Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 20992
Eingetragen
29.5.2000
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Stärkung der Wettbewerbsstellung der Aktionäre der Gesellschaft auf den jeweiligen nationalen Märkten sowie dem europäischen Markt. Dies umfaßt den Handel mit Kfz-Teilen und -Zubehör, Werkzeugen, Werkstattausrüstungen und branchenspezifischer Software - auch unter eigenem Handelsnamen oder eigenem Markennamen - sowie die Erbringung sämtlicher hiermit zusammenhängender Dienstleistungen, weiter die Verhandlung und den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit Lieferanten zur Erzielung von Boni und sonstigen Einkaufsvergünstigungen für die Aktionäre der Gesellschaft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ian Warren Espinoza
seit 3.9.2021
Vorstandsmitglied
Henning Kaeß
seit 3.11.2020
Vorstandsmitglied
Alexander Sommer
seit 5.8.2020
Prokura
Wolfgang Menges
seit 20.3.2019
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATR International AG

Denkendorf

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz für Offenlegungszwecke

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 43.229,23 59.255,65
II. Sachanlagen 120.691,16 141.636,76
III. Finanzanlagen 349.181,90 349.181,90
Summe Anlagevermögen 513.102,29 550.074,31
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 181.282.371,73 161.756.006,14
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.816.765,62 2.696.677,89
Summe Umlaufvermögen 184.099.137,35 164.452.684,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 108.468,57 130.130,26
D. Bilanzsumme Aktiva 184.720.708,21 165.132.888,60

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 620.000,00 620.000,00
II. Kapitalrücklage 10.000,00 10.000,00
III. Gewinnrücklagen 408.726,32 408.726,32
IV. Bilanzgewinn 1.651.090,30 1.273.290,53
- davon Gewinnvortrag: 1.273.290,53 (Vj: 933.443,38)
Summe Eigenkapital 2.689.816,62 2.312.016,85
B. Rückstellungen 517.680,00 704.183,65
C. Verbindlichkeiten 181.513.211,59 162.116.688,10
D. Bilanzsumme Passiva 184.720.708,21 165.132.888,60

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

ATR International AG, Denkendorf

A. Allgemeine Angaben

Die ATR International AG mit Sitz in Denkendorf ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 20992 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des AktG aufgestellt.

Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. auf die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt. Sofern die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, erfolgt die planmäßige Abschreibung über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die beweglichen Anlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind mit dem Deckungskapital zzgl. Gewinnguthaben bewertet. Soweit die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen zugunsten der pensionsberechtigten Personen verpfändet sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den betreffenden Schulden verrechnet.

Die erhaltenen Anzahlungen werden zu Nettowerten (ohne Umsatzsteuer) bilanziert. Erhaltene Anzahlungen werden auftragsbezogen offen von den Vorräten abgesetzt, soweit sie diese nicht übersteigen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Soweit Forderungen unverzinslich sind und eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besitzen, erfolgt der Ansatz mit dem Barwert. Die Abzinsung erfolgt mit einem frist- und risikoadäquaten Zinssatz.

Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Auf der Aktivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Gliederung der Bilanz wurde gem. § 265 Abs. 5 HGB um die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Bonusinkasso erweitert, da es sich hierbei wirtschaftlich um durchlaufende Posten handelt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 3) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

2. Eigenkapital

Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.08.2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu € 130.000,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer Stammaktien oder stimmrechtsloser Vorzugsaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 1/2016). Von der erteilten Ermächtigung wurde im Geschäftsjahr 2021 Gebrauch gemacht. Es ergibt sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ein Grundkapital in Höhe von € 620.000,00. Das genehmigte Kapital 1/2016 beträgt, nach voller Ausschöpfung, zum 31.12.2023 € 0,00.

3. Rückstellungen für Pensionen

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31.12.2023 T€ 121. Die hiermit verrechneten Vermögensgegenstände beinhalten Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 121 bewertet sind. Der beizulegende Zeitwert wird als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragserstattungen ermittelt.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

5. sonstige finanzielle Verpflichtungen

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Verpflichtungen aus Miet-/Pacht- und Leasingverträgen 2.296 2.469
davon fällig innerhalb eines Jahres 438 403

D. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Jahr 2023 waren im Jahresdurchschnitt 21 (Vorjahr: 22) Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Denkendorf, 22.04.2024

gez. Warren Espinoza

gez. Wolfgang Menges

gez. Henning Kaeß

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für Offenlegungszwecke

An die ATR International AG, Denkendorf

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der ATR International AG, Denkendorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, 22.04.2024

BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Janko Franke, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Andere Berichtsbestandteile für Offenlegungszwecke

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024 festgestellt.

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