TTS Trade
Tech Service GmbH
Schwalbach
am Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
168.975,00 |
180.707,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.527,00 |
4.419,00 |
| II.
Sachanlagen |
166.448,00 |
176.288,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
188.536,38 |
171.391,42 |
| I.
Vorräte |
11.739,08 |
16.055,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.982,63 |
107.663,13 |
| davon
gegen Gesellschafter |
709,22 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
90.814,67 |
47.672,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.415,37 |
| Aktiva |
357.511,38 |
360.513,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
229.760,09 |
204.527,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
179.527,64 |
170.764,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.232,45 |
8.763,47 |
| B.
Rückstellungen |
64.729,43 |
65.437,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.224,96 |
75.458,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
48.224,96 |
75.458,69 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
20.000,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
14.796,90 |
15.090,00 |
| Summe
Passiva |
357.511,38 |
360.513,79 |
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Königstein unter HRB 5689 eingetragen.
Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,-.
Zum Bilanzstichtag war das gezeichnete Kapital voll
eingezahlt.
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Stefan Scholz.
Gegenstand des Unternehmens ist Handel mit grafischen
Maschinen die Betätigung als Spedition und
Hausmeisterservice.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Erläuterungen
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte sind
mit den Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert, sofern sie
der Abnutzung unterliegen. Selbst erstellte immaterielle
Wirtschaftsgüter wurden nicht bilanziert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um angemessene
planmäßige bzw. degressive Abschreibung bewertet
und nach § 268 Abs. 2 HGB mittels EDV erstellten
Anlagegitter dargestellt.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis zu einem Wert von € 250,00
wurden in Übereinstimmung zu den steuerlichen
Grundsätzen nicht aktiviert. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu einem Wert von
800,00 wurden sofort abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Erhebliche Bewertungsunterschiede bei den Vorräten mit
Gruppen- und Verbrauchsfolgebewertung zu den letzten
Börsen- und Marktpreisen sind nicht aufgetreten.
Die Bewertung der Vorräte und unfertigen
Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich angemessener
Anschaffungsnebenkosten unter Berücksichtigung
erforderlicher Wertberichtigungen. Die geleisteten
Anzahlungen wurden mit dem Nennwert bewertet.
Die Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen,
sowie die sonstigen Forderungen sind durch abgestimmte
Saldenlisten nachgewiesen. Spezielle Einzelrisiken sind
-soweit vorhanden- durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Die übrigen Forderungen wurden
nach Notwendigkeit pauschal wertberichtigt.
Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 5 Abs. 5 Nr. 1
EStG, welche in nachfolgenden Wirtschaftsjahren als Aufwand
aufzulösen sind, wurden entsprechend im
Jahresabschluss gebildet und ausgewiesen.
Rückstellungen für Pensionen werden auf der
Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach
§ 253 HGB passiviert und gem. § 246 Abs. 2 HGB
mit den Aktivwerten der Rückdeckungsversicherung
saldiert.
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle
erkenntlichen Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und
Leistungen, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind
durch abgestimmte Saldenlisten nachgewiesen. Der Ansatz
erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
HGB in Kontoform. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren
gem. § 275 Abs. 2 HGB.
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte abgesichert
wurden, bestanden keine.
Es bestehen keine finanziellen Verpflichtungen, die
nicht in der Bilanz angegeben sind.
Es bestanden keine mit dem beizulegenden Zeitwert
bewertete Finanzinstrumente.
Es wurden keine selbst erstellten immateriellen
Vermögensgegenstände aktiviert.
Bewertungseinheiten i.S. des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Verrechnungen von Vermögensgegenständen mit
Schulden haben nicht stattgefunden.
Im Jahr 2023 wurden keine Anteile an
inländischen oder ähnlichen
Investmentvermögen gehalten.
Es bestanden keine Eventualverbindlichkeiten gem.
§ 251 HGB.
Es bestanden Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 709,22 Euro.
Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro.
Es bestanden finanzielle Verpflichtungen im Rahmen
mehrerer Mietverträge mit einer monatlichen
Verpflichtung i. H. v. € 2.343,27 (28.119,28 €
p.a.).
sonstige Berichtsbestandteile
Schwalbach, den
26.02.2025,
gez.
Stefan Scholz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025
festgestellt.
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