Willy Hesse
GmbH
Arnsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.196,50 |
10.196,50 |
| I.
Finanzanlagen |
10.196,50 |
10.196,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
804.640,45 |
653.424,36 |
| I.
Vorräte |
451.144,00 |
305.508,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
340.583,12 |
331.693,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
223,15 |
126,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.913,33 |
16.222,16 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
646.585,44 |
642.336,34 |
| Aktiva |
1.461.422,39 |
1.305.957,20 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
667.900,93 |
662.514,28 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.249,10 |
5.386,65 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
646.585,44 |
642.336,34 |
| B.
Rückstellungen |
260.314,83 |
236.487,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.201.107,56 |
1.069.469,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.201.107,56 |
1.069.469,88 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
760.163,76 |
725.379,49 |
| Passiva |
1.461.422,39 |
1.305.957,20 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben und Hinweise
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
wurde gemäß §§ 238 ff. und 264 ff. HGB
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaft (§
267 HGB).
Die Willy Hesse GmbH hat ihren Sitz in Arnsberg und
ist im Handelsregister beim Amtsgericht Arnsberg unter der
Registernummer HRB HR B 983 eingetragen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach dem Prinzip der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Abschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Die Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet (§§ 253
Abs. 1, 255 Abs. 1 HGB) und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Abschreibungen wurden im Rahmen der zulässigen
Beträge vorgenommen. Soweit erforderlich wurde auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 Euro (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Geschäftsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Ausleihungen wurden zum Nennwert, unverzinsliche
sowie niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert und
alle weiteren Finanzanlagen mit den Anschaffungskosten,
vermindert um erforderliche Wertkorrekturen, angesetzt.
Soweit erforderlich, wurde gem. § 253 Abs. 3,
Abs. 4 HGB der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
Wert angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgten bis zu den
fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe
für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. soweit erforderlich mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und antizipative sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Niederstwertprinzips grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen
regelmäßig ihrem Nennwert.
Für die Folgebewertung wurden die
Verhältnisse am Bilanzstichtag sowie etwaige
wertaufhellende Tatsachen zugrunde gelegt (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB). Erkennbare Risiken wurden durch Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Im Falle
einer Einzelwertberichtigung wurde umsatzsteuerrechtlich
gemäß § 17 UStG eine Korrektur
vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 Euro (Vorjahr:
0,00 Euro).
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Der Ansatz erfolgte zu den
Erfüllungsbeträgen. Rückstellungen sind in
Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und der wirtschaftlichen
Verursachung notwendig ist. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung weiteren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
C. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine
Laufzeit von unter einem Jahr.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen jährlich in Höhe von
21.378,00 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen.
D. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0 (Vorjahr: 0).
Bezüge der Geschäftsführung
Die Gesellschaft nimmt die Ausnahmeregelung in §
286 Abs. 4 i.V.m. § 285 Nr. 9 a) HGB in Anspruch, nach
der auf die Angabe der
Geschäftsführungsbezüge verzichtet werden
kann.
Angaben zu Gesellschaftsorganen
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Rolf Hesse geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Arnsberg, den 03.11.2023
Der Geschäftsführer:
gez.
Rolf Hesse
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2023
festgestellt.
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