safe2be UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit Sanitärkeramik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ian Warren Espinoza seit 3.9.2021 | Vorstandsmitglied |
Henning Kaeß seit 3.11.2020 | Vorstandsmitglied |
Alexander Sommer seit 5.8.2020 | Prokura |
Wolfgang Menges seit 20.3.2019 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ATR International AGDenkendorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz für OffenlegungszweckeAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023ATR International AG, DenkendorfA. Allgemeine AngabenDie ATR International AG mit Sitz in Denkendorf ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 20992 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des AktG aufgestellt. Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. auf die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt. Sofern die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, erfolgt die planmäßige Abschreibung über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die beweglichen Anlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind mit dem Deckungskapital zzgl. Gewinnguthaben bewertet. Soweit die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen zugunsten der pensionsberechtigten Personen verpfändet sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den betreffenden Schulden verrechnet. Die erhaltenen Anzahlungen werden zu Nettowerten (ohne Umsatzsteuer) bilanziert. Erhaltene Anzahlungen werden auftragsbezogen offen von den Vorräten abgesetzt, soweit sie diese nicht übersteigen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Soweit Forderungen unverzinslich sind und eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besitzen, erfolgt der Ansatz mit dem Barwert. Die Abzinsung erfolgt mit einem frist- und risikoadäquaten Zinssatz. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Auf der Aktivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Gliederung der Bilanz wurde gem. § 265 Abs. 5 HGB um die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Bonusinkasso erweitert, da es sich hierbei wirtschaftlich um durchlaufende Posten handelt. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 3) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 2. Eigenkapital Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.08.2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu € 130.000,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer Stammaktien oder stimmrechtsloser Vorzugsaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 1/2016). Von der erteilten Ermächtigung wurde im Geschäftsjahr 2021 Gebrauch gemacht. Es ergibt sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ein Grundkapital in Höhe von € 620.000,00. Das genehmigte Kapital 1/2016 beträgt, nach voller Ausschöpfung, zum 31.12.2023 € 0,00. 3. Rückstellungen für Pensionen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31.12.2023 T€ 121. Die hiermit verrechneten Vermögensgegenstände beinhalten Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 121 bewertet sind. Der beizulegende Zeitwert wird als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragserstattungen ermittelt. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. 5. sonstige finanzielle Verpflichtungen
D. Sonstige AngabenArbeitnehmer Im Jahr 2023 waren im Jahresdurchschnitt 21 (Vorjahr: 22) Arbeitnehmer beschäftigt.
Denkendorf, 22.04.2024 gez. Warren Espinoza gez. Wolfgang Menges gez. Henning Kaeß Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für OffenlegungszweckeAn die ATR International AG, Denkendorf PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der ATR International AG, Denkendorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 22.04.2024 BW
PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB
gez. Janko Franke, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Andere Berichtsbestandteile für OffenlegungszweckeAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024 festgestellt. |
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