MMW
Getriebeinstandsetzung GmbH
Zirzow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.108,00 |
11.486,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.112,16 |
54.841,94 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
4.810,31 |
4.446,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.220,16 |
66.327,94 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.326,97 |
49.947,55 |
| B.
Rückstellungen |
11.855,59 |
13.537,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.037,60 |
2.843,09 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
2.261,16 |
1.985,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.776,44 |
857,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.261,16 |
1.985,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.220,16 |
66.327,94 |
Anhang
MMW Getriebeinstandsetzung
Siedlerweg 6
17039 Zirzow
Verkürzter Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.
Dezember 2016
I.
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger
Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
II.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Die
Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft i. S. des
§ 267 Abs. 1 HGB. Die damit einhergehenden
größenabhängigen Erleichterungen wurden von
der Gesellschaft im Wesentlichen in Anspruch genommen. Die
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß den gesetzlichen Gliederungsschemata
aufgestellt worden. Für die Darstellung der Gewinn-
und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 (2) HGB gewählt. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften. Sie wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert beibehalten. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
4 HGB verzichtet.
Im Einzelnen gilt:
Das
Anlagevermögen wurde zu fortgeführten
Anschaffungskosten angesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögens-gegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Alle
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der
Kassenbestand sowie die
Bankguthaben werden mit dem Nennbetrag ausge-wiesen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen und Angaben zu den einzelnen Posten
des Jahresabschlusses
1. BILANZ
Das
Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:
|
31.12.2016 |
31.12.2015 |
|
EUR |
EUR |
| gezeichnetes
Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
-12.750,00
|
-12.750,00
|
| eingefordertes
Kapital |
12.750,00 |
12.750,00 |
| Gewinnvortrag |
37.197,55 |
17.418,41 |
|
Jahresüberschuss |
13.379,42
|
19.779,14
|
| Ausweis
Eigenkapital |
63.326,97 |
49.947,55 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten
in Höhe von EUR 5.982,91 beinhalten u. a.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesell-schaftern in
Höhe von EUR 2.261,16. Diese resultieren im
Wesentlichen aus der Bereitstellung von
Wirtschaftsgütern, die im Anlagevermögen
ausgewiesen sind und mit 4% p. a. verzinst wurden.
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
einem Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
Am 31.12.2016 betrug die Zahl der Beschäftigten
5 Personen
Zirzow, am 28. Februar 2017
Hilmar Weinert
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2017 festgestellt.
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