Speichern von Gas zu Versorgungszwecken
Stadtwerke Schneeberg GmbH
Joseph-Haydn-Straße 5, 08289 Schneeberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jutta Dr. Meyer seit 3.4.2025 | Prokura |
Janice Kaiser seit 8.7.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Bergstadt Schneeberg | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Schneeberg GmbHSchneebergJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Stadtwerke Schneeberg GmbH ist eine Gesellschaft der Bergstadt Schneeberg. Gegenstand des Unternehmens ist vorrangig die Versorgung der Stadt Schneeberg mit Strom, Gas und Fernwärme, die Erfüllung der Konzessionsverträge Strom und Gas in der Gemeinde Bad Schlema, Strom in der Bergstadt Eibenstock, die Erfüllung aller Kundenverträge im liberalisierten Energiemarkt, der Betrieb der kommunalen Bäder und der Familien-Indoor-Erlebniswelt Silberstromers FUNDORA. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Fülle von über 30 neuen rechtlichen Vorgaben beeinflusste die Energiebranche in 2023 spürbar. Insbesondere die Vorschriften der Strompreis- sowie Erdgas-Wärmepreisbremsengesetze i. V. mit dem entsprechenden Änderungsgesetz wirkten unmittelbar auf die Geschäftsprozesse. Die politischen Diskussionen zum Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wirken auf die strategische Ausrichtung der Stadtwerke Schneeberg. Weitere Gesetze, Novellierungen und Verordnungen aus dem Bereich Energieversorgung, KRITIS u.a. werden zusätzlich zu den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Stadtwerke Schneeberg umgesetzt und erfüllt. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes der Bundesrepublik Deutschland betrug in 2023 -0,3 % (Quelle: Statista 2024) und liegt damit erstmals seit dem Coronajahr 2020 im negativen Bereich. Dieser Wachstumsdämpfer äußerte sich auch im ifo-Geschäftsklimaindex, der im Vergleich zu Januar 2023 mit 90,2 Punkten (Quelle: ifo Institut Januar 2023) im Dezember 2023 (Quelle: ifo Institut Dezember 2023) mit 86,4 Punkten ebenfalls einen Rückgang zeigte. Die schwache Verbraucherstimmung verbunden mit Verlust der eigenen Kaufkraft wird maßgeblich auf die Inflationsraten der Jahre 2022 (+6,9 %) und 2023 (+ 5,9 %) zurückgeführt (Quelle: Statista 2024). Trotz vorsichtig ermutigender Inflationstendenzen (Prognose 2024: + 2,3 %), zeichnet sich in der Wachstumsprognose für 2024 eine Stagnation des BIP mit derzeit erwarteten 0,1 % ab (Quelle: Statista 2024). Der vollständige Wegfall russischer Gaslieferungen konnte durch Anpassung der deutschen Beschaffungs- und Speicherstrategie kompensiert werden. Mit anhaltendem Einsparverhalten der Energieletztverbraucher sowie infolge über Norm liegender Temperaturen stabilisierte sich die Verfügbarkeit von Gas und eine befürchtete Gasmangellage blieb aus. Die Beschaffungsmärkte reagierten in Folge des Überangebotes mit einem deutlichen Preisrückgang für Strom und Erdgas. Lagen die Preise für das Jahresband Strom 2024 im Januar 2023 noch bei ca. 171 €/MWh (Quelle: Syneco Marktübersicht 31.01.2023), so erreichten sie im Dezember 2023 noch ca. 96 €/MWh (Quelle: Syneco Marktübersicht 29.12.2023). Ähnlich zeigte sich die Entwicklung im Preisverfall der Erdgaspreise (Quellen: Syneco Marktübersicht 31.01.2023 und 29.12.2023) für das Jahresband 2024 (Januar 2023: ca. 64 €/MWh im Vgl. zu Dezember 2023: ca. 37 €/MWh). Das gesunkene Preisniveau war weiterhin von hoher Volatilität geprägt, was auf anhaltende Unsicherheit im Markt schließen ließ. Im sich stabilisierenden Umfeld kehrten die Energieversorger zurück an den Markt. Zunächst stellte sich ein vorsichtiger Wettbewerb mit sorgfältig kalkulierten Produkten ein. Dumpingpreisanbieter schufen mit Konditionen auf stark gesunkenem Spotmarktniveau ein bis heute anhaltendes und ernst zu nehmendes Konkurrenzumfeld für konservativ beschaffende Stadtwerke. Das regulatorische Umfeld erzeugt zunehmend Ergebnisdruck für Netzbetreiber. Infolge der Senkung des Eigenkapital-Zinssatzes für die vierte Regulierungsperiode entsteht ein Widerspruch zu den umfassenden Investitionen der Netzbetreiber, welche durch die ambitionierten Klimaneutralitäts- und Ausbauziele der Bundesregierung gesetzlich gefordert sowie notwendig sind. Zudem steht die Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung im Widerspruch zur Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten. Die angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals muss im Sinne der Anreizregulierung auch künftig gesichert sein. Die im Klimaschutzgesetz beinhalteten Vorgaben zur schrittweisen Dekarbonisierung Deutschlands haben unmittelbaren Einfluss auf die Energiebranche. Die ambitioniert gesteckten Ziele stehen noch immer im Konflikt zum erforderlichen Zubau von regenerativen Erzeugungsanlagen sowie zu notwendigen Netzausbau- und -stabilisierungsmaßnahmen. Die Themen Kernkraftabschaltung, Windkraftausbau, Kraftwerksstrategie und Wasserstoffkernnetz prägten unter anderem die öffentliche Diskussion. Die Erarbeitung der Energiewendestrategie der Stadtwerke Schneeberg zählte in 2023 zu den Hauptaufgaben des Unternehmens. Bei der Erstellung von Transformationsplänen für die Wärme- und Gasversorgung steht neben der infrastrukturellen Verteilnetztransformation auch die Potenzialanalyse klimaneutraler Erzeugungsmöglichkeiten im Fokus. Das Projekt Tiefengeothermie Silberberg wird sukzessive weiterentwickelt. Die Aufsuchungserlaubnis nach § 7 BBergG wurde in 2023 durch das Sächsische Oberbergamt erteilt. Ein alternativer Energiemix aus Solarthermie, oberflächennaher Geothermie, Biomasse und Großwärmepumpe wird parallel zur Tiefengeothermie erarbeitet. Gemeinsam verfolgen die Bergstadt Schneeberg, die Stadtwerke Schneeberg sowie die kommunalen Großvermieter die Zielstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Auch der erforderliche Ausbau und die Digitalisierung des Stromnetzes sind wesentliche Aspekte der Energiewendestrategie des Unternehmens. Ab voraussichtlich 2025 produzieren die Stadtwerke Schneeberg einen Teil ihres Stromes über eine eigene Freiflächenphotovoltaikanlage. Weitere Ausführungen sind dazu im Chancen- und Prognosebericht enthalten. Organisatorische Rahmenbedingungen Infolge des Unternehmenswachstums zeichnet sich ein erhöhter Personalbedarf ab. Das Unternehmen setzt im Kontext zum demografischen Wandel verstärkt auf Ausbildung der jungen Generation. Das Ausbildungsportfolio der Stadtwerke Schneeberg erhöhte sich. Zusätzlich ist das Unternehmen als Praxispartner für duale Studiengänge, u.a. bei der Berufsakademie Glauchau, gelistet. Weitere Maßnahmen zur inneren Organisation wurden getroffen. So erfolgt mit dem für 2024/2025 geplanten Anbau des Verwaltungsgebäudes die Schaffung weiterer Arbeitsplätze. Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen wurden am gesamten Firmenstandort im Geschäftsjahr fortgeführt. Die Attraktivität des Unternehmens wurde mit einem neuen Kundenservicebereich sowie einem vollständigen Markenrelaunch weiter gesteigert. Die Stadtwerke Schneeberg erfüllen ihre Verpflichtungen als Betreiber kritischer Infrastrukturen und bestanden im Geschäftsjahr erfolgreich die Rezertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems. Die KES Kommunale Energiedienstleistungsgesellschaft Südsachsen mbH ist eine Gesellschaft der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH, der Stadtwerke Olbernhau GmbH, der Stadtwerke Schkeuditz GmbH, der Stadtwerke Schneeberg GmbH und der Stadtwerke Werdau GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Schneeberg. Die erfolgreiche Kooperation zeigt sich in der Erbringung wichtiger Dienstleistungen der KES mbH für die Gesellschafterstadtwerke, z. B. für Energie- und Gasbeschaffung, Energiedatenmanagement, Prognose, Zählerfernauslesung, Redispatch 2.0 sowie Bundesemissionshandel (BEHG). 1.2. Geschäftsentwicklung Das Ergebnis vor Steuern beträgt T€ 6.381 und liegt damit T€ 1.469 über dem Planwert. Im Wesentlichen trägt die Rohmargenentwicklung der Vertriebssparten zur Ergebnisverbesserung bei. Sie war im Kalenderjahr durch verschiedene Einflussfaktoren geprägt. Während die Erhöhung der SLP-Tarife und Back-to-back-Preise zu preislich bedingt steigenden Erlösen führte, sorgte das Einsparverhalten der Endkunden verbunden mit über Norm liegenden Temperaturen sowohl in der Strom-, als auch in der Gas- sowie Fernwärmesparte zu absatzbedingten Erlösrückgängen. Mit Wegfall eines Erdgas-Großkunden korrigierte sich der Absatz entsprechend. Durch starken Kundenzuwachs im RLM-Kundensegment wurden die SLP-Absatzrückgänge der Strom- und Gassparte schließlich kompensiert. Die drohenden Risiken der Energiekrise, wie die befürchtete Gasmangellage oder die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, traten im Geschäftsjahr nicht ein, weshalb vorsorglich kalkulierte Risikoaufschläge nicht vollständig in Anspruch genommen wurden. Umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen am Firmensitz sowie über Plan liegende Kosten für Anlagenwartungen erhöhten in Verbindung mit allgemeinen Kostensteigerungen den Aufwand für Material und Fremdleistungen. Mit Wiederaufnahme der Vertriebstätigkeit erfolgten Kundenkampagnen sowie die umfangreiche Fortsetzung des Marken-Relaunches. Ab dem Geschäftsjahr 2023 wurden zudem verschiedene Marktkommunikationsprozesse an einen Dienstleister übertragen, was sich ebenfalls kostenerhöhend auswirkt. 2. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.1. Ertragslage Im Berichtsjahr liegt das Ergebnis vor Steuern bei T€ 6.381 und damit deutlich über dem des Vorjahres (T€ 2.927). Das Unternehmen setzt damit die positive Entwicklung des vorangegangenen Jahres fort, wobei Sondereffekte für das Wirtschaftsjahr 2023 zu beachten sind. Neben dem deutlichen Kundenzuwachs gelang es infolge eines vorausschauenden Portfoliomanagements die Beschaffungskosen für Strom- und Gasmengen im Vergleich zum Vorjahr weiter zu reduzieren. Umfangreiche Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wirken ergebnismindernd. Auf Vorschlag der Geschäftsführung sollen T€ 1.000 brutto zur Ausschüttung an den Gesellschafter kommen. Abzüglich der zugeführten Gewinnrücklagen (T€ 3.000, Näheres dazu unter Punkt 2.3) soll der Rest auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.1.1. Strom Der Gesamtabsatz der Sparte Strom beträgt im Geschäftsjahr 96.826 MWh (ohne Netzverluste und ohne Absatz an einen Weiterverteiler). Er steigt damit im Vergleich zum Vorjahr (90.147 MWh) um 7,5 %. Während im SLP-Bereich aufgrund von Einsparmaßnahmen ein Absatzrückgang von -5,4 % zu verzeichnen ist (-2.337 MWh), steigt die Absatzmenge für RLM-Kunden infolge von Neukundenakquise um 30,7 % (+12.590 MWh). Durch die Entwicklung an den Beschaffungsmärken blieben die Preise für die Grundversorgung zunächst auf dem Niveau von 2022. Per 01.05.2023 erfolgte die Absenkung um 3,57 ct./kWh brutto. Der bis 28.02.2023 gültige Classictarif wurde per 01.03.2023 um 8,51 ct./kWh angehoben. Die Stadtwerke Schneeberg beendeten im Juni 2023 den SLP-Neukundenstopp. Mit einem an Bestands- sowie Neukunden adressierten Konstanttarif (Laufzeit 01.01.2024 bis 01.12.2025) gelang es dem Unternehmen, Bestandskunden zu sichern und Neukunden zu akquirieren. Mit dem zusätzlichen Flextarif (ab 01.06.2023) werden insbesondere preisorientierte Kunden angesprochen. Von den abgesetzten Mengen lieferte die KES mbH 83.489 MWh. Die BHKWs der Stadtwerke Schneeberg erzeugten 13.828 MWh für den Vertrieb des Unternehmens. Per 31.12.2023 beliefern die Stadtwerke Schneeberg 19.713 Stromkunden. Dies entspricht einem Zuwachs zum Vorjahr von 4,5 % (Vorjahr 18.858). Der Netzabsatz betrug in 2023 59.754 MWh und liegt damit -3,2 % unter dem Vorjahresabsatz. 2.1.2. Erdgas Der Gesamtabsatz der Sparte Gas beträgt im Geschäftsjahr 229.611 MWh (ohne Netzverluste und ohne Absatz an einen Weiterverteiler). Er sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (316.808 MWh) um 27,52 %. Die Belieferung eines Großkunden (Absatz ca. 105.000 MWh) wurde für 2023 nicht verlängert. Während im SLP-Bereich aufgrund von Einsparmaßnahmen sowie Witterungsbedingungen ein Absatzrückgang von -5,8 % zu verzeichnen ist (-8.353 MWh), steigt die um den einen Großkunden bereinigte Absatzmenge für RLM-Kunden infolge von Neukundenakquise um 200,2 % (+24.631 MWh). Infolge der Preisentwicklung an den Beschaffungsmärken blieben die Preise für die Grundversorgung zunächst auf dem Niveau von 2022. Per 01.05.2023 erfolgte die Absenkung um 4,28 ct./kWh brutto. Der Classictarif wurde per 01.01.2023 um 2,43 ct./kWh angehoben. Wie in der Stromsparte beendeten die Stadtwerke Schneeberg im Juni 2023 auch für den Gasvertrieb den SLP-Neukundenstopp. Mit einem ebenfalls an Bestands- sowie Neukunden adressierten Konstanttarif (Laufzeit 01.01.2024 bis 01.12.2025) sowie dem zusätzlichen Flextarif (ab 01.06.2023) konnten Bestandskunden gehalten und Neukunden gebunden werden. Die KES mbH lieferte die abgesetzten Mengen zu 100 %. Per 31.12.2023 beliefern die Stadtwerke Schneeberg 5.008 Gaskunden. Dies entspricht einem Zuwachs zum Vorjahr von 14,3 % (Vorjahr 4.383). Der Netzabsatz betrug in 2023 107.409 MWh und liegt damit -5,2 % unter dem Vorjahresabsatz. 2.1.3. Fernwärme Die Fernwärmeversorgung in Schneeberg wird maßgeblich über zwei hocheffiziente, modernisierte Blockheizkraftwerke in zwei voneinander unabhängigen Wärmeversorgungsnetzen sichergestellt. Die Stadtwerke Schneeberg betreiben insgesamt fünf Blockheizkraftwerke. Der Gesamtwärmeabsatz beträgt in 2023 31.983 MWh. Damit liegt er witterungsbedingt ca. -2 % unter dem Vorjahresabsatz. 2.1.4. Beschaffung Die Beschaffungsaufgaben konzentrierten sich auf den Einkauf von elektrischer Energie und Erdgas. Der Strom- sowie der Erdgasbezug erfolgten im Wirtschaftsjahr 2023 ausschließlich über die KES Kommunale Energiedienstleistungsgesellschaft Südsachsen mbH, welche die Beschaffung über ein Portfoliomanagement entsprechend der Regelungen im liberalisierten Markt organisiert hat. Ca. 14 % der Stromabsatzmenge wurde in den KWK-Anlagen des Unternehmens produziert. 2.1.5. Marketing/Bäder/Silberstromers FUNDORA Die Stadtwerke Schneeberg befinden sich mitten im Markenrelaunch-Prozess. Das neue Erscheinungsbild wirkt positiv auf die Bestandskundenbindung und Neukundengewinnung. Das Unternehmen unterstützt eine Vielzahl regionaler Vereine sowie Veranstaltungen Dritter. Mit den firmeneigenen Veranstaltungen, wie der SILBERSTROM Eisarena auf dem Schneeberger Marktplatz, dem SILBERSTROM Anbaden, dem SILBERSTROM Filzteichfest, SILBERSTROM Rock am Teich oder dem SILBERSTROM Drachenbootrennen leistet das Unternehmen jedes Jahr einen maßgeblichen kulturellen Beitrag in der Region. Die Stadtwerke Schneeberg verstehen im Betrieb und Erhalt des Strandbades Filzteich und des Dr. Curt Geitner-Bades sowie im Ausbau und in der Vermarktung von Silberstromers FUNDORA eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, um für die Region in und um Schneeberg ein abwechslungsreiches Freizeitangebot anzubieten. Das Spartenergebnis für Silberstromers FUNDORA verbessert sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Durch Anstieg der Besucherzahlen sowie Kosteneinsparmaßnahmen konnte der bisherige Spartenverlust reduziert werden. Es wird weiterhin ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt. 2.1.6. Allgemeines Die übrige Materialwirtschaft entspricht den Marktgepflogenheiten. Großes Augenmerk liegt weiterhin auf den Geschäftsprozessen im Bereich Energiewende, Messstellenbetrieb, Digitalisierung, Renovierung u. a. 2.2. Finanzlage Der Cashflow entwickelte sich in 2023 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Eine Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder Rücknahme von Bestands- oder Ertragsgarantien ist nicht erkennbar. 2.3. Vermögenslage Sachinvestitionen im Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 2,9 Mio. € erfolgten überwiegend in der Strom- und Gasversorgung, sowie in Netzsanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen und in der Wärmeversorgung. Das langfristige Vermögen hat sich um T€ 324 auf T€ 29.730 vergrößert und wird mit 69 % durch das Eigenkapital finanziert. Eigenkapital, eigenkapitalähnliche Mittel und langfristiges Fremdkapital decken vollständig das langfristige Vermögen. Die Verbindlichkeiten betragen in Summe T€ 18.334 und sind gegenüber 2022 um T€ 4.572 zurückgegangen. Dies bedingt sich durch den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber KES mbH aus Strom- und Gashandel (T€- 3.230) sowie den Rückgang der Kreditverbindlichkeiten (T€ -1.234). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen eine Höhe von T€ 11.436 aus. Sie sind um T€ 2.378 gestiegen, im Wesentlichen durch jahresübergreifende Kundenabrechnungen. Die Ergebniserwartung für 2023 ermöglichte eine Thesaurierung wesentlicher Ergebnisanteile. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2023 wurden T€ 3.000 des erwarteten Jahresüberschusses in laufender Rechnung 2023 in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Mit einem weiteren Gesellschafterbeschluss wurden zudem T€ 4.000 aus dem Gewinnvortrag in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Die unternehmensinterne Verwendung von Jahresüberschüssen erlaubt einen Ausbau der Eigenkapitalausstattung, was die Innenfinanzierungskraft sowie die Risikotragfähigkeit des Unternehmens weiter stabilisiert. 3. Bericht zu den Tätigkeitsbereichen nach § 6b Abs. 3 EnWG Gemäß § 6b Abs. 7 S. 4 des EnWG ist im Lagebericht auf die Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 S. 1 EnWG einzugehen. Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung zur Führung von getrennten Konten je Tätigkeitsbereich sowie zur Aufstellung von gesonderten Tätigkeitsabschlüssen verpflichtet. Die Stadtwerke Schneeberg GmbH ist als Stromnetz- und Gasnetzbetreiber sowie als Messstellenbetreiber tätig. In Anwendung des § 6b Abs. 7 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 werden für die Tätigkeitsbereiche je eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Das Ergebnis der Sparte Stromnetz beträgt im Berichtsjahr T€ 118 (VJ: T€ 251). Die Gasnetzsparte schließt mit einem Ergebnis von T€ 137 (VJ: T€ -263). Das Ergebnis der Sparte Messstellenbetrieb beträgt T€ -123 (VJ: T€ -55). In 2023 wurde die genehmigte Erlösobergrenze im Stromnetz um T€ 207 unterschritten und auf dem Regulierungskonto verrechnet. Die genehmigte Erlösobergrenze 2023 im Gasnetz wurde um T€ 28 unterschritten und auf dem Regulierungskonto verrechnet. Als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen wird von den Vereinfachungsregeln des § 6 Absatz 2 EnWG Gebrauch gemacht. 4. Gesamtaussage Der deutliche Neukundenzuwachs im SLP- und RLM-Bereich trägt maßgeblich zu einer weiteren Verbesserung und Stabilisierung der Vertriebssparten und damit zum Ergebniszuwachs bei. Für die weiteren Geschäftsbereiche des Unternehmens verlief die Entwicklung im Berichtsjahr insgesamt planmäßig und sehr zufriedenstellend. 5. Risikobericht Finanzierungsrisiken Im Wirtschaftsjahr 2023 waren keine wirtschaftlichen Bestandsgefährdungspotentiale erkennbar. Die Investitionen des Geschäftsjahres wurden aus dem laufenden Cashflow finanziert. Zur Minimierung des Forderungsausfallrisikos setzt das Unternehmen konsequent Maßnahmen zur Risikokontrolle, u.a. durch geschärftes Forderungsmanagement und Bonitätsüberwachung, um. Mit Rückgang der Beschaffungspreise ist das Risiko des Lieferantenausfalls im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Es findet ein regelmäßiges Monitoring der Ausfallrisiken je KES mbH-Marktpartner statt. Zur Risikoverteilung erfolgt die Beschaffung durch KES über mehrere Marktpartner. Der Beschaffungsmarkt ist durch Volatilität geprägt. Neben den historischen Preissteigerungen der vergangenen beiden Jahre bergen aktuell stark sinkende Preise ebenfalls Risiken für konservativ mehrjährig beschaffende Energieversorger. Die Beschaffung erfolgt nach den Vorgaben des Risikobeschaffungshandbuches sowie der Beschaffungsleitlinie des Unternehmens. Umfeldrisiken Die sprunghafte und nicht planbare Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile, beispielsweise die kurzfristige Erhöhung der Übertragungsnetzentgelte zum Jahresende, stellen Energieversorger vor große Herausforderungen. Rechtssichere Kundenverträge, unter Separierung staatlicher Preisbestandteile inklusive Anpassungsrecht, sind vor dem Hintergrund kurzfristiger Gesetzgebungsverfahren unerlässlich. Die vorherrschenden geopolitischen Risiken wirken unmittelbar auf den Beschaffungsmarkt für Strom und Erdgas sowie auf weitere Commodities wie Kohle und Erdöl. Aber auch witterungsbedingte Einflüsse wirken sich mitunter deutlich auf die Portfolien der Energieversorger aus. Die Sicherstellung der Prognosegüte sowie die konsequente Überwachung der Markt- und Wetterrisiken sind priorisierte Aufgaben für die Stadtwerke Schneeberg. Im dynamisch-politischen Umfeld ist eine mittel- bis langfristige Planung mit investiven Unsicherheiten verbunden. Betriebsrisiko Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung planen die Stadtwerke Schneeberg ihren Generationswechsel vorausschauend. Zur Gewinnung neuer Fachkräfte setzt das Unternehmen verstärkt auf Ausbildung. Die Umsetzung der Anforderungen des Gesetzgebers stellte die IT-Systeme sowie die Dienstleister der Stadtwerke Schneeberg vor große Herausforderungen. Die Umsetzung der Preisbremsengesetze, die Implementierung des CO 2 -Aufteilungsgesetzes, die Wiederanhebung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen sowie weitere Umsetzungspflichten der Marktkommunikation 2024 (u.a. Umstellung der Strom-Nachrichtenübertragung auf AS4-Verschlüsselung) werden hier exemplarisch angeführt. Im Prozess der fortschreitenden Digitalisierung steigt das Risiko möglicher Angriffe im KRITIS-Umfeld. 6. Chancenbericht Marktchancen Das Unternehmen fokussiert sich auf Bindung der Bestandskunden sowie auf Neukundengewinnung. Die Stadtwerke Schneeberg überzeugen durch Flexibilität, Kundennähe und Vertrauen. Kontinuierliche Portfoliobewirtschaftung trägt zur Stabilisierung und idealerweise Senkung der Produktpreise bei. Umfeldchancen Die neue Gesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) bietet Kommunen und deren Energieversorgern den Rechtsrahmen für die schrittweise Dekarbonisierung bis zur Erreichung der Klimaschutzziele laut Klimaschutzgesetz. Die Weichenstellung für eine saubere, sichere und bezahlbare Energie ermöglicht Chancen, für eine langfristige, preisstabile und unabhängige Versorgung. Darüber hinaus eröffnen sich für die Stadtwerke Schneeberg Chancen im Energiedienstleistungssektor. Finanzierungschancen Durch Thesaurierung wesentlicher Ergebnisanteile erhöht das Unternehmen seinen Eigenkapitalanteil. Die zielgerichtete Verwendung künftig erwarteter Gewinne stabilisiert die Finanzierung von Energiewendeprojekten sowie die weitere Unternehmenswicklung. Betriebschancen Die Stadtwerke Schneeberg setzen im stetig komplexer werdenden Umfeld auf Wachstum. Dabei steht die Personalentwicklung im Fokus. Für das kommende Jahr werden Neueinstellungen für technische, kaufmännische sowie energieberatende Tätigkeiten geplant. Auch das Outsourcen von Aufgaben, etwa Tätigkeiten im regulierten Umfeld der Marktkommunikation, verstehen die Stadtwerke Schneeberg als Chance, um in Kooperation mit dem Dienstleister die jährlichen Anpassungen zielgerichtet umzusetzen. 7. Prognosebericht Die Inhalte der per 01.01.2024 in Kraft getretenen Gesetze und Neuerungen die Energiebranche betreffend sind vielfältig und sektorenübergreifend. Mit Inkrafttreten des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz/WPG) sowie der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ergeben sich Herausforderungen für Stadtwerke, die mittel- bis langfristig mit erheblichem Investitionsbedarf verbunden sind. Das Unternehmen erarbeitet Transformationspläne mit Fokus auf Netzinfrastruktur und Erzeugungsstrategie. Die Sonderabschreibung der Gasnetze nach KANU ist dabei nicht Gegenstand des derzeitigen Transformationskonzeptes. Mit der Durchführung von Potenzialanalysen prüfen die Stadtwerke die schrittweise Umrüstung auf erneuerbare Energien zur Erreichung der gesetzlichen Zielvorgaben. Die Anforderungen an Stromnetze und deren Betreiber wachsen stetig. Auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben, maßgeblich ist hier die Umsetzungspflicht nach § 14a EnWG zu nennen, sowie einer grundhaft steigenden und volatilen Leistung sind der Ausbau und die Digitalisierung der Netze strategische Aufgabe der Stadtwerke Schneeberg. Dies erfordert ebenso umfangreiche Investitionen in mittel- bis langfristigen Projekten. Vor diesem Hintergrund steht die Finanzierung der sprungfixen Kosten kommender Investitionsmaßnahmen im Fokus. Die weitere Stärkung der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens gilt als wirtschaftliche Hauptaufgabe. Mit dem Prozess zur Neugestaltung der Regulierung für Strom und Gas (NEST) erfolgt die größte Anpassung seit Einführung der Anreizregulierung. Infolge beschleunigter Ausbauziele für Wind- und Solarkraft i. V. m. der Umsetzung der Dekarbonisierungsziele muss die Tendenz zu rückläufigen Vertriebsmargen strategische Beachtung finden. Die frühzeitige Etablierung neuer Geschäftsfelder sichert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. In Vorbereitung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung führten die Stadtwerke Schneeberg einen umfassenden Compliance Check durch. Im Ergebnis dessen werden die jeweiligen Tätigkeitsfelder analysiert und in einer umfassenden CSRD-Berichterstattung verankert. Für die Stadtwerke Schneeberg wird im Wirtschaftsjahr 2024 ein positives Jahresergebnis in Höhe von T€ 2.738 erwartet. Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft sowie die marktwirtschaftliche und geo-/politische Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen maßgeblich Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. 7. Unternehmensdaten entsprechend § 99 Abs. 2 SächsGemO Beteiligungsanteile der Anteilseigner Bergstadt Schneeberg zu 100,0 % Organe der Gesellschaft Zur Geschäftsführerin war Vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 bestellt: Frau Diplom-Betriebswirtin (BA) Janice Kaiser, Aue-Bad Schlema Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 127 Arbeitnehmer/innen beschäftigt. Davon entfallen auf:
Bestellter Jahresabschlussprüfer Für das Geschäftsjahr 2023 war die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Erfurt, zum Jahresabschlussprüfer bestellt. Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2023
Wesentliche Leistungskennzahlen der Stadtwerke Schneeberg GmbH (gemäß SächsGemO)
Schneeberg, den 28. März 2024 Stadtwerke Schneeberg GmbH Janice Kaiser, Geschäftsführerin Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine GrundsätzeDie Stadtwerke Schneeberg GmbH hat ihren Sitz in Schneeberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz (HRB 4179). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Stadtwerke Schneeberg GmbH, Schneeberg, ist eine große Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer wirtschaftlich-technischen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Die Abschreibungen werden auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern ermittelt. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen € 250,00 und € 800,00 wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfasst und in voller Höhe abgeschrieben. Die Anwendung führte zu keiner Beeinträchtigung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage. Zugänge an Anlagegütern mit einem Wert von bis zu € 250,00 werden sofort als Aufwand verbucht außer bei Messeinrichtungen. Diese werden auch bei Anschaffungskosten kleiner 250,00 € als GWG aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich Wertberichtigungen aktiviert. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zur Abdeckung des latenten Ausfallrisikos eine pauschale Wertberichtigung aktivisch abgesetzt. Spezielle Kreditrisiken, insbesondere bei den zweifelhaften Forderungen, sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus dem abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch für die nicht leistungsgemessenen Kunden. Im Geschäftsjahr 2023 sind die erhaltenen Abschläge von dieser Kundengruppe für den noch nicht abgelesenen und abgerechneten Verbrauch wie im Vorjahr von den dazugehörigen Forderungen abgesetzt. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nominalwert. Für Ausgaben, welche Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, ist ein entsprechender Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz gebildet worden. Das Eigenkapital ist zum Nominalwert angesetzt. Für gewährte Investitionszuschüsse und -zulagen zum Anlagevermögen ist ein Sonderposten gebildet worden. Er wird über die Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Empfangene Baukostenzuschüsse werden ab 2003 über die Nutzungsdauer der entsprechenden Verteilungsanlagen Strom und Gas aufgelöst. Bis einschließlich 2002 wurden sie ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Die Pensionsverpflichtung wurde zum Bewertungsstichtag 31.12.2023 nach der "PUC-Methode" (Projected Unit Credit) ermittelt. Als Rechnungszins wurde der in der Rückstellungsabzinsungs-Verordnung genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Dabei erfolgte gemäß aktueller Gesetzgebung die Bewertung auf den 10-Jahres-Durchschnittszinssatz. Damit wurden ein Zinssatz von 1,82 % sowie eine Rentendynamik von 2,00% berücksichtigt. Als Rechnungsgrundlage bei der Bewertung der Rückstellung dienten die Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck. Seit 01.01.2022 erfolgt eine monatliche Auszahlung an den Berechtigten. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung mit dem 7-Jahres- zum 10-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt € 17.337,00 (Vj.: € 81.629,00). In dieser Höhe besteht gleichzeitig eine Ausschüttungssperre. Für die Pensionsverpflichtungen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Pensionsverpflichtungen wurden deshalb mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Es wurde der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen der Bilanz3.1. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt. 3.2. VorräteIn den Vorräten sind die CO 2 -Zertifikate in Höhe von € 1.179.192,57 (Vj.: € 1.650.269,50) enthalten. In der Einführungsphase (2021 bis 2025) werden die Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. Für 2023 ist ein Preis von 30,00 Euro pro Tonne CO 2 festgesetzt worden. 3.3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen die Gesellschafterin betrugen im Geschäftsjahr € 83.331,65 (Vj.: € 157.161,85), die mit Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 (Vj.: € 542,22) verrechnet wurden. Die Forderungen aus noch nicht abgerechnetem Verbrauch gegenüber den nichtleistungsgemessenen Kunden (Netz und Vertrieb) in Höhe von € 8.129.487,19 (Vj.: € 6.366.040,40) wurden mit den bereits erhaltenen Anzahlungen in Höhe von € 4.786.803,49 (Vj.: € 3.768.207,83) verrechnet. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden miteinander aufgerechnet. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten debitorische Kreditoren in Höhe von € 412.557,29 (Vj.: € 467.601,38). Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.4. EigenkapitalDas Stammkapital der Gesellschaft wurde mit dem Gesellschafterbeschluss vom 17.07.2015 auf € 2.000.000,00 erhöht und wird zu 100 % von der Bergstadt Schneeberg gehalten. 3.5. Rückstellungen für PensionenDie Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von € 938.674,39 (Vj.: € 1.106.965,17) wurden mit den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von € 1.532.627,00 (Vj.: € 1.595.581,00) verrechnet. 3.6. Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellung für CO 2 -Zertifikate umfasst die für 2023 abzugebenden Emissionen. Die Rückstellung für Personalkosten beinhaltet die Aufwendungen aus Urlaubs-, Mehrarbeitszeit- und Jubiläumsansprüchen sowie Sonderzahlungen. Die Rückstellung zum Regulierungskonto umfasst den Überhang aus vereinnahmten Netznutzungserlösen Gas ab der zweiten Regulierungsperiode. Die Rückstellung für Arbeitszeitkonten wurde mit der entsprechenden Forderung aus der Insolvenzsicherungsvereinbarung saldiert. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die Auszahlungen für die individuellen Netzentgelte 2023 enthalten. 3.7. VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht, wobei die Vergleichszahlen des Vorjahres kursiv gedruckt sind:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von € 2.225.325,83 (Vj.: € 2.575.382,50) durch Financial Covenants, in Höhe von € 3.661.490,00 (Vj.: € 4.184.310,00) durch besondere KfW- bzw. LRB-Bedingungen, in Höhe von 4.215.000,00 (Vj.: € 4.505.000,00) durch Gleichbehandlungszusagen mit bestehenden Sicherheiten und in Höhe von € 348.826,93 (Vj.: € 420.081,25) durch Sicherungsübereignung bzw. Abtretung der EEG-Einspeisevergütung besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von € 910.016,45 (Vj.: € 4.155.834,69) wurden mit den Forderungen in Höhe von € -25.000,49 (Vj.: € -8.942,66) verrechnet. Dabei handelt es sich ausschließlich um Entgelte für Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber den kreditorischen Debitoren in Höhe von € 2.392.280,57 (Vj.: 3.265.238,53), Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus der Umsatz- und Lohnsteuer in Höhe von € 738.600,95 (Vj.: € 186.488,49) sowie Verbindlichkeiten aus der Endabrechnung der Soforthilfe sowie Preisbremse in Höhe von € 685.624,99 (Vj.: € 682.257,59). 3.8. Latente SteuernEs ergeben sich bei der Stadtwerke Schneeberg GmbH aktive und passive latente Steuern, die im Saldo aktivisch sind. Auf einen Ausweis dieser Position wurde verzichtet. Die Steuerlatenzen bestehen im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung der Pensionsrückstellungen. Bei der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Gewerbesteuersatz von 400 % zu Grunde gelegt, was einer Gewerbesteuerbelastung von 14 % entspricht. Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag wurden in gesetzlicher Höhe berücksichtigt. Die Ertragssteuerbelastung beträgt daher 29,825 %. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
In den Umsatzerlösen Strom und Gas sind die Erlöse aus dem Vertrieb und den Netzentgelten gegenüber Dritten enthalten. Die vereinnahmte Energiesteuer (Strom- und Erdgassteuer), welche von den Umsatzerlösen offen abgesetzt wurde, beträgt € 3.153.075,48 (Vj.: € 3.413.303,38). 4.2. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in Höhe von € 61.815,00 (Vj.: € 60.120,00) Erträge aus der Auflösung des "Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen", Erträge aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von € 24.836,32 (Vj.: € 47.849,68) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von € 60.953,67 € (Vj.: € 0,00) enthalten. Die periodenfremden Erträge beinhalten die Korrektur aus der Endabrechnung der Soforthilfe 2022. 4.3. Zinsen und ähnliche AufwendungenIn den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von € 27.858,00 (Vj.: € 22.236,00) enthalten. 4.4. Steuern vom Einkommen und ErtragIn der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag sind periodenfremde Steueraufwendungen (saldiert mit periodenfremden Steuererträgen) in Höhe von € -39.057,21 (Vj.: € -25.802,75) enthalten. 4.5. In Anspruch genommene Energiedienstleistungen gemäß § 6b Abs. 2 EnWGIm Berichtsjahr wurden Dienstleistungen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG in Höhe von € 176.439,02(Vj.: € 177.200,28) zu marktüblichen Konditionen in Anspruch genommen. 5. Sonstige Angaben5.1. BeteiligungenDie Gesellschaft ist an folgenden Gesellschaften zum Bilanzstichtag beteiligt:
Der Bilanzgewinn der KES Kommunalen Energiedienstleistungsgesellschaft Südsachsen mbH wurde dem geprüften, aber noch nicht festgestelltem Jahresabschluss 2023 entnommen. 5.2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und AufsichtsratZum Geschäftsführer war im Berichtszeitraum bestellt: Frau Diplom-Betriebswirtin (BA) Janice Kaiser, Aue Es wird von der Schutzklausel des § 286 Nr. 4 HGB Gebrauch gemacht und Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung unterlassen. Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr 2023 wurden den Aufsichtsratsmitgliedern Aufwandsentschädigungen in Höhe von € 3.750,00 gezahlt. 5.3. Anzahl der beschäftigten ArbeitnehmerIm Geschäftsjahr 2023 waren gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 127 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon entfallen auf:
Davon sind 75 Personen Vollzeitkräfte, 21 Teilzeitkräfte und 31 geringfügig Beschäftigte. 5.4. ZusatzversorgungskasseDie Gesellschaft führt Beiträge an den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen - Zusatzversorgungskasse -, Dresden, ab. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 1,60 %. Die umlagepflichtigen Entgelte betrugen 2.160,3 T€. Der Zusatzbeitrag betrug 4,86 % und gliedert sich in einen Arbeitnehmeranteil (2,40 %) sowie einen Arbeitgeberanteil (2,46 %). Bezüglich dieser mittelbaren Verpflichtung wird vom Wahlrecht des Art. 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und keine Rückstellung gebildet. 5.5. Honorar des AbschlussprüfersDas Honorar des Abschlussprüfers belief sich für das Prüfungsjahr auf netto € 27.930,00 (Vj.: € 26.600,00) zzgl. eventueller Spesen und Auslagen. 5.6. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie am Abschlussstichtag bestehenden Investitions- und Instandhaltungsverpflichtungen belaufen sich auf insgesamt T€ 70. Weiterhin bestehen zum 31. Dezember 2023 Verpflichtungen aus dem Zählertausch von T€ 65 und aus laufenden Leasingverträgen von T€ 52. Insbesondere bestehen bedarfsabhängige Verträge für den Strom- und Gasbezug. Die eigentliche Lieferung bestimmt sich nach dem zum Lieferzeitpunkt konkret vorliegenden Bedarf und Preis. Die Fahrplananmeldungen für den Strom- und Gasbezug werden quartalsweise, monatlich, wöchentlich bzw. täglich aktualisiert. Im Wirtschaftsjahr 2024 beträgt das Bestellobligo für den Zusatzstrombezug von KES T€ 9.903 sowie für den Gasbezug T€ 11.465. Die tatsächlichen Aufwendungen für 2024 werden sich aufgrund des volatilen Beschaffungsmarktes noch ändern. Die Stadtwerke Schneeberg GmbH hat als Gesellschafter der KES Kommunale Energiedienstleistungsgesellschaft Südsachsen mbH, Schneeberg, Bürgschaften für den gemeinsamen Strom- und Gaseinkauf im Rahmen der KES GmbH gegenüber mehreren Strom- sowie Gashändlern übernommen. Aufgrund der gesamtschuldnerischen Bürgschaft aller Gesellschafter besteht bei Inanspruchnahme ein Rückgriffsrecht auf die anderen Gesellschafter. Für den Stromeinkauf bestanden zum 31. Dezember 2023 in Höhe von insgesamt T€ 11.638 (Vj.: T€ 5.770) von der KES GmbH zu stellende Sicherheiten, von denen die Stadtwerke Schneeberg GmbH mit maximal T€ 4.837 (Vj.: T€ 1.992) in Anspruch genommen werden könnte. Für den Gaseinkauf bestanden zum 31.12.2023 in Höhe von insgesamt T€ 19.892 (Vj.: T€ 10.665) von der KES GmbH zu stellende Sicherheiten, von denen die Stadtwerke Schneeberg GmbH mit maximal T€ 9.703 (Vj.: T€ 4.838) in Anspruch genommen werden könnte. 5.7. Bewertung von Beschaffungs- und AbsatzgeschäftenFür Strom- und Gasbezugs- sowie Absatzgeschäfte wurden jeweils Portfolien unter Anwendung der Stellungnahme des IDW e. V., Düsseldorf, (IDW RS ÖFA 3) gebildet. Es werden Grund- und Sicherungsgeschäft nach Bewertungsrisiko und Laufzeit zusammengefasst. Die in den Portfolien enthaltenen Bezugs- und Absatzgeschäfte bilden dabei im Wesentlichen Prognosemengen zukünftiger Perioden unter Anwendung von Lastprofilen nach Kunden bzw. Kundengruppen, deren Eintritt überwacht wird. Eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit der Transaktionen wird unterstellt. 5.8. ErgebnisabführungsvertragMit der Tochtergesellschaft Stadtwerke Schneeberg Netz GmbH, Schneeberg, wurde am 15. November 2007 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. 5.9. NachtragsberichtAufgrund der durch den Russland-Ukraine-Konflikt verursachten Weltwirtschaftskrise ist auch in 2024 mit Unregelmäßigkeiten im Energiegroßhandel zu rechnen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann aber keine Einschätzung getroffen werden, welche Auswirkungen sich bei den Stadtwerken Schneeberg im Vergleich zum Jahr 2023 ergeben. 5.10. ErgebnisverwendungGemäß Beschluss der Gesellschafter am 5. Dezember 2023 wurden aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 4.505.673,15 ein Betrag von € 3.000.000,00 in die Gewinnrücklagen eingestellt und der Jahresabschluss unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem verbleibenden Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 1.505.673,15 einen Betrag in Höhe von € 1.185.000,00 brutto an den Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Schneeberg, 28. März 2024 Stadtwerke Schneeberg GmbH Janice Kaiser, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
SegmentberichterstattungBILANZ DER ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG ZUM 31. DEZEMBER 2023Aktiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023 DER ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE TÄTIGKEITSBEREICHE DER ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine AngabenDie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie des EnWG aufgestellt. Die Bilanz wurde nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch in angemessenem Teil Gemeinkosten enthalten. Die Abschreibungen werden auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern ermittelt. Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen € 250,00 und € 800,00 werden als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfasst und in voller Höhe abgeschrieben. Zugänge an Anlagegütern mit einem Wert von bis zu € 250,00 werden sofort als Aufwand verbucht. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus dem abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch für die nicht leistungsgemessenen Kunden. Von diesen Forderungen wurden die im Geschäftsjahr erhaltenen Abschläge abgesetzt. Gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen. Für gewährte Investitionszuschüsse und -zulagen zum Anlagevermögen ist ein Sonderposten gebildet worden. Er wird über die Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Empfangene Baukostenzuschüsse werden ab 2003 über die Nutzungsdauer der entsprechenden Verteilungsanlagen Strom aufgelöst. Bis einschließlich 2002 wurden sie ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus noch nicht abgerechnetem Verbrauch gegenüber den nicht leistungsgemessenen Kunden von Dritthändlern in Höhe von € 614.729,88 (Vj.: € 889.026.55) wurden mit den dafür bereits erhaltenen Anzahlungen in Höhe von € 211.797,14 (Vj.: € 298.105,03) verrechnet. Forderungen gegenüber dem Gesellschafter bestehen in Höhe von € 0,00 (Vj.: € 85.362,24). Es wurden Verbindlichkeiten in Höhe von € 209,50 (Vj.: € 542,22) verrechnet. 3.2. Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellung für Personalkosten beinhaltet die Aufwendungen aus Urlaubs-, Mehrarbeitszeit- sowie Jubiläumsaufwendungen für die Mitarbeiter im Netzbereich Strom. Die Rückstellung für die Mindererlöse gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV umfasst die Endabrechnung für 2023 für die Netzkunden, die die Voraussetzungen erfüllt haben. 3.3. VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht, wobei die Vergleichszahlen des Vorjahres kursiv gedruckt sind:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen € 12.813,01 (Vj.: € 12.779,10), die sich aus der Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Vorjahren ergeben haben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen € 3.563,80 (Vj.: 3.292,04) und betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen die kreditorischen Debitoren in Höhe von € 189.306,16 (Vj.: € 212.022,65) sowie die abzuführende Lohn- und Umsatzsteuer in Höhe von € 41.185,69 (Vj.: € 34.031,85) 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Umsatzerlöse
5. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6 Abs. 3 Satz 7 EnWGIn der internen Rechnungslegung werden jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten geführt: Stromverteilung, Gasverteilung, Stromvertrieb, Gasvertrieb, Stromerzeugung, sonstige Tätigkeiten Strom außerhalb der Stromverteilung und -vertrieb, Messstellenbetrieb sowie für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Strom- und Gassektors. Dabei werden die Sachkonten unterjährig über Geschäftsbereiche, Kostenstellen sowie Aufträge gebucht, die eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten ermöglichen. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich der Elektrizitätsverteilung wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet. Bei der Zuordnung der Bilanz- und GuV-Konten, die nicht direkt gebucht werden konnten, wurden folgende Schlüssel verwendet: • Mengenschlüssel (Zähler, Leitungslänge, Personal) • Wertschlüssel (Umsatz, Anlagevermögen, Deckungsbeitrag) Die Schlüssel wurden nach dem Verhältnis der den Aktivitäten direkt zuzuordnenden Mengen bzw. Beträgen ermittelt. Das Anlagevermögen Strom wurde in Höhe von € 11.090.007,47 (Vj.: € 10.941.177,43) direkt und in Höhe von € 1.432.239,86 (Vj.: € 1.378.095,81) geschlüsselt zugeordnet. Die Schlüsselung basiert auf den anteiligen Restbuchwerten der Sparte Strom-Netz im Verhältnis zu den gesamten Restbuchwerten. Nicht direkt zuordenbare Forderungen und Verbindlichkeiten wurden über den Umsatzschlüssel den Aktivitäten zugeordnet. Die internen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Aktivitäten wurden ebenfalls in den Teilbilanzen berücksichtigt. Der Bank- und Kassenbestand wurde über den anteiligen Deckungsbeitrag I pro Sparte aufgeteilt. Beim Eigenkapital wurde das Stammkapital über die Restbuchwerte des Anlagevermögens pro Sparte aufgeteilt. Die Kapitalrücklage wurde in Höhe des ursprünglich eingelegten Anlagevermögens den Sparten zugeordnet. Die Gewinnrücklage umfasst die anteiligen Ergebnisse pro Sparte, die nicht im Gewinnvortrag enthalten sind. Der Bilanzgewinn bzw. -Verlust enthält die ermittelten Spartenergebnisse ab 2008. Zum Ausgleich der Aktiv- mit der Passivseite der Teilbilanz Strom wurde als Bestandteil des Eigenkapitals ein Kapitalverrechnungsposten gebildet. Die Rückstellungen wurden überwiegend direkt zugeordnet. Die Kosten der Verwaltung wurden über den Verwaltungsschlüssel den Aktivitäten zugeordnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die spartenübergreifenden Zentralfunktionen Vertrieb, Service-Center, allgemeine Verwaltung und technischer Service (GIS, ZLT, Planung, allgemeine Netzführung) unterjährig über eigene Kostenstellen im Geschäftsbereich Verwaltung erfasst und im Jahresabschluss über verschiedene Schlüssel den einzelnen Sparten zugeordnet. Für eine getrennte Abbildung der Kostenart Abschreibungen pro Geschäftsbereich wurde diese Kostenart nach den Restbuchwerten separat umgelegt, bevor die einzelnen Kostenstellen der Verwaltung umgelegt wurden. Die spartenübergreifenden Kostenstellen in der Verwaltung wurden getrennt nach Netz und Vertrieb zuerst nach dem Stufenleiterverfahren umgelegt, um auf dieser Grundlage die Umlage nach Kostenarten (ohne Abschreibungen) zu ermitteln. Die einzelnen Kostenstellen der Verwaltung wurden über verschiedene Schlüssel umgelegt. Dabei wurden mehrere Schlüssel geteilt, um einzelne Sparten nicht einseitig zu belasten (z.B. bei Anwendung des Zählerschlüssels), sowie zur gleichmäßigen Verteilung von anfallenden Grundkosten (z.B. Software für die Verbrauchsabrechnung). Die Ermittlung der einzelnen Schlüssel hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Über diese Schlüsselung entfallen von den gesamten Verwaltungskosten in Höhe von € 2.971.159,54 (Vj.: € 2.701.680,99) insgesamt € 807.064,64 (Vj.: € 804.218,37) auf das Stromnetz.
6. Grundsätze der innerbetrieblichen LeistungsverrechnungDie innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen betreffen im Wesentlichen die Netznutzungskosten für den eigenen Händler, die Stromerzeugung sowie den Gas- und Strombezug. Diese Leistungen werden zu Marktpreisen bewertet. Über die interne Aufrechnung in der Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung ist das Ausmaß der innerbetrieblichen Leistungsbeziehung ersichtlich. 7. Aktivitäten-Bilanz und Aktivitäten-Gewinn- und VerlustrechnungDie Aktivitäten-Bilanz und die Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 6b EnWG sind nachfolgend dargestellt. 8. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Schneeberg, den 29.03.2024 Kaiser, Geschäftsführerin BILANZ DER GASVERTEILUNG ZUM 31. DEZEMBER 2023Aktiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023 DER GASVERTEILUNG
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE TÄTIGKEITSBEREICHE DER GASVERTEILUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine AngabenDie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie des EnWG aufgestellt. Die Bilanz wurde nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch in angemessenem Teil Gemeinkosten enthalten. Die Abschreibungen werden auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern ermittelt. Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen € 250,00 und € 800,00 werden als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und in voller Höhe abgeschrieben. Zugänge an Anlagegütern mit einem Wert von bis zu € 250,00 werden sofort als Aufwand verbucht. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus dem abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch für die nicht leistungsgemessenen Kunden. Von diesen Forderungen wurden die im Geschäftsjahr erhaltenen Abschläge abgesetzt. Gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen. Für gewährte Investitionszuschüsse und -zulagen zum Anlagevermögen ist ein Sonderposten gebildet worden. Er wird über die Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Empfangene Baukostenzuschüsse werden ab 2003 über die Nutzungsdauer der entsprechenden Verteilungsanlagen Gas aufgelöst. Bis einschließlich 2002 wurden sie ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus noch nicht abgerechnetem Verbrauch gegenüber den nicht leistungsgemessenen Kunden von Dritthändlern in Höhe von € 80.741,85 (Vj.: € 132.113,10) wurden mit den dafür bereits erhaltenen Anzahlungen in Höhe von € 16.389,00 (Vj.: € 52.045,11) verrechnet. Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen € 0,00 (Vj.: € 629,13). 3.2. Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellung für Personalkosten beinhaltet die Aufwendungen aus Urlaubs-, Mehrarbeitszeit- sowie Jubiläumsaufwendungen für die Mitarbeiter im Netzbereich Gas sowie den anteilig geschlüsselten Mitarbeitern der Querschnittsbereiche. Die Rückstellung zum Regulierungskonto umfasst den Überhang aus vereinnahmten Netznutzungserlösen Gas seit der zweiten Regulierungsperiode. 3.3. VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht, wobei die Vergleichszahlen des Vorjahres kursiv gedruckt sind:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen € 12.809,72 (Vj.: € 12.775,82), die sich aus der Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Vorjahren ergeben haben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von € 413,89 (Vj.: € 406,26) wurden mit den Forderungen in Höhe von € 0,00 (Vj.: € 184,10) saldiert. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen die kreditorischen Debitoren in Höhe von € 8.129,25 (Vj.: € 8.930,62) sowie die abzuführende Umsatz- und Lohnsteuer in Höhe von € 32.534,81 (Vj.: € 18.277,06). 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Umsatzerlöse
5. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6 Abs. 3 Satz 7 EnWG In der internen Rechnungslegung werden jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten geführt: Stromverteilung, Gasverteilung, Stromvertrieb, Gasvertrieb, Stromerzeugung, sonstige Tätigkeiten Strom außerhalb der Stromverteilung und -vertrieb, Messstellenbetrieb sowie für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Strom- und Gassektors. Dabei werden die Sachkonten unterjährig über Geschäftsbereiche, Kostenstellen sowie Aufträge gebucht, die eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten ermöglichen. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich der Gasverteilung wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet. Bei der Zuordnung der Bilanz- und GuV-Konten, die nicht direkt gebucht werden konnten, wurden folgende Schlüssel verwendet: • Mengenschlüssel (Zähler, Leitungslänge, Personal) • Wertschlüssel (Umsatz, Anlagevermögen, Deckungsbeitrag) Die Schlüssel wurden nach dem Verhältnis der den Aktivitäten direkt zuzuordnenden Mengen bzw. Beträgen ermittelt. Das Anlagevermögen wurde in Höhe von € 4.721.075,79 (Vj.: € 4.749.147,46) direkt und € 609.713,14 (Vj.: € 598.364,92) über Schlüssel zugeordnet. Die Schlüsselung basiert auf den anteiligen Restbuchwerten der Sparte Gas-Netz im Verhältnis zu den gesamten Restbuchwerten. Nicht direkt zuordenbare Forderungen und Verbindlichkeiten wurden über den Umsatzschlüssel den Aktivitäten zugeordnet. Die internen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Aktivitäten wurden ebenfalls in den Teilbilanzen berücksichtigt. Der Bank- und Kassenbestand wurde über den anteiligen Deckungsbeitrag I pro Sparte aufgeteilt. Beim Eigenkapital wurde das Stammkapital über die Restbuchwerte des Anlagevermögens pro Sparte aufgeteilt. Die Kapitalrücklage wurde in Höhe des ursprünglich eingelegten Anlagevermögens den Sparten zugeordnet. Die Gewinnrücklage umfasst die anteiligen Ergebnisse pro Sparte, die nicht im Gewinnvortrag enthalten sind. Der Bilanzgewinn bzw. -Verlust enthält die ermittelten Spartenergebnisse ab 2008. Zum Ausgleich der Aktiv- mit der Passivseite der Teilbilanz Gas wurde als Bestandteil des Eigenkapitals ein Kapitalverrechnungsposten gebildet. Die Rückstellungen wurden überwiegend direkt zugeordnet. Die Kosten der Sparte Verwaltung wurden über den Verwaltungsschlüssel den Aktivitäten zugeordnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die spartenübergreifenden Zentralfunktionen Vertrieb, Service-Center, allgemeine Verwaltung und technischer Service (GIS, ZLT, Planung, allgemeine Netzführung) unterjährig über eigenen Kostenstellen in der Sparte Verwaltung erfasst und im Jahresabschluss über verschiedene Schlüssel den einzelnen Sparten zugeordnet. Für eine getrennte Abbildung der Kostenart Abschreibungen pro Geschäftsbereich wurde diese Kostenart nach den Restbuchwerten separat umgelegt, bevor die einzelnen Kostenstellen der Verwaltung umgelegt wurden. Die spartenübergreifenden Kostenstellen wurden getrennt nach Netz und Vertrieb nach dem Stufenleiterverfahren umgelegt, um auf dieser Grundlage die Umlage nach Kostenarten (ohne Abschreibungen) zu ermitteln. Die einzelnen Kostenstellen der Verwaltung wurden über verschiedene Schlüssel umgelegt. Dabei wurden mehrere Schlüssel geteilt, um einzelne Sparten nicht einseitig zu belasten (z.B. bei Anwendung des Zählerschlüssels), sowie zur gleichmäßigen Verteilung von anfallenden Grundkosten (z.B. Software für die Verbrauchsabrechnung). Die Ermittlung der einzelnen Schlüssel hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Über diese Schlüsselung entfallen von den gesamten Verwaltungskosten in Höhe von € 2.971.159,54 (Vj.: € 2.701.680,99) insgesamt € 540.384,28 (Vj.: € 537.563,09) auf das Gasnetz. 6. Grundsätze der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Die innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen betreffen im Wesentlichen die Netznutzungskosten für den eigenen Händler, die Stromerzeugung sowie den Gas- und Strombezug. Diese Leistungen werden zu Marktpreisen bewertet. Über die interne Aufrechnung in der Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung ist das Ausmaß der innerbetrieblichen Leistungsbeziehung ersichtlich. 7. Aktivitäten-Bilanz und Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung Die Aktivitäten-Bilanz und die Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 6b EnWG sind nachfolgend dargestellt. 8. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Schneeberg, den 29.03.2024 Kaiser, Geschäftsführerin BILANZ DES MESSSTELLENBETRIEBS ZUM 31. DEZEMBER 2023Aktiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023 DES MESSSTELLENBETRIEBS
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE TÄTIGKEITSBEREICHE DES MESSSTELLENBETRIEBS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine AngabenDie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie des EnWG aufgestellt. Die Bilanz wurde nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch in angemessenem Teil Gemeinkosten enthalten. Die Abschreibungen werden auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern ermittelt. Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen € 250,00 und € 800,00 werden als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und in voller Höhe abgeschrieben. Zugänge an Anlagegütern mit einem Wert von bis zu € 250,00 werden sofort als Aufwand verbucht. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Zähler im Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb werden grundsätzlich als GWG erfasst, auch wenn die Anschaffungskosten geringer als 250 € betragen. Die Abschreibung als GWG erfolgt in voller Höhe. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus dem abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch für die nicht leistungsgemessenen Kunden. Von diesen Forderungen wurden die im Geschäftsjahr erhaltenen Abschläge abgesetzt. Gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 3.2. Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellung für Personalkosten beinhaltet die Aufwendungen aus Urlaubs-, Mehrarbeitszeit- sowie Jubiläumsaufwendungen für die anteilig geschlüsselten Mitarbeiter der Querschnittsbereiche. 3.3. VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht, wobei die Vergleichszahlen des Vorjahres kursiv gedruckt sind:
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen anteilige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Umsatzerlöse
5. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6 Abs. 3 Satz 7 EnWGIn der internen Rechnungslegung werden jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten geführt: Stromverteilung, Gasverteilung, Stromvertrieb, Gasvertrieb, Stromerzeugung, sonstige Tätigkeiten Strom außerhalb der Stromverteilung und -vertrieb, Messstellenbetrieb sowie für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Strom- und Gassektors. Dabei werden die Sachkonten unterjährig über Geschäftsbereiche, Kostenstellen sowie Aufträge gebucht, die eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten ermöglichen. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich der Messstellenbetrieb wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet. Bei der Zuordnung der Bilanz- und GuV-Konten, die nicht direkt gebucht werden konnten, wurden folgende Schlüssel verwendet: • Mengenschlüssel (Zähler, Leitungslänge, Personal) • Wertschlüssel (Umsatz, Anlagevermögen, Deckungsbeitrag) Die Schlüssel wurden nach dem Verhältnis der den Aktivitäten direkt zuzuordnenden Mengen bzw. Beträgen ermittelt. Das Anlagevermögen wurde nur direkt zugeordnet. Aufgrund des geringen Geschäftsumfanges erfolgte keine Schlüsselung des allgemeinen Verwaltungs-Anlagevermögen, sondern eine anteilige Mietabrechnung für das gemeinsam genutzte Anlagevermögen der Verwaltung. Nicht direkt zuordenbare Forderungen und Verbindlichkeiten wurden über den Umsatzschlüssel den Aktivitäten zugeordnet. Die internen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Aktivitäten wurden ebenfalls in den Teilbilanzen berücksichtigt. Der Bank- und Kassenbestand wurde über den anteiligen Deckungsbeitrag I pro Sparte aufgeteilt. Beim Eigenkapital wurde das Stammkapital über die Restbuchwerte des Anlagevermögens pro Sparte aufgeteilt. Zum Ausgleich der Aktiv- mit der Passivseite der Teilbilanz Messstellenbetrieb wurde als Bestandteil des Eigenkapitals ein Kapitalverrechnungsposten gebildet. Die Rückstellungen wurden überwiegend direkt zugeordnet. Die Kosten der Sparte Verwaltung wurden über den Verwaltungsschlüssel den Aktivitäten zugeordnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die spartenübergreifenden Zentralfunktionen Vertrieb, Service-Center, allgemeine Verwaltung und technischer Service (GIS, ZLT, Planung, allgemeine Netzführung) unterjährig über eigenen Kostenstellen in der Sparte Verwaltung erfasst und im Jahresabschluss über verschiedene Schlüssel den einzelnen Sparten zugeordnet. Für eine getrennte Abbildung der Kostenart Abschreibungen pro Geschäftsbereich wurde diese Kostenart nach den Restbuchwerten separat umgelegt, bevor die einzelnen Kostenstellen der Verwaltung umgelegt wurden. Die spartenübergreifenden Kostenstellen wurden getrennt nach Netz und Vertrieb nach dem Stufenleiterverfahren umgelegt, um auf dieser Grundlage die Umlage nach Kostenarten (ohne Abschreibungen) zu ermitteln. Die einzelnen Kostenstellen der Verwaltung wurden über verschiedene Schlüssel umgelegt. Dabei wurden mehrere Schlüssel geteilt, um einzelne Sparten nicht einseitig zu belasten (z.B. bei Anwendung des Zählerschlüssels), sowie zur gleichmäßigen Verteilung von anfallenden Grundkosten (z.B. Software für die Verbrauchsabrechnung). Die Ermittlung der einzelnen Schlüssel hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Über diese Schlüsselung entfallen von den gesamten Verwaltungskosten in Höhe von € 2.971.159,54 (Vj.: € 2.701.680,99) insgesamt € 47.167,95 (Vj.: € 31.855,73) auf den Messstellenbetrieb. 6. Grundsätze der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Die innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen betreffen im Wesentlichen die Netznutzungskosten für den eigenen Händler, die Stromerzeugung sowie den Gas- und Strombezug. Diese Leistungen werden zu Marktpreisen bewertet. Über die interne Aufrechnung in der Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung ist das Ausmaß der innerbetrieblichen Leistungsbeziehung ersichtlich. 7. Aktivitäten-Bilanz und Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung Die Aktivitäten-Bilanz und die Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 6b EnWG sind nachfolgend dargestellt. 8. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Schneeberg, den 29.03.2024 Kaiser, Geschäftsführerin Sonstiger BerichtsteilAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2024 festgestellt. Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss für 2023der Stadtwerke Schneeberg GmbHDer Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Im Wirtschaftsjahr 2023 fanden vier Sitzungen des Aufsichtsrates der Stadtwerke Schneeberg GmbH statt. In den Aufsichtsratssitzungen wurde seitens der Geschäftsführung detailliert über die aktuellen Unternehmensergebnisse im Wirtschaftsjahr berichtet, so dass diese der Aufsichtsrat vollumfänglich prüfen konnte. Des Weiteren wurde durch die Geschäftsführung ausführlich über die Thematik der Energiekrise und die damit zusammenhängenden Ereignisse, insbesondere über die Entwicklung der Energiepreise, der gesetzlichen Verordnungen u.ä., berichtet. Weitere Themen der Aufsichtsratssitzungen waren die Energiewende und die Schaffung zukunftsfähiger Lösungen bei der Erzeugung von Strom und Wärme sowie der Wirtschaftsplan 2024 ff. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Schneeberg GmbH wurde die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, Zweigniederlassung Erfurt, bestellt. Im Zeitraum Februar 2024 (Vorprüfung) sowie April bis Mai 2024 prüfte diese in Anwendung der 55 315 und 316 HGB den Jahresabschluss, in seinen Bestandteilen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 24. Mai 2024 erteilt. Die Prüfung umfasste auch 5 53 HGrG. In seiner Aufsichtsratssitzung vom 19. Juni 2024 beschäftige sich der Aufsichtsrat umfassend mit dem Jahresabschluss. Der Aufsichtsrat bestätigt den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Prüfungsbericht der Abschlussprüfer und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen. Dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Schneeberg GmbH und der Geschäftsführung dankt der Aufsichtsrat für ihren großen persönlichen Einsatz und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2023.
Schneeberg, den 19. Juni 2024 Seifert, Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Schneeberg GmbH Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Schneeberg GmbH, Schneeberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Schneeberg GmbH, Schneeberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Schneeberg GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 SATZ 2 MSBG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG " weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Erfurt, 24. Mai 2024 BBH
AG
Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer Bianca Engel, Wirtschaftsprüferin |
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