vorjahr: 15 %). Der Absatz des Konzerns in Deutschland ist mit einem Umsatzanteil von 52 % (Vorjahr: 50 %) leicht gestiegen. Der Absatz in der Europäischen Union mit einem Umsatzanteil von 30 % (Vorjahr: 33 %) hat sich leicht rückläufig entwickelt. Die Auftragslage hat sich im Konzern gegenüber dem Vorjahr verbessert. Eingehende Aufträge werden innerhalb vereinbarter, branchenüblicher Lieferzeiten ausgeliefert. Die Materialintensität (Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und bezogene Waren sowie bezogene Leistungen zur Gesamtleistung) beträgt bei gestiegenen Verkaufs- und Rohstoffpreisen unverändert 54 % (Vorjahr: 54 %). Wir erwarten für das Folgejahr weiter steigende Preise auf den Rohstoffmärkten. Die Personalaufwandsquote ist im Vergleich zum Vorjahr um 2%-Punkte auf 8 % und die Abschreibungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls um 2 %-Punkte auf 9 % gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Relation zum Umsatz sind um 3%-Punkte auf 23 % gesunken. Das Finanzergebnis hat sich mit Mio. EUR -2,0 im Vergleich zum Vorjahr (Mio. EUR -0,6) verschlechtert. Der Konzerngewinn aus fortgeführten Aktivitäten hat sich deutlich um Mio. EUR 50,1 von Mio. EUR 16,9 im Vorjahr auf Mio. EUR 67,0 verbessert. Entsprechend ergibt sich unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten von Mio. EUR 1,2 (Vorjahr: Mio. EUR 16,2) und einem sonstigen Ergebnis aus der Neubewertung von Sachanlagen von Mio. EUR 62,1 ein Anstieg des Gesamtergebnisses auf Mio. EUR 130,4 (Vorjahr: Mio. EUR 33,0). 3. Finanzlage Die Konzernbilanz zum 30. September 2021 weist ein gestiegenes Eigenkapital von Mio. EUR 640,4 (Vorjahr: Mio. EUR 537,4) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt rund 63 % (Vorjahr: 58 %). Das Eigenkapital deckt das Sachanlagevermögen zu 173 % (Vorjahr: 188 %) ab. Der Konzern finanziert sich im Wesentlichen aus dem erwirtschafteten Cashflow sowie darüber hinaus aus Bank- und Nachrangdarlehen. Die Konzern-Netto-Verschuldung gegenüber Banken ohne Rangrücktritt ist mit Mio. EUR 86,1 (Vorjahr: Mio. EUR 119,4) um Mio. EUR 33,3 gesunken. Im Wesentlichen bedingt ist dies durch Tilgungen. Der Finanzmittelfonds ist von Mio. EUR 50,8 im Vorjahr um Mio. EUR 13,9 auf Mio. EUR 64,7 gestiegen. Der Anstieg betrifft im Wesentlichen die liquiden Mittel. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist von Mio. EUR 37,4 auf Mio. EUR 79,4 gestiegen, was im Wesentlichen auf das verbesserte Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten zurückzuführen ist. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von Mio. EUR -15,6 (Vorjahr: Mio. EUR -104,2) beinhaltet wie im Vorjahr Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen, im Wesentlichen in den Standorten Lampertswalde und Sandebeck sowie im Vorjahr im Wesentlichen einen Zugang bei den Finanzanlagen. Des Weiteren wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Darlehensforderung getilgt, sowie zu Verkaufszwecken gehaltenes Anlagevermögen verkauft. Die Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit auf Mio. EUR -49,9 (Vorjahr: Mio. EUR 64,9) betrifft im Wesentlichen den Rückenwerb eines Perpetual Bonds und die Zahlung von Zinsen auf Perpetual Bonds. 4. Vermögenslage Die Bilanzsumme zum Stichtag hat sich auf Mio. EUR 1.021,4 (Vorjahr: Mio. EUR 930,9) erhöht. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Neubewertung der Sachanlagen im Berichtsjahr. Rund 80 % (Vorjahr: 80 %) des Vermögens der Gesellschaft sind in immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzanlagen gebunden. Der Abschreibungsgrad beträgt 49 % (Vorjahr: 53 %). Die Hauptanlagen werden über eine Nutzungsdauer von 15 und 20 Jahren abgeschrieben. Die Zugänge zum Anlagevermögen beliefen sich im Geschäftsjahr auf rund Mio. EUR 49,4 und beziehen sich überwiegend auf Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen im Bereich der technischen Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auf der Aktivseite sind die Vorräte um Mio. EUR 9,1 auf Mio. EUR 53,9 gestiegen. Die Umschlagshäufigkeit der Vorräte beträgt rund das 10-fache in Relation zu den Umsatzerlösen (Vorjahr: 10-fach). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um Mio. EUR 9,6 auf Mio. EUR 48,9 angestiegen. Die Reichweite beträgt 33 Tage (Vorjahr: 33 Tage). Zum 30.09.2021 werden zu Verkaufszwecken gehaltene Vermögensgegenstände von Mio. EUR 32,2 (Vorjahr: Mio. EUR 50,0) aus dem geplanten Verkauf der Sachanlagen des Standorts Bischweier ausgewiesen. Das Eigenkapital ist um Mio. EUR 103,0 auf Mio. EUR 640,4 im Vergleich zu Mio. EUR 537,4 im Vorjahr angestiegen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen aufgrund der Umgliederung einer Darlehensverbindlichkeit um Mio. EUR 106,5 auf Mio. EUR 174,3 gestiegen. Die Reichweite in Relation zu den Umsatzerlösen ist von 57 Tagen auf 120 Tage gestiegen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten und der Abbau der zu Verkaufszwecken gehaltenen Vermögensgegenstände hat den Anstieg der Vorräte sowie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ausgeglichen. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Der Konzern ist im Rahmen seiner geschäftlichen Aktivitäten einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind und sich trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausschließen lassen. Aufgabe unseres Risikomanagements ist es, diese Risiken zu erkennen und abhängig von Art und Umfang des jeweiligen Risikos einen angemessenen Umgang zu definieren. Viele Risiken lassen sich durch geeignetes Vorgehen ausschalten, andere Risiken können durch Versicherung oder andere Maßnahmen so begrenzt werden, dass sie in ihren Auswirkungen beherrschbar bleiben. Grundlegendes Instrument unseres Risikomanagements ist unser monatlicher Reportingprozess, mit dessen Hilfe wir Abweichungen hinsichtlich aller wesentlichen Unternehmenskennzahlen schnell erkennen und umgehend Gegenmaßnahmen einleiten können. Durch diesen Prozess ist das gesamte Management in den Prozess der Risikovermeidung bzw. Risikominimierung einbezogen. Durch die installierten internen Kontrollsysteme sowie durch die internen Audits wird sichergestellt, dass die laufenden Betriebsabläufe einer regelmäßigen, systematischen Überwachung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips unterliegen. Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, welche für den Konzern von wesentlicher Bedeutung sind. Diese haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Globale Risiken Die Corona-Pandemie stellt für den Konzern einen Faktor wesentlicher Unsicherheit dar. Die Entwicklung ist nicht sicher prognostizierbar. Die Auswirkungen auf die konjunkturelle Entwicklung wirkt sich sowohl auf die Absatz- als auch die Beschaffungsbereiche aus. Absatzrisiken und -chancen Die Kundenstruktur des Konzerns umfasst im Wesentlichen Industrie- und Handelskunden in Deutschland und Europa. Die segmentbezogene und geografische Streuung minimiert das Risiko eines wesentlichen Verlusts in der Kundenbasis. Dazu tragen ebenso unser Kundenservice und unsere Produkte bei. Trotzdem spielen konjunkturelle Entwicklungen und die Erzielung eines angemessenen Verkaufspreises eine maßgebliche Rolle. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringern wir durch unser Forderungsmanagementsystem, welches die Produktion von Kundenaufträgen nur im Rahmen der festgelegten Limite zulässt, sowie durch die angemessene Versicherung von Kundenforderungen. Beschaffungsrisiken und -chancen Der Konzern ist, wie die gesamte Holzwerkstoffindustrie, Kostenschwankungen bei Energie und Rohstoffen ausgesetzt. Der Konzern unternimmt fortwährende Anstrengungen, um noch effizienter zu produzieren und Energieträger durch kostengünstigere zu substituieren. Der Konzern bezieht als wesentliche produktive Verbrauchsstoffe Holz, Rohpapier, Basischemikalien (Methanol, Harnstoff, Melamin) und Energie. Dem Risiko einer nicht ausreichenden Versorgung mit Rohstoffen in der benötigten Qualität begegnen wir durch die kontinuierliche Bewertung und Ausweitung unseres Lieferantennetzwerks. Schwieriger ist dagegen der Umgang mit dem Risiko von Preissteigerungen. Hier beobachten wir den Rohstoffmarkt ständig, um Preiserhöhungen früh zu erkennen und zeitnah durch Anpassung unserer Verkaufspreise reagieren zu können. Die Beschaffungspreise waren im Laufe des Geschäftsjahres überwiegend konstant. Für das kommende Geschäftsjahr erwarten wir konstante bis leicht steigende Bezugskosten. Operative Risiken und -chancen Wesentliche Herausforderung ist die Sicherstellung der Produktion von Produkten in vorgegebenen Qualitätsstandards mit einer möglichst optimalen Kostenstruktur. Der bestehende Maschinenpark wird durch Instandhaltung sowie Modernisierungen auf adäquatem technischen Niveau gehalten. Einen zunehmend hohen Stellenwert nimmt die Informationstechnologie ein. Die Systemverfügbarkeit sowie Sicherheit der Datenbestände werden durch gespiegelte Hardware, redundante Netzwerkkomponenten und eine moderne Infrastruktur sichergestellt. Personalrisiken und -chancen Eine sehr wichtige Ressource sind gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies wird erreicht durch Qualifikation der Mitarbeiter in internen Weiterbildungsmaßnahmen und der Nachwuchsförderung im Rahmen von Berufsausbildung und Studium. Finanzrisiken und -chancen Der Konzern ist Zinsänderungsrisiken bei Bankdarlehen ausgesetzt. Währungsrisiken werden durch die überwiegende Fakturierung in Euro bzw. in lokaler Währung größtenteils vermieden. Der Konzern hat für den wesentlichen Teil der Bankverbindlichkeiten einen marktüblichen Financial Covenant vereinbart. Auf Basis unserer mittelfristigen Unternehmensplanung erwarten wir, diesen Covenant einhalten zu können. Der Konzern hat sich durch den Abschluss eines langfristigen Konsortialkredits ausreichenden Spielraum für Wachstumsmöglichkeiten geschaffen. Ferner erwartet die Geschäftsführung auf Basis der 3-Jahres-Planung, zusätzliche Finanzmittel aus der prognostizierten positiven EBIT- und EBITDA-Entwicklung generieren zu können, sodass insgesamt die Zahlungsfähigkeit des Konzerns für die nächsten drei Jahre als gesichert anzusehen ist. Bei einer Ergebnisentwicklung unterhalb den Erwartungen besteht das Risiko eine außerordentliche Wertberichtigung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vornehmen zu müssen, was wiederum die Ertragslage belastet. Rechtliche Risiken Der Konzern ist nicht in Gerichts- und Schiedsverfahren verwickelt, die nach heutiger Einschätzung einen erheblichen nachteiligen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten. Die Risiken, welche den Konzern betreffen, sind im Lagebericht umfassend dargestellt. Aus heutiger Sicht sind die dokumentierten Risiken beherrschbar. Die Geschäftsführung sieht keine wesentlichen weiteren Risiken oder Risiken, die eine Bestandsgefährdung darstellen können. Insgesamt sehen wir die Risiken in einem branchenüblichen Umfang, wobei die größten Risiken auf der Einkaufs- und Verkaufsseite liegen. Preisentwicklungen und Lieferengpässe bei Lieferanten sind schwer vorhersehbar. Für das nächste Geschäftsjahr planen wir in allen Bereichen Produktionsmengensteigerungen zu erreichen sowie die Absatzmengen leicht zu steigern. Die Ergebnissituation wird sich aufgrund weiter steigender Energie- und Rohstoffpreise verschlechtern. Wir gehen von einer leichten Steigerung der Umsatzerlöse und einem leicht rückläufigen EBITDA in 2021/2022 aus. Die Erreichung des Umsatz- und Ergebnisziels wird insbesondere von der weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Diese Planung erfolgte unter der Annahme, dass die Geschäftstätigkeit nicht wesentlich stärker durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigt werden.
Bischweier, den 29. November 2021 Kronospan Holding Germany GmbH David Brenner Dr. Wolfgang Seifert BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Kronospan Holding Germany GmbH, Bischweier PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der Kronospan Holding Germany GmbH, Bischweier und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Kronospan Holding Germany GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den gepla nten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, 29. November 2021 BDO
AG
Horn, Wirtschaftsprüfer Fleischer, Wirtschaftsprüferin Protokoll der Gesellschafterversammlung der Kronospan Holding Germany GmbHDie Unterzeichner, gesamtvertretungsberechtigte Verwaltungsratsmitglieder der Kronospan Services AG, Liechtenstein, diese wiederum als alleinige Gesellschafterin der Kronospan Holding Germany GmbH, beruft hiermit unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften im Gesetz und Gesellschaftsvertrag der Kronospan Holding Germany GmbH eine Gesellschafterversammlung ein und beschließt wie folgt
Vaduz, den 15. Dezember 2021 Für die Kronospan Services AG Vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieder Jörg Lippok Dr. Michael Kranz |
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