BANKETTprofi GmbH
Speyer/Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
358.311,77 |
352.885,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.672,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
343.489,77 |
352.731,75 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.957.577,66 |
1.799.753,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
507.939,26 |
311.196,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.449.638,40 |
1.488.556,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.063,39 |
19.910,36 |
| Aktiva |
2.339.952,82 |
2.172.549,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.842.921,19 |
1.915.960,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
44.800,00 |
44.800,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.028,86 |
44.800,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.376.360,18 |
1.565.635,37 |
| IV.
Jahresüberschuss |
414.732,15 |
260.724,81 |
| B.
Rückstellungen |
184.258,69 |
76.458,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
312.772,94 |
177.655,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
288.240,63 |
175.550,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
24.532,31 |
2.105,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.475,48 |
| Passiva |
2.339.952,82 |
2.172.549,31 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Speyer und ist
unter der Firma "BANKETTprofi GmbH" im Handelsregister des
des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh. unter HRB 60262
eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs.1 des Handelsgesetzbuches (HGB). Sie
macht für
Aufstellungszwecke von den eingeräumten
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach
- § 264 Abs.1 Satz 4 HGB (Wegfall des
Lageberichts)
- § 274 a HGB (Befreiung von der Abgrenzung
latenter Steuern, usw.) und
- § 288 Abs. 1 HGB (reduzierter Anhang)
Gebrauch.
Für
Offenlegungszwecke werden die eingeräumten
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach
- § 266 Abs.1 Satz 3 HGB (verkürzte
Bilanz mit nach Buchstaben und römischen
Zahlen
bezeichneten Posten)
- § 274 a HGB (Befreiung von der
Abgrenzung latenter Steuern, usw.)
- § 288 Abs.1 HGB (reduzierter
Anhang) und
- § 326 Abs. 1 HGB (Einreichung nur der -
verkürzten - Bilanz und des - reduzierten
-
Anhangs)
in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften nach §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen beibehalten. Sie
entsprechen zugleich den ertragsteuerlichen Vorschriften.
Zur Wahrung einer Einheitsbilanz wurde im
Geschäftsjahr 2023 die mit Verschmelzungsvertrag vom
25.06.2024 stattgefundene Verschmelzung durch Aufnahme der
Tochtergesellschaft BANKETTprofi Österreich GmbH in
Schönau zum 31.12.2023 berücksichtigt. Die
BANKETTprofi Österreich GmbH in Schönau
übertrug ihr Vermögen als Ganzes mit allen
Rechten und Pflichten, unter Auflösung ohne
Abwicklung, auf die BANKETTprofi GmbH Speyer als
übernehmender Rechtsträger, ohne
Gewährung von Gesellschaftsrechten, im Wege der
Verschmelzung durch Aufnahme. Der Verschmelzung wird die
Bilanz der BANKETTprofi Österreich GmbH zum 31.12.2023
als Schlussbilanz zu Grunde gelegt. Die BANKETTprofi GmbH
in Speyer führt die Buchwerte der übergehenden
Aktiva und Passiva in ihrer Rechnungslegung zum 31.12.2023
fort.
Die Bilanz wurde vor Beschlussfassung über die
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
B. ANGABEN ZUR BILANZ
1. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde in
Übereinstimmung mit dem Steuerrecht zu
Anschaffungskosten vermindert um lineare
Abschreibungen bewertet.
Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern
- beim Gebäude von 50 Jahren,
- im übrigen zwischen 3 und 13 Jahren
zugrunde.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden nach
§ 6 Abs. 2 EStG in vollem Umfang abgeschrieben. Den
Zugängen stehen Abschreibungen in gleicher Höhe
gegenüber.
2. Finanzanlagen
Durch die Verschmelzung ist die Beteiligung an der
Tochtergesellschaft untergegangen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden. Wegen des
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos wurde bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
4. Kapitalrücklage
Für die Übernahme einer Stammeinlage
anläßlich einer Kapitalerhöhung am
26.07.2000 wurde von dem
übernehmenden Gesellschafter ein Aufgeld in Höhe
von 44.800,00 Euro erbracht.
Der Ansatz der Buchwerte der übergehenden Aktiva
und Passiva des
übertragenden Rechtsträgers
der BANKETTprofi Österreich GmbH führt zu einer
Verminderung
der Kapitalrücklage in
Höhe von 37.771,14 Euro.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt
gewordenen Schulden, Verluste und Risiken, die das
abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie wurden
in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.
C. SONSTIGE ANGABEN
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 32 Arbeitnehmer beschäftigt.
Speyer,
31.07.2024
gez.
Arnd Graf gez.Sybille Maria Lichtenfeld,
(Geschäftsführer) (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024
festgestellt.
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