TonerPartner Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frederik Heise seit 15.4.2026 | Geschäftsführer |
Anne Wychera seit 10.2.2026 | Prokura |
Vinzenz Anton Hoffmann seit 6.8.2025 | Prokura |
Christine Sabine Kantelhardt seit 6.8.2025 | Prokura |
Oliver Munnes seit 6.8.2025 | Prokura |
Daniel Manfred Rupprecht seit 6.8.2025 | Prokura |
Yalda Mortajaei seit 4.7.2024 | Prokura |
Michael Brell seit 19.12.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B2Mobility GmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die B2Mobility GmbH, Bochum, (im Folgenden kurz: "Gesellschaft" oder "B2M") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BP Europa SE, Hamburg, (BP ESE), mit der ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. B2Mobility GmbH ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108 in 53117 Bonn, als E-Geld-Institut gemäß §11 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zugelassen und beaufsichtigt. Sie erbringt sowohl erlaubnispflichtige E-Geld- und Zahlungsdienste für Mobilität als auch Zahlungsdienstleistungen, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums gemäß §2 Abs. 1 Nr. 10 lit. b ZAG eingesetzt werden können. Die "White Label" Programme umfassen die Herausgabe und Zahlungsabwicklung von Flottenkarten und Zahlungskarten auf Guthabenbasis. Das Geschäft mit Zahlungskarten auf Guthabenbasis wird als Prepaid-Geschäft ausgeführt. Zudem betreibt die Gesellschaft das Flottenkartengeschäft als Kettengeschäft, in dem sie als Händler zwischen den Akzeptanzpartnern und den Kunden agiert. Die Waren und Dienstleistungen werden durch die Gesellschaft ergebniswirksam erworben und an die Flottenkartenkunden weiterverkauft. Des Weiteren betreibt die Gesellschaft in Deutschland das Akquisitionsgeschäft im Sinne von §1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ZAG. Außerhalb des Zahlungsdienstegeschäfts bietet die Gesellschaft Privatkunden das Laden von Elektroautos mittels einer App an und tritt somit als E-Mobility Service Provider (eMSP) auf. Die Herausgabe von Flottenkarten an Flottenkunden des internationalen bp Konzerns erfolgte in der Vergangenheit gemeinsam durch die bp-Landesgesellschaften und die B2M. Während die bp-Gesellschaften das nationale Flottenkartengeschäft an Aral- und bp-Tankstellen abdeckten, war die B2M für das internationale Flottenkartengeschäft, das Geschäft mit Akzeptanzpartnern aus dem ROUTEX-Verbund sowie für Mauten verantwortlich. Infolge des Inkrafttretens der Zahlungsdiensterichtlinie Payment Service Directive 2 (PSD2) wurde die B2M von 2019 bis 2022 schrittweise zur alleinigen Herausgeberin von bp und Aral gebrandeten Flottenkarten in den jeweiligen Ländern. Die Flottenkarten werden in 32 europäischen Ländern sowie an Mautstationen in Europa akzeptiert. Die Flottenkartenkunden profitieren von dem länderübergreifenden Akzeptanznetzwerk, kundenorientierten Mobilitätsdienstleistungen sowie einer Bündelung nationaler und internationaler Kartentransaktionen in nur einer Rechnung je Land. Die B2M ist alleinige Herausgeberin der Zahlungskarte auf Guthabenbasis, der "Aral SuperCard", in Deutschland und wickelt alle damit verbundenen Kartentransaktionen ab. Die "Aral SuperCard" wird an ca. 2.500 Aral-Tankstellen in Deutschland verkauft und akzeptiert. Ferner wird die "Aral SuperCard" über B2M-eigene Webshops an Geschäfts- und Privatkunden verkauft sowie über Webshops von Dritten. Für beide Kundengruppen ist die "Aral SuperCard" auch in digitaler Form als "Aral e-SuperCard" online erhältlich und unterstützt die Möglichkeit der mobilen Zahlungsabwicklung. Geschäftskunden bietet die B2M darüber hinaus mit dem Produkt Aral SuperCard Reloadable eine wiederaufladbare Zahlungskarte für deren Mitarbeitende an. Das Akquisitionsgeschäft der B2M umfasst die zentrale Abrechnung von bargeldlosen Zahlungen aus dem Eigengeschäft der Stationsbetreiber in Deutschland für den Verkauf von Shopware so weit im Eigengeschäft stehend sowie dem Agenturgeschäft der Stationsbetreiber im Rahmen des Verkaufs von Kraft- und Schmierstoffen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ZAG, das "Central Settlement". Dabei macht die B2M gemäß § 25 Abs. 1 ZAG von der Möglichkeit Gebrauch, Zahlungsdienste des Agenturgeschäfts über die BP ESE als Zahlungsagentin im Sinne von § 1 Abs. 9 ZAG zu erbringen. Die BP ESE ist daher für die operative Durchführung der Abrechnung des Agenturgeschäfts verantwortlich. Die Abrechnung der oben aufgeführten Waren gegenüber dem Kunden erfolgt immer im Namen und auf Rechnung der B2M. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 ein Angebot für Privatkunden als E-Mobility Service Provider (eMSP) in Deutschland und in den Niederlanden gestartet und ermöglicht Kunden, die sich über eine App registriert haben, ihre elektrischen Fahrzeuge im Ladenetz der BP ESE oder von Roaming Partnern zu laden. Das Ergebnis der Gesellschaft resultiert im Wesentlichen zum einen aus Erträgen mit nationalen und internationalen Flottenkartentransaktionen bei Gesellschaften des internationalen bp Konzerns sowie bei Akzeptanzpartnern innerhalb und außerhalb des internationalen bp Konzerns. Zum anderen generiert die Gesellschaft Erträge aus der Akzeptanz von Flottenkarten bei Mautbetreibern, Erträge aus dem Geschäft mit Zahlungskarten auf Guthabenbasis sowie aus dem Akquisitionsgeschäft. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Geschäftsumfeld Die globale Wirtschaftstätigkeit wurde im Jahr 2023 insbesondere von relativ hohen Inflationsraten und den damit einhergehenden Restriktionen der Geldpolitik belastet. Dies führte zu einer konjunkturellen Abschwächung in Deutschland sowie einer allgemeinen Dämpfung des außenwirtschaftlichen Umfelds. Zusätzlich zu diesen Entwicklungen trug das weiterhin hohe Energiepreisniveau in Deutschland zu einer Reduzierung der staatlichen sowie privaten Konsumausgaben und rückläufigen Neuaufträgen in der Industrie bei. Laut Bericht des Sachverständigenrates wird im Euro-Raum davon ausgegangen, dass sich das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 % auf 0,6 % reduzieren wird. Für Deutschland wird für das Jahr 2023 erwartet, dass sich das Wachstum des BIP im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 % auf -0,4% reduzieren wird. Weiterhin verstärkte sich in den Sektoren Industrie und Verkehr der gesellschaftliche Trend zur Digitalisierung und Klimaneutralität durch Transformation des Energiesystems. Neben der zunehmenden Elektrifizierung gewinnen klimaneutrale Energieträger wie z.B. Strom aus erneuerbaren Energien, grüner Wasserstoff und grüne E-Fuels an Bedeutung. Flottenkartengeschäft Die angespannte wirtschaftliche Situation beeinflusste das Marktumfeld im Flottenkartengeschäft sowie das Transportaufkommen im EURO-Raum. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Fahrleistung für LKWs aufgrund des Rückgangs der Wirtschaftsaktivitäten, wie beispielsweise im Onlinehandel. Die PKW-Fahrleistung stagnierte insbesondere wegen des anhaltenden Trends zum Homeoffice und des Rückgangs von Geschäftsreisen und lag weiterhin signifikant unter dem Niveau des Jahres 2019 vor Pandemiebeginn. Die Entwicklung der Fahrleistung wirkte sich ebenfalls auf die Mautumsätze aus, ebenso wie die Einführung der CO 2 -Maut für LKWs zum 1. Dezember 2023. Unsicherheiten in den Lieferketten beeinträchtigten die Automobil-Branche, sodass u.a. das Durchschnittsalter der Fuhrparks sowohl für Verbrenner- als auch für Elektrofahrzeuge stieg. Zudem wurde das Wachstum der Elektrofahrzeugflotten durch das Auslaufen der öffentlichen Förderung für gewerbliche Elektrofahrzeuge im August 2023 beeinträchtigt, konnte sich aber im vierten Quartal stabilisieren. Geschäft mit Zahlungskarten auf Guthabenbasis Eine hohe Inflation und die Entwicklung der Kraftstoffpreise beeinflussten die Preissensitivität und begünstigten das Kaufverhalten der Kunden im Geschäft mit Zahlungskarten. Der Digitalisierungstrend bei den Zahlungskartensystemen setzte sich fort. 2.2. Geschäftsverlauf Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und der damit einhergehende Rückgang des Konsums prägten das Geschäftsjahr der B2M. Im Car und Van Segment führten im Verlauf des Jahres die weiterhin hohen Energiepreise sowie die Preissensitivität der Kunden zu einer Abnahme der Fahrleistung. Zusätzlich beeinflussten das anhaltende Arbeiten im Homeoffice sowie der Rückgang von Geschäftsreisen die Fahrleistung und damit den Absatz der Gesellschaft. Zurückhaltende Neukäufe bei Elektrofahrzeugen und ein intensiver Wettbewerb im Elektromarkt wirkten dem Absatzwachstum im Ladegeschäft entgegen. Unsicherheit bezüglich des Werterhalts bei Neufahrzeugen verstärkten die Tendenz, dass Kunden vermehrt das Leasing bevorzugten und Flottenkarten über die Leasinggesellschaften erwarben. Durch das Akquirieren neuer Großkunden entwickelte sich das Truck & Bus Segment trotz geringerer Fahrleistung und wirtschaftlicher Unsicherheiten positiv. Im Bereich Mauten kam es bei der Maut in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr zu einem Absatzanstieg, da die reduzierte Fahrleistung durch verstärkte Vertriebsaktivitäten u.a. im Bereich European Electronic Toll Service (EETS) überkompensiert werden konnte. Die Einführung des CO 2 -Zuschlags auf die LKW-Maut zum 1. Dezember 2023 führte zum Jahresende zu einem deutlichen Absatzanstieg. B2M konnte auch neue Digitalisierungsangebote in Form von In-App-Payment-Systemen auf den Markt bringen, wie z.B. im Bereich In-Truck & App. Das Geschäft mit Zahlungskarten verzeichnete vor allem in der ersten Jahreshälfte ein deutlich höheres Herausgabevolumen gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen bedingt durch die höhere Inflation und höhere Kraftstoffpreise. Mit Sinken der Inflation in der zweiten Jahreshälfte verzeichnete das Unternehmen eine rückläufige Nachfrage nach der Aral SuperCard bei Geschäftskunden im Vergleich zu 2022. Gleichzeitig wirkte sich die Einführung neuer Produkte wie beispielsweise der Aral eSuperCard Reloadable im Bereich der mobilen Zahlungsabwicklung positiv auf das Geschäft mit Zahlungskarten aus. Die Provisionserträge aus Gebühren sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen, was auf das seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit stetig steigende Herausgabevolumen zurückzuführen ist. Die B2M konnte ihr Produkt- und Dienstleistungsspektrum in den Bereichen der Elektromobilität und Digitalisierung der Zahlungsdienste mit der Einführung des Angebots für Privatkunden als eMSP in Deutschland und in den Niederlanden weiter ausbauen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist geordnet. 3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Als wesentlichen finanziellen Leistungsindikator definiert die Gesellschaft das Provisionsergebnis. Der Rückgang des Provisionsergebnisses um TEUR 2.709 auf TEUR 7.011 im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf höhere Aufwendungen für Dienstleistungen im Bereich Aral SuperCard zurückzuführen. Das Provisionsergebnis lag daher deutlich unter der Prognose für das Geschäftsjahr. Als wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikatoren legt die Gesellschaft für das Flottenkartengeschäft das Zahlungsvolumen und für die Aral SuperCard das Herausgabevolumen fest. Im Jahr 2023 lag das Zahlungsvolumen innerhalb des Flottenkartengeschäfts mit TEUR 8.263.110 auf Vorjahresniveau und blieb, im Wesentlichen bedingt durch niedrigere Kraftstoffpreise als im Vorjahr, leicht unter der Prognose für das Geschäftsjahr. Im Bereich Aral SuperCard verzeichnete die Gesellschaft im Geschäftsjahr einen leichten Anstieg des Herausgabevolumens um TEUR 1.502 auf TEUR 209.705, insbesondere aufgrund der Einführung neuer Produkte im Bereich der mobilen Zahlungsabwicklung. Gegen Ende des Jahres gab es mit dem Weihnachtsgeschäft einen saisonal bedingten, überproportionalen Anstieg. Insgesamt betrachtet lag das Herausgabevolumen jedoch deutlich unter der Prognose für das Jahr 2023. 4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage
Sowohl das kurzfristige gebundene Vermögen als auch das kurzfristige Fremdkapital sind maßgeblich durch Abrechnungsprozesse des Flotten- und Zahlungskartengeschäfts geprägt. Der Anstieg des kurzfristig gebundenen Vermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals entfällt vor allem auf die Aufnahme des nationalen Tankkartengeschäfts in Polen ab Oktober 2022. Finanzlage Die Finanzlage ist geprägt durch die Einbindung der Gesellschaft in die Konzernfinanzierung des internationalen bp Konzerns. Hierdurch standen der Gesellschaft im Geschäftsjahr stets ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Ertragslage Aufgrund der Aufnahme des nationalen Flottenkartengeschäfts zum 1. April 2022 in Spanien und zum 1. Oktober 2022 in Polen sind die Vorjahreszahlen nur bedingt vergleichbar.
In den Provisionserträgen und -aufwendungen werden hauptsächlich die einzelnen Verkäufe und Bezüge von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des nationalen und internationalen Geschäfts mit Flottenkarten ausgewiesen sowie Gebühreneinnahmen der Aral SuperCard. Während das Provisionsergebnis im Flottenkartengeschäft auf Vorjahresniveau verblieb, lag das Provisionsergebnis des Geschäftsjahres unter dem Ergebnis des Vorjahres, insbesondere hervorgerufen durch höhere Aufwendungen für Dienstleistungen im Bereich der Aral SuperCard. Der Rückgang der übrigen betrieblichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der ergebniswirksamen Auflösung von Rückstellungen im Jahr 2022 sowie aus einer geringeren Übernahme von Anlaufverlusten aus dem Geschäft mit der Aral SuperCard durch die BP ESE. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Geschäftsjahr deutlich insbesondere aufgrund geringerer Wechselkursverluste. 5. Bericht über Chancen und Risiken 5.1. Wesentliche Chancen Ein strategisches Ziel der BP ESE besteht darin, ihr nationales und internationales Tankstellengeschäft stetig zu verbessern. Die B2M ist mit ihrem Flottenkartengeschäft in die Geschäftsprozesse des Tankstellengeschäftes der BP ESE eingebunden. Hierdurch entstehen mittelbare Chancen für die Gesellschaft. Nach Einschätzung der B2M ist davon auszugehen, dass die Kraftstoffnachfrage langfristig aufgrund von anhaltender Erhöhung der Kraftstoffeffizienz und einer mittelfristigen Verschiebung hin zu Elektrofahrzeugen sinkt. Die Entwicklung wird besonders durch das zukünftige rechtliche Umfeld und Klimaänderungsgesetze beeinflusst werden. Dem Trend folgend hat die B2M zurzeit Zugang zu mehr als 105.000 Ladepunkten in Deutschland sowie mehr als 459.000 Ladepunkten europaweit, welche Lademöglichkeiten für elektrische Fahrzeuge bieten. Im Geschäftsjahr 2024 plant die BP ESE, eine Vielzahl neuer Ladestationen zu installieren, und des Weiteren den Ausbau von Mobilitätsknotenpunkten, die verschiedene Verkehrsoptionen und Dienstleistungen verbinden. Aufgrund dieser Entwicklung in der BP ESE erwartet die B2M einen positiven Effekt auf ihre Geschäftsentwicklung, da sie für die damit zusammenhängenden Transaktionen die Zahlungsdienste erbringen wird. Die B2M plant den weiteren Ausbau ihres Produkt- und Dienstleistungsspektrums im Bereich der Elektromobilität. Zusammen mit Ihren strategischen Partnern entwickelt die B2M ihr Angebot als eMSP weiter. Nach der Einführung des Angebots in Deutschland und in den Niederlanden in 2023 ist die Ausweitung dieses Angebotes in weiteren europäischen Ländern für das folgende Geschäftsjahr vorgesehen. Für das Geschäft mit Zahlungskarten auf Guthabenbasis bietet der technologische Wandel im Bereich bargeldloser Zahlung Chancen, neue Kunden und Marktanteile zu gewinnen. Die Gesellschaft beabsichtigt, durch die Ausweitung neuer Produkte im Bereich der mobilen Zahlungsabwicklung, neue Marktanteile zu generieren. Im Zusammenhang mit der steigenden Bedeutung der Elektromobilität sieht die Gesellschaft mittelfristig die Chance, dass die Aral SuperCard auch an Ladesäulen eingelöst werden kann. 5.2. Risikobericht Die B2M richtet ihr Risikomanagement an den unterschiedlichen Anforderungen der Geschäftsbereiche Flotten- und Zahlungskarten, sowie des Akquisitionsgeschäftes aus. Sie erbringt hier sowohl erlaubnispflichtige E-Geld- und Zahlungsdienste für Mobilität als auch Zahlungsdienstleistungen, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums gemäß §2 ZAG (1) Nr. 10b eingesetzt werden können und wendet hierfür im Rahmen des Risikomanagements die regulatorischen Anforderungen der Vorschriften des ZAG an. Um in einem sich rasch wandelnden und an Komplexität zunehmenden Umfeld erfolgreich bestehen zu können, benötigt die B2M ein angemessenes Risikomanagement. Die Geschäftsführung hat folgende Ziele für das Risikomanagement festgelegt:
Das Risikomanagement wird in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung und den Funktionen Geldwäsche und Compliance, IT Risk und Security sowie Finance und Reporting ausgeübt. Risikoanalyse und -inventur Grundlage für ein angemessenes und sachgerechtes Risikomanagement ist die jährlich stattfindende systematische Identifizierung und Erfassung von Risiken und eine Analyse, welche Risiken die Vermögenslage, die Ertragslage oder die Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme werden Aussagen zu Art und Umfang der Risiken festgehalten und es wird gegebenenfalls auf ein Zusammenwirken verschiedener Risiken eingegangen, welche identifizierten Einzelrisiken zu einer Risikokonzentration bei den als wesentlich definierten Risikoarten führen könnten und damit die Eintrittswahrscheinlichkeit und die geschätzte Schadenhöhe der identifizierten Einzelrisiken signifikant erhöhen. Darüber hinaus wird zusätzlich nach sechs Monaten eine Überprüfung der wesentlichen Risiken durchgeführt. Eine außerplanmäßige Aktualisierung der Risikoinventur findet anlassbezogen statt, z.B. bei neuen Erkenntnissen oder in Folge von Vorkommnissen. Die Geschäftsführung wird regelmäßig über die Ergebnisse der Risikoanalyse und -inventur informiert. Bei Überschreiten vorgegebener Limits, Warngrenzen bzw. Kriterien entsprechend den Regelungen in der Risikostrategie und den bestehenden Rahmenbedingungen, Arbeits- und Organisationsanweisungen sowie Prozessbeschreibungen, ist neben der regelmäßigen Berichterstattung unverzüglich die Geschäftsführung in Form einer Ad-hoc Berichterstattung zu informieren. Das Risikomanagement der Gesellschaft beinhaltet, dass die Gesellschaft eine Verlustdatenbank bezüglich der operationellen Risiken unter Berücksichtigung ihrer Adressenausfallrisiken führt. Die Verlustdatenbank erfüllt die gesetzliche Pflicht aus § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZAG. Risikosteuerung Die Risikoinventur bildet für die Gesellschaft die Grundlage für das Risikomanagement bzw. der Unternehmenssteuerung. Neben der Beurteilung und Überwachung der Risiken findet die Steuerung der Risiken mittels der Risikotragfähigkeitsberechnung statt. Dabei wird ein Risikotragfähigkeitspotenzial berechnet und durch Zuordnung von Risikobudgets den Risiken gegenübergestellt. Ausgehend von den am Risikotragfähigkeitspotenzial ausgerichteten Risikobudgets ist ein risikobezogenes Limit-System eingerichtet. Das Risikohandbuch beinhaltet im Einzelnen folgende Elemente: a) Risikoarten: Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, Operationelle Risiken (u.a.: Mängel in den IT- und EDV-Systemen, Risiken aus IT- und Cyber-Angriffen, technologische Entwicklung, Risiken durch Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen, Risiken durch Auslagerungen, ESG (Environmental, Social, Governance) Risiken, und Risiken aus politischen und wirtschaftlichen Krisen) und Geschäftsmodellrisiken b) Risiko-Matrix mit Auswirkungen und Wahrscheinlichkeiten, c) Konzentrationsrisiken. Im Rahmen der Erarbeitung der Risikostrategie wird insbesondere hinsichtlich der wesentlichen Risikoarten analysiert, welche Konzentrationsrisiken sich ergeben können. Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken dargestellt: Adressenausfallrisiken: Als Adressenausfallrisiken definiert die Gesellschaft das Risiko, dass ein Geschäftspartner bzw. Kunde der B2M seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Im Rahmen der Abrechnung des Flottenkartengeschäftes tritt die Gesellschaft gegenüber ihren Kunden in Vorleistung (Post-Paid-Geschäft). Diesem Risiko wird durch ein systematisches Forderungsmanagement Rechnung getragen. Der Geschäftsführung werden regelmäßig Berichte zur Verfügung gestellt, die über die Entwicklung des Forderungsmanagements informieren und die Steuerung und Überwachung des Adressenausfallrisikos ermöglicht. Hierbei werden Bonitätsprüfungen durchgeführt, wie z. B. durch Kundenbewertung, Kreditrahmen vergeben, Sicherheiten eingeholt, bestehende Forderungen überwacht und gegebenenfalls vertragliche Rechte ausgeübt. Weitere bp-Kreditnetzwerke innerhalb des internationalen bp Konzerns unterstützen diesen Prozess. Bei Bedarf wird eine bilanzielle Risikovorsorge erfasst. Für die Aral SuperCard sieht die Gesellschaft das Adressenausfallrisiko als vernachlässigbar an, weil es sich um Prepaid-Geschäft handelt. Ebenso wird das Adressenausfallrisiko für das Akquisitionsgeschäft aufgrund des Ausfalls eines Markenhändlers oder Kommissionärs als gering eingestuft. Anhand von Ratings analysiert die Gesellschaft die mögliche Gefahr einer Insolvenz der Kreditinstitute, bei welchen die B2M Geschäftsvorfälle abwickelt. Nach Risikosteuerungsmaßnahmen stuft die Gesellschaft Adressenausfallrisiken insgesamt als mittel ein. Marktpreisrisiken: Das Marktpreisrisiko umfasst im Wesentlichen das Währungsrisiko und beinhaltet die Gefahr unerwarteter Verluste infolge von negativen Entwicklungen von Wechselkursen. Im Rahmen des Flottenkartengeschäftes werden unter anderem Transaktionen mit Kunden und Lieferanten in Währungen abgewickelt, die nicht in Euro lauten. Darüber hinaus hält die Gesellschaft Geschäftskonten bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Sowohl das Transaktionsvolumen als auch die Geschäftskonten in fremder Währung haben Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Um das Risiko von Fremdwährungsverlusten zu minimieren, bindet die Gesellschaft Fremdwährungskonten in das Cash-Pooling des internationalen bp Konzerns ein. Das Cash-Pooling wird in Euro durchgeführt. Ein enges Monitoring stellt sicher, die in Fremdwährung geführten Kontensalden möglichst gering zu halten. Das Geschäft mit Zahlungskarten sowie das Akquisitionsgeschäft ist von Wechselkursentwicklungen nicht betroffen, weil es im Geschäftsjahr weiterhin ausschließlich in Deutschland betrieben wurde. Die Gesellschaft stuft das Marktpreisrisiko als mittel ein. Operationelle Risiken: Operationelle Risiken sind nach dem Verständnis der Gesellschaft die Gefahr von kommerziellen Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten können. Die Gesellschaft hat folgende operationelle Risiken identifiziert. Mängel in den IT- und EDV-Systemen: Die Gesellschaft definiert Mängel in den IT- und EDV-Systemen als Störung oder Ausfall der Kartenherausgabe-, Akzeptanz-, und Verarbeitungssysteme. Die Gesellschaft hat die IT- und EDV-Systeme an die BP ESE und weitere Dienstleister ausgelagert. Die IT- und EDV-Systeme sind für das Flottenkarten-, Zahlungskarten-, und Akquisitionsgeschäft in die Risikoanalyse und -steuerung von Auslagerungen der Gesellschaft integriert. Die B2M stellt durch regelmäßige, eigenständig initiierte Reviews, sowie durch KRITIS (Kritische Infrastruktur)- und PCI (Payment Card Industry)-Audits sicher, dass die Dienstleister für die ausgelagerten Prozesse und Leistungen die vertraglichen Verpflichtungen, die durch Richtlinien und Prozessbeschreibungen definiert sind, zur Analyse und Steuerung der Verfahren und der einzuleitenden Maßnahmen bzgl. Risiken in den IT- und EDV-Systemen erfüllen. Hierzu zählen die Identifikation und Bewertung von Risiken sowie die Maßnahmen zu deren Vermeidung, Qualitätsstandards ebenso wie vorbeugende Wartungsprogramme sowie regelmäßige interne und externe Überprüfungen von Systemen und Prozessen. Back-up- und redundante Systeme sowie Sicherheitskonzepte stellen die Verfügbarkeit und Sicherheit der Unternehmensdaten bei den Dienstleistern sicher. Risiken aus Mängeln in den IT- und EDV- Systemen schätzt die Gesellschaft insgesamt als mittel ein. Risiken aus IT- und Cyber-Angriffen: Cyber-Angriffe auf betriebskritische Systeme können sich negativ auf die Betriebsprozesse der Gesellschaft auswirken und Daten- sowie Informationsdiebstahl zu Reputationseinbußen führen. Zur Begegnung von IT- und Cyberrisiken wird die Gesellschaft durch die Digital Security Abteilung des internationalen bp Konzerns unterstützt, welche die Cyber-Lage fortlaufend analysiert und bei Vorfällen, welche auch bei Zulieferern stattfinden können, konkrete Hilfestellung leistet. Zur Prävention sind definierte IT- und Cybersicherheitsregeln sowie die Absolvierung obligatorischer Trainings für die Mitarbeitenden bindend. Nach Risikosteuerungsmaßnahmen stuft die Gesellschaft Risiken aus IT- und Cyber-Angriffen insgesamt als mittel ein. Technologische Entwicklung: Die Form der digitalen Bezahlung stellt für die Gesellschaft ein Risiko für das bestehende Geschäftsmodell auf Basis von Karten dar. Die aktuelle technologische Plattform der Gesellschaft ist auf eine bargeldlose Bezahlung mit Karte ausgerichtet. Banken und Unternehmen arbeiten daran, auch mobile Geräte, wie Smartphones, Tablets oder Wearables wie z.B. die Smartwatch für das bargeldlose Bezahlen einzusetzen. Die Gesellschaft analysiert stetig die Zahlungsgewohnheiten ihrer Kunden. Veränderungen von Zahlungsgewohnheiten werden innerhalb der langfristigen Unternehmensstrategie berücksichtigt. Die Gesellschaft stuft die Risiken der technologischen Entwicklung als gering bis mittel ein. Risiken durch Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen: Die Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen stellt für die Gesellschaft ein Risiko dar, das erhebliche Nachteile für die Herausgabe von Zahlungsinstrumenten und den damit verbundenen Vertriebstätigkeiten haben kann. Entsprechende Entwicklungen werden nach Möglichkeit im Vorfeld identifiziert, um sich auf diese rechtzeitig einzustellen bzw. auf diese reagieren zu können. Das geschieht zum Beispiel durch das Engagement in Verbänden und Interessenvereinigungen. Die Gesellschaft stellt durch ein Compliance-Programm, welches von Trainings- bis zu Monitoringsystemen eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen umfasst, die Einhaltung von deutschen und europäischen Gesetzen und Regelwerken sicher. Des Weiteren ist die Gesellschaft in das Compliance-Programm der BP ESE eingebunden. Um die Einhaltung relevanter Gesetze und Verordnungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen zu gewährleisten, verfügt die BP ESE über länderspezifische Datenbankanwendungen als Rechtsregister ("Compliance Task Management"). Dort sind die aus den Gesetzen resultierenden Pflichten und Aufgaben formuliert und die Delegation an verantwortliche Personen eingetragen. Regelmäßige Aktualisierungen stellen sicher, dass Änderungen der Gesetze in die Pflichten- und Aufgabenformulierung einfließen. Aktuell laufen Konsultationen zwischen der EU-Kommission und der VAT Expert Gruppe unter Einbindung diverser Verbände darüber, die im Rahmen der Nutzung von Flottenkarten ausgeführten Umsätze weiterhin als Kettengeschäfte abzubilden. Derzeit wird das Geschäft der B2M in Einklang mit der derzeitigen Rechtslage abgewickelt. Die Rechtsentwicklungen werden seitens der Gesellschaft aktiv verfolgt. Die B2M sieht sich in der Lage, auf Änderungen in der Rechtsauslegung zu reagieren, einschließlich Anpassung der Verträge und Änderung der IT-Systeme. Die Gesellschaft stuft die Risiken aus Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen als mittel ein. Risiken durch Auslagerungen: Ein Teil der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft besteht darin, dass auf die bereits vorhandenen Ressourcen der BP ESE zurückgegriffen wird. Daneben bestehen weitere Auslagerungen. Die B2M wird die Auslagerungen von Aufgaben insbesondere dann vornehmen, wenn sich die Gesellschaft hiervon einen Effizienzvorteil verspricht. Aufgrund dieser grundsätzlichen geschäftspolitischen Entscheidung muss ein besonderes Augenmerk auf die Auslagerungen und das Auslagerungsmanagement gerichtet werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die Auslagerungssachverhalte auch angemessen im Risikomanagement abgebildet werden. Im Rahmen von Auslagerungen müssen deshalb die im ZAG aufgestellten Grundsätze beachtet werden. Gemäß §§ 26 und 27 Abs. 1 ZAG muss die Gesellschaft sowohl bei wesentlichen als auch unwesentlichen Auslagerungen angemessene Maßnahmen zum Risikomanagement treffen. Auf Grundlage einer Risikoanalyse werden alle Auslagerungen untersucht und dahingehend beurteilt, ob es sich dabei um eine wesentliche Auslagerung handelt oder nicht. Ferner sind bezüglich jeder Auslagerung die angemessenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen festzulegen. Im Rahmen der wesentlichen Auslagerungen wird das Auslagerungsunternehmen verpflichtet, B2M regelmäßig Bericht über die Ausführung der Aktivitäten und Prozesse auf Basis der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung zu erstatten. Sofern nichts anderes festgelegt wurde, erfolgt eine quartalsweise Berichterstattung. Je nach Art der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse können auch kürzere Berichtsintervalle vereinbart werden. Für jede Auslagerung ist weiterhin die Benennung eines direkten Ansprechpartners in der B2M erforderlich, der die Steuerung und Überwachung der spezifischen ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse im täglichen Geschäft sicherstellt. Der Mitarbeiter ist für die Steuerung und Überwachung der ihm zugeordneten ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse zuständig. Der Mitarbeiter stellt sicher, dass die wesentlichen Risiken aus den ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt und kommuniziert werden. Für wesentliche Auslagerungen stellt der zuständige Mitarbeiter quartalsweise den Geschäftsführern sowie je nach Verantwortungsbereich den Funktionseinheiten Finance und Reporting bzw. IT Risk und Security einen Bericht zur Verfügung. Dieser Auslagerungsbericht umfasst eine Aussage zur allgemeinen Leistungserbringung und den einzelnen Risiken aus der jeweiligen Auslagerung. Die Gesellschaft schätzt die Risiken aus Auslagerungen als hoch ein. Risiken aus politischen und wirtschaftlichen Krisen: Politische Krisen und militärische Konflikte können Engpässe in der Rohstoff- und Produktversorgung auslösen. Im Rahmen von "Security Risk Assessments" werden getroffene Maßnahmen regelmäßig oder anlassbezogen neu bewertet und bei Bedarf angepasst. Nach Risikosteuerungsmaßnahmen stuft die Gesellschaft Risiken aus politischen und wirtschaftlichen Krisen insgesamt als mittel ein. Geschäftsmodellrisiken: Unter Geschäftsmodellrisiken wird das Risiko verstanden, dass geschäftspolitische Entscheidungen, Veränderungen innerhalb von Geschäftsfeldern im wirtschaftlichen Umfeld oder die mangelnde Anpassungsfähigkeit an veränderte Umweltbedingungen zu negativen Folgen für die Gesellschaft führen können. Die Gesellschaft schätzt die Risiken aus Geschäftsmodellen als hoch ein. Liquiditätsrisiken stuft die Gesellschaft als vernachlässigbar ein. Liquiditätsrisiken beinhalten für die Gesellschaft einerseits Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können und andererseits bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität beschaffen zu können. Aufgrund der Einbeziehung der B2M in das Cash-Pooling mit der BP ESE stehen der Gesellschaft für beide Geschäftsbereiche ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Liquiditätsrisiken werden durch tägliche Planung der Ein- und Auszahlungen sowie Ermittlung des mittel- und langfristigen Kapitalbedarfs effektiv gesteuert. Die Gesellschaft sieht das implementierte Risikomanagementsystem als geeignet an, um die bestehenden Risiken effektiv steuern zu können. 6. Prognosebericht Die Entwicklung der Wirtschaft unterliegt erheblichen Abwärtsrisiken aufgrund der Unsicherheit über die Entwicklung der Weltkonjunktur, die Wirkung der Geldpolitik sowie das private Konsumverhalten. Weiter sinkende Inflationsraten können im Jahr 2024 zu einer leichten Erholung des Nachfrageniveaus führen, wobei das Risiko eines erneuten Inflationsanstiegs und eine damit einhergehende Belastung der konjunkturellen Entwicklung sowie Aktivität bestehen bleibt. Darüber hinaus werden für das Jahr 2024 aufgrund geopolitischer Unsicherheiten volatile Preise für Rohöl, Produkte und Energie erwartet. Aufgrund der langsamen Erholung der Weltwirtschaft und der restriktiveren Geldpolitik in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften prognostiziert der Sachverständigenrat ein BIP-Wachstum in Höhe von 1,1 % für den Euro-Raum und in Höhe von 0,7 % für Deutschland. Dem Digitalisierungstrend folgend sind für das Jahr 2024 die weitere Digitalisierung der Zahlungsdienste in Form von In-App-Payments, die Ausweitung des EV-Charging Angebots eMSP auf weitere europäische Länder, die Weiterentwicklung der kürzlich gestarteten In-Truck & App sowie Treibhausgas (THG)-Prämienangebote geplant. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 im Flottenkartengeschäft hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Ein anhaltend geringeres Transportaufkommen kann das Flottenkartengeschäft negativ beeinflussen. Die Gesellschaft erwartet jedoch, dass die neu eingeführte CO 2 -Maut positive Auswirkungen auf das Flottenkartengeschäft haben wird, gleichzeitig aber auch den Kostendruck in der Transportbranche erhöhen könnte. Die Geschwindigkeit der Energiewende und die Entwicklung des Fuhrparks der Flottenkunden beeinflussen den künftigen Produkt- und Dienstleistungsmix der B2M. Diese Faktoren werden das Geschäft im Jahr 2024 beeinflussen und die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2024 einen leichten Anstieg des Zahlungsvolumens sowie des Provisionsergebnisses. Die B2M rechnet im Geschäft mit Zahlungskarten auf Guthabenbasis aufgrund des sich fortsetzenden Trends der bargeldlosen Zahlung sowie der Einführung neuer Produkte im Bereich der mobilen Zahlungsabwicklung mit positiven Auswirkungen auf das das Herausgabevolumen, welche aber durch Effekte aus abnehmender Inflation teilweise kompensiert werden könnten. Daher prognostiziert die Gesellschaft für das Jahr 2024 ein Herausgabevolumen auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages wird die Gesellschaft auch zukünftig ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Die Geschäftsführung sieht zurzeit keine bestandsgefährdenden Risiken und geht davon aus, dass die Gesellschaft in den nächsten Jahren ihre Geschäftsaktivitäten kontinuierlich entwickeln wird.
Bochum, den 30. Januar 2024 Die Geschäftsführung Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023(1) Allgemeine Angaben Die B2Mobility GmbH (im Folgenden kurz: "B2M" oder "Gesellschaft") mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bochum unter HRB 16999, ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der BP Europa SE, Hamburg, (BP ESE), mit der ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften der §§ 242ff., §§ 264ff. und § 340 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute (RechZahIV) sowie den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108 in 53117 Bonn, als E-Geld-Institut zugelassen und beaufsichtigt. Die Gesellschaft erbringt sowohl erlaubnispflichtige E-Geld und Zahlungsdienste für Mobilität als auch Zahlungsdienstleistungen, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die für den Erwerb eines sehr begrenzten Ware- oder Dienstleistungsspektrums gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. b ZAG eingesetzt werden können. Darüber hinaus umfasst das Akquisitionsgeschäft der B2M die zentrale Abrechnung von bargeldlosen Zahlungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ZAG. Die B2M macht gemäß § 25 Abs. 1 ZAG von der Möglichkeit Gebrauch, Zahlungsdienste über die BP ESE als Agenten im Sinne von § 1 Abs. 9 ZAG zu erbringen. Die BP ESE ist daher für die operative Durchführung der Abrechnung des Akquisitionsgeschäfts verantwortlich. Außerhalb des Zahlungsdienstegeschäfts hat die Gesellschaft im Berichtsjahr ein Angebot für Privatkunden als E-Mobility Service Provider (eMSP) in Deutschland und den Niederlanden gestartet. Die Gesellschaft ist gemäß § 340a Abs. 1 i.V.m. § 340 Abs. 5 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Die Ziffern in Klammern in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung verweisen auf die entsprechenden Kapitel im Anhang. (2) Konzernabschluss Die BP p.l.c., London/ UK, (BP plc) stellt als Muttergesellschaft des internationalen bp Konzerns für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen einen weltweiten Konzernabschluss nach IFRS auf. Dieser Abschluss wird auf der Webseite des Companies House in UK hinterlegt. (3) Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden Die Wahl der Bilanzierungsmethoden erfolgt nach dem Prinzip der Stetigkeit. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Unterteilung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend ihrer Herkunft aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld oder aus sonstigen Tätigkeiten erfolgt nach Maßgabe des § 1 ZAG. Die Forderungen an Kreditinstitute werden mit dem Nennwert bilanziert. Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug notwendiger Einzelwertberichtigungen ausgewiesen. Die Gesellschaft veräußert innerhalb des Jahres und zum Jahresende Forderungen an Kunden im Rahmen eines echten Factoringmodells an Zessionare. Zum Ende des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft Forderungen mit einem Nennwert von TEUR 68.763 (Vorjahr: TEUR 104.643) auf diesem Wege liquiditätswirksam veräußert. Bei der Gesellschaft verbleibt ein nicht materielles Veritätsrisiko. Aufgrund des steuerlichen Organschaftsverhältnisses fallen in der Gesellschaft keine latenten Steuern an. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der Rückstellungsbetrag wird prinzipiell mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert unter Berücksichtigung des von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Geschäftsjahre angesetzt. Für das letzte Quartal des Geschäftsjahres wurde anstelle des von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatzes eine Prognose des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Geschäftsjahre zum 31.12. von 1,83 % (Vorjahr: 1,79 %) unter Berücksichtigung der von der Bundesbank angewandten Ermittlungsmethodik vorgenommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den angesetzten Rückstellungen und den Rückstellungen, die sich bei einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre ergeben würden, beträgt TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 66). Bei der Wahl des Zinssatzes wird eine pauschale Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. In der Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für die Gesellschaft erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 3,70 % (Vorjahr: 3,40 %) sowie ein Rententrend in Höhe von 2,20 % (Vorjahr: 1,90 %) berücksichtigt. Basis sind die biometrischen Rechnungsgrundlagen der veröffentlichten "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck in der Fassung vom Oktober 2018. Die anderen Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgt in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Die Rückstellungen für Jubiläumsleistungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der Rückstellungsbetrag wird generell mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert unter Berücksichtigung des von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Geschäftsjahre angesetzt. Für das letzte Quartal des Geschäftsjahres wurde anstelle des von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatzes eine Prognose des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Geschäftsjahre zum 31.12. von 1,75 % (Vorjahr: 1,45 %) unter Berücksichtigung der von der Bundesbank angewandten Ermittlungsmethodik vorgenommen. In der Berechnung der Rückstellungen für Jubiläumsleistungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 3,70 % (Vorjahr: 3,40 %) berücksichtigt. Basis sind die biometrischen Rechnungsgrundlagen der veröffentlichten "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck in der Fassung vom Oktober 2018. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden am Abschlussstichtag grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Entsprechend § 256a HGB wird das Niederst- bzw Höchstwertprinzip für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr nicht angewendet. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA (4) Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute beinhalten Guthaben auf laufenden Konten bei Kreditinstituten. (5) Forderungen an Kunden
Gegen die Gesellschafterin BP ESE bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 84.903 (Vorjahr: TEUR 90.020). Von den Forderungen an Kunden sind TEUR 633.720 (Vorjahr: TEUR 569.807) innerhalb von 3 Monaten und TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 0) innerhalb von 6 Monaten fällig. TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 0) sind innerhalb von mehr als 6 Monaten fällig. (6) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. PASSIVA (7) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Gegenüber der Gesellschafterin BP ESE bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 383.147 (Vorjahr: TEUR 294.039). Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind mit TEUR 678.452 (Vorjahr: TEUR 566.888) innerhalb von 3 Monaten fällig. (8) Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Gegenüber der Gesellschafterin BP ESE bestehen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.418 (Vorjahr: TEUR 795). Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. (9) Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Bonuszahlungen gegenüber Kunden TEUR 16.871 (Vorjahr: TEUR 22.873). (10) Haftungsverhältnisse, außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Dienstleistungs- und Abnahmeverträge entfallen im Wesentlichen auf die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. In den außerbilanziellen Geschäften sind in Höhe von TEUR 814 (Vorjahr: TEUR 814) Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Neben den zukünftigen finanziellen Verpflichtungen sieht die Gesellschaft keine weiteren wesentlichen Chancen und Risiken aus diesen nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung (11) Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Zinsen für Factoring in Höhe von TEUR 262 (Vorjahr: TEUR 105). Auf die Aufzinsung von Rückstellungen entfallen Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 28). (12) Provisionserträge
Provisionserträge nach geografischen Märkten
Die Provisionserträge resultieren im Wesentlichen aus Verkäufen der einzelnen Produkte sowie Mauten im Rahmen des Flottenkartengeschäft. (13) Provisionsaufwendungen In den Provisionsaufwendungen werden hauptsächlich die einzelnen Bezüge von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des Geschäfts mit Flottenkarten ausgewiesen. (14) Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge enthalten Währungskursgewinne in Höhe von TEUR 57.795 (Vorjahr: TEUR 59.138). (15) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Im Durchschnitt beschäftigte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 5 (Vorjahr: 5) Mitarbeitende. Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung entfallen TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 36) auf Altersversorgung. (16) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Währungskursverlusten in Höhe von TEUR 48.461 (Vorjahr: TEUR 63.102). Sonstige Angaben (17) Nachtragsbericht Informationen über Ereignisse und Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres mit nennenswerten Auswirkungen auf die Lage des Unternehmens, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, lagen bei Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor. (18) Fremdwährungsbeträge in Euro Der Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände, die in Fremdwährung lauten, beträgt TEUR 270.143 (Vorjahr: TEUR 301.492); der entsprechende Gesamtbetrag der Schulden beträgt TEUR 76.793 (Vorjahr: TEUR 103.127). (19) Anzahl der Zahlungsvorgänge Im Geschäftsjahr wurden 117.424.741 (Vorjahr: 96.728.364) Transaktionen aus Zahlungsdiensten mit einem Zahlungsvolumen von TEUR 8.263.110 (Vorjahr: TEUR 8.278.674) ausgeführt. Bei der Angabe der ausgegebenen E-Geld-Instrumente handelt es sich um einen Bestand an im Umlauf befindlichen ausgegebenen und gültigen Zahlungskarten auf Guthabenbasis. Die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente zum 31. Dezember 2023 belief sich auf 17.550.678 Stück (Vorjahr: 13.591.827). Die Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs ermittelt sich anhand eines Sechsmonatsdurchschnitts und betrug TEUR 82.952 (Vorjahr: TEUR 74.859). (20) Abschlussprüferhonorar Das für den Abschlussprüfer, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Gesamthonorar im Jahresabschluss der Gesellschaft beträgt TEUR 222. Hiervon entfallen TEUR 222 auf die Abschlussprüfung. (21) Geschäftsführung und Gesamtbezüge der Geschäftsführung Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr:
Die Gesellschaft macht von der Befreiung hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Bochum, 30. Januar 2024 B2Mobility GmbH Geschäftsführung Michael Brell René Jansen Monika Loup-Würdemann BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die B2Mobility GmbH, Bochum Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der B2Mobility GmbH, Bochum, - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der B2Mobility GmbH, Bochum, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 23. Februar 2024 Deloitte
GmbH
Lutz Knop, Wirtschaftsprüfer Roland Greißl, Wirtschaftsprüfer GESELLSCHAFTERBESCHLUSSDie BP Europa SE, Hamburg, eingetragen unter HRB 113611 beim Amtsgericht Hamburg, ist alleinige Gesellschafterin der B2Mobility GmbH, Bochum, eingetragen unter HRB 16999 beim Amtsgericht Bochum. Unter Verzicht auf die Einhaltung aller gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung sowie die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen hält die BP Europa SE hiermit die ordentliche Gesellschafterversammlung der B2Mobility GmbH ab und beschließt Folgendes: 1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 Der von der Geschäftsführung aufgestellte und von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird festgestellt. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 ist gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 2. Mai 2018 an die BP Europa SE abgeführt worden. 2. Entlastung der Geschäftsführung Den Mitgliedern der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 3. Wahl des Abschlussprüfers Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 wird die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, bestellt. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist hiermit beendet.
Bochum, den 29.02.2024 BP Europa SE René Jansen, Mitglied des Vorstands ppa. Carolin Weide, Prokuristin |
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