Kreusch
& Sohn GmbH
Löbau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.252,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.252,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
349.901,66 |
0,00 |
| I.
Vorräte |
146.556,68 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
179.792,08 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.552,90 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
439,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
354.592,66 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.580,21 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
20.419,79 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
23.477,17 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
326.535,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
354.592,66 |
0,00 |
Anhang
Grundlagen
der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss der Kreusch & Sohn
GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Kreusch & Sohn
GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der
Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB
gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB
gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Kreusch &
Sohn GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen
Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet.
Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des
steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Es
ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten,
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die abnutzbaren
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Anwendung der handelsrechtlichen und steuerlichen
Vorschriften nach der linearen Methode abgeschrieben.
Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für
außergewöhnliche technische und wirtschaftliche
Abnutzung wurden nicht vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten in Höhe von 150 EUR wurden
entsprechend dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr vollständig abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150
bis 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, welcher nach
§ 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und
den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital entspricht dem
Gesellschaftsvertrag.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Dem
Rechnungsabgrenzungsposten liegen entsprechende
Aufstellungen zugrunde.
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten,
Urlaubsansprüche sowie übrige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich
wie folgt:
|
Bilanzjahr |
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr |
davon Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre |
| Verbindlichkeiten |
326.535,25 EUR |
326.535,25 EUR |
|
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben
zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige
Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag
die Führung der Geschäfte unverändert bei
Thomas Kreusch und Peter Kreusch.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des
Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt.
Löbau, den 14.06.2010
Thomas Kreusch Peter Kreusch
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