Stammdaten

Register
Amtsgericht Amberg HRB 3157
Eingetragen
4.4.2002
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter und Übernahme der Geschäftsführung bei der May Consult med GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die finanzielle Verwaltung aller Geschäftsvorfälle einer Arztpraxis, insbesondere die Durchführung der gesamten Abrechnung sowie die Organisation und Überwachung der Fortbildung im Bereich des Personals ist.

Historie

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Management

NameRolle
Beate May
seit 1.7.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

92263 Ebermannsdorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

May Verwaltungs GmbH

Ebermannsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 57.905,03 39.647,88
I. Finanzanlagen 57.905,03 39.647,88
C. Umlaufvermögen 40.481,63 40.604,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.898,46 19.219,14
II. Wertpapiere 19.583,17 19.269,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 2.116,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.886,66 92.752,39

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 71.855,46 62.990,97
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 37.990,97 32.230,34
III. Jahresüberschuss 8.864,49 5.760,63
B. Rückstellungen 35.074,03 26.223,76
C. Verbindlichkeiten 3.957,17 3.537,66
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.957,17 3.537,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.886,66 92.752,39

Anhang


   
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der May Verwaltungs-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Es wird von dem Wahlrecht gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar 2010 anzuwenden.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 0,00.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2011 festgestellt.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Beate May
 
 


Unbeschränkte Haftung an Unternehmen

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter folgender Unternehmen:
  

Name
May Consult med GmbH & Co KG
Sitz
Ebermannsdorf
Rechtsform
GmbH & Co KG
Name
May Qualitätsmanagment GmbH & Co KG
Sitz
Ebermannsdorf
Rechtsform
GmbH & Co KG


Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
  

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