VFV Wohnpark Seesen GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Mittendorf seit 18.6.2024 | Vorstandsmitglied |
Andreas Wobst seit 3.7.2014 | Vorstandsmitglied |
Jörg Dr.rer.oec. Hahne seit 5.7.2013 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank eGSeesen/HarzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022Volksbank eG, SeesenGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen a) Konjunktur in Deutschland b) Finanzmärkte c) Entwicklung der Volks- und Raiffeisenbanken 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Geschäftszweck der Volksbank eG als Kreditinstitut ist die regionale Präsenz unserer Geschäftsstellen und die wirtschaftliche Förderung und Betreuung unserer rund 66.558 Kunden. Die Volksbank eG hat 38.107 Mitglieder aus unserem Geschäftsgebiet. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft. Die Volksbank eG nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank dem BVR Institutssicherung (BVR ISG Sicherungssystem) an. Das BVR ISG Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR ISG Sicherungssystem tätig. Das Geschäftsgebiet der Bank umfasst im Kernbereich die Städte und politische Gemeinden, in denen die Bank Geschäftsstellen unterhält. Der Grenzbereich definiert im Wesentlichen die restlichen Gebiete der Landkreise, in denen die Bank Geschäftsstellen unterhält. Zweigniederlassungen unterhalten wir nicht. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen a) Konjunktur in Deutschland Die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands wurde 2022 spürbar durch die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine belastetet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,8 %. Damit expandierte die Wirtschaftsleistung deutlich schwächer als 2021 (+2,6 %), trotz der auch 2022 noch andauernden Erholung vom Coronakrisenjahr 2020. Die allgemeine Teuerung legte kriegsbedingt weiter zu. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes war die Inflationsrate mit 6,9 % so hoch wie seit fast 50 Jahren nicht mehr. Vorherige amtliche Berechnungen hatten sogar eine noch höhere Inflationsrate von 7,9 % ergeben, die dann aber im Zuge einer routinemäßigen Anpassung nach unten revidiert wurde. Maßgeblich für die Abwärtskorrektur waren veränderte Konsumgewohnheiten, die zu einer Verminderung des Energiegewichtungsanteils führten. Zu Jahresbeginn war die Wirtschaftsleistung noch kräftig expandiert, befördert insbesondere durch die voranschreitende Erholung der kontaktintensiven Dienstleistungsbereiche vom pandemiebedingten Einbruch 2020. Im weiteren Jahresverlauf verschlechterte sich die Konjunktur aber deutlich, was in einer Schrumpfung zum Jahresende mündete. Hauptgrund für die Verschlechterung waren die wirtschaftlichen Begleiterscheinungen des Ende Februar einsetzenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, wie nochmals steigende Energie- und Rohstoffpreise, länger bestehende Lieferkettenstörungen und enorme Unsicherheiten, nicht zuletzt über die Gasversorgung. Ende August stellte Russland seine Gaslieferungen nach Deutschland vollständig ein. Gedämpft wurde die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zudem durch den bereits vor dem Kriegsausbruch verbreiteten Arbeitskräftemangel und die Spätfolgen der Coronapandemie, die sich unter anderem in zeitweisen Lockdowns in wichtigen Häfen und Metropolen Chinas und den streckenweisen hohen Krankenständen hierzulande zeigten. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte sind, nach einem geringfügigen Zuwachs im Vorjahr (+0,4 %), im Verlauf von 2022 zunächst kräftig gestiegen. Angesichts der Rückführung von Infektionsschutzmaßnahmen wurde vor allem in den Bereichen Gastgewerbe sowie Freizeit, Unterhaltung und Kultur mehr ausgegeben. Zum Jahresende bremste dann jedoch der Höhenflug der Verbraucherpreise die Kaufkraft der Haushaltseinkommen verstärkt aus. Auf Jahressicht konnten die privaten Konsumausgaben dennoch preisbereinigt um deutliche 4,3 % zulegen und mit soliden 2,1 Prozentpunkten zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum beitragen. Die Konsumausgaben des Staates sind erneut gestiegen. Befördert wurden sie unter anderem durch das Nachholen verschobener medizinischer Behandlungen und die Mehrausgaben für aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Der Zuwachs des Staatsverbrauchs fiel aber mit 1,2 % schwächer aus als im Vorjahr (+3,8 %), das stärker durch pandemiebedingte Sonderausgaben geprägt war. Die Gemengelage aus enormen Preiserhöhungen, andauernden Personal- und Materialengpässen, eingetrübten Ertragsaussichten, weniger günstiger Finanzierungsbedingungen sowie hohen Unsicherheiten belastete das Investitionsklima spürbar. In Fahrzeuge, Maschinen und andere Ausrüstungen wurde angesichts der voranschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Bestrebungen zur Erhöhung der Energieeffizienz zwar mehr investiert. Der preisbereinigte Zuwachs um 3,5 % blieb jedoch etwas hinter dem Anstieg des Vorjahres (+3,3 %) zurück. Die Bauinvestitionen gaben hingegen um 1,7 % nach, da nahezu unveränderten öffentlichen Investitionen spürbare Rückgänge im Wohnungs- und Wirtschaftsbau gegenüberstanden. Insgesamt stagnierten die Bruttoanlageinvestitionen im Wesentlichen, nachdem sie im Vorjahr noch bedeutsam zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum beigetragen hatten. Die Lage der öffentlichen Finanzen blieb angespannt. Unter anderem wegen verschiedener Einmalzahlungen zur Abfederung der hohen Energiekosten übertrafen die Ausgaben erneut deutlich die Einnahmen, deren Anstieg auch durch den vorübergehend gewährten staatlichen Tankrabatt vermindert wurde. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit ist aber gegenüber dem Vorjahr auf erhöhtem Niveau zurückgegangen, von 134,3 auf rund 101,3 Mrd. Euro. Die Defizitquote, die den Finanzierungssaldo ins Verhältnis zum kräftig gestiegenen nominalen Bruttoinlandsprodukt setzt, sank von 3,7 % auf 2,6 %. Der Bruttoschuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt dürfte sich von 68,6 % im Vorjahr auf rund 67 % vermindert haben. Auch am Arbeitsmarkt setzte sich die Erholung vom Krisenjahr 2020 fort. Die Zahl der amtlich registrierten Arbeitslosen ging weiter zurück. Trotz eines zeitweisen Anstiegs, im Zuge der erstmaligen Erfassung ukrainischer Flüchtlinge, gab die Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt um etwa 200.000 auf rund 2,4 Mio. nach. Vor diesem Hintergrund sank auch die Arbeitslosenquote nochmals, von 5,7 % im Vorjahr auf 5,3 %. Die Erwerbstätigenzahl erhöhte sich 2022 um knapp 600.000 auf rund 45,6 Mio. Menschen. Sie erreichte damit einen neuen Höchststand. Die Inflationsrate, gemessen am Verbraucherpreisindex, lag mit 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 erheblich über ihrem Vorjahreswert von 3,1 %. Einen noch höheren Anstieg der Preise für die Lebenshaltung hatte es in der Bundesrepublik zuletzt 1973 mit 7,1 % gegeben. Maßgeblich für die enorme Teuerung waren die Energie- und Nahrungsmittelpreise, die im Zuge des Ukrainekrieges sowie der andauernden Lieferengpässe um außerordentliche 29,7 % und 13,4 % stiegen. Die Verbraucherpreisdynamik war bereits im Januar mit einer Inflationsrate von 4,2 % sehr kräftig. Sie beschleunigte sich angesichts extremer Import- und Erzeugerpreisanstiege weiter und führte im Oktober und November zu Jahreshöchstständen der Inflationsrate von jeweils 8,8 %. Die Gesamtteuerung wäre allerdings noch höher ausgefallen, wenn der Staat nicht durch Entlastungsmaßnahmen gegengesteuert hätte. Zu nennen sind hier beispielsweise das 9-Euro- Ticket und der Tankrabatt, die in den Monaten Juni bis August wirkten, sowie die einmalige Übernahme der Gas- und Wärmerechnungen im Dezember. b) Finanzmärkte Das Jahr 2022 wurde auch an den Finanzmärkten vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geprägt, der am 24. Februar 2022 begann. Der Krieg führte zu steigenden Energie- und Rohstoffpreisen, die sich wiederum global in den höchsten Verbraucherpreisinflationsraten seit mehreren Jahrzehnten niederschlugen. Dabei traf die kriegsbedingte Energie- und Nahrungsmittelinflation auf eine bereits hohe Kerninflation, die den Preisauftrieb ohne diese beiden Faktoren misst. Diese hatte in den USA im Dezember 2021 bereits bei annualisiert 5,5 % gelegen, im Euroraum bei 2,6 %. 2022 stiegen beide Kernraten weiter und erreichten 5,7 beziehungsweise 5,2 %. Verantwortlich hierfür waren anfangs vor allem Angebotsengpässe infolge aufgehobener Coronabeschränkungen weltweit - mit Ausnahme Chinas - und fortbestehende Lieferkettenprobleme infolge eben dieser Beschränkungen. Im Jahresverlauf kamen Zweitrundeneffekte hinzu, als von höheren Kosten betroffene Unternehmen ihre Preise erhöhten. Weltweit reagierten Notenbanken auf die hohe Inflation mit Zinserhöhungen, also einer restriktiveren Geldpolitik. Während Schwellenländer ihre Leitzinsen teils schon 2021 erhöht hatten - wie etwa Brasilien, das seinen Leitzins bereits 2021 von 2 % auf 9,25 % erhöhte -, folgten die Industriestaaten erst 2022. Die US-Notenbank Fed erhöhte ihren Leitzins erstmals im März 2022. Die Europäische Zentralbank (EZB) begann im Juli 2022. Zuvor hatten beide Notenbanken eine stark expansive Geldpolitik mit sehr niedrigen Zinssätzen betrieben. Die Federal Funds Rate lag bei 0 bis 0,25 %, die Hauptrefinanzierungsrate der EZB ebenfalls bei 0 %. Zum Jahresende 2022 lag der Leitzins der EZB bei 2,5 %, der der Fed bei 4,25 bis 4,5 %. Die US-Notenbank Fed straffte ihren geldpolitischen Kurs 2022 also deutlich und erhöhte den Leitzins um 425 Basispunkte. Parallel begann sie den Abbau ihrer Bestände an Staats- und anderen staatsähnlichen Anleihen, die sie, während der Niedrigzinsphase und der Coronapandemie erworben hatte. Ab Juli verringerte die Notenbank ihre Staatsanleihebestände um monatlich 30 Mrd. Dollar, indem sie fällig werdende Anleihen nicht reinvestierte. Ab September wurden monatlich 60 Mrd. Dollar nicht mehr reinvestiert. Die Fed begegnete mit diesem straffen Kurs auch der Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale, also wechselseitigen Erhöhungen von Löhnen und Preisen. Die Arbeitslosigkeit in den USA hatte 2022 durchgängig zwischen 3,5 und 3,8 % gelegen, nahe der Vollbeschäftigung. Entsprechend gut konnten die Arbeitnehmer verhandeln: Das mittlere wöchentliche Gehalt stieg um 7,3 % und damit stärker als die Verbraucherpreisinflation von 6,5 %. Diese lag damit zugleich über dreimal so hoch wie das Inflationsziel der Notenbank von 2 %. Auch zum Ende des Jahres blieb der Inflationsdruck hoch. Die US-Notenbank signalisierte zum Jahresende eine, wenngleich langsamere, Fortsetzung ihres Kurses steigender Leitzinsen. Zum Jahresbeginn ging die EZB trotz hoher und steigender Inflationsraten noch von einem temporären Inflationsschub aus. In mehreren Schritten beendete sie zuerst ihre Anleihekaufprogramme, die eingeführt worden waren, um die bestehende stark expansive Geldpolitik noch zu verstärken. Im Februar endeten die Zukäufe des pandemiebedingten Anleihekaufprogramms (PEPP) und im Juli die des schon 2014 gestarteten Anleihekaufprogramms APP. Die Leitzinsen blieben daher zunächst noch extrem niedrig. Parallel stieg die Verbraucherpreisinflation im Euroraum im ersten Halbjahr von 5 auf 8,6 %. Beginnend mit dem 27. Juli erhöhte die EZB dann auch ihren Leitzins erstmals seit dem Jahr 2011. In fünf Monaten stieg er um 250 Basispunkte auf 2,5 %. Zum Jahresende kündigten EZB-Präsidiumsmitglieder weitere Zinsschritte für das Jahr 2023 an, um die Inflation auf den Zielwert von 2 % zurückzuführen. Parallel zu den Zinserhöhungen änderte die Notenbank nachträglich die Bedingungen der zuvor an Banken ausgereichten Gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (englisch TLTRO). Mit diesen hatte sie unter anderem während der Coronapandemie Kreditinstituten günstige Finanzierungskonditionen angeboten, mit dem Ziel einer Stabilisierung beziehungsweise Erhöhung der Kreditvergabe. Die Änderungen erhöhten den auf diese Geschäfte von den Kreditinstituten zu zahlenden Zins. Die EZB begründete ihre Entscheidung mit dem geänderten Leitzinsumfeld, aber auch mit dem Ziel einer Dämpfung der Kreditvergabe angesichts der hohen Inflation. Zusätzlich bot die EZB zum Jahresende 2022 vorzeitige Rückzahlungen der TLTRO-Kredite an, um deren Volumen zu verringern. Bis Jahresende wurden so 35,2 % der Bestände abgebaut. Auf ihrer letzten Sitzung im Jahr 2022, am 15. Dezember, entschied die EZB zudem, die vollständige Reinvestition ihrer Bestände an Staatsanleihen zu beenden. Ab März 2023 sollen auf diesem Weg Bestände in Höhe von durchschnittlich 15 Mrd. Euro monatlich abgebaut werden. Diese Entscheidung gilt für das Kaufprogramm APP mit einem Volumen von insgesamt 3.258 Mrd. Euro, nicht aber für das Pandemie-Notfallprogramm PEPP. Dessen Anleihen in Höhe von insgesamt 1.684 Mrd. Euro sollen bis mindestens Ende 2024 vollständig reinvestiert werden. Das vergangene Jahr war auch für die internationalen Anleihemärkte außergewöhnlich. Sorgte Russlands Angriff auf die Ukraine unmittelbar noch für einen Rückgang der Anleiherenditen und damit eine Kurserholung, stiegen die Renditen im weiteren Jahresverlauf deutlich. Die zunehmend straffen Zinsschritte weltweit wichtiger Notenbanken, insbesondere aber in den Industrieländern, bewirkten einen deutlichen Kursverfall. Entsprechend deutlich stiegen die Renditen. Die Renditen begannen ihren Anstieg im März 2022, als die US-Notenbank Fed ihren Kurs änderte und ihre Leitzinsen erstmalig erhöhte. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe war am 4. März 2022 zum letzten Mal negativ, bei -0,10 %. Bis zum 20. Juni erhöhte sie sich aufgrund steigender Inflations- und Zinserwartungen auf 1,75 %; die Anstiege anderer Staatsanleihen verliefen ähnlich. Im Sommer beruhigten sich die Renditen zwischenzeitlich und fielen, erneut am Beispiel der zehnjährigen deutschen Anleihe, auf 0,76 % am 1. August zurück. Die Anleger reagierten in dieser Zeit auf die stark negativen Konjunkturprognosen des Sommers, die etwa für Europa eine Gasmangellage mit Energierationierung prognostizierten. Zugleich herrschte auch hinsichtlich der Zins- und Inflationspfade noch größere Unsicherheit, die auch die Marktbewertung von Anleihen erschwerte. Ab Mitte August setzte dann jedoch ein erneuter Aufwärtstrend ein, der von den nun parallelen Zinserhöhungen der großen westlichen Notenbanken geprägt war. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe stieg auf 2,56 % zum Jahresende. Damit lag die Rendite 274 Basispunkte höher als zu Jahresanfang. Die Rendite der zehnjährigen US-Bundesanleihe stieg 2022 von 1,50 % auf 3,83 %, also um 233 Basispunkte. Neben den Renditen stieg auch die Volatilität an den Anleihemärkten, die insbesondere in der zweiten Jahreshälfte sehr stark auf makroökonomische Daten und die Ankündigungen sowie Kommunikation der Notenbanken Fed und EZB reagierte. Die europäische Gemeinschaftswährung schwächte sich im Jahresverlauf - ausgehend von einem Kurs zum Jahresauftakt von 1,14 Dollar - gegenüber dem Dollar deutlich ab. Insbesondere in den ersten drei Quartalen 2022 wirkten sich die schnelleren Zinserhöhungen der Fed und die erwarteten schweren konjunkturellen Folgen der Energiekrise für Europa durch Russlands Angriffskrieg negativ auf den Wechselkurs des Euro aus. Auch der Status des Dollar als sichere, globale Reservewährung ließ die Gemeinschaftswährung wie viele andere Devisen an Gegenwert verlieren. Im August unterschritt der Euro erstmals seit 2002 die Parität zum US-Dollar. Am 27. September 2022 erreichte er mit einem Wert von 0,96 Dollar sein Minimum. Im 4. Quartal konnte sich der Euro dann jedoch wieder etwas erholen. In diesem Zeitraum nahmen die Schätzungen für die weiteren Zinsschritte der Fed leicht ab, während die für den Euroraum stiegen. Damit verringerte sich der erwartete, zu Ungunsten des Euroraums ausfallende Zinsabstand der großen Währungsräume. Weiterhin profitierte der Euro von rückläufigen Rohstoff- und Energiepreisen sowie einem ungewöhnlich milden Winter, der die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage deutlich verringerte. Die Gemeinschaftswährung beendete das Jahr 2022 mit einem Gegenwert von 1,07 Dollar, immer noch ein Rückgang von 6,1 % zum Vorjahresendwert. An den Aktienmärkten begann der DAX das Jahr mit leichten Verlusten, die sich nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine schnell ausweiteten. Nach noch 15.884,86 Punkten zum Jahresauftakt fiel der Deutsche Leitindex bis zum 8. März auf einen zwischenzeitlichen Tiefstand von 12.831,51 Punkten. Zwar konnten die starken Verluste wieder ausgeglichen werden, die Abwärtsbewegung hielt aber an. Am 29. September erreichte der DAX seinen Jahrestiefstand mit 11.975,55 Punkten, ein Rückgang um 24,6 % zum Stand vom Jahresanfang. Dahinter standen die mit dem Krieg verbundenen Preisanstiege bei Rohstoffen und insbesondere Energie, also Erdöl und -gas. Für Erdgas konnte zudem eine Knappheit mit entsprechenden Rationierungen nicht ausgeschlossen werden. Zudem verteuerte die zunehmend weniger expansive Geldpolitik die Refinanzierung der Unternehmen und senkte die Wachstumserwartungen für das laufende und die kommenden Jahre. Der ungewöhnlich warme Winter des 4. Quartals 2022 entschärfte diese Negativszenarien der Konjunktur und Energieversorgung. Da der Energieverbrauch aufgrund des milden Wetters sank und die chinesische Wirtschaft bis spät im Jahr in Corona-Lockdowns verharrte und entsprechend weniger Energie nachfragte, fielen auch die Notierungen der Energiepreise. Damit verbesserten sich die Erwartungen für die europäische Wirtschaft, während auf hohem Niveau rückläufige Inflationsraten in den USA die Erwartung an weitere Leitzinserhöhungen dämpften und 10 damit die Konjunkturerwartungen verbesserten. Zuletzt wandte sich die Volksrepublik China im Dezember 2022 von ihrer Null-Covid-Politik ab, wodurch sich eine wirtschaftliche Öffnung des Landes und damit wieder mehr Absatzchancen für westliche Unternehmen im Jahr 2023 abzeichneten. Der DAX konnte sich daher zum Jahresende auf 13.923,59 Punkte erholen, ein Anstieg um 16,3 % zum Tiefststand in September. Auf das Gesamtjahr gerechnet verlor der DAX allerdings 12,3 % und zeichnete sich wie die globalen Aktien- und Anleihenmärkte durch deutlich gestiegene Volatilität aus. Im internationalen Vergleich entwickelte sich der Deutsche Leitindex damit schlechter als der europäische Index Euro Stoxx 50, der 11,7 % verlor, oder der traditionelle US-Index Dow Jones mit -8,8 %. Der technologielastige Nasdaq verlor hingegen mit 33,1 % deutlich stärker an Wert. c) Entwicklung der Volks- und Raiffeisenbanken In einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld konnten die 737 Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie die sonstigen Genossenschaftsbanken ihr Kredit- und Einlagengeschäft mit ihren über 30 Millionen Privat- und Firmenkunden im Geschäftsjahr 2022 erneut ausweiten. Auch wenn die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im Jahr 2022 im Zuge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine durch steigende Leit- und damit in der Folge auch höhere Kreditzinssätze, aber auch durch einen gravierenden Fachkräftemangel und Materialengpässe sowie den Kaufkraftentzug durch die hohe Teuerung geprägt war, steigerten die deutschen Genossenschaftsbanken im Geschäftsjahr 2022 erneut ihre Kreditvergabe. So stiegen die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken im Vorjahresvergleich um 46 Milliarden Euro auf 757 Milliarden Euro (+6,5 Prozent). Auch die Kundeneinlagen legten zu, wobei die Sparquote der privaten Haushalte wieder auf das Vor-Pandemie-Niveau zurückgegangen ist. So sparten die Kunden auch im zurückliegenden Jahr trotz deutlich gestiegener Ausgaben aufgrund der Rekordinflation gut 28 Milliarden Euro und steigerten die Kundeneinlagen insgesamt auf 861 Milliarden Euro (+3,4 Prozent). Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken stieg im Jahr 2022 um 30 Milliarden Euro oder 2,7 Prozent auf 1.175 Milliarden Euro. Nachdem während der coronabedingten Konsumeinschränkungen in hohem Maß zusätzliche Ersparnisse in Sichteinlagen gebildet wurden, normalisiert sich die Einlagenbildung im kurzfristigen Bereich weiter. Die gestiegenen Unsicherheiten durch den Ukrainekrieg dürften das Wachstum der Kundeneinlagen tendenziell erhöhen. Anderseits entzieht die hohe Inflation Kaufkraft und die Sparfähigkeit der Kunden geht zurück. Angesichts der weiterhin sehr hohen Inflation ist von einer Sparquote von etwas über 11 Prozent für das zurückliegende Jahr auszugehen. In Summe nahmen die täglich fälligen Sichtguthaben zwar weiter zu, aber geringer als noch in den Vorquartalen seit März 2020 zu Beginn der Coronapandemie. Auch die Termineinlagen legten in Folge des allgemeinen Zinsanstiegs deutlich zu. Bei den weniger liquiden Bankprodukten, insbesondere den Spareinlagen, zogen die Kunden in Summe Gelder ab, wenngleich der Bestand an Sparbriefen anzog. Die Genossenschaftsbanken steigerten ihre Kundeneinlagen seit Dezember 2021 um 28 Milliarden Euro oder 3,4 Prozent auf 861 Milliarden Euro per Ende 2022. Treiber dieses absoluten Zuwachses waren die Sichteinlagen, die um 20 Milliarden Euro (oder 3,3 Prozent) auf 626 Milliarden Euro stiegen. Der Bestand an Termineinlagen nahm angesichts der im zweiten Halbjahr anziehenden Habenzinsen um 32,2 Prozent (oder 14 Milliarden Euro) auf 56 Milliarden Euro ebenfalls deutlich zu. Der Sparbriefbestand stieg auf 6 Milliarden Euro (+53,0 Prozent). Hingegen sanken die Spareinlagen um knapp 8 Milliarden Euro auf 174 Milliarden Euro (-4,1 Prozent). Der Konsolidierungsprozess unter den Instituten setzte sich gegenüber dem Vorjahr in einem leicht verringerten Umfang fort. Die Zahl der selbständigen Genossenschaftsbanken lag per Ende 2022 bei 737 Banken. Sie sank fusionsbedingt um 35 Institute bzw. um -4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 62 Banken betrieben neben dem Bankgeschäft auch das Warengeschäft (Vorjahr: 67 Institute). Der rückläufige Trend bei der Filial-Nutzung durch Privat- und Firmenkunden setzte sich im Jahr 2022 fort. Die Corona-Pandemie beschleunigte zudem einschneidend das Kundennutzungsverhalten von Filialen. Kunden und Mitglieder gingen seltener persönlich in die Zweigstellen und nutzten stattdessen immer mehr die digitalen Angebote und Services für ihre Bankgeschäfte. Die Quoten zur Nutzung der VR Banking App, deren Attraktivität für die Kunden durch funktionalen Ausbau und Design- und Usability-Optimierungen erheblich im Zuge der Digitalisierungsoffensive gesteigert werden konnte, weisen dabei hohe Steigerungsraten auf. Die neue VR Banking App ist als zentraler mobiler Zugangsweg somit bei den Kunden der Genossenschaftsbanken gut etabliert. Auch digital-persönliches Banking im Kunden-Service-Center wurde als Zugangsweg von den Kunden verstärkt genutzt. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren In unserer Unternehmenskonzeption haben wir uns auf die Bedarfssituation unserer Mitglieder und Kunden ausgerichtet und daraus eine langfristige Unternehmensplanung entwickelt, die eine dauerhafte Begleitung unserer Mitglieder und Kunden in allen Fragen der Finanzierung und Vermögenslage sicherstellt. Die Entwicklung unserer Bank planen und steuern wir mithilfe von Kennzahlen und Limitsystemen. Die Ausgestaltung unserer Limitsysteme ist an der Risikotragfähigkeit und der Risikoexposition unseres Hauses ausgerichtet. Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit unserer funktionsfähigen Internen Revision haben wir die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen aus der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sichergestellt. Zur strategischen Steuerung nutzen wir ein mehrdimensionales Kennzahlensystem in Form einer Balanced Scorecard, mit dem wir regelmäßig finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren aus den Perspektiven "Finanzen" (u.a. Betriebsergebnis vor Steuern, Betriebsergebnis vor Bewertung, Cost-Income-Ratio und Provisionsergebnis), "Kunden" (u.a. Kundenkontaktquote, Kundenbedarfsdeckungsquote und Anzahl ganzheitlicher Beratungen), "Prozesse" (u.a. Nutzungsquote der Vertriebskanäle und Einhaltung von Qualitätsstandards in Kernprozessen) und "Mitarbeiter" (u.a. interne Dienstleistungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit) steuern und überwachen. Die für uns bedeutsamsten Leitungsindikatoren sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Die finanzielle Leistungskennzahl "Betriebsergebnis vor Steuern" weicht von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen "Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit" ab. Hintergrund sind zum einen ein erhöhter Abschreibungsbedarf im Bereich der Wertpapiere, zum anderen eine anteilige Zuführung von 0,505 Mio. EUR zu den bilanziellen PWB, um den nach dem neuen zukunftsgerichteten Verfahren nach IDW BFA 7 erforderlichen Zuführungsbetrag über die nächsten Jahresabschlüsse bis zur verbindlichen Anwendung des neuen Verfahrens aufzuteilen. Ebenso weicht die Kennzahl "Cost-Income-Ratio" geringfügig von der im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ermittelten Quote ab, da die Berechnungsformel unserer Leistungskennzahl im Detail abweicht. Daneben haben wir als bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator den Personal- und Sozialbereich definiert, der die Entwicklung unserer Bank maßgeblich beeinflusst: Am 31.12.2022 beschäftigten wir insgesamt 297 (Vj. 294) Mitarbeitende. Darin sind neben drei Vorstandsmitgliedern 152 Vollzeitbeschäftigte, 110 Teilzeitbeschäftigte sowie 32 Auszubildende enthalten. In der Alterspyramide befinden sich 33,84 % (Vj. 33,72 %) unserer Mitarbeitenden unter 40 Jahren, 23,19 % (Vj. 24,03 %) unter 50 Jahren und 42,97 % (Vj. 42,25 %) über 50 Jahren. In den vorgenannten Zahlen sind die Vorstandsmitglieder und unsere Auszubildenden nicht enthalten. Im Durchschnitt waren unsere Mitarbeitenden 44,4 Jahre alt und sind rund 19,3 Jahre für unsere Volksbank tätig. Altersteilzeitverträge bestehen zum Jahresende mit 45 Mitarbeitenden, hiervon befinden sich 15 Mitarbeitende in der passiven Phase der Altersteilzeit. In die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung investierten wir im Jahr 2022 insgesamt 736 (Vj. 605) externe Schulungstage mit einem Gesamtaufwand von TEUR 352 (Vj. TEUR 245) für die Fortbildung unserer Mitarbeitenden. Mit 32 Auszubildenden per 31.12.2022 haben wir eine weiterhin hohe Ausbildungsquote. Weitere nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Volksbank eG hat im abgelaufenen Jahr soziale Projekte gefördert und unterstützt. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verminderte sich von TEUR 6.392 auf TEUR 1.645. Die Rentabilitätskennzahl BE vor Bewertung/dBS betrug 0,11 %. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2022 bei 79,9 % (Vorjahr: 73,9 %). Die Entwicklung aller bedeutsamsten Leistungsindikatoren liegt im Rahmen unserer Erwartungen. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren bewegten sich auf Vorjahresniveau.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme waren im Wesentlichen die Kundenforderungen. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen aufgrund von Reduzierung der Unwiderruflichen Kreditzusagen unter dem Vorjahresniveau.
Zu den Kundenforderungen und Wertpapieranlagen verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt Vermögenslage. Die Erhöhung der Forderungen an Kreditinstitute resulitiert aus einer Umbuchung des Guthabens von der Bundesbank auf unser Konto der DZ BANK.
In der Struktur des Passivgeschäfts waren aufgrund der sich erholenden Zinslandschaft am Geld- und Kapitalmarkt im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten basiert auf der Aufnahme von Termingeldern bei der DZ BANK zu Refinanzierungszwecken. Unter anderem durch die Aufnahme von Darlehen zu Refinanzierungszwecken über Eurobond Sales AG erhöhte sich der Bestand der anderen Einlagen ebenfalls.
Mit dem Ende der Niedrigzinsphase im Sommer 2022 hat sich das Anlageverhalten der Kunden geändert. So haben sich die Erträge im Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft im Berichtszeitraum um 232 TEUR verringert. Bei der Union Investment wurden im Jahr 2022 45,4 Mio. EUR (Vorjahr 69,5 Mio. EUR) Fondskäufe unserer Mitglieder und Kunden durchgeführt, was sich in der Verringerung der Provisionserlöse aus dem Vermögensverwaltungs- und beratungsgeschäft niederschlägt. Innerhalb der Sparte Kompositgeschäft nehmen unsere Mitglieder und Kunden unseren Service der "Ordneranalyse" bzw. des "Versicherungs Checks" verstärkt in Anspruch. Insgesamt wurden im Jahr 2022 7.783 Versicherungsverträge an die R+V Versicherung vermittelt. Das spiegelt sich in der Vermittlung von 1.515 Verträgen im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung wider. Bei der Vermittlung von Bausparverträgen, die der Vorsorge und der Sofort- bzw. Anschlussfinanzierung dienen, konnten wir einen Absatz von 1.307 Verträgen erzielen. Im Vergleich zum Vorjahr haben leicht rückläufige Erträge bei den Vermögens und -beratungsprovisionen zu einer Verminderung unserer Vermittlungserträge um 2,0 % geführt. Die Erträge im Zahlungsverkehr haben sich im Berichtszeitraum um 135 TEUR erhöht. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Unser Ergebnis hat sich wie folgt entwickelt: Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern/Bilanzsumme) gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG betrug im Geschäftsjahr 0,14 % (Vorjahr 0,18 %). Das Zinsergebnis unserer Bank stand unter dem Einfluss der geänderten Zinspolitik der EZB. Die Zinserträge erhöhten sich um 2,0 Mio. EUR, was im Wesentlichen auf das Kreditwachstum im Bereich des Kundengeschäftes zurückzuführen ist. Durch den weiterhin erforderlichen Refinanzierungsbedarf hat sich der Zinsaufwand ebenfalls um 0,6 Mio. EUR erhöht. Die Erträge aus Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, sowie aus den Beteiligungen haben sich geringfügig vermindert (0,025 Mio. EUR). Der Provisionsüberschuss verhielt sich im Vorjahresvergleich mit 0,1 Mio. EUR leicht positiv. Maßgebliche Ursache für die Verminderung des Provisionsertrages i.H.v. 0,1 Mio. EUR waren verringerte Vermittlungserträge im Bereich des Wertpapier- und Depotgeschäfts. Der Provisionsaufwand verringerte sich um 0,2 Mio. EUR, was in erster Linie auf verminderten Aufwand im Bereich Cross-Selling und Kreditvermittlung zuückzuführen ist. Der Sachaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,2 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür waren hauptsächlich Aufwendungen für Aus- und Fortbildung sowie Aufwendungen für die Rechenzentrale. Die Erhöhung des Personalaufwands ist unter anderem auf gestiegene Aufwendungen im Bereich Gehälter und Erhöhungen der Rückstellungen zu Anwartschaften zurückzuführen. Das Bewertungsergebnis ist geprägt von Maßnahmen der Bank zur Risikovorsorge, einer anteiligen Zuführung zu den Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7, sowie der Umwidmung von § 340f in § 340g Reserven. Der Steueraufwand ist um 2,6 Mio. EUR gesunken. Die Einstellungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken durch die Umwidmung von § 340f HGB in § 340g HGB Reserven erfolgte zur Stärkung des Eigenkapitals. Aus dem Jahresüberschuss ist neben einer Zuführung zu den Rücklagen die Zahlung einer Dividende in Höhe von 2 % vorgesehen. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft. Durch unsere kleinteilige Kundenrefinanzierungsstruktur besteht eine weitgehende Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Trotz der sich erholenden Zinslandschaft machen die Sichteinlagen einen immer größeren Anteil an den gesamten Einlagen aus. Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB haben wir im Rahmen zweier TLTRO III Tendergeschäfte in Anspruch genommen. Zur Unterstützung des mittelfristigen Liquiditätsbedarfes nutzen wir die Möglichkeit der Termingeldaufnahme bei der DZ BANK, sowie die Aufnahme von Termingelder der öffentlichen Hand. Investitionen Der Aktualisierung der vorhandenen technischen Ausstattungen und des Zweigstellennetzes wurde auch in 2022 Rechnung getragen. Aufgrund von technischen Vorgaben unseres Rechenzentrums (Atruvia AG) wurden Investitionen für die Modernisierung der EDV Anlage aufgewendet. In 2022 konnte der Umzug der Geschäftsstelle in Delligsen in die umgebauten Räume des ehemaligen Aldi Marktes planmäßig erfolgen. Die baulichen Maßnahmen sowie die Folgeinvestitionen im IT-Bereich werden die Ertragslage der Folgejahre nicht wesentlich belasten. Liquidität Die Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die Liquiditätskennzahl (Liquidity Coverage Ratio LCR) haben wir eingehalten. Zum Bilanzstichtag lag die LCR bei 239 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe bestehen ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten, um unerwartete Zahlungsstromschwankungen aufzufangen. Von den Refinanzierungsmöglichkeiten mit der Europäischen Zentralbank haben wir im Rahmen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte Gebrauch gemacht. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gesichert. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. Unseren Mindestreserveverpflichtungen sind wir nachgekommen. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Das bilanziellen Eigenkapital hat sich von 147,8 Mio. EUR auf 158,0 Mio. EUR erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,14 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Zum Jahresende lagen sowohl die Gesamtkapitalquote mit 15,0 % als auch die Liquidity Coverage Ratio (LCR) mit 239 % über dem von der Aufsicht geforderten Mindestwert und bilden damit auch die Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Die Gesamtkapitalquote wird genau wie die Eigenkapitalquote den aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch mit Hinblick auf das kommende Geschäftsjahr und mit Blick auf unsere Geschäftserwartungen an die Höhe und die Qualität der Eigenmittel gerecht. Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen beträgt mit 989,0 Mio. EUR rund 63 % der Bilanzsumme. Die Kundenforderungen konnten im Berichtsjahr um 11,2 % ausgeweitet werden und setzen sich zu 56 % aus Krediten an Privatpersonen und zu 44 % aus gewerblichen Krediten und Kommunalkrediten zusammen. Die Ausleihungen sind branchenmäßig gut gestreut und zeigen keine besonderen strukturellen Risiken. Im gewerblichen Kreditgeschäft sind das Grundstücks- und Wohnungswesen mit 10,6 %, die Land- und Forstwirtschaft mit 5,8 % sowie das Baugewerbe mit 7,2 % der Gesamtausleihungen am stärksten vertreten. Die Größenstruktur des Kreditgeschäftes zeigt eine breite Streuung. Der Anteil der zehn größten Kundenkreditnehmer (ohne Kommunalkredite) an den gesamten Kreditinanspruchnahmen beträgt 8,8 %. Die Absicherungsquote der Kundenforderungen beträgt 67 %. Insgesamt verzeichneten wir im Kreditgeschäft rund 142 Mio. EUR Tilgungen, das Neugeschäft betrug rund 242 Mio. EUR. Das für das laufende Geschäftsjahr 2023 geplante Wachstum unseres Kreditgeschäfts in Höhe von rund 4,1 % des Kundenkreditvolumens soll zur Stabilisierung unseres Zinsergebnisses beitragen. Die durch die Vertreterversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer sowie die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) wurden während des gesamten Berichtszeitraumes von uns eingehalten. Für die Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeiten von Krediten werden Ratingverfahren, insbesondere das VR Rating, eingesetzt. Auch unter Beachtung möglicher Ausfallrisiken zeigt die Struktur unseres Kreditgeschäftes ein zufriedenstellendes Bild, da über 95 % des Forderungsvolumens und über 94 % der Blankoanteile in Ausfallwahrscheinlichkeiten unter 4 % liegen. Die Forderungen an unsere Kunden haben wir zum Jahresende 2022 nach kaufmännischen Grundsätzen mit der gebotenen Vorsicht bewertet. Für die erkennbaren akuten Risiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen in ausreichendem Umfang Vorsorge getroffen. Daneben stehen für latente Risiken Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven nach § 340f HGB zur Verfügung. Die für Kreditrisiken gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden von den entsprechenden Aktivpositionen abgesetzt. Der Umfang der Forderungen mit erhöhten latenten Risiken steht im Einklang mit der Risikotragfähigkeit der Bank. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 60 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 40 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 wurden überwiegend dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Im Wertpapierbestand (Aktivposten 5) sind zu 85 % festverzinsliche und zu 15 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) von Emittenten guter Bonität enthalten. Davon entfallen 125,8 Mio. EUR auf Kreditinstitute, 26,1 Mio. EUR auf Nichtbanken und 1,9 Mio. EUR an öffentlichen Emittenten. Alle Wertpapiere lauten auf Euro und wurden größtenteils von inländischen Emittenten aufgelegt. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an Investmentfonds in Höhe von 102,1 Mio. EUR, welche der Liquiditätsreserve zugeordnet sind. Überschüssige Liquidität sowie durch Fälligkeiten oder Verkäufe frei gewordene Mittel im Wertpapierportfolio wurden überwiegend zur Finanzierung der Kundenforderungen eingesetzt. In Anbetracht des sich erholenden Niedrigzinsniveaus wurde bei den Anlagen auf eine Ausgewogenheit zwischen Bonität, Rentabilität und Liquidität geachtet. Vom gesamten Wertpapierbestand wurde ein Großteil durch Umwidmung in Höhe von 67,7 Mio. EUR dem Anlagevermögen zugeordnet. Dabei handelt es sich um Wertpapiere mit Nachrangklausel, Credit Linked Notes sowie Anleihen von Kreditinstituten und öffentlichen Emittenten. Eine Abschreibung wurde auf diesen Teilbestand vorgenommen. Bei einem Wertpapier des Anlagevermögens haben wir aufgrund vorübergehender Wertminderung von unserem Abschreibungswahlrecht Gebrauch gemacht und keine Abschreibung vorgenommen. Durch die Umwidmung von Wertpapieren in das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 7,9 Mio. EUR vermieden. Immobilienanlagen Zur Stärkung und Stabilisierung unserer zinsunabhängigen Erträge sowie zur Diversifikation unserer Eigenanlagen haben wir im Geschäftsjahr 2022 weitere Investitionen in Immobilienanlagen vorgenommen. Unser Anlagebestand zum 31.12.2022 beträgt 62,8 Mio. EUR (Vorjahr 41,0 Mio. EUR). Die Auswahl geeigneter Objekte erfolgt dabei unter Ertrags, Lage- und Risikogesichtspunkten. Verbunden mit der Immobilienanlage sind in der Bankbilanz planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR angefallen. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr als zufriedenstellend, denn es ist uns trotz der sich erholenden Zinslandschaft, die das Geschäftsjahr 2022 maßgeblich geprägt hat, gelungen, an den wirtschaftlichen Erfolg des Vorjahres anzuknüpfen. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich fort. Sowohl beim Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung übertroffen. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr 2022 übererfüllt wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen nach kaufmännischer Vorsicht gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Vor dem Hintergrund eines leicht gesunkenen Betriebsergebnis vor Steuern hat sich die Ertragslage der Bank zufriedenstellend entwickelt. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Risikohandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte, sowie weitere Geschäftsaktivitäten zur Erzielung zinsunabhängiger Erträge, wie z.B. die Investitionen in eigene Immobilien. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken unserer Risikopräferenz entsprechend. Hiermit verbunden ist unser Anspruch, die Übernahme von Risiken adäquat zu bepreisen. Die Bereitschaft zur Risikoübernahme in den einzelnen Risikoarten und unser jeweiliger Risikoappetit sind dabei in unserem Risikolimitsystem konkretisiert. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Unser Risikotragfähigkeitskonzept orientiert sich dabei an der langfristigen Existenzsicherung unseres Hauses und basiert auf einer GuV /bilanzorientierten Ableitung des Risikodeckungspotenzials aus der Geschäftsstrategie und dem Kapitalplanungsprozess. Das Risikodeckungspotenzial wird vierteljährlich ermittelt. Ergänzend zur GuV orientierten Steuerung werden auch barwertnahe Steuerungsansätze simuliert. Die Risikomessung erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR und sind mit den Strategien dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Die Betrachtung der internen Risikotragfähigkeit (RTF) erfolgte bis einschließlich zum Stichtag 31.12.2022 nach dem Going-Concern-Ansatz. Im Rahmen einer Projektarbeit wurde die Herleitung der RTF, sowie die Messung und Limitierung von Risiken nach der von der Aufsicht geforderten normativen und ökonomischen Perspektive ausgearbeitet. Zur Bestimmung der Risikotragfähigkeit werden ab dem 01.01.2023 die beiden Perspektiven (normative und ökonomische) als komplementäre, sich ergänzende Ansätze gesehen. In der ökonomischen Perspektive werden Risikodeckungspotenzial (RDP) und Risiken gegenübergestellt. Dabei erfolgt die Bewertung des Risikodeckungspotenzials unabgängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Dabei achten wir auf Konsistenz zwischen der Ermittlung von RDP und Risiko. Risiken Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von 5 Jahren zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von 5 Jahren nicht vor. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko stellt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder anderen schuldrechtlichen Instrumenten dar. Es beinhaltet das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Kreditrisiko reflektiert die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration und - bei Wertpapieren - der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Dabei wird ausschließlich auf die potenzielle Erfolgswirkung abgestellt. Das Adressenausfallrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Die Bank ermittelt monatlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) unter VR-Control einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameterzugrunde liegen. Das Adressenausfallrisiko bei Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption monatlich mithilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM EG). Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Der in den Portfoliomodellen ermittelte erwarte Verlust stellt in unserer Konzeption einen Teil des Risikos dar. Unseren definierten Risikobudgets stellen wir somit den Quantilswert als Summe von erwartetem und unerwartetem Verlust gegenüber. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse), in deren Folge sich Abweichungen vom geplanten Ergebnis ergeben. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Im Rahmen des Risikomanagements wird das Marktpreisrisiko unterschieden in das Zinsänderungs- und das Bewertungsrisiko. Das Zinsänderungsrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Das Währungsrisiko besteht aus dem Tagesgeschäft mit Sorten und Devisen, sowie in geringem Umfang aus einzelnen Positionen unseres Spezialfonds. Dieses Risiko ist allerdings aufgrund der Geringfügigkeit der zugrunde liegenden Geschäfte für die wirtschaftliche Lage unserer Bank von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der GuV orientierten Steuerung des Zinsspannenrisikos werden monatlich die Veränderung des Zinsergebnisses zum Jahresende und für das Folgejahr unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien simuliert. Grundlage der Berechnung sind eigene statistisch ermittelte Zinselastizitäten bei konstanter Geschäftsstruktur. Die Ermittlung erfolgt mithilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR Control. Für die Risiko- und Stressmessung nutzt die Bank die zur Verfügung gestellten aktuellen VR Zinsszenarien. Diese beschreiben verschiedene Entwicklungen (steigende und fallende Zinsen sowie Drehungen der Strukturkurve) der Zinssätze im Zeitablauf. Auf Basis der vorgenannten Zinsszenarien werden zur Quantifizierung des Zinsspannenrisikos Simulationsrechnungen vorgenommen. Dabei werden bei den Standard- und bei den Stressszenarien das jeweils schlechteste Ergebnis bezogen auf die Summe der Marktpreisrisiken dargestellt. Zur Simulation von Kursänderungsrisiken bei verzinslichen Wertpapieren nutzt die Bank die vorgenannten Veränderungen der Zinsstrukturkurve. Aus den Zinsentwicklungsszenarien werden entsprechende Verschiebungen der Zinsstruktur abgeleitet. Die Ermittlung erfolgt mithilfe des Moduls ZIABRIS unter VR Control. Für die Beurteilung des strategischen Zinsbuches wird ergänzend das Barwertkonzept eingesetzt. Für die wesentlichen variablen Positionen hat die Bank Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests für einen Zeitraum über 3 Jahre führen wir anhand institutseigener, marktweiter und kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von der Bank anhand von Fälligkeitslisten und Cashflow Ermittlungen überwacht. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer Ziel LCR Quote von 140 % definiert. Für die Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) haben wir eine Ziel NSFR Quote von 110 % festgelegt. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich geringes Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Bezogen auf das Refinanzierungsrisiko sehen wir nur eine geringe Auswirkung, da wir zum einen über eine stabile, kleinteilige Refinanzierungsstruktur aus dem Kundengeschäft verfügen und darüber hinaus in den Verbund der Genossenschaftlichen FinanzGruppe eingebunden sind, wodurch uns angemessene Refinanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und an alle Mitarbeitenden kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten und Reklamationen. Für operationelle Risiken werden angemessene Beträge in der Berechnung der Risikotragfähigkeit vorab im Risikobudget berücksichtigt. Anhand der Risikoinventur stufen wir operationelle Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich gering ein. Das Risiko hat eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und insbesondere durch den bestehenden umfangreichen Versicherungsschutz ein geringes Schadenspotenzial. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken und Immobilienrisiken. Dem Beteiligungsrisiko begegnen wir in unserem Risikomanagement durch einen Abzugsposten bei der Festlegung der Risikolimite. Im Rahmen des Immobilienrisiko überwachen wir regelmäßig und anlassbezogen das Wertschwankungs- und das Ertragsrisiko sowohl unserer dem Bankbetrieb dienenden Immobilien als auch unserer direkten und indirekten Investitionen. Aktuell stufen wir mit Ausnahme des Beteiligungs- und des Immobilienrisikos alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in den von uns simulierten Standard- und Stressszenarien gegeben. Mit dem Angriff durch Russland am 24. Februar 2022 hat die Ukraine den Kriegszustand ausgerufen. Die aktuelle Situation ist geprägt von geopolitischen Spannungen, die global in die Volkswirtschaften ausstrahlen. So haben zum Beispiel die Europäische Union sowie die USA zwischenzeitlich umfangreiche Sanktionspakete verabschiedet und verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Wirtschaftspolitik weitere Maßnahmen beschlossen werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Marktteilnehmer in den betroffenen Wirtschaftsräumen haben können. Ein Ende, dieser durch Ungewissheit geprägten Situation, ist nicht absehbar. Auch die Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschätzbar. Aktuell beobachten und analysieren wir weiterhin Risikofaktoren beziehungsweise -treiber auf eine etwaige Beeinflussung durch den Russland-Ukraine-Konflikt. Bestandsgefährdende Risiken sind insbesondere aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2023 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr im Gleichlauf mit der Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten entwickelt. Im Einzelnen aggregieren sich die Risiken und die zur Verfügung gestellten Risikobudgets wie folgt:
D. Prognosebericht Unsere Prognose basiert auf unserer Annahme, dass es im Zuge der aktuellen geopolitischen Lage und des spürbaren Zinsanstiegs im vergangenen Jahr zu keiner allgemeinen und schweren Rezession in Deutschland kommen wird. Wesentliche Verwerfungen durch die externen Rahmenbedingungen haben wir in unserem Geschäftsgebiet weiterhin nicht zu verzeichnen, auch keine dadurch verursachten nennenswerten Kreditausfälle. Wir beobachten die weitere Entwicklung aufmerksam. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Der Zinsüberschuss soll unter der Prämisse eines weiter leicht ansteigenden Zinsniveaus und eines moderat wachsendes Geschäftsvolumens prozentual leicht ausgebaut werden. Für das Jahr 2023 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 4,1 % und eine Ausdehnung der Kundeneinlagen von 4,3 % angenommen. Daneben sehen wir einen prozentual leicht höheren Provisionsüberschuss von 0,78 % vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Ertrag soll insbesondere durch fortgesetzte Aktivitäten bei der Vermittlung von Wertpapieren und Investmentfonds realisiert werden. Beim Personalaufwand haben wir eine tarifliche Steigerung der Gehälter im laufenden Jahr um 3,2%, sowie einen langfristigen Gehaltssteigerungstrend von 2 % berücksichtigt. Die Höhe der Sachaufwendungen inklusive der planmäßigen Abschreibungen wird im Jahr 2023 auf Basis detaillierter Budgets um 7 % ansteigen. Hervorzuheben sind dabei erneut höhere Abschreibungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen aus dem fortgesetzten Aufbau unseres Portfolios von Renditeimmobilien. Unseren Planungen liegt ein moderat steigendes Zinsniveau zugrunde. Abhängig von der tatsächlich eintretenden Entwicklung sind sowohl ein abweichender Zinsüberschuss als auch ein abweichendes zinsinduziertes Bewertungsergebnis der Eigenanlagen möglich. Chancen liegen u.a. in einem höher als geplant ausfallendem Kreditwachstum mit positivem Einfluss auf den Zinsüberschuss. Die Verfehlung der geplanten Absatzziele im Vermittlungsgeschäft stellt dementgegen ein Risiko mit negativen Auswirkungen auf den Provisionsüberschuss dar. Diesen Risiken begegnen wir mit regelmäßigen Abgleichen der tatsächlichen mit der geplanten Geschäftsentwicklung, um rechtzeitig steuernd eingreifen zu können, sofern sich Auswirkungen auf die Ertrags-, Liquiditäts- oder Vermögenslage abzeichnen sollten. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2023-2025 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei haben wir die Erhöhung des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers von 0,0 % auf 0,75 % sowie die Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken in Höhe von 2,0 % auf im Inland belegene Risikopositionen, die durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besichert sind, ab 01.02.2023 berücksichtigt. Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 ist die Übergangsfrist des Wahlrechts der Umstellung der internen RTF-Ansätze abgelaufen. Ab dem 01.01.2023 ist die Umstellung der internen RTF-Ansätze auf die normative und ökonomische Perspektive verpflichtend. Im Rahmen der Umstellung des internen RTF-Ansatzes auf die ökonomische und normative Perspektive ergeben sich derzeit keine Engpassfaktoren. Auch unter der neuen Betrachtungsweise stehen der Volksbank eG angemessene Riskolimite sowie angemessene Risikodeckungsmasse zur Verfügung. Für das Jahr 2023 erwarten wir gemäß der Jahresplanung per 31.01.2023 ein gegenüber dem Jahr 2022 leicht steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von TEUR 16.432 (1,08 % des DGV). Für den bedeutsamsten Leistungsindikator Betriebsergebnis vor Steuern prognostizieren wir aufgrund einer vorsichtigen Planung des Bewertungsaufwandes eine steigende Entwicklung auf 0,83 % des DGV sowie eine sinkende CIR von 66,53 %. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass, soweit wir vorstehende Prognosen und Erwartungen geäußert haben oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen hiervon abweichen können.
Seesen, 19. Juni 2023 Volksbank eG Der Vorstand Dr. Jörg Hahne Andreas Wobst 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022Volksbank eG, SeesenGenossenschaftsregisternummer 110008 beim Amtsgericht BraunschweigAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2022Volksbank eG, SeesenA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Volksbank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehenden) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Im Voraus erhobene Zinsen und Gebühren bei den Ratenkrediten wurden aktiv abgesetzt. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2022 erstmalig vollständig über ein Expected-Credit-Loss-Modell. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden grundsätzlich die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden grundsätzlich nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens, bei denen von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, erfolgt eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die getrennte Bilanzierung gemäß IDW RS HFA 22 mit der eingebetteten CDS (Sammelbürgschaft) als gestellte Kreditsicherheit findet weiterhin Anwendung. Die zum Teil mit einfachen Strukturen ausgestatteten Wertpapiere, die lediglich ein Zinsänderungs-, Emittenten- und Schuldnerkündigungsrisiko enthalten, wurden als einheitlicher Vermögenswert bilanziert und bewertet. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs bestehen ferner Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeinde Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2022 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden i. d. R. zu fortgeführten Anschaffungskosten, vermindert um eine bonitätsmäßige Wertkorrektur (Wertberichtigung), bilanziert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear und bei beweglichen Sachanlagevermögen sowohl linear als auch für Altbestände degressiv mit dem Zweieinhalbfachen der linearen Abschreibung vorgenommen. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im Voraus gezahlte Mieten und Pachten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Auflösung dieser Position erfolgt entsprechend der Laufzeit. Aktive latente Steuern Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Passive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasipermanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Aktive Steuerlatenzen bestehen insbesondere in den Positionen Forderungen an Kunden (Aktiva 4), Wertpapieren (Aktiva 5) und Rückstellungen (Passiva 7), denen keine passiven Steuerlatenzen in den Positionen gegenüberstehen. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 35,00 % zugrunde gelegt. Rückstellungen Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,39 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,78 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,87 %) festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 373.478. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 57.805 wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von EUR 66.337 saldiert. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der zu verrechnenden Vermögensgegenstände wurde folgende grundlegende Annahme berücksichtigt, dass das von der R+V Versicherung mitgeteilte saldierungsfähige Vermögen aus sicherungsverpfändeten Rückdeckungsversicherungen dieser Bestimmung entspricht. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Verpflichtungen wurden mit laufenden Erträgen sowie Erfolgswirkungen aus Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens in Höhe von EUR 1.830 verrechnet. Den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Zinssatz von 1,44 % p. a. bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt. Für die Altersteilzeitrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,39 % zugrunde gelegt. Den Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten in Höhe von EUR 82.633 wurde ein saldierungsfähiges Vermögen (Zeitwert) aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 83.427 gegenübergestellt. Auf die Bildung einer Rückstellung wurde verzichtet. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden des Vorjahres wurde in folgenden Fällen abgewichen: Für die latenten Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden erstmals vollständig Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen auf Basis der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 gebildet. Gegenüber der bisherigen Berechnung nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 10. Januar 1994 ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von EUR 505.000, der im Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (GuV 13) berücksichtigt worden ist. Der Vorgang hat im Geschäftsjahr keinen Einfluss auf die Finanzlage. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zukünftiger Jahre sind unbedeutend. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2022
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent
Der Anlageschwerpunkt des Spezialfonds liegt in internationalen Aktien-, Immobilien- und Rentenfonds. Bei dem UIN Fonds Nr. 965 handelt es sich um einen Mischfonds aus Aktien, Immobilien und Renten. Der Spezialfonds wurde mit dem Anlageziel, eine angemessene Rendite und marktgerechte Erträge zu erzielen im Jahr 2018 aufgelegt. Die tägliche Rückgabemöglichkeit der Anteile kann ausgesetzt werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Bank erforderlich erscheinen lassen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Mit den unter Buchstaben a), b) und c) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Treuhandvermögen
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Sonstige Vermögensgegenstände
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Nachrangige Vermögensgegenstände
Fremdwährungsposten
Restlaufzeitenspiegel für Forderungen
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Treuhandverbindlichkeiten
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Eigenkapital
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden sowie Haftungsverhältnisse aus getrennt bilanzierten eingebetteten Credit Default Swaps. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten
Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente
E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen
Provisionserträge
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen
Hiervon entfallen auf:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik
Außerdem wurden durchschnittlich 27 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Der Abgang bei der Haftsumme ist auf die Reduzierung der satzungsmäßigen Haftsumme zurückzuführen.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes
Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. Karl-Wiechert-Allee 76 a 30625 Hannover Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Brinkmann, Dieter, -Sprecher-, Geschäftsleiter Ressort Marktfolge (bis 30. April 2023) Hahne, Dr. Jörg, Geschäftsleiter Ressort Markt und Interne Revision Wobst, Andreas, Geschäftsleiter Ressort Eigenanlagen und Vertriebskoordination
Berkhan, Rüdiger, - Vorsitzender - , selbstständiger Insolvenzverwalter / Steuerberater Fingerhut, Dierk, - stellvertretender Vorsitzender - , Rechtsanwalt in der Partnerschaft Arlt & Fingerhut Ebbighausen, Horst, selbstständiger Vulkaniseurmeister Kleimann, Holger, selbstständiger Steuerberater Luther, Norbert, Dipl.-Ing. (FH) Maschinenbau, Volkswagen AG Meyer, Wilhelm, Dipl.-Ing. agr., selbstständiger Landwirt, (bis 31.1.2022) Sacher, Bettina, Angestellte, Begleitung bei der Beförderung behinderter Kinder Schaper, Joachim, Dipl.-Ing. agr., selbstständiger Landwirt Traupe, Sigrun, selbstständige Veranstaltungsgastronomin Warnecke, Cord, Landwirt und Geschäftsführer der KWS Services Deutschland GmbH Wedde, Richard, selbstständiger Landwirt Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Seesen, 19. Juni 2023 Volksbank eG Der Vorstand Dr. Jörg Hahne Andreas Wobst Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank eG, Seesen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank eG, Seesen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Kundenforderungen 2. verändertes Marktzinsumfeld und Auswirkungen auf den Jahresabschluss Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen zu 1.a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 989,0 Mio. EUR. Dies entspricht 63,4 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 21,0 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 62,1 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 1.b) Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Bewertung von Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Genossenschaft identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft stichprobenhaft überzeugt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden insbesondere die Gesamtzusage, die Höhe der ungesicherten Kreditteile sowie sonstige erkennbare Negativkriterien berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. zu 1.c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang des Jahresabschlusses im Abschnitt Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Darüber hinaus beinhaltet der Lagebericht Erläuterungen zur Steuerung und Überwachung der Adressenausfallrisiken. zu 2.a) Die im Geschäftsjahr gestiegenen Marktzinsen haben insbesondere Auswirkungen auf die künftige Zinsmarge der Genossenschaft sowie auf die Marktpreise der Wertpapiere. Mit den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite (insgesamt 1.344,7 Mio. EUR bzw. 86,2 % der Bilanzsumme) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden auf der Passivseite (insgesamt 1.379,1 Mio. EUR bzw. 88,4 % der Bilanzsumme) gehören wesentliche Teile der Bilanz zu den Finanzinstrumenten des Zinsbuchs der Bank. Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Die Wertpapierbestände (Aktivposten 5 und 6) belaufen sich auf insgesamt 256,0 Mio. EUR. Dies entspricht 16,4 % der Bilanzsumme. Davon werden 87,6 Mio. EUR (5,6 % der Bilanzsumme) im Jahresabschluss 2022 wie Anlagevermögen bewertet. Durch die Bewertung wie Anlagevermögen wurden außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen in Höhe von 10,6 Mio. EUR vermieden. Sowohl dem Ansatz und der Folgebewertung von Rückstellungen als auch der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Wertpapieren des Anlagevermögens einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohem Ausmaß Einschätzungen und Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und waren aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. zu 2.b) Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträge, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumente und Parameter zur internen Risikosteuerung überzeugt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen und plausibilisiert. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir weiter die Bestände an Wertpapieren analysiert, deren Bewertungen mit erhöhter Ermessensentscheidung behaftet sind. Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die gesetzlichen Vertreter die für die Schätzwerte relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Annahmen und Datenquellen identifiziert haben. Anhand ausgewählter Einzelfälle haben wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Ermessensentscheidungen und genutzten Bewertungswahlrechte risikoorientiert im Hinblick auf erhöhte Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Die Zulässigkeit von Umwidmungen in das Finanzanlagevermögen haben wir unter Einbeziehung des IDW RH 1.014 beurteilt. Bei Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Wertpapieren des Anlagevermögens haben wir beurteilt, ob die Wertminderung lediglich von vorübergehender Natur ist. zu 2.c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, Forderungen und Wertpapieren sind im Anhang im Abschnitt Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen unter den Abschnitten Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage im Unterabschnitt Vermögenslage sowie Risiko- und Chancenbericht im Unterabschnitt Marktpreisrisiken enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Davon werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Depot- und Wertpapierdienstleistungsprüfung gemäß § 89 WpHG - Schulung Aufsichtsrat Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunter Hedrich.
Hannover, 23. Juni 2023 Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. Jan Ole Vinken, Wirtschaftsprüfer Gunter Hedrich, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 27.06.2023 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 2.241.388,66 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 5.028,48 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesVolksbank eG, SeesenDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Gemäß § 24 unserer Satzung scheidet Herr Dierk Fingerhut mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl ist zulässig. Herr Rüdiger Berkhan scheidet wegen Erreichens der Altergrenze aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitenden Dank für die geleistete Arbeit aus.
Seesen, 19. Juni 2023 Der Aufsichtsrat Rüdiger Berkhan, Vorsitzender Volksbank eG, SeesenAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2022 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 TEUR 41.067. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 233,9. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 11.736. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 1.447 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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