Kreusch & Sohn GmbHLiquidiert

02708 Löbau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 27213
Eingetragen
8.1.2009
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von StraßenRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Leistungen im Erd-, Straßen-, Wege-, Kanalund Tiefbau, Transportleistungen und Abrissarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Kreusch
seit 8.1.2009
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kreusch & Sohn GmbH

Löbau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 4.252,00 0,00
I. Sachanlagen 4.252,00 0,00
B. Umlaufvermögen 349.901,66 0,00
I. Vorräte 146.556,68 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 179.792,08 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.552,90 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 439,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 354.592,66 0,00

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 4.580,21 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 20.419,79 0,00
B. Rückstellungen 23.477,17 0,00
C. Verbindlichkeiten 326.535,28 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 354.592,66 0,00

Anhang


Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss der Kreusch & Sohn GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Kreusch & Sohn GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Kreusch & Sohn GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode abgeschrieben.

Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 EUR wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr vollständig abgeschrieben.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 bis 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, welcher nach § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Dem Rechnungsabgrenzungsposten liegen entsprechende Aufstellungen zugrunde.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 326.535,25 EUR 326.535,25 EUR

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Thomas Kreusch und Peter Kreusch.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt.

Löbau, den 14.06.2010

Thomas Kreusch Peter Kreusch

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