Stammdaten

Register
Amtsgericht Lemgo HRB 5233
Vorher
PHOENIX TEST-LAB GMBHPHOENIX TESTLAB GMBH
Eingetragen
3.3.1994
Branche
Technische, physikalische und chemische UntersuchungHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Zum einen die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Produkten, Prüfung der elektrischen Sicherheit von Produkten, Mechanischeund Umweltsimulationsprüfung von Produkten und die Prüfung von Telekommunikationsgeräten und Sendefunkanlagen, zum anderen die Tätigkeit als Produktzertifizierungsstelle.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Yvo Jeroen Jansen
seit 27.2.2026
Geschäftsführer
Joanne Gillian Spick
seit 27.2.2026
Geschäftsführer
Andreas Dr. Schröter
seit 27.2.2026
Geschäftsführer
Max Rüter
seit 13.7.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
NMi Bidco B.V.NLD
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
NMi Metrology DE Holdco GmbH
Germany
2.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PHOENIX TESTLAB GMBH

Blomberg

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Lagebericht zum 31.12.2023

der PHOENIX TESTLAB GmbH

1. Grundlagen

a) Geschäftsmodell

Phoenix TESTLAB ist ein akkreditiertes und unabhängiges Testlabor und Zertifizierungsinstitut für technische Geräte.

Das Leistungsspektrum umfasst physikalische Prüfungen aus den Bereichen der elektromagnetischen Verträglichkeit, Funk-Telekommunikationstechnologie, Umweltsimulation, Batteriespeicher sowie der elektrischen Gerätesicherheit.

Für diese unterschiedlichen physikalischen Prüfverfahren verfügt Phoenix TESTLAB über entsprechend ausgestattete einzelne Prüflaboratorien.

Das Dienstleistungsangebot wird ergänzt mit der regulatorischen Zertifizierung von Geräten durch die Benannten Stellen der EU-Funkanlagen-Richtlinie, EU-EMV-Richtlinie und EU-Schiffsausrüstungs-Richtlinie, der Telecommunication Certification Bodies für die USA, der Foreign Certification Bodies für Kanada und der Registered Certification Bodies für Japan.

Phoenix TESTLAB ist auch technischer Dienst zur Homologation von Komponenten für Kraftfahrzeuge gemäß EU- und UNECE - Rechtsakte.

Zur Erlangung weiterer internationaler Zulassungen und Zertifizierungen der geprüften Produkte wird ein entsprechendes Beratungs- und Projektmanagement angeboten.

Die von Phoenix TESTLAB geprüften und zertifizierten Produkte finden Ihre Anwendung hauptsächlich in der Automobiltechnik, in der industriellen Antriebs- und Automatisierungstechnik, der Medizintechnik, dem Schiffbau, der Informationstechnologie, der Luft- und Raumfahrttechnik und in der Eisenbahntechnik.

Der Kernmarkt von Phoenix TESTLAB ist weiterhin Deutschland. Der Vertrieb und die Vorbereitung von Zertifizierungen werden in Asien durch eine Tochtergesellschaft in Taiwan und durch eine eigene Repräsentanz in der Volksrepublik China unterstützt.

b) Ziele und Strategien

Phoenix TESTLAB will der kompetente und zuverlässige Partner für technische Prüfdienstleistungen seiner Kunden sein. Dies gelingt nur durch eine hohe Einsatzbereitschaft, qualifizierte und freundliche Beratung und optimalen Kundenservice. Diese Werte spiegeln den Dienstleistungsgedanken wider. Alle diese Bestrebungen sind darauf ausgerichtet, die Basis für gesundes und wachsendes Vertrauen zu legen.

Die Corporate Principles sind vor dem Hintergrund dieser Verpflichtung entstanden und zielen auf deren Einhaltung:

Wir sind ein unabhängiger Prüf- und Zertifizierungsdienstleister.

Unsere Unabhängigkeit schafft die Grundlage, dass unsere Kunden unseren Dienstleistungen vertrauen können. Als akkreditierter Dienstleister stehen wir mit unserem guten Namen für seriöse Ergebnisse, auf die sich unsere Geschäftspartner verlassen können.

Wir sind die Marke, die Vertrauen prägt.

Wir wollen nicht nur die in uns gesetzten Erwartungen erfüllen, sondern maßgeblich durch unser Tun dazu beitragen, dass unsere Kunden sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Wir schaffen Vertrauen durch einen ehrlichen und offenen Umgang miteinander.

Wir wollen zufriedene Kunden und begeisterte Mitarbeiter.

Basis für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung ist Vertrauen. Dies erreichen wir durch Einsatzbereitschaft für Ihre Anliegen und ein motiviertes Team aus kompetenten Mitarbeitern.

Wir stehen für partnerschaftliches Handeln.

Eine funktionierende Partnerschaft fußt auf Vertrauen und Respekt voreinander. Wir denken an die Zukunft und investieren in Weiterbildung und Umwelt.

Wir nutzen modernste Technologien.

Fortschritt ist die Triebfeder für eine erfolgreiche Zukunft. Durch effektiven Einsatz modernster Technologien können wir Ihre Anforderungen optimal erfüllen und stetig besser werden.

Wir legen Wert auf Ideen, Fähigkeiten und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter.

Wir möchten das Richtige richtig tun. Hierfür vertrauen wir auf das Know-How unserer Mitarbeiter und schaffen Freiraum für Innovationen.

Die übergeordnete Zielsetzung von Phoenix TESTLAB lautet: "Phoenix TESTLAB ist die Marke, die Vertrauen prägt". Die Zielsetzung beruht auf der Überzeugung, dass es das Vertrauen der Kunden ist, welches Phoenix TESTLAB weiterhin nachhaltiges Wachstum ermöglichen wird. Vertrauen in Qualität und Zuverlässigkeit, Vertrauen in Kompetenz, Vertrauen in Ehrlichkeit, um einige zu nennen.

Als Innovationsmanager unterstützen wir engagiert durch zuverlässige Prüfungen und professionelle Zulassungen den effizienten Marktzugang zukunftsweisender Technologien in den Bereichen Elektrifizierung, Automatisierung und Vernetzung - insbesondere in den Schlüsseltechnologien Hochvolt und Funk.

Unsere Dienstleistungen richten wir an den heutigen und zukünftigen Anforderungen unserer Kunden aus: Mit Leidenschaft schaffen wir individuell und lösungsorientiert für unsere Kunden ein exzellentes Dienstleistungserlebnis von der Prüfung in unseren akkreditierten Laboren für EMV, Funk, Umweltsimulation und elektrische Geräte- und Produktsicherheit bis zur erfolgreichen internationalen Markteinführung.

2. Wirtschaftsbericht

a) Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die wirtschaftliche Entwicklung schwächte sich im Verlauf des Jahres 2023 mit zunehmender Dynamik ab. Unter anderem wirkten das Auslaufen vieler staatlicher Stützungsmaßnahmen, die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, der Nahost-Konflikt als auch die weltweite Bekämpfung der Inflation durch die Zentralbanken dämpfend auf die Wirtschaft. Die Normalisierung der Lieferketten setzte sich zwar fort, führte aber nicht zu einer Verbesserung der Auftragslage der Unternehmen. Hohe Lohnabschlüsse belasteten die Unternehmensergebnisse. Insgesamt besteht durch die geopolitischen Umstände und ausbleibende klare Reaktionen der Politik eine hohe Investitionszurückhaltung und Verunsicherung.[A1]

Die Zentralbanken setzten ihre Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung fort. Während die US-amerikanische Notenbank FED[1] seit Juli 2023 die Zinsen nicht mehr erhöhte, hielt die EZB[2] die Zinsen seit September konstant. Die Inflationszahlen gingen zurück und gleichzeitig verlor die Wirtschaft an Schwung, was sich im stetigen Abbau der Auftragsbestände zeigte.

Die Inflation im Euroraum betrug im Jahresdurchschnitt 5,4% und lag damit wie im Vorjahr deutlich über dem angestrebten Ziel von 2,0%. In den USA fiel die Inflationsrate von 8,0% des Vorjahres auf 4,1% im Jahr 2023. Die kräftigen Erhöhungen der Zentralbankzinsen zeigten somit Wirkung und der Zinserhöhungspfad flachte sich ab. Die FED erhöhte den Leitzins bis zum Jahresende nur noch um einen Prozent-Punkt auf 5,5%, während der Leitzins der Europäischen Zentralbank um insgesamt 2,0%-Punkte auf 4,5% anstieg.

Die wirtschaftliche Entwicklung konnte nicht im gleichen Umfang wie im Vorjahr fortgesetzt werden. Das Wirtschaftswachstum schwächte sich auf globaler Ebene nochmals um -0,3%-Punkte ab und betrug 2,7%. Während das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Schwellenländer um 0,4%-Punkte zulegte, sank das Wachstum in den Industrieländern um -1,0%-Punkt auf 1,6%.

Allgemeine Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts:

2023 2022 Veränderung
Welt 2,7% 3,0% -0,3%-Punkte
Schwellenländer 4,1% 3,7% +0,4%-Punkte
Industrieländer 1,6% 2,6% -1,0%-Punkt

China konnte 2023 das Bruttoinlandsprodukt um 2,2%-Punkte steigern. Allerdings bremste die hohe Verschuldung der lokalen Regierungen, die Immobilienkrise sowie die Auswirkung der Ein-Kind-Politik das Wirtschaftswachstum.

In den USA führten die gestiegenen Hypothekenzinsen zu einem Rückgang beim Wohnungsbau, dennoch konnte vor allem durch verstärkten Privatkonsum ein Wachstum von 2,4% erzielt werden.

Indien konnte aufgrund der geopolitischen Entwicklung und der weiterwachsenden Bevölkerung ein Wachstum von 7% verzeichnen.

2023 2022 Veränderung
Indien 7,0% 6,7% +0,3%-Punkte
China 5,2% 3,0% +2,2%-Punkte
Brasilien 2,9% 3,0% -0,1%-Punkte
USA 2,4% 1,9% +0,5%-Punkte
Japan 1,9% 1,0% +0,9%-Punkte

Das Wirtschaftswachstum im Euroraum betrug im Jahresdurchschnitt 0,5% und war damit um 2,9%-Punkte schwächer als im Vorjahr. In Spanien ging das Wachstum auf 2,3% zurück. Ursächlich hierfür waren Sondereffekte aus dem Tourismus im Vorjahr. Nichtsdestotrotz stellte dieses Wachstum einen Spitzenwert innerhalb Europas dar. Die wirtschaftliche Entwicklung von Polen und Großbritannien war mit Wachstumsraten von 0,3% nahezu unverändert, während Italien und Frankreich mit Wachstumsraten von 0,7% bzw. 0,8% schwach zulegen konnten. Das Schlusslicht in Europa bildete Deutschland, das eine negative Wachstumsrate von -0,2% aufwies.

Im zweiten Halbjahr 2023 rutschte der Euroraum in die Rezession. Ursächlich hierfür war der wirtschaftliche Einbruch des Bausektors und fehlende Auftragseingänge in vielen Wirtschaftsbereichen. Die Industrie war mit gestiegenen Zinsen und einer schwachen globalen Nachfrage konfrontiert.

Entwicklung des BIP in ausgewählten Ländern Europas:

2023 2022 Veränderung
Eurozone 0,5% 3,4% -2,9%-Punkte
Spanien 2,3% 5,8% -3,5%-Punkte
Frankreich 0,8% 2,5% -1,7%-Punkte
Italien 0,7% 3,8% -3,1%-Punkte
Polen 0,3% 4,9% -4,6%-Punkte
Großbritannien 0,3% 4,3% -4,0%-Punkte[A2]
Deutschland -0,2% 1,9% -2,1%-Punkte

b) Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Phoenix TESTLAB ist im Bereich der technischen Prüfdienstleistungen vorwiegend im Kernmarkt Deutschland tätig. Die Branche der technisch physikalischen Prüfdienstleister konnte im Jahr 2023 insgesamt das Niveau des Vorjahres steigern. Der Nachholbedarf an Prüfdienstleistungen in speziellen Disziplinen hat die negativen wirtschaftlichen Effekte der Multikrisen im Jahr 2023 kompensiert.

Die Konjunktur in der Laborbranche wird für das Jahr 2024 nichtsdestotrotz als verhalten eingeschätzt. Dieses begründet sich in Unsicherheiten und Krisen, welche Stagnationen in einzelnen Marktsegmenten erwarten lassen.

Trotzdem investieren Wettbewerber in die Erweiterung von Prüfkapazitäten, insbesondere in Labore für klassische Prüfverfahren für Batterien, Elektromagnetischen Verträglichkeit und Funktechnologien. Der Wettbewerb im Hauptmarkt Deutschland wird sich daher in den Geschäftsfeldern [A3] weiter verstärken. Einige Kunden haben im Jahr 2023 die Kapazität der eigenen Prüflabore erweitert, ins Ausland verlagert und eigene Laborkapazitäten international vernetzt. Die internen Kapazitäten werden bevorzugt genutzt, bevor externe Prüfdienstleister entweder bei Kapazitätsmangel oder fehlender Expertise beauftragt werden.

Der Markt für Prüfdienstleistungen ist in einem verschärften Wettbewerb weiterhin unter Druck. Die Kostensteigerungen können nicht vollständig weitergegeben werden und zwingen zu Effizienz-Maßnahmen.

c) Geschäftsverlauf

Der Zugang zu den Kunden und Märkten ist ein entscheidender Punkt für das Wachstum von Phoenix TESTLAB. Im Jahr 2023 wurde die Vertriebsstruktur und Laborstruktur an die veränderten Marktverhältnisse angepasst. Die bisherige Vertriebsabteilung wurde aufgelöst. Ein auf Neukundenaquise ausgerichtetes Vertriebsteam kümmert sich zukünftig abteilungsübergreifend [A4] [A5] um den Erstkontakt beim Kunden vor Ort. Die weiteren Mitarbeitenden wurden als interner Vertrieb und Projektmanagement einzelnen Abteilungen zugeordnet. Bestehende Kunden werden von den jeweiligen Laborbereichen direkt betreut. Die Verantwortlichkeiten der Abteilungen wurden in diesem Zuge neu definiert.

Die Phoenix TESTLAB setzt zukünftig auf 4 Abteilungen, die für Ihren Bereich jeweils von der Preisgestaltung, Vertrieb, Auslastung der Ressourcen bis zum Umsatz und Deckungsbeitrag voll verantwortlich sind. Es sind erste Erfolge dieser neuen Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten durch erhöhten Auftragseingang und Ergebnisverbesserung festzustellen, weitere Optimierungen sind für 2024 geplant.

Auf Basis der positiven Tendenzen im 3. Quartal 2022, der neuen Vertriebsstruktur, der neuen Verantwortlichkeiten und vor allem der besseren Lieferfähigkeit von ausreichend entwickelten Prüflingen der Kunden wurde eine optimistische Umsatzsteigerung für das Geschäftsjahr 2023 von 17,0% angenommen.

Gesamt konnte der Umsatz 2023 gegenüber dem Vorjahr um 20,7% und der kumulierte Auftragseingang um rund 12% gesteigert werden.

Im Department Power Systems war der Bereich Sicherheitsprüfungen auf nahezu konstantem Vorjahresniveau. Der Umsatz steigerte sich um knapp 1%. Die Nachfrage nach Seminaren war weiterhin gut. Im Prüflabor für Batterien gab es Rahmenaufträge mit hohen Volumen, die Prüflinge standen meistens termingerecht zur Verfügung, die Auslastung der Ressourcen konnte deutlich gesteigert werden. Durch die Umorganisation sind die Umsätze ITA-Safety seit 2023 im Batteriebereich zugeordnet. Der Umsatz für das Batterielabor konnte um fast 53% gesteigert werden. Die Nachfrage im Batteriegeschäft ist trotz der Erweiterungen von Marktbegleitern, insbesondere im Bereich der Vibrationsanlagen und Lebensdauerprüfungen, durch die steigende Anzahl von Varianten der E-Fahrzeuge weiterhin hoch. Für das Geschäftsjahr wird eine noch höhere Auslastung im Department Power Systems und durch Anpassung der Rahmenverträge auch eine höhere Preisdurchsetzung erwartet.

Im Department Radio Equipment & Connected Devices hatte das Funklabor eine konstant gute Nachfrage. Die Prüflinge standen termingerecht zur Verfügung, es gab kaum Leerstände. Es wurde im Bereich Funk in Personal investiert. Im Jahr 2023 konnte eine gute Umsatzsteigerung von rund 42% realisiert werden. Das international Type Approval wurde 2023 neu organisiert, in der Abteilung ist nur noch der Funk-Bereich zugeordnet, was keine Vergleichbarkeit zum Vorjahr zulässt. Die Nachfrage nach Zulassungen für Funk hat sich 2023 auf einem hohen Niveau stabilisiert. Insgesamt wird ein weiteres Wachstum im Jahr 2024 erwartet, da immer mehr Produkte mit Funkschnittstellen ausgestattet werden. Neue Technologien, wie WLAN 6E und 5G-Mobilfunk werden in Produkte integriert, erfordern aber auch Investitionen in neue Messtechnik und Personal. Hinzu kommt die Bewertung der Cybersicherheit von Funkanlagen. Erste Aufträge wurden Mitte 2023 erteilt. Bei den Certification Bodies konnten die geplanten Umsätze mit der Tochtergesellschaft in Taiwan nicht erreicht werden. Die negative wirtschaftliche Entwicklung in China erschwerte das Geschäft, das geplante Geschäft mit Cybersicherheit hat sich zeitlich verschoben. Der Umsatz der Certification Bodies liegt mit rund 6% über dem Vorjahr. Im Jahr 2024 wird mit einer Zunahme der Aufträge des Notified Bodies für Funkanlagen gerechnet, da die Anforderung an Cybersicherheit ab August 2025 verpflichtend sind.

Das Department Electromagnetic Compatibility hat sich auch im Jahr 2023 sehr positiv entwickelt. Die Nachfrage war durchgehend auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2023 hatte das Labor deutlich weniger Ausfallzeiten durch Lieferkettenprobleme, die Prüflinge standen in der Regel termingerecht zur Verfügung Durch eine gute Preispolitik konnte der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um rund 13% gesteigert werden. Im Jahr 2024 wird ein weiteres Wachstum erwartet, die Nachfrage ist insbesondere im Bereich Automotive steigend.

Im Department Environmental Simulation konnte speziell im 1. Halbjahr 2023 bei den klassischen Umweltprüfungen für Verbrennungsmotoren eine deutlich bessere Auslastung der Ressourcen erreicht werden. Durch die hohe Auslastung wurden die Umsätze um fast 20% gesteigert. Eine dauerhafte Tendenz der Markterholung für branchenspezifische Produkte war tendenziell allerdings nicht erkennbar. Im letzten Quartal 2023 war der Auftragseingang stark rückläufig. Der Markt für Umweltprüfungen ist und bleibt weiterhin sehr preissensibel, dabei vor allem bei den sehr energieintensiven und somit teuren Prüfressourcen. Der Bereich Monitoring wurde 2023 sehr stark nachgefragt. Der Bereich erzielte eine deutlich höhere Auslastung und liegt mit rund 65% Umsatzsteigerung deutlich über den Erwartungen. Die Auftragseingangs- und Umsatzentwicklung im Jahr 2024 wird kritisch gesehen und bei einer weiterhin anhaltenden Abschwächung der Angebotsnachfrage sowie fehlenden Auftragseingangs werden im 1. Quartal 2024 entsprechende Maßnahmen eingeleitet.[A6] [A7]

Die Digitalisierung der Angebotserstellung wird durch einen neu eingeführten Angebots- und Kalkulationsassistenzen weiter optimiert und automatisiert. Für 2024 liegt der Fokus auf der weiteren Verschlankung der administrativen und wertschöpfenden Prozesse und dem Einsatz von KI in möglichen Anwendungsbereichen.

d) Wirtschaftliche Lage

i. Ertragslage

Phoenix TESTLAB hat im Jahr 2023 erneut einen Verlust erwirtschaftet, konnte sich gegenüber dem Vorjahr allerdings deutlich verbessern.

Die Umsatzerlöse haben sich zum Vorjahr um 20,7% sehr positiv entwickelt. Die Gesamtleistung hat sich um 19,6% gegenüber Vorjahr verbessert. Phoenix TESTLAB hat gegenüber dem Plan für 2023 eine Ergebnisverbesserung von 13,3% erreicht.

Die Erträge haben sich zum Vorjahr um 69,6% erhöht. Die Umsatzrendite 2023 liegt bei -3,7% und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 12,1%-Punkte verbessert.

Die Materialkosten in Blomberg betragen 12,6% der Gesamtkosten und sind gegenüber dem Vorjahr um 46,3% gestiegen. Der Zukauf von Fremdleistungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 11,3% gesunken. Die Energiekosten sind um 113,7% gestiegen, obwohl der Gesamtverbrauch auf Vorjahresniveau liegt. Das Blockheizkraftwerk hat 34,9% des erforderlichen Stroms im Jahr 2023 produziert.

Die Personalkosten sind bei fast gleichbleibendem Personalbestand um rund 3,9% gestiegen und betragen 54,7% der Gesamtkosten.

Die Abschreibungen betragen 12,2% der Gesamtkosten. Dies bedeutet eine Reduktion zum Vorjahr um 7,4%. Auch im Jahr 2023 wurden außerplanmäßige Abschreibungen wegen Mindernutzung von einzelnen Ressourcen vorgenommen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Blomberg betragen 20,5% der Gesamtkosten und sind gegenüber dem Vorjahr um 5,7% gestiegen.

ii. Vermögens- und Finanzlage

Das Anlagevermögen ist im Jahr 2023 um T€ 1.813 gesunken. Das Umlaufvermögen ist um T€ 862 gestiegen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich um T€ 449 erhöht. Die liquiden Mittel sind um T€ 630 gestiegen. Die Vorräte sind um T€ 217 gesunken.

Die Eigenkapitalquote ist gegenüber dem Vorjahr von 40,6% auf 37,4% gesunken. Die Fremdkapitalquote hat sich entsprechend von 59,4% auf 62,6% erhöht.

e) Gesamtaussage

Entwicklung wichtiger Kennzahlen

2023 2022 Differenz
Bilanzsumme T€ 17.162 T€ 18.110 T€ -948
Eigenkapital[A8] T€ 6.421 T€ 7.353 T€ -932
EBIT T€ -592 T€ -3.150 T€ 2.558
Jahresergebnis (EAT) T€ -932 T€ -3.281 T€ 2.349
Bestände T€ 319 T€ 536 T€ -217
Investitionen (ohne Finanzanlagen) T€ 1.379 T€ 1.862 T€ -483
Abschreibungen (ohne Finanzanlagen) T€ 3.165 T€ 3.418 T€ -253
Quote der verrechneten Std. 39,6% 39,4% 0,2%-Punkte

3. Prognosebericht

Der Markt für technische Prüfdienstleistungen wird in ausgewählten Bereichen weiterwachsen. Innovationen in allen Industrien, insbesondere der Industrie 4.0, Smart Home, Internet of Things, der Elektromobilität, autonomes Fahren und 5 & 6G Funktechnologien verändern wiederum in Folge technische Produkte, die auch prüftechnisch qualifiziert werden müssen. Neue Technologien werden in Produkte integriert, erfordern aber auch Investitionen in neue Messtechnik und Personal. Hinzu kommt die Bewertung der Cybersicherheit von Funkanlagen.

Die Elektromobilität stellt die Automobilindustrie und deren Zulieferer weiterhin vor entwicklungstechnische Herausforderungen, die jetzt umgesetzt werden müssen. Es wird ab dem Jahr 2025 ein einsetzender Massenmarkt für elektrisch angetriebene Fahrzeuge erwartet. Die Ladeinfrastruktur wird sich ebenfalls weiterentwickeln müssen. Es entsteht ein Bereich, der noch nicht umfänglich bedient wird.

Die Elektrifizierung aller gesellschaftlichen Bereiche, die All Electric Society, bietet Wachstumspotenziale für alle technisch physikalischen Prüfdienstleistungen.

Im Bereich der Produktzertifizierung konzentriert sich Phoenix TESTLAB auf die regulatorischen Anforderungen für funktechnische Geräte und Schiffausrüstungen. Die regulatorische Produktzertifizierung für funktechnische Geräte basiert auf Regularien der EU, USA, Kanada und Japan. Die regulatorische Produktzertifizierung für Schiffsausrüstungen basiert auf Regularien der EU. Die Produktzertifizierung wird durch die entsprechenden Benannten Stellen durchgeführt. Der Markt für die regulatorische Zertifizierung von funktechnischen Einrichtungen befindet sich vornehmlich in China. Dort hat sich der internationale Markt für derartige Zertifizierungen im Jahr 2023 gegenüber 2022 verschlechtert. In diesem Umfeld hat die verschärfte Wettbewerbssituation weiter zu einem Preisverfall geführt.

Die regulatorische Zulassung von funktechnischen Einrichtungen in der EU ist jetzt durch den Aspekt der Cyber Security als grundlegende Anforderung an die Geräte erweitert worden. Diese Anforderung wurde im Jahr 2023 in den Dienstleistungsspektren Prüfung und Zertifizierung integriert und den Kunden angeboten. Wir erwarten 2024 erste signifikante Aufträge.

Das Geschäft mit dem Management internationaler Zulassungen von funktechnischen Einrichtungen hat sich positiv entwickelt. Funktechnologie wird immer stärker in einer Vielzahl von Produkten unterschiedlicher Industrien eingesetzt, weltweit sind landesspezifische technische und regulatorische Normen bei geforderten Zulassungen zu berücksichtigen. Im Zuge der All Electric Society wird die Funktechnologie ein wesentlicher Bestandteil der Vernetzung von Endgeräten sein. Der Zugang zu diesem wachsenden Markt soll weiterhin verbessert werden.

Die geplante digitale Transformation der Prozesse und Workflows wird im Jahr 2024 fortgesetzt.

Die im Jahr 2024 geplanten Investitionen runden die im Jahr 2023 aufgebauten Ressourcen für die Prüfungen der Elektromagnetische Verträglichkeit und Funktechnologien ab. Es wird darüber hinaus weiter in die Digitalisierung von Prozessen investiert.

Im Jahr 2024 werden erhöhte Kosten gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 erwartet. Insbesondere die weiterhin sehr hohen Energiekosten werden die Ertragslage negativ beeinflussen[A9] . Die Personalkosten werden durch tarifliche Erhöhungen steigen. Ein moderater Personalaufbau ist geplant. Wartungsintervalle, Erhöhung der IT-Kosten durch unseren Dienstleister, geplante Messen, Reisetätigkeiten, zugekaufte Dienstleistungen werden die Kosten insgesamt erhöhen.

Für das Jahr 2024 wird auf ein moderates Umsatzwachstum gesetzt, allerdings stark abhängig vom Verlauf der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Umfeld der Multikrisen. Es wird auf Grundlage der neuen Vertriebsstruktur und Verantwortlichkeiten, Neueinstellungen sowie Investitionen eine Umsatzsteigerung von rund 5% gegenüber 2023 geplant. Die geplante Umsatzsteigerung wird durch höhere Auslastung der Ressourcen, angepasster Verkaufspreise sowie weitere Optimierung der internen Prozesse erreicht. Es wird auf Grundlage aller Maßnahmen ein annähernd ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet.

Die Vertriebsstruktur wurde Anfang 2023 in einem ersten Schritt erfolgreich an die veränderten Marktverhältnisse angepasst. Für 2024 ist geplant, das Projektmanagement in den einzelnen Laborbereichen weiter auszubauen und einen Außendienst zu etablieren. Die Stärkung der Neukundengewinnung und eine Intensivierung der Kundenbindung stehen im Fokus.

Als Dienstleister ist Phoenix TESTLAB in hohem Maße von qualifiziertem Personal abhängig, das flexibel auf die Anforderungen der Kunden reagiert. Um die Marktanteile sichern und weiter auszubauen zu können, benötigt Phoenix TESTLAB auch in Zukunft weiteres qualifiziertes Personal. Es wird leider zunehmend festgestellt, dass der Mangel an Fachkräften, hier geeignete Prüfingenieure, sich verstärkt bemerkbar macht und ein zukünftiges Wachstum negativ beeinflussen könnte.

4. Chancen- und Risikobericht

Der Markt für technische Prüfdienstleistungen wird weiter differenziert wachsen, die Anforderungen an den Erbringungsprozess werden im gleichen Maße internationaler, technisch komplexer und digitaler. Die Lieferfähigkeit, das Projektmanagement und die Kommunikation mit den Kunden ist für die nächsten Jahre der entscheidende Erfolgsfaktor, kombiniert mit zielgerichteter Investition in neue Prüfverfahren und Services. Dem soll insbesondere mit der neuen und weiter auszubauenden Vertriebsstruktur begegnet werden.

Für 2024 wird optimistisch davon ausgegangen, dass sich die Auftragslage weiter auf einem hohen Niveau stabilisiert bzw. leicht wachsen wird. Die Signale der Kunden in den Disziplinen Elektromagnetischer Verträglichkeit, Funktechnologien und Hochvolttechnologien sind positiv, es gibt eine gute Nachfrage und bessere Durchdringung des Marktes. Der Bereich der klassischen Umweltsimulationsprüfung ist weiterhin genau zu beobachten.

Angaben zu einzelnen Risiken und Chancen

a) Chancen

Maßgebliches Ziel bleibt nachhaltiges und profitables Wachstum, wobei ein ausgewogenes Verhältnis von Risiken und Chancen angestrebt wird.

Der Markt für technische Prüfdienstleistungen ist eng gekoppelt mit den Innovationszyklen von Produkten, Änderungen technischer Vorschriften, Verschärfung des Verbraucherschutzes, Qualitätssteigerung und Multifunktionalität. Diese Faktoren zeigen weiterhin positive Tendenzen, die das Geschäftsfeld "Testen, Prüfen und Zertifizieren" in seiner Intensität und Komplexität auf hohem Niveau halten.

Der Trend zu qualitativ hochwertigen und komplexen Prüfverfahren in allen Stadien der Produktentwicklung wird sich fortsetzen. Die Zertifizierung von Produkten wird als Qualitätssiegel und Unterscheidungsmerkmal im Rahmen der Globalisierung weiter eine große Bedeutung haben.

Das Management der weltweit unterschiedlichen Prüf- und Zertifizierungsverfahren für die Produkte der Kunden hat einen hohen Stellenwert und wird durch die Themen Elektromobilität, Industrie 4.0, Internet-of-Things, 5G Mobilfunktechnologie mit deren begleitenden Applikationen wie autonomes Fahren weiter verstärkt an Bedeutung gewinnen.

Der Wandel zu einer allgemeinen Elektrifizierung der Gesellschaft wird die technisch physikalischen Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen weiterhin wachsen lassen.

Die Konzentration auf die anspruchsvollen Kernkompetenzen und die Erbringung der Prüfdienstleistungen auf höchstem technischem Niveau werden das Vertrauen in die Marke Phoenix TESTLAB weiter stärken. Die Spezialisierung wird sich auf die technisch physikalischen Phänomene beziehen, branchenspezifische Randbedingungen der Kunden müssen jedoch berücksichtigt bleiben. Diese sind der Garant für eine erfolgreiche Kundenkommunikation, eine Basis des Erfolgs. Die Produkte werden komplexer, Spezialisten sind mehr denn je gefragt. Die technische Beratung wird an Bedeutung gewinnen.

Die Hersteller von Kraftfahrzeugen werden in einer hohen Taktfolge Elektrofahrzeuge auf den Markt bringen. Diese Produktentwicklungen werden den Markt für Prüfungen an Komponenten für Elektrofahrzeuge dramatisch vergrößern. Ab dem Jahr 2025 wird ein Massenmarkt für Elektrofahrzeuge erwartet.

Die Car-to-Car Kommunikation, autonomes Fahren, Internet-of-Things und Smart Home Applikationen sind weiter ein Treiber von Funk-Technologien in den nächsten Jahren. Die Funkmodule selbst, aber auch deren Applikation in den verschiedenen Zielprodukten, werden den Prüfmarkt für Funkprodukte exponentiell ansteigen lassen. Die Anforderungen an Cyber Security für funktechnische Einrichtungen bieten ein hohes Wachstumspotenzial für Dienstleistungen, das bis 2025 stark wachsen wird.

Chancen werden weiterhin in einer größeren Nutzung interner Potentiale gesehen. Dies betrifft die Prozesse in Prüfung, Zertifizierung, und Vermarktung, wo zusätzliche Effizienzerfolge angestrebt werden. Die digitale Transformation der gesamten Prozesse wird Phoenix TESTLAB einen großen Schritt nach vorne bringen. Eine moderate Entwicklung der operativen Kosten sowie ein stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld bilden die Grundlage für weiteres, kontinuierliches Wachstum.

Die neue Vertriebsstruktur wird die Marktdurchdringung, die Akquisition von Kunden und die Kundenbindung fördern.

b) Risiken

Die individuelle, zielgerichtete Kommunikation mit den Kunden und die termingerechte Lieferfähigkeit der Prüfdienstleistungen auf einem hohen Kompetenzniveau sind als Erfolgsfaktor entscheidend.

Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, eine wirtschaftliche Balance zwischen der Lieferfähigkeit und den eingesetzten Ressourcen zu finden. Die Systeme zur Prüf- und Ressourcenplanung werden laufend in Leistungsfähigkeit und Handhabung verbessert. Die Flexibilität bei der Erbringung der Prüfdienstleistung, effiziente Geschäftsprozesse und die intensive Einbindung des Kunden in den Erbringungsprozess sind für eine nachhaltig gute Geschäftsentwicklung unabdingbar. Phoenix TESTLAB ist daher ständig in einem Optimierungsprozess, die Effektivität und Effizienz der Dienstleistungen zu steigern. Die Kommunikation mit dem Kunden vor, während und nach der erbrachten Dienstleistung wird auf digitalem Weg erfolgen. Der persönliche Kontakt wird ein wichtiger Teil der Vertriebstätigkeit bleiben und muss intensiviert werden.

Gesetzliche Vorschriften prägen das regulatorische Zertifizierungsgeschäft für funktechnische und maritime Einrichtungen. Verändern sich diese gesetzlichen Rahmenbedingungen, so beeinflusst dies auch die Geschäftsentwicklung. Es können neue Chancen aber auch Risiken für das Geschäft entstehen.

Der Markt in China für die internationale Zertifizierung von funktechnischen Einrichtungen ist stark vom Export dieser Produkte abhängig und im Jahr 2023 deutlich eingebrochen. Ursache dafür sind die generell schlechten weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die das Export Geschäft in den USA und EU-Wirtschaftraum erschweren. Das Geschäft der Tochtergesellschaft in Taiwan hat sich entsprechend nicht verbessert und liegt mit 28,2% hinter dem Umsatzplan bzw. 12,9% unter dem Vorjahr.

Den identifizierten Betriebsunterbrechungsrisiken wird durch rollierende Analysen begegnet, um die potenzielle Schadensauswirkung festzustellen. Hinzu kommen präventive Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere bauliche Maßnahmen im Bereich Brandschutz, eine umfangreiche Absicherung der Energieversorgung sowie eine zum Teil redundante Auslegung von Versorgungseinrichtungen.

Aufgrund des hohen Vernetzungsgrads innerhalb der weltweiten Wertschöpfungskette ist Phoenix TESTLAB in hohem Maße von der eingesetzten Informationstechnologie abhängig. Den Risiken wird durch umfangreiche technische Maßnahmen sowie IT-Spezialisten des Unternehmens und externen Beratern begegnet. Darüber hinaus verfolgt Phoenix TESTLAB die Strategie, die IT-Prozesse und -Systeme innerhalb der Unternehmensgruppe weiter zu vereinheitlichen. Das Cyber Risiko steigt, Phishing-Mails stellen ein Risiko dar. Mit regelmäßigen Anwenderschulungen, Prozessen, die gegen Betrugsversuche abgesichert sind, sowie einer guten IT-Struktur versucht Phoenix TESTLAB das Risiko zu minimieren.

Dem Risiko von Forderungsausfällen gegenüber Kunden begegnet Phoenix TESTLAB durch unterschiedliche Maßnahmen: Die Bonität wird kontinuierlich überprüft, es erfolgen regelmäßige Mahnläufe, Forderungsbestände werden anhand von Kennzahlen kontinuierlich überwacht. Das führt zu einer insgesamt sehr niedrigen Ausfallrate. Das Ausfallrisiko wird aufgrund von Erfahrungswerten der Branche sowie der installierten präventiven Maßnahmen im Allgemeinen als gering eingeschätzt.

Lieferantenrisiken bestehen grundsätzlich bei Prüfmittellieferanten und Energieversorgern. Phoenix TESTLAB begegnet diesem Risiko durch Überwachung der finanziellen Stabilität wesentlicher Lieferanten, durch Bewertung von Lieferanten sowie kontinuierlich durchgeführte Audits bei Lieferanten. Zusätzlich werden Single-Source-Lieferanten nach Möglichkeit vermieden und bestehende Abhängigkeiten reduziert. Darüber hinaus werden ausgewählte Lieferbeziehungen vertraglich abgesichert. Das Risiko liegt bei Energieversorgern in der Abhängigkeit der Preisentwicklung.

Die gestiegenen Energiekosten sind insgesamt eine große Belastung. Die normativen Prüfverfahren und Prüfeinrichtungen bieten wenig Einsparpotenziale. Die Kostensteigerungen sind durch Preiserhöhungen am Markt durchzusetzen, ein Erfolg auf Grund der verschärften Wettbewerbssituation ist aber nicht garantiert.

An allen Unternehmensstandorten steht Phoenix TESTLAB in einem starken Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Darüber hinaus führt der demografische Wandel in einigen Jahren zu einem Anstieg des Durchschnittsalters der Belegschaft sowie einem schrumpfenden Bestand an Fachkräften. Phoenix TESTLAB begegnet den Risiken mit umfangreichem Personalmarketing, um die Attraktivität als Top-Arbeitgeber für Fach- und Führungskräfte zu pflegen und den Bekanntheitsgrad zu steigern. Dazu zählen z.B. ansprechende Vergütungssysteme, Angebote von Weiterbildung und Gesundheitsförderung sowie Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens.

Die Akkreditierung der Prüflabore durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), die Anerkennung der Benannten Stellen durch die Bundesnetzagentur und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie der technische Dienst zur Homologation von Komponenten für Kraftfahrzeuge sind von elementarer Bedeutung und Fundament des Geschäftsmodells. Es wird daher zur Aufrechterhaltung kontinuierlich und signifikant in die Verbesserung des integrierten Management Systems investiert.

Durch die aktuell gegebene Risikotragfähigkeit können zum Abschlussstichtag keine bestandsgefährdenden Entwicklungen festgestellt werden. Gleiches gilt für den Prognosezeitraum.

 

Blomberg, den 9. Februar 2024

Max Rüter

[1] Federal Reserve Bank

[2] Europäische Zentralbank

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

EUR 31.12.2023
EUR
EUR 31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 339.229,00 539.877,00
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 2.175.567,00 2.710.587,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.841.471,00 8.867.696,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 231.253,14 10.248.291,14 194.985,97 11.773.268,97
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 153.726,68 153.726,68
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 87.572,00 241.298,68 175.172,00 328.898,68
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 319.335,72 536.446,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.929.902,96 4.481.388,25
davon gegen verbundene Unternehmen: EUR 89.417,07(Vj.: EUR 81.837,03)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.066.310,93 436.191,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.345,35 14.069,78
17.161.713,78 18.110.140,29

PASSIVA

EUR 31.12.2023
EUR
EUR 31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.000.000,00 2.000.000,00
II. andere Gewinnrücklagen 540.663,47 540.663,47
III. Gewinnvortrag 4.812.344,21 8.093.049,38
IV. Jahresfehlbetrag -931.534,14 6.421.473,54 -3.280.705,17 7.353.007,68
B. Rückstellungen 1.813.371,30 1.693.393,82
C. Verbindlichkeiten 8.926.868,94 9.063.738,79
davon Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
EUR 7.600.000,00 (Vj.: EUR 8.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 8.926.868,94 (Vj.: EUR 9.063.738,79)
17.161.713,78 18.110.140,29

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Rohergebnis 22.108.299,07 18.993.319,82
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 12.058.855,64 11.564.751,38
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.144.668,46 2.112.580,29
davon für Altersversorgung: € 10.000,00 (Vj.: € 41.000,00) 14.203.524,10 13.677.331,67
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.164.528,92 3.417.603,07
davon außerplanmäßig € 147.456,00 (Vj.: € 401.548,00)
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 5.332.811,94 8.497.340,86 5.048.082,78 8.465.685,85
davon aus Währungskursdifferenzen: € 9.637,86 (Vj.: € 6.285,41) -592.565,89 -3.149.697,70
5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 3.065,44 4.817,44
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 14.404,44 11.784,93
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 344.042,72 -326.572,84 143.135,89 -126.533,52
davon an verbundene Unternehmen: € 336.996,72 (Vj.: € 141.088,89) -919.138,73 -3.276.231,22
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: € 6.110,00 (Vj.: € 2.047,00)
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -7.166,83 -4.187,95
9. Ergebnis nach Steuern -926.305,56 -3.280.419,17
10. Sonstige Steuern -5.228,58 -286,00
11. Jahresfehlbetrag -931.534,14 -3.280.705,17

Anhang

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Phoenix TESTLAB GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen im Wesentlichen den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren angewandt worden. Die Gliederung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB sind für das Anlagevermögen weitere Untergliederungen vorgenommen worden. Soweit es für die Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich war, sind Postenbezeichnungen gemäß § 265 Abs. 6 HGB geändert worden.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a sowie 264 bis 277 HGB aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert angewendet.

2.2 Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, linearer Abschreibungen bewertet worden.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB einbezogen. Beim abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen werden die Abschreibungen ausschließlich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe behandelt.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Nutzungsdauer
in Jahren
Konzessionen, gew. Schutzrechte 3 bis 5 Jahre
Gebäude 10 bis 25 Jahre
Außenanlagen 10 Jahre
technische Anlagen und Maschinen 6 bis 8 Jahre
Betriebsausstattung 3 bis 10 Jahre
Kraftfahrzeuge 2 bis 6 Jahre
Werkzeuge 3 Jahre

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt worden.

Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei immateriellen Vermögensgegenständen und bei Sachanlagen nur, soweit es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Die Finanzanlagen werden auch dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn es sich nicht um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt.

2.3 Umlaufvermögen

Bei der Bewertung der unfertigen Leistungen zu Herstellungskosten wurden angemessene Anteile der notwendigen Gemeinkosten berücksichtigt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen im Einzelfall.

Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten unter Abzug gebotener Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Forderungen in Fremdwährungen werden im Entstehungszeitpunkt mit dem aktuellen Tageskurs umgerechnet. Bei kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung gemäß § 256a HGB ohne Beschränkung auf die Anschaffungskostenobergrenze. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Anschaffungswert bzw. zum ungünstigeren Stichtagswert bewertet.

2.4 Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die erst nach dem Bilanzstichtag aufwandswirksam werden. Die Auflösung erfolgt periodengerecht über die entsprechenden Aufwandskonten.

2.5 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

2.6 Rückstellungen

Es sind einzelne Pensionszusagen in der Form von beitragsorientierten Direktzusagen gegeben worden. Diese Pensionszusagen werden über eine Rückdeckungsversicherung leistungskongruent finanziert. Den Begünstigten stehen sämtliche Chancen und Risiken aus der Rückdeckungsversicherung zu und die Rückdeckungsversicherungen sind an sie verpfändet worden. Es handelt sich bei den rückgedeckten Pensionsverpflichtungen somit um Pensionsverpflichtungen, die wie wertpapiergebundene Pensionszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung bewertet werden (vgl. IDW RS HFA 30 n.F. TZ 74).

Aufgrund der Verpfändung der Rückdeckungsversicherung stehen diese allen übrigen Gläubigern nicht zur Verfügung, so dass gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die Pensionsrückstellungen mit den Aktivwerten der Rückdeckungsversicherungen verrechnet werden. Somit sind auch die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Für die Rückdeckungsversicherungen besteht kein aktiver Markt, so dass sich ein Marktpreis gemäß § 255 Abs. 4 HGB nicht ermitteln lässt. Auch liegen nicht ausreichend Informationen vor, um anhand anerkannter Bewertungsmethoden den beizulegenden Zeitwert gemäß § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB zu ermitteln. Daher sind die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherung gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden. Diese Anschaffungskosten entsprechen dem Deckungskapital einschließlich unwiderruflicher Überschussbeteiligungen (vgl. IDW RS HFA 30 n.F. TZ 68). Die Pensionsrückstellungen sind in gleicher Höhe angesetzt worden.

In den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Verpflichtungen und Risiken erfasst. Sie sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Aufwandsrückstellungen wurden nicht gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen.

Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Jahre, welcher von der deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst. Zinsänderungseffekte werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellung für potenzielle Altersteilzeitverträge besteht zum 31.12.2023 für alle potenziell unter diese Regelungen fallenden Beschäftigten und wurde unter entsprechend der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme gebildet. Die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit leitet sich aus den bereits bestehenden Erfahrungen mit den Regelungen zur Altersteilzeit und zum Vorruhestand ab. Die Rückstellung wurde mit laufzeitadäquaten Zinssätzen von 1,75% abgezinst und berücksichtigt jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00%. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Der Bewertung der Rückstellung für vertraglich vereinbarte Altersteilzeit liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde (Gehaltssteigerung 3,00% p. a.; durchschnittliche Restlaufzeit 15 Jahre; Zinssatz 1,75%). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgt nach der sog. "Projected-unit-Credit-Methode" (PUC Methode). Der bei der Ermittlung der Jubiläumsrückstellungen zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt 1,75% p.a. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde mit einem Durchschnittswert von 1,5% berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

2.7 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten erfolgt die Bewertung zum Bilanzstichtag gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs.

Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden die Verbindlichkeiten gem. § 256a HGB ohne Beachtung des Höchst- bzw. Realisationsprinzips bewertet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Anschaffungswert bzw. zum ungünstigeren Stichtagswert bewertet.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Phoenix TESTLAB GmbH hat am 18.06.2015 eine 100%ige Tochtergesellschaft mit Sitz in Taipei / Taiwan gegründet, die Phoenix Testlab Taiwan Ltd.. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 beträgt gemäß vorläufigem Jahresabschlussbericht TWD 1,5 Mio. bzw. T€ 44,9. Das sich ergebende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TWD 4,3 Mio. bzw. T€ 127.

Auf der Seite 8 wird ein Anlagenspiegel beigefügt. Aus diesem Anlagenspiegel sind die Entwicklung der historischen Anschaffungskosten und der Abschreibungen sowie die Buchwerte ersichtlich.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.308.607,04 59.113,24 0,00 0,00 2.367.720,28
Summe I. 2.308.607,04 59.113,24 0,00 0,00 2.367.720,28
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.318.079,44 3.178,54 0,00 0,00 8.321.257,98
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.750.545,61 1.267.901,97 196.612,13 12.809,17 39.834.644,62
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 194.985,97 49.076,34 0,00 -12.809,17 231.253,14
Summe II. Sachanlagen 47.263.611,02 1.320.156,85 196.612,13 0,00 48.387.155,74
Summe I. und II. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 49.572.218,06 1.379.270,09 196.612,13 0,00 50.754.876,02
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 153.726,68 0,00 0,00 0,00 153.726,68
2. Ausleihungen 175.172,00 0,00 87.600,00 0,00 87.572,00
Summe III. Finanzanlagen 328.898,68 0,00 87.600,00 0,00 241.298,68
Summe I.-III. 49.901.116,74 1.379.270,09 284.212,13 0,00 50.996.174,70
kumulierte Abschreibungen
01.01.2023
Abschreibungen
Zuschreibungen
Abgänge
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.768.730,04 259.761,24 0,00 0,00 2.028.491,28
Summe I. 1.768.730,04 259.761,24 0,00 0,00 2.028.491,28
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.607.492,44 538.198,54 0,00 0,00 6.145.690,98
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.882.849,61 2.366.569,14 64.324,00 191.921,13 31.993.173,62
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe II. Sachanlagen 35.490.342,05 2.904.767,68 64.324,00 191.921,13 38.138.864,60
Summe I. und II. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 37.259.072,09 3.164.528,92 64.324,00 191.921,13 40.167.355,88
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe I.-III. 37.259.072,09 3.164.528,92 64.324,00 191.921,13 40.167.355,88
Buchwerte
31.12.2023
Vorjahr
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 339.229,00 539.877,00
Summe I. 339.229,00 539.877,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.175.567,00 2.710.587,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.841.471,00 8.867.696,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 231.253,14 194.985,97
Summe II. Sachanlagen 10.248.291,14 11.773.268,97
Summe I. und II. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 10.587.520,14 12.313.145,97
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 153.726,68 153.726,68
2. Ausleihungen 87.572,00 175.172,00
Summe III. Finanzanlagen 241.298,68 328.898,68
Summe I.-III. 10.828.818,82 12.642.044,65

3.2 Rückstellungen

Pensionsrückstellungen sind mit dem Deckungskapital der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 324 (Vj.: T€ 281) verrechnet worden.

3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten innerhalb von drei Jahren nach dem Bilanzstichtag aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 41, aus Nutzungs-Serviceverträgen, Wartungs- und Kalibrierverträgen in Höhe von T€ 1.288 sowie aus einem jährlich kündbaren Mietvertrag gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von T€ 1.162. p.a., einem Mietvertrag für das RepOffice in Kunshan in Höhe von T€ 5.

Aus am Bilanzstichtag bestehenden Lieferverträgen für Anlagevermögen ergibt sich eine Verpflichtung in Höhe von T€ 25.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Abschreibungen

Wegen ungeplanter Minderauslastung von Prüfanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen worden, die in Höhe von T€ 147 in den Abschreibungen erfasst sind. Darüber hinaus wurde ein Zuschreibungsbedarf für Prüfanlagen in Höhe von T€ 64 festgestellt.

4.2 Finanzergebnis

Aufwendungen und Erträge bezogen auf die Pensionsrückstellungen sowie dem entsprechenden Deckungsvermögen sind in Höhe von T€ 5 (Vj.: T€ 4) im Finanzergebnis verrechnet worden.

4.3 Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von 2023 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

5. Sonstige Angaben

5.1 Personalstatistik

Im Jahresdurchschnitt waren im Unternehmen beschäftigt:

2023 2022
Beschäftigte indirekt produktiv 85 86
Beschäftigte direkt produktiv 80 77
165 163
Auszubildende 0 1
165 164

Die Berechnung der Personalstatistik erfolgte nach monatlicher Ermittlung.

5.2 Organmitglieder

Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023:

Herr Dr. Holger Altmaier (Dipl.-Ingenieur), Horn-Bad Meinberg

Herr Max Rüter, Detmold, ab 13.07.2023

Den Geschäftsführern wurden von der Gesellschaft keine Vorschüsse oder Kredite gewährt, noch sind Haftungsverhältnisse eingegangen worden.

Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

5.3 Nachtragsbericht

Im Zeitraum zwischen Jahresende 2023 und Aufstellung des Jahresabschlusses ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen.

 

Blomberg, 9. Februar 2024

Max Rüter

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 10.10.2024 festgestellt. Der Gesellschafter beschließt, den Jahresfehlbetrag von EUR -931.534,14 zusammen mit dem Gewinnvortrag von EUR 4.812.344,21, insgesamt EUR 3.880.810,07 auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk

Wir haben dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 der PHOENIX TESTLAB GmbH den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt. Die ordnungsgemäße Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen war nicht Gegenstand unserer Abschlussprüfung.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Phoenix TESTLAB GmbH, Blomberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Phoenix TESTLAB GmbH, Blomberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Phoenix TESTLAB GmbH, Blomberg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hagen, den 16. Februar 2024

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