Arens
Beratungsservice GmbH
Melle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39,00 |
104,00 |
| I.
Sachanlagen |
39,00 |
104,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.686,37 |
37.683,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.142,83 |
36.808,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.543,54 |
875,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
536,00 |
283,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.261,37 |
38.070,37 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.786,79 |
36.383,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.383,12 |
13.091,12 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.596,33 |
1.708,00 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
867,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.874,58 |
820,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.261,37 |
38.070,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben zur Aufstellung
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der
Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend §
265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen (
§ 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten
(§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke
zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der
sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben.
Bei der Aufstellung des Anhanges sind die
Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise
in Anspruch genommen, dabei aber die formelle
Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1HGB gewahrt
worden.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
nach § 326 HGB herangezogen.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis
263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und bestimmten
Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289
HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB
vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen zur
Erfüllung erforderlich sein werden.
Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung
getragen.
Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Aktivseite der Bilanz
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungsmethode, die Bandbreite der zugrunde
gelegten Nutzungsdauern und die Abschreibungsbeträge
im Berichtsjahr sind der nachstehenden Tabelle zu
entnehmen.
Vermögensgegenstand
|
AfA-Betrag
|
Nutzungsdauer
|
AfA-Art
|
|
Euro
|
in Jahren
|
|
Betriebsausstattung
|
20,00
|
2-3 Jahre
|
linear
|
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
|
203,24
|
0 Jahre
|
im Jahr der Anschaffung
|
Wirtschaftsgüter
Sammelposten
|
40,00
|
5 Jahre
|
linear
|
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 410,00 Euro) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt.
Allgemeine und spezielle Ausfallrisiken sind nicht
ersichtlich; es wurden daher weder Pauschal- noch
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen
sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4
HGB wie folgt auf (Werte in Klammern geben die
Vorjahreswerte an):
|
Bis 1 Jahr
|
Über 1 Jahr
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
32.142,83
|
0,00
|
32.142,83
|
|
(36.808,16)
|
(0,00)
|
(36.808,16)
|
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 29.132,83
Euro (Vorjahreswert: 31.346,11 Euro) enthalten. Sie werden
mit nominal 5,00 % jährlich verzinst.
Die flüssigen Mittel entsprechen den
Nominalwerten.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB angesetzt.
Passivseite der Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen
Erfüllung erforderlich sein wird.
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268
Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf (Werte
in Klammern geben die Vorjahreswerte an):
|
Bis 1 Jahr
|
> 1 bis 5 Jahre
|
Über 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
2.874,58
|
0,00
|
0,00
|
2.874,58
|
|
(820,25)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(820,25)
|
- davon aus Steuern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(620,42)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(620,42)
|
- davon im Rahmen
sozialer Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(0,00)
|
(0,00)
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(0,00)
|
(0,00)
|
Zusätzliche Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende
Personen in den genannten Zeiträumen als
Geschäftsführer bestellt:
Ute Otto, Kauffrau, für den Zeitraum 01.01.2011
- 31.12.2011
Melle, den 14. Mai 2012
Arens Beratungsservice GmbH,
vertreten durch ihre Geschäftsführerin
gez. Ute Otto
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2012 festgestellt.
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