UJK Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Willy Uhlmann seit 3.2.2016 | Liquidator |
Götz Johannes Georg Kirchhoff seit 3.2.2016 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit TeilgesellschaftsvermögenMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2013 bis zum 31.10.2014Bilanz zum 31.10.2014
AVANA Spezial IIITeilbilanz zum 31.10.2014
AVANA III Spezial 310Teilbilanz zum 31.10.2014
AVANA III Spezial 350Teilbilanz zum 31.10.2014
AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, MünchenGewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis zum 31.10.2014
AVANA Spezial IIITeilgewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis zum 31.10.2014
AVANA III Spezial 310Teilgewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis zum 31.10.2014
AVANA III Spezial 350Teilgewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis zum 31.10.2014
AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, MünchenAnhang für das Geschäftsjahr vom 01. November 2013 bis 31. Oktober 20141. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen für das Geschäftsjahr vom 01. November 2013 bis zum 31. Oktober 2014 wurde nach den Vorschriften des § 120 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), der Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), dem für Investmentaktiengesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und den anzuwendenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Entsprechend den Übergangsvorschriften des KAGB galten die Vorschriften des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung bis zur Anpassung der Gesellschaft an das KAGB weiter. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bewertung der Wertpapier-Investmentanteile und der Renten erfolgte mit den am 31.10.2014 festgestellten bzw. letztbekannten gehandelten Börsen- bzw. Marktkursen. Die Bewertung der Investmentanteile erfolgte mit dem letzten festgestellten Rücknahmepreis. Die Bankguthaben und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Bankguthaben umfassen täglich fällige Geldbestände bei den Verwahrstellen. Die Zusammensetzung des Wertpapierbestandes der einzelnen Teilgesellschaftsvermögens der Gesellschaft ergibt sich aus den Vermögensaufstellungen in der Anlage. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Zinsansprüche enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Verwahrstellengebühren und fixe Vergütungen für externe Vermögensverwalter und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Zum Bilanzstichtag 31. Oktober 2014 bestehen 900 Unternehmensaktien, welche ausschließlich dem Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial III zugeordnet sind und vollständig von der AVANA Invest GmbH gehalten werden. Der Wert einer Unternehmensaktie beträgt zum Stichtag EUR 62,80. Der Vorstand ist gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung ermächtigt, das Gesellschaftskapital durch Ausgabe neuer Unternehmens- und/oder Anlageaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt EUR 10.000.310.000,00 zu erhöhen (Höchstkapital). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Verwaltungsvergütung (Kosten für externes Portfoliomanagement und Administration der Teilgesellschaftsvermögen) und andere Kosten, wie z.B. Aufsichtsratvergütung. Des Weiteren fielen Prüfungs- und Veröffentlichungskosten und Verwahrstellengebühren an. Die Erträge und Aufwendungen - außer den nichtrealisierten Ergebnissen - werden einschließlich Ertragsausgleich ausgewiesen. 5. Vorstands- und AufsichtsratsmitgliederDer Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Götz J. Kirchhoff, Bankfachwirt, Geschäftsführer der AVANA Invest GmbH Thomas W. Uhlmann, Diplom Informatiker (univ.), Geschäftsführer der AVANA Invest GmbH Die Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft erhalten keine Vergütung von der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Christian Zerna, Rechtsanwalt, Aufsichtsratsvorsitzender Günter Stibbe, Bankkaufmann, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Reinhold Ziegler, Asset Manager, ausgeschieden mit Ablauf des 15.12.2013 Gerhard Weisbrich, Bankkaufmann, Mitglied des Aufsichtsrats mit Beginn des 16.12.2013 Reinhold Ziegler entspricht den Anforderungen als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied im Sinne des § 119 i.V.m. § 18 Abs. 3 KAGB bis 15.12.2013. Mit Beginn des 16.12.2013 entspricht Gerhard Weisbrich den Anforderungen als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied im Sinne des § 119 i.V.m. § 18 Abs. 3 KAGB. 6. Angaben zur MitarbeitervergütungDie AVANA Invest GmbH hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für ihre Mitarbeiter ein Vergütungssystem festgelegt, das sowohl feste als auch variable Vergütungsbestandteile enthalten kann. Die Angaben gem. § 101 Abs. 3 Nr. 1 und 2 KAGB entfallen, da die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013/2014 keine Mitarbeiter beschäftigt hatte. Die Bestellung einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgte erst zum 04. April 2014.
München, 30. Januar 2015 AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen Der Vorstand Götz J. Kirchhoff Thomas W. Uhlmann Folgende Teilgesellschaftsvermögen sind nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Dieser Jahresbericht dient nicht als Aufforderung diese Teilgesellschaftsvermögen zu erwerben. Jahresbericht für Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial IIIVermögensaufstellung zum 31.10.2014Vermögensübersicht zum 31.10.2014
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Vermögensaufstellung zum 31.10.2014
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: - Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Entwicklung des Teilgesellschaftsvermögens
Verwendung der Erträge des Teilgesellschaftsvermögens
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich des negativen Geschäftsjahresergebnisses. Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBVSonstige Angaben
In der Verwaltungsvergütung ist die KVG-eigene Verwaltungsvergütung i.H.v. EUR -7.184,13 und der Aufwand für Beratung und ausgelagertes Fondsmanagement i.H.v. EUR -39,07 enthalten.
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die von der Verwahrstelle übermittelten Bewertungskurse für die einzelnen Wertpapiere bzw. Derivate werden von der SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbH als verantwortliche Stelle für die Anteilpreisermittlung mittels unabhängiger Referenzkurse von Informationsdienstleistern wie Bloomberg, Reuters oder Interactive Data geprüft. Im Fall von handelbaren Wertpapieren erfolgt die Bewertung zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs. Wertpapiere, für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses bei der SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbH einer detaillierten Kursprüfung unterzogen, wobei folgende Grundsätze gelten:
Für die im Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial III zum Stichtag enthaltenen Wertpapiere kamen, bezogen auf den Nettoinventarwert, nachfolgend dargestellte Bewertungsverfahren zum Ansatz: 100,00% Bewertung auf Basis handelbarer Kurse 0,00% Bewertung auf Basis nicht handelbarer Kurse (u.a. anhand der Quelle Interactive Data, indikativer Quotes bzw. Bewertungsmodellen). Die Bewertung von Investmentanteilen erfolgt grundsätzlich auf Basis des Rücknahmepreises des Vortages oder - sofern kein Rücknahmepreis verfügbar ist - auf Basis von Börsenkursen. Exchange-Traded-Funds werden zum Börsenkurs bewertet. Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Nicht börsengehandelte Derivate (wie z.B. Devisentermingeschäfte oder Swaps) werden mittels marktgängiger Verfahren unter Einbeziehung der relevanten Marktinformationen bewertet. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterung zu den sonstigen Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen betreffen mit EUR 2.400 im Wesentlichen die Aufsichtsratsvergütung. Erläuterung der Nettoveränderung Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. Angaben nach der Derivateverordnung Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte in Derivaten bzw. in Wertpapier-Darlehen getätigt. Infolgedessen wurde kein Exposure durch Derivate bzw. Wertpapier-Darlehen erzielt. Es haben sich auch keine Erträge aus Wertpapier-Darlehen ergeben. Dieses Teilgesellschaftsvermögen wendet für die Risikomessung gem. § 10 Derivateverordnung und für die Prüfung der Auslastungsgrenzen gem. § 5 Derivateverordnung jeweils den einfachen Ansatz an. Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Zusätzliche Informationen Prozentualer Anteil schwer liquidierbarer Vermögensgegenstände 0,00% Es gibt keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB. Unterrichtung über die Risikoprofile der Investmentvermögen Für Informationen zu den einzelnen Risikoprofilen und dem Risikomanagementsystem wird auf den Risikobericht im Lagebericht verwiesen. Angaben zum Leverage Der Umfang des Leverage wird als Summe der Nominalwerte der ohne Berücksichtigung von Aufrechnungseffekten berechnet. Derivate können von der Gesellschaft mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingesetzt werden, einschließlich Absicherung oder spekulative Ziele. Die Berechnung der Summe der Nominalwerte der Derivate unterscheidet nicht zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen des Derivateeinsatzes. Aus diesem Grund liefert die erwartete Summe der Nominalwerte der Derivate keine Indikation über den Risikogehalt des Teilgesellschaftsvermögens.
Jahresbericht zum 31.10.2014 des AVANA III Spezial 310Vermögensübersicht zum 31.10.2014
Vermögensaufstellung zum 31.10.2014
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Fußnoten: 1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Teilgesellschaftsvermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse per 31.10.2014 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Verwendung der Erträge des Teilgesellschaftsvermögens
1) Durch Rundung bei der Berechnung können sich geringfügige Differenzen ergeben. Entwicklung des Teilgesellschaftsvermögens 2013 / 2014
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBVSonstige Angaben
Angaben zur Bewertung der Vermögensgegenstände entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Geschäftsjahres sowie zum Berichtsstichtag per 31.10.2014 grundsätzlich zum letzten gehandelten Börsen- oder Marktkurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. Im Geschäftsjahr sowie zum Berichtsstichtag per 31.10.2014 wurden die folgenden Vermögensgegenstände nicht zum letzten gehandelten Börsen- oder Marktkurs bewertet:
Erläuterung der Nettoveränderung Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. Angaben nach der Derivateverordnung Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte in Derivaten bzw. in Wertpapier-Darlehen getätigt. Infolgedessen wurde kein Exposure durch Derivate bzw. Wertpapier-Darlehen erzielt. Es haben sich auch keine Erträge aus Wertpapier-Darlehen ergeben. Die Marktrisikomessung erfolgt für dieses Teilgesellschaftsvermögen mit dem Value at Risk Ansatz. Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 10 Abs. 1 DerivateV in %
Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Zusätzliche Informationen Prozentualer Anteil schwer liquidierbarer Vermögensgegenstände 0,00% Es gibt keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB. Unterrichtung über die Risikoprofile der Investmentvermögen Für Informationen zu den einzelnen Risikoprofilen und dem Risikomanagementsystem wird auf den Risikobericht im Lagebericht verwiesen. Angaben zum Leverage Die Gesamthöhe des Leverage wird als Summe der Nominalwerte ohne Berücksichtigung von Aufrechnungseffekten berechnet. . Derivate können von der Gesellschaft mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingesetzt werden, einschließlich Absicherung oder spekulative Ziele. Die Berechnung der Summe der Nominalwerte der Derivate unterscheidet nicht zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen des Derivateeinsatzes. Aus diesem Grund liefert die erwartete Summe der Nominalwerte der Derivate keine Indikation über den Risikogehalt des Teilgesellschaftsvermögen.
Jahresbericht zum 31.10.2014 des AVANA III Spezial 350Vermögensübersicht zum 31.10.2014
Vermögensaufstellung zum 31.10.2014
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Fußnoten: 1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Teilgesellschaftsvermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse per 31.10.2014 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: - Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Verwendung der Erträge des Teilgesellschaftsvermögens
1) Durch Rundung bei der Berechnung können sich geringfügige Differenzen ergeben. Entwicklung des Teilgesellschaftsvermögens 2013 / 2014
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBVSonstige Angaben
Angaben zur Bewertung der Vermögensgegenstände entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Geschäftsjahres sowie zum Berichtsstichtag per 31.10.2014 grundsätzlich zum letzten gehandelten Börsen- oder Marktkurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. Im Geschäftsjahr sowie zum Berichtsstichtag per 31.10.2014 wurden die folgenden Vermögensgegenstände nicht zum letzten gehandelten Börsen- oder Marktkurs bewertet:
Erläuterung der Nettoveränderung Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. Angaben nach der Derivateverordnung Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte in Derivaten bzw. in Wertpapier-Darlehen getätigt. Infolgedessen wurde kein Exposure durch Derivate bzw. Wertpapier-Darlehen erzielt. Es haben sich auch keine Erträge aus Wertpapier-Darlehen ergeben. Die Marktrisikomessung erfolgt für dieses Teilgesellschaftsvermögen mit dem Value at Risk Ansatz. Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 10 Abs. 1 DerivateV in %
Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Zusätzliche Informationen Prozentualer Anteil schwer liquidierbarer Vermögensgegenstände 0,00% Es gibt keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB. Unterrichtung über die Risikoprofile der Investmentvermögen Für Informationen zu den einzelnen Risikoprofilen und dem Risikomanagementsystem wird auf den Risikobericht im Lagebericht verwiesen. Angaben zum Leverage Die Gesamthöhe des Leverage wird als Summe der Nominalwerte ohne Berücksichtigung von Aufrechnungseffekten berechnet. . Derivate können von der Gesellschaft mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingesetzt werden, einschließlich Absicherung oder spekulative Ziele. Die Berechnung der Summe der Nominalwerte der Derivate unterscheidet nicht zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen des Derivateeinsatzes. Aus diesem Grund liefert die erwartete Summe der Nominalwerte der Derivate keine Indikation über den Risikogehalt des Teilgesellschaftsvermögen.
AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, MünchenLagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. November 2013 bis zum 31. Oktober 20141. Grundlagen der Investmentaktiengesellschaft1.1 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung seiner Mittel nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Maßgabe der §§ 162 bis 213 ("OGAW-Teilgesellschaftsvermögen"), der §§ 214 bis 217 in Verbindung mit den §§ 218 und 219, §§ 220 bis 224 und §§ 225 bis 229 KAGB ("Publikums-AIF-Teilgesellschaftsvermögen") und nach Maßgabe von § 282, § 283 und § 284 KAGB ("Spezial-AIF-Teilgesellschaftsvermögen") sowie der jeweils geltenden Anlagebedingungen im Sinne des § 15 Absatz 2 lit. (c) zum Nutzen der Aktionäre. Eine operative Tätigkeit und aktive unternehmerische Bewirtschaftung der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft bestellt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft als externe Verwaltungsgesellschaft. Der externen KVG obliegt neben der Ausführung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit insbesondere auch die Anlage und Verwaltung der Mittel der Gesellschaft. Die externe KVG kann einzelne Tätigkeiten auf Dritte auslagern. Mit der Wahrnehmung der Verwahrstellenfunktion wurden die CACEIS Bank Deutschland GmbH, München, (für das Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial III) bzw. die BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, (für die Teilgesellschaftsvermögen AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350) beauftragt. Vor der Umstellung der Gesellschaft auf das KAGB zum 04. April 2014 handelte es sich bei der Gesellschaft um eine selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaft. Die Bereiche Portfoliomanagement, Vertrieb, Risikomanagement, Compliance, Fondsbuchhaltung und Recht sowie die Infrastruktur waren auf die AVANA Invest GmbH, München, ausgelagert. 1.2 Fremdverwaltungsvereinbarung Die AVANA Invest GmbH, München hat zum 04.04.2014 die Verwaltung der AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen im Sinne des § 112 Abs. 1 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen. Ihr obliegt neben der Ausführung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit insbesondere auch die Anlage und Verwaltung der Mittel der Investmentaktiengesellschaft im Sinne von § 2 sowie die Ausführung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit der Investmentaktiengesellschaft im Sinne von § 3 einschließlich des Vertriebs. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, sämtliche Anlageentscheidungen für die Investmentaktiengesellschaft nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung unter Berücksichtigung der Vorschriften des KAGB, der in der jeweils aktuellen Fassung der betreffenden Anlagebedingungen und der Satzung der Investmentaktiengesellschaft aufgeführten Anlagerichtlinien zu treffen. Dieser Vertrag tritt am Tag nach der Eintragung der in der Hauptversammlung der Investmentaktiengesellschaft am 6. Januar 2014 beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 183011 in Kraft. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von den Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Ausübung der Stimmrechte aus den von der Investmentaktiengesellschaft für die von ihr aufgelegen Teilgesellschaftsvermögen erworbenen Aktien sowie die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche (z.B. Class actions) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen des jeweiligen Teilgesellschaftsvermögens obliegt ausschließlich der Investmentaktiengesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft wird insbesondere die Investorenbetreuung, Rechtsbehelfsverfahren, die Bearbeitung rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen, die Bearbeitung ein- und ausgehender Post, die Erstellung und Aktualisierung der Fondsdokumente, die Risikokontrolle, die Buchhaltung, die Feststellung des Wertes des Gesellschaftsvermögens, der Werte der einzelnen Teilgesellschaftsvermögen und der Werte der Aktien sowie die Bereiche gesetzliche Meldepflichten (einschließlich der Meldepflichten nach dem KAGB, dem Wertpapierhandelsgesetz und dem Aktiengesetz), Revision, Jahresabschluss sowie Nebendienstleistungen der Vermögensverwaltung für die Investmentaktiengesellschaft übernehmen. Soweit dies vom Vorstand der Investmentaktiengesellschaft bzw. von Aufsichtsrat der Investmentaktiengesellschaft gewünscht wird, unterstützt die Verwaltungsgesellschaft die Investmentaktiengesellschaft insbesondere bei der Vorbereitung der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, bei der Vorbereitung von Beschlüssen des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Hauptversammlungen der Investmentaktiengesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt keine über die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Vertrag hinausgehende Haftung. Insbesondere haftet die Verwaltungsgesellschaft nicht für die Wertentwicklung eines von der Investmentaktiengesellschaft verwalteten Teilgesellschaftsvermögens oder ein angestrebtes Anlageergebnis. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Durchführung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise an externe Dienstleister auslagern, wenn gewährleistet ist, dass der externe Dienstleister den zwischen der Investmentaktiengesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft bestehenden Verpflichtungen in Bezug auf die an ihn ausgelagerten Tätigkeiten ebenfalls vollumfänglich nachkommt. Der bestellten Verwaltungsgesellschaft steht als Entgelt für die erbrachte Fremdverwaltungsleistung die den Teilgesellschaftsvermögen belastete Verwaltungsvergütung zu. Die darin enthaltene Administrationsvergütung wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft an die beauftragten Dienstleister weitergeleitet. 1.3 Darstellung der Teilgesellschaftsvermögen Die AVANA Invest GmbH hat im zu Grunde liegenden Geschäftsjahr folgende Teilgesellschaftsvermögen der Gesellschaft verwaltet: AVANA III Spezial 310, Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit zusätzlichen Risiken; Auflage am 16.07.2013 AVANA III Spezial 350, Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit zusätzlichen Risiken; Auflage am 16.07.2013 AVANA Spezial III, Spezial-Teilgesellschaftsvermögen; Auflage am 07.05.2010 Die Anzahl der umlaufenden Aktien ist jeweils im Anhang dargestellt. 1.4 Verwaltungsvergütung Die Höhe der zu leistenden Verwaltungsvergütung ist abhängig vom durchschnittlichen Jahreswert des jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen. Die Höhe der Gebühren ist im Verkaufsprospekt angegeben. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Auch für 2014 haben sich die konjunkturellen Hoffnungen nicht erfüllt. Ebenso wie in den Vorjahren wurden die Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft im Jahresverlauf von Organisationen wie dem IWF oder der OECD sukzessive nach unten revidiert. Besonders kräftig fielen die Abwärtsrevisionen für den Euroraum aus. Mitte September 2014 reduzierte die OECD das Wachstum für 2014 von 1,2 % auf 0,8 % und für 2015 von 1,7 % auf 1,1 %. Im Euroraum belasten vor allem die reformunfähigen Volkswirtschaften Italien und Frankreich, die für immerhin knapp 40 % der Wirtschaftsleistung der Eurozone stehen. Hier wurden die Prognosen für 2014 und 2015 besonders stark nach unten angepasst. Bemerkenswert ist, dass die OECD auch für das kommende Jahr die Erwartungen deutlich reduziert hat. Dies lässt darauf hoffen, dass die Prognosen nicht erneut deutlich nach unten korrigiert werden müssen. Positiv könnten sich im nächsten Jahr die rekordniedrigen langfristigen Zinsen auswirken. Diese verschaffen den Problemländern der Eurozone etwas Luft. Zudem gibt es Anzeichen, dass in Italien und Frankreich allmählich die Notwendigkeit von Reformen erkannt wird, nachdem reformwillige Länder (Irland, Spanien, Portugal) wesentlich besser aus der Krise gekommen sind. Diesen möglichen positiven Einflüssen stehen aber auch erhebliche Risiken gegenüber. Hier sind vor allem die Krisenherde Ukraine, Syrien und Irak zu nennen. Aber auch eine weitere Ausbreitung des Ebola Virus könnte Sand ins Getriebe der Weltwirtschaft bringen. Insofern bleiben die Risiken an den Finanzmärkten hoch, deren bisherige Prosperität fast ausschließlich auf die extrem expansive Geldpolitik der Notenbanken zurückzuführen war. Gemäß BVI Statistik verzeichneten deutsche Publikumsfonds bis Juli 2014 Zuflüsse in Höhe von 23,3 Mrd. (Vorjahr 20,8 Mrd.) Euro, Spezialfonds konnten um 41,5 Mrd. (Vorjahr 42,3 Mrd.) zulegen. Ebenso wie im Vorjahr entfiel mehr als die Hälfte der Zuflüsse in Publikumsfonds auf Mischfonds, knapp die Hälfte auf Rentenfonds. Bei Aktienfonds kam es erneut zu Abflüssen (1,2 Mrd. Euro). Trotz der extrem niedrigen langfristigen Zinsen gestaltet sich der Absatz von Aktienprodukten also weiterhin schwierig. Auch für Rentenfonds dürfte das Umfeld deutlich schwieriger werden, da inzwischen die laufende Verzinsung der Renten in vielen Marktsegmenten nur noch geringfügig über den Fondskosten liegt. 2.2. Lage der Gesellschaft Das von der AVANA Invest GmbH für die Gesellschaft verwaltete Anlagevolumen verringerte sich im Geschäftsjahr von 1,7 Mio. EUR auf 0,1 Mio. EUR. Die Rückgänge des verwalteten Volumens in den Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial III, AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 konnten nicht kompensiert werden. Die Teilgesellschaftsvermögen AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 werden trotz des geringen verwalteten Volumens von jeweils ca. 8 TEUR bestehen bleiben und dienen der Gesellschaft als Vorratsfonds, um potentiellen Investoren bei Bedarf ein Anlagevehikel anbieten zu können. Trotz des geringen Anlagevolumens war die Gesamtertragslage über alle verwaltete Teilgesellschaftsvermögen positiv. Die positiven Erträge schlugen sich im unrealisierten Ergebnis nieder, das realisierte Ergebnis war hingegen negativ. 2.3. Tätigkeitsberichte AVANA Spezial III Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis 31.10.2014 Das Spezial-Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial III strebt als Anlageziel einen Wertzuwachs an. Dies soll vornehmlich durch Erwerb von Anteilen an anderen Investmentvermögen erfolgen, wobei der Erwerb von Anteilen anderer Investmentvermögen insbesondere auch in der Auflagephase eines neuen Investmentvermögens erfolgen kann. Zulässig ist dabei der Erwerb von Vermögensgegenständen folgender Anlagegattungen: Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate, Bankguthaben, Anteile an Investmentvermögen sowie an inländischen Spezial-Investmentvermögen, sonstige Anlageinstrumente i.S.d § 198 KAGB, Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen sowie Unternehmensbeteiligungen. Die Auswahl und Investition in die entsprechenden Vermögensgegenstände erfolgt durch das Portfoliomanagement der AVANA Invest GmbH. Das Risiko des AVANA Speziall III besteht im Wesentlichen im Marktpreisrisiko der gehaltenen Vermögensgegenstände, im Falle von Forderungen gegenüber Dritten kann zudem das Adressausfallrisiko des Emittenten von Bedeutung sein. Sollten Ziel-Investmentvermögen in Fremdwährungen notieren oder Vermögensgegenstände enthalten, die in Fremdwährungen notieren, ist auch das Fremdwährungsrisiko relevant. Im gesamten Berichtszeitraum war der AVANA Spezial III vollständig investiert. Dabei lag der Schwerpunkt auf europäischen Investmentvermögen, zudem wurde ein Teil in Bankguthaben und Geldmarkt-ETFs angelegt. Die Anzahl der umlaufenden Aktien des AVANA Spezial III betrug Stk. 1.493; aus der Fremdverwaltung sind Verwaltungskosten in Höhe von 7.223,20 € angefallen. Die Performance des Spezial-TGVs gemäß BVI-Methode belief sich im Geschäftsjahr auf -18,6 %. Angaben zur Wertentwicklung erlauben keine Prognose für die Zukunft. Beim AVANA Spezial III fielen aufgrund der Anlage in Anteilen an Investmentvermögen als ordentlicher Ertrag zum größten Teil Erträge aus Investmentanteilen an. Die Erträge aus Investmentanteilen erhalten nur Ausschüttungen aus Zielinvestments; thesaurierte oder vorgetragene positive bzw. negative Erträge aus Zielinvestments finden keine Berücksichtigung. Die Aufwendungen entfielen hauptsächlich auf die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung, Prüfungs- und Veröffentlichungskosten und Aufsichtsratvergütung. Durch Veräußerungsgeschäfte ergab sich im Geschäftsjahr ein Veräußerungsverlust in Höhe von 127 TEUR. Gegenüber dem Vorjahr konnte der negative ordentliche Nettoertrag aufgrund der geringeren Kosten verringert werden. Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres wurde durch Kursverluste bei Verkäufen jedoch ausgeweitet. Infolge eines Rückgangs der unrealisierten Verluste um TEUR 296 und damit eines positiven nicht realisierten Ergebnisses von TEUR 299 ergab sich insgesamt nach Ertragsausgleich ein Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von 155 TEUR. Die Einzelpositionen der Erträge und Aufwendungen sind der als Anlage zum Anhang beigefügten Jahresberichte für die Teilgesellschaftsvermögen zu entnehmen. AVANA III Spezial 310 Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis 31.10.2014 Aufgrund fehlender Mittelzuflüsse durch Kundeneinlagen konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Anlagen durchgeführt werden. Der AVANA III Spezial 310 war daher weiterhin in verschiedenen deutschen Staatsanleihen und in Cash investiert. Die Anzahl der umlaufenden Aktien des AVANA III Spezial 310 betrug Stk. 51; aus der Fremdverwaltung sind keine Verwaltungskosten angefallen. Die Performance des Spezial-TGVs gemäß BVI-Methode belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf -69,6 %. Angaben zur Wertentwicklung erlauben keine Prognose für die Zukunft. Durch die fehlende Möglichkeit der Umsetzung der Anlagestrategie konnten im AVANA III Spezial 310 nur sehr geringe Einnahmen aus Zinsen erwirtschaftet werden. Dem gegenüber standen Aufwendungen aus Bankgebühren, so dass sich ein negativer ordentlicher Nettoertrag ergab. Des Weiteren wurden durch Fälligkeiten von festverzinslichen Wertpapieren Verluste realisiert die auch nicht durch das nicht realisierte Ergebnis im Geschäftsjahr ausgeglichen werden konnte. So beläuft sich das Ergebnis des Geschäftsjahres beim AVANA III Spezial 310 auf -18 TEUR. Die Einzelpositionen der Erträge und Aufwendungen sind der als Anlage zum Anhang beigefügten Jahresberichte für die Teilgesellschaftsvermögen zu entnehmen. AVANA III Spezial 350 Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis 31.10.2014 Aufgrund fehlender Mittelzuflüsse durch Kundeneinlagen konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Anlagen durchgeführt werden. Der AVANA III Spezial 350 war daher weiterhin in verschiedenen deutschen Staatsanleihen und in Cash investiert. Die Anzahl der umlaufenden Aktien des AVANA III Spezial 350 betrug Stk. 51; aus der Fremdverwaltung sind keine Verwaltungskosten angefallen. Die Performance des Spezial-TGVs gemäß BVI-Methode belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf -69,6 %. Angaben zur Wertentwicklung erlauben keine Prognose für die Zukunft. Durch die fehlende Möglichkeit der Umsetzung der Anlagestrategie konnten im AVANA III Spezial 350 nur sehr geringe Einnahmen aus Zinsen erwirtschaftet werden. Dem gegenüber standen Aufwendungen aus Bankgebühren, so dass sich ein negativer ordentlicher Nettoertrag ergab. Des Weiteren wurden durch Fälligkeiten von festverzinslichen Wertpapieren Verluste realisiert die auch nicht durch das nicht realisierte Ergebnis im Geschäftsjahr ausgeglichen werden konnte. So beläuft sich das Ergebnis des Geschäftsjahres beim AVANA III Spezial 350 auf -18 TEUR. Die Einzelpositionen der Erträge und Aufwendungen sind der als Anlage zum Anhang beigefügten Jahresberichte für die Teilgesellschaftsvermögen zu entnehmen. 3. NachtragsberichtAuf Grund der Rückgabe aller ausgegebenen Anteile der Teilgesellschaftsvermögen AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 hat der Vorstand der AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Teilgesellschaftsvermögen AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 zum Wertermittlungstag am 30. April 2015 aufzulösen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres, die einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zur Folge gehabt hätten, haben sich bis zur Erstellung dieses Lageberichts nicht ereignet. 4. RisikoberichtDie Teilgesellschaftsvermögen der AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen sind im Wesentlichen Adressenausfallrisiken, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken sowie operationellen Risiken ausgesetzt. Das Risikomanagementsystem dient dem Zweck, potenzielle Risiken unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Risikomanagementtechniken fortlaufend zu identifizieren, erfassen, messen und steuern und damit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Unter Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners zu verstehen. Unter Geschäftspartnern werden Emittenten und Kontrahenten verstanden. Zentrale Methode zum Controlling und Management von Adressenausfallrisiken ist ein Limitsystem basierend auf dem Emittenten /Kontrahenten und Verwahrstellen Rating von anerkannten Ratingagenturen. Der AVANA Spezial III investierte im Geschäftsjahr in andere Teilgesellschaftsvermögen bzw. Geldmarkt-ETFs. Die Teilgesellschaftsvermögen AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 investierten in Staatsanleihen. Bei den gehaltenen Staatsanleihen handelt es sich ausschließlich um Papiere der Bundesrepublik Deutschland und somit um Papiere von höchster Bonität. Die Adressenausfallrisiken dieser sowie der Investments in andere Teilgesellschaftsvermögen und Geldmarkt-ETFs sind als nicht wesentlich zu erachten. Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, den Rücknahme- und sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Die Liquiditätsquote für den AVANA Spezial III wird nach verschiedenen, gattungs- und positionsbezogenen Kriterien täglich ermittelt, reportet und mit einem Sollwert verglichen. Die Steuerung erfolgt durch das Portfoliomanagement. Das Liquiditätsrisiko war im Geschäftsjahr als gering einzustufen, da lediglich in hoch liquide Vermögensgegenstände investiert wurde. Aufgrund der eingeschränkten Aktienrückgabemöglichkeit des Investors sowie der aktuellen Strategie kann das Liquiditätsrisiko im AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 vernachlässigt werden. Unter Marktpreisrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass aufgrund von Änderungen der Marktpreise (Zinsen, Kurse od. Währungskurse) eine negative Abweichung zu einem erwarteten Wert eintritt, welches auch durch Diversifikation nicht zu eliminieren ist. Die Risikomessung erfolgt für das Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial III auf Basis des einfachen Ansatzes. Die Marktrisikomessung für die Teilgesellschaftsvermögen AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 erfolgt auf Basis des Value at Risk Ansatzes. Zusätzlich erfolgen Stresstests, die positive und negative Entwicklungen der für die Teilgesellschaftsvermögen relevanten Märkte berücksichtigen. Die Risikokennzahlen werden täglich an das Portfoliomanagement berichtet. Die Steuerung erfolgt durch das Portfoliomanagement. Das Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial III ist als Dachfonds konzipiert. Bei den Zielinvestments wird dem Marktpreisrisiko mit einem Trendfolgemodell begegnet. Beim AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 bestand aufgrund der Investition in festverzinsliche Wertpapiere in einem geringen Maße ein Zinsänderungsrisiko. Das Marktpreisrisiko bei diesen Teilgesellschaftsvermögen war im Geschäftsjahr als niedrig anzusehen. Während der Berichtsperiode unterlagen die Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial III, AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 keinem Währungsrisiko, da diese Teilgesellschaftsvermögen nur in Wertpapieren investiert waren, die in Euro Währung notiert sind. Die operativen Risiken sind ebenfalls als gering einzustufen, da das Outsourcing des Portfoliomanagements, des Risikocontrollings und der Fondsbuchhaltung nur an erfahrene Partner erfolgte. Es kann, trotz eingehender Prüfung der teilgesellschaftsspezifischen steuerlichen Regelungen bei Spezial-Teilgesellschaftsvermögen nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Änderungen in der steuerlichen Beurteilung von Sachverhalten kommen könnte. Die AVANA Invest GmbH berichtet quartalsweise in Form eines Risikoberichts inklusive Risikoinventur an den Vorstand. Zur Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrenzen sowie der Prüfung der Marktgerechtigkeit bedient sich die AVANA Invest GmbH für das Teilgesellschaftsvermögen AVANA Spezial III dem Buchhaltungssystem SCD der SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbH, Unterföhring, für die Teilgesellschaftsvermögen AVANA III Spezial 310 und AVANA III Spezial 350 dem Buchhaltungssystem der BNP Paribas S.C.A, Frankfurt. Alle Auslagerungsunternehmen unterliegen wiederum dem Auslagerungscontrolling der AVANA Invest GmbH. Es wird dazu quartalsweise ein Bericht an die Geschäftsführung erstellt. Die Fondsbuchhaltung für die Teilgesellschaftsvermögen ist auf die SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbH bzw. die BNP Paribas S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, ausgelagert. Beide Dienstleister lassen ihr dienstleistungsbezogenes internes Kontrollsystem jährlich nach dem Prüfungsstandard ISAE 3402 Typ II prüfen. Aus den der Kapitalverwaltungsgesellschaft vorliegenden Berichten ergaben sich keine Beanstandungen. Die Fondsbuchhaltung ist des Weiteren in das Interne Kontrollsystem der AVANA Invest GmbH einbezogen. Ein wichtiges Kontrollinstrument auf Ebene der Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Einhaltung des Vieraugenprinzips. 5. Erklärung zur Angemessenheit der Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Abs. 3 AktGÜber die Beziehungen zur AVANA Invest GmbH, München, (verbundenes Unternehmen) berichtet der Vorstand gemäß § 312 AktG gesondert. Der Bericht schließt mit folgender Erklärung: "Der Vorstand erklärt hiermit, dass die Gesellschaft bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhielt. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren."
München, 30. Januar 2015 AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen Der Vorstand Götz J. Kirchhoff Thomas W. Uhlmann VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, für das Geschäftsjahr vom 1. November 2013 bis zum 31. Oktober 2014 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Angaben zu den folgenden Teilgesellschaftsvermögen:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens insgesamt und jedes Teilgesellschaftsvermögen und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. November 2013 bis zum 31. Oktober 2014 den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und der Teilgesellschaftsvermögen.
München, 8. Mai 2015 BDO
AG
gez. Otte, Wirtschaftsprüfer gez. Schmidt, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014Im Geschäftsjahr vom 1. November 2013 bis 31. Oktober 2014 hat die AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, kein weiteres Teilgesellschaftsvermögen aufgelegt. Die AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen qualifizierte bis zur Umstellung der Satzung der Gesellschaft auf das Kapitalanlagegesetzbuch und deren Eintragung in das Handelsregister am 3. April 2014 als selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaft im Sinne des § 97 Absatz 1a Investmentgesetz (InvG). Aufgrund der Änderung ihrer Satzung und deren Umstellung auf das Kapitalanlagegesetzbuch qualifiziert die AVANA III Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen seit 4. April 2014 als extern verwaltete Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital im Sinne von § 108 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 13 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Als Mitglieder des Aufsichtsrats fungierten weiterhin Herr Dr. Christian Zerna, Gauting, Herr Günter Stibbe, Ingolstadt, während des gesamten Geschäftsjahres und Reinhold Ziegler, Oberursel, als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied im Sinne des § 18 Absatz 3 Satz 1 KAGB bis zur Niederlegung seines Mandats. Mit Ablauf des 15. Dezember 2013 trat Herr Reinhold Ziegler als Mitglied des Aufsichtsrats zurück. Mit Beginn des 16. Dezember 2013 wurde Herr Gerhard Weisbrich, Weßling, als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 18 Absatz 3 Satz 1 KAGB und als Nachfolger für den zum 15. Dezember 2013, 24.00 Uhr, zurückgetretenen Herrn Reinhold Ziegler für die Restlaufzeit von dessen Mandat, d.h. bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Oktober 2015 endende Geschäftsjahr beschließen wird, bestellt. Am 30. Januar 2014 und am 29. Oktober 2014 hat der Aufsichtsrat Sitzungen abgehalten, in welchen mit Ausnahme der Sitzung am 30. Januar 2014, an welcher Herr Thomas Uhlmann telefonisch teilnahm, jeweils der gesamte Vorstand persönlich anwesend war. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand durch schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig über die Geschäftslage und alle wichtigen Vorgänge unterrichten lassen. Am 13. Mai 2014 wurden Untersuchungen der zuständigen Behörden bezüglich eines im Jahr 2011 aufgelösten Teilgesellschaftsvermögens, für welches im Jahr 2010 Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag ausgeführt wurden, eingeleitet. Eine vom Aufsichtsrat im September 2014 veranlasste gutachterliche Stellungnahme einer renommierten Anwaltskanzlei kam zu dem Ergebnis, dass Rückstellungen für eventuelle Risiken im Zusammenhang mit diesen Geschäften nicht zu bilden sind. Der Aufsichtsrat hat die von ihm zu genehmigenden Geschäfte überprüft. Der Aufsichtsrat bestätigt nach bestem Wissen, dass die Aufsichtsratsmitglieder ausreichend über die Lage der Gesellschaft, die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie Einzelvorgänge informiert worden sind, um eine wirksame Kontrolle des Vorstands sicher zu stellen. Der Jahresabschluss zum 31. Oktober 2014 sowie der Lagebericht wurden von dem Aufsichtsrat auf dieser Grundlage geprüft und diskutiert. Die Bilanz ist gemäß § 120 Absatz 2 in Verbindung mit § 101 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 120 Absatz 3 in Verbindung mit § 101 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 KAGB erstellt worden. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss zu erheben. Im Ergebnis führt die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts des Vorstands zu keinerlei Einwendungen durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich hinsichtlich des Wachstumspotentials des Unternehmens und blickt erwartungsvoll dem Geschäftsjahr 2014/2015 entgegen. |
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