Beteiligungsgesellschaften
OsthessenNetz GmbH
Gerbergasse 9, 36037 Fulda, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Bug seit 3.4.2017 | Geschäftsführer |
Matthias Hahner seit 4.1.2016 | Geschäftsführer |
Frank Kirch seit 15.11.2013 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
Landkreis Fulda | 40.91% |
Stadt Fulda | 22.88% |
Stadt Fulda | 18.02% |
| 17.46% | |
Landkreis Hersfeld-Rotenburg | 0.73% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OsthessenNetz GmbHFuldaJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Allgemeine Geschäftsentwicklung In 2023 lagen die Umsatzerlöse mit 198 Mio. € über dem Vorjahresniveau (171 Mio. €). Das Jahr war auch geprägt durch geringere Energiebezugsmengen der Kunden. In 2023 hat die OsthessenNetz GmbH ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 12.195 Tsd. € erzielt, das über dem geplanten Wert (10.977 Tsd. €) liegt. Das Gesamtergebnis wurde aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages an die RhönEnergie Fulda GmbH abgeführt. 2. Wichtige Aktivitäten des Geschäftsjahres 2023 Regulierungsmanagement Im Geschäftsjahr 2021 hat die OsthessenNetz GmbH beim Oberlandesgericht Düsseldorf jeweils Beschwerde gegen die BNetzA-Festlegungen der Eigenkapitalzinssätze (Strom und Gas) für die 4. Regulierungsperiode eingelegt. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur hat weiterhin eine Festlegung zum Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag getroffen. Der in der Festlegung erhöhte Eigenkapitalzinssatz greift entgegen der Branchen-Forderung nur für Neuanlagen ab 2024. Da für Bestandsanlagen und Neuanlagen, die vor 2024 aktiviert wurden jedoch weiterhin der bereits festgelegte niedrigere Zinssatz gilt, hat die OsthessenNetz GmbH Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. In 2022 hat die Bundesnetzagentur mit der Festlegung KANU 1.0 die Möglichkeit einer Abschreibungsanpassung (linear bis 2045) der Neuinvestitionen im Gasnetz ab 2023 geschaffen. Diese wurde zunächst noch nicht in Anspruch genommen, eine Anwendung ab 2024 wird geprüft. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur verschiedene Konsultationen und Eckpunktepapiere veröffentlicht, die eine Weiterentwicklung der Netzregulierung zum Thema haben. Hier sind vor allem das Eckpunktepapier NEST (Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.) sowie die Eckpunkte zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation zu nennen. Mit der Festlegung KANU 2.0 können ggü. KANU 1.0 nunmehr auch die Bestandsanlagen berücksichtigt werden. Die OsthessenNetz GmbH steht hierzu im Austausch mit der Branche und den Verbänden und beteiligt sich mit entsprechenden Stellungnahmen gegenüber der Bundesnetzagentur. Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Strom (Xgen) wurde zurückgenommen, da die beim BGH verhandelten Musterverfahren durch den BGH im Sinne der Bundesnetzagentur und gegen die Netzbetreiber entschieden wurden. Digitalisierung Messwesen Derzeit sind ca. 59.000 moderne Messeinrichtungen installiert. In 2023 wurde das Messstellenbetriebsgesetz durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert welches am 27. Mai 2023 in Kraft trat. In dem neuen Gesetz entfällt die Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), damit kann der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bei Vorliegen zertifizierter Geräte sofort starten. Des Weiteren wurden die Ausbaupflicht von mindestens 20% aller auszustattenden Messstellen mit intelligenten Messsystemen bis zum 31.12.2025 festgelegt. Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) Die Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) wurde im Rahmen des 2. Überwachungsaudits vom 14.-16. Februar 2023 erfolgreich bestätigt. Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) Im Dezember 2023 wurde die OsthessenNetz GmbH von den Fachverbänden DVGW und VDE in den Sparten Strom, Gas und Wasser wieder erfolgreich gemäß TSM-Prüfverfahren zertifiziert und mit dem Gütesiegel "TSM geprüft" ausgezeichnet. Die Zertifizierung gilt für 6 Jahre. Aufstellung und Inbetriebnahme von Blindleistungskompensationsanlagen Die Verlagerung der Verantwortung für die Bereitstellung der Blindleistung von den Übertragungsnetzbetreibern auf die Verteilnetzbetreiber bei denen von den vorgelagerten Netzbetreibern vorgegebene Blindleistungsgrenzen ab 01.01.2024 eingehalten werden müssen wurde im Jahr 2022 mit der Aufstellung und Inbetriebnahme von zwei Kompensationsspulen zu je 5 MVAr im Umspannwerk Welkers begonnen. Im Jahr 2023 wurden acht weitere Kompensationsanlagen mit einer Gesamtleistung von 18 MVAr im Netz verteilt installiert und in Betrieb genommen. Durch die dezentrale Lösung werden Verluste reduziert und die Spannungshaltung verbessert. Zudem wurde eine Blindleistungsregelung im Leitsystem programmiert, so dass die vorgegebenen Blindleistungsgrenzen automatisiert eingehalten werden. Neben der insgesamt installierten Spulenleistung von insgesamt 28 MVAr wurden vertragliche Regelungen mit größeren Einspeisern und Verbrauchern getroffen, sodass diese in die Blindleistungsregelung mit einbezogen werden können. Bestellung von Mittelleistungstransformatoren 110/20 kV (Leistungsbereich 50 MVA und 63 MVA) Durch den deutschlandweit hohen Bedarf an Mittelleistungstransformatoren sind die Lieferzeiten massiv angestiegen, von üblicherweise 9 Monaten auf teilweise 54 Monate und mehr. Ebenso kam es zu erheblichen Preissteigerungen. Um konkrete zukünftige Einspeiseleistungen und im Zuge der Dekarbonisierung bei größeren Industriekunden die benötigten Bezugsleistungen realisieren zu können wurden 9 Mittelleistungstransformatoren bestellt, von denen 4 bis 2026 und 5 bis 2028 ausgeliefert werden. In diesem Zuge werden in Umspannwerken auch entsprechende Trafofelder ausgebaut. 3. Energiewirtschaft Stromnetz (§ 6b Abs. 7 S. 4 EnWG) Die Ausspeisemengen aus dem Stromnetz der OsthessenNetz GmbH setzen sich in 2023 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen:
Nachfolgend sind die im Jahr 2023 eingespeisten oder direktvermarkteten Energiemengen, die Anzahl der Anlagen und die installierte Leistung dargestellt.
Der Anteil des EEG-bedingten Absatzes an der gesamten Stromausspeisemenge beträgt ca. 60 % (im Vorjahr ca. 50 %). Erdgasnetz (§ 6b Abs. 7 S. 4 EnWG) Die Gas-Ausspeisemengen setzen sich wie folgt zusammen:
Daneben erbringt die OsthessenNetz GmbH auch technische Dienstleistungen für das Gasnetz der RhönEnergie Osthessen GmbH und für das Wassernetz der RhönEnergie Fulda. 4. Zähler und Anschlüsse In den Netzen der OsthessenNetz GmbH waren im Jahr 2023 folgende Zählpunkte und Anschlüsse installiert:
5. Personalbestand Im Durchschnitt beschäftigte die OsthessenNetz GmbH im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 204 Mitarbeitende sowie 37 Auszubildende und duale Studenten. Die tarifliche Vergütung der Mitarbeitenden erfolgt nach dem Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) sowie für die Auszubildenden nach dem TVAöD. 6. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt am 31. Dezember 2023 nach der im Vorjahr umgesetzten Ausgliederung der regulierten Gas- und Stromnetze der RhönEnergie Fulda GmbH auf die OsthessenNetz GmbH 73.135 Tsd. €. Unter Berücksichtigung der Bilanzsumme von 178.995 Tsd. € ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 41 %. Die Investitionen im Jahr 2023 in die Sparte Stromnetz betragen 14.536 Tsd. €. In der Sparte Gasnetz wurden 1.045 Tsd. € investiert, in sonstige Aktivitäten wurden 1.688 Tsd. € investiert, im Wesentlichen im Zusammenhang mit modernen Messsystemen. Finanzlage Den fälligen Zahlungsverpflichtungen konnte die Gesellschaft jederzeit uneingeschränkt nachkommen. Die Kassen- und Bankguthaben zum 31. Dezember 2023 belaufen sich auf insgesamt 1.383 Tsd. €. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist durch den Cash-Pool-Vertrag mit der RhönEnergie Fulda GmbH auch zukünftig gewährleistet. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 betragen die Umsatzerlöse insgesamt 198.430 Tsd. € und liegen über den Planwerten. Ein Ausgleich erfolgt über die entsprechenden Regulierungskonten in den Folgejahren. Durch die zum Ende des Vorjahres erfolgte Ausgliederung ist die Ertragslage des Berichtsjahres nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Die Erlöse der Stromsparte beinhalten im Wesentlichen die Netznutzungsentgelte in Höhe von 69.112 Tsd. €, Erlöse aus der Abwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Höhe von 59.714 Tsd. €, Erlöse aus der Abwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Höhe von 10.097 Tsd. € sowie Erlöse aus Mehr-/Mindermengen in Höhe von 11.504 Tsd. €. Die Erlöse der Erdgas-Sparte beinhalten im Wesentlichen die Netzentgelte in Höhe von 11.890 Tsd. € sowie Erlöse aus Mehr-/Mindermengen in Höhe von 6.556 Tsd. €. Die Erlöse der sonstigen Aktivitäten betragen 11.559 Tsd. €. Der Materialaufwand beträgt 143.881 Tsd. € und setzt sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für Netznutzung 33.927 Tsd. € (Strom 28.644 Tsd. €, Erdgas 4.267 Tsd. €), Aufwendungen für die EEG-Stromeinspeisung (59.886 Tsd. €) und Einspeisevergütungen für KWK-Anlagen (6.814 Tsd. €), Aufwendungen für den bundesweiten KWK-G-Belastungsausgleich (3.351 Tsd. €), Aufwendungen für Mehr-/Mindermengen (17.868 Tsd. €), Aufwendungen nach § 19 (2) StromNEV (3.359 Tsd. €), Aufwendungen für Energiekosten (5.867 Tsd. €) sowie aus Aufwendungen für bezogene Leistungen (4.115 Tsd. €) zusammen. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 17.613 Tsd. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 19.285 Tsd. € und enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Dienstleistungen der RhönEnergie Fulda GmbH in Höhe von 7.643 Tsd. € (Strom, Erdgas, Wasser) und die Aufwendungen für Konzessionsabgaben in Höhe von 6.221 Tsd. € (Strom 5.849 Tsd. €, Gas 372 Tsd. €) enthalten. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Gewinn in Höhe von 12.195 Tsd. € ab. Dieser Gewinn wird aufgrund des mit der RhönEnergie Fulda GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages an die RhönEnergie Fulda GmbH abgeführt. 7. Bericht zu Chancen, Risiken und zur zukünftigen Entwicklung Die OsthessenNetz GmbH wird sich weiterhin an das sich ändernde politische und regulatorische Umfeld flexibel und schnell anpassen. Der Beginn des Jahres 2024 stand weiterhin im Zeichen der Auswirkungen des 2022 begonnenen militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine. Auch die globalen Lieferkettenprobleme bestanden grundsätzlich fort und haben sich nur in einzelnen Bereichen etwas abgeschwächt. Schließlich gewinnt auch der Fachkräftemangel zunehmend an Risikopotenzial. Nahezu alle Geschäfte der OsthessenNetz GmbH sind von diesen Aspekten erheblich beeinflusst. Der kommende Winter 2024/2025 dürfte hinsichtlich der Versorgungssituation - insbesondere im Gas - noch einmal herausfordernd werden. Zwar sind die europäischen und deutschen Gasspeicher sogar besser gefüllt als gesetzlich vorgegeben, jedoch kann eine längere Kälteperiode, für Engpässe sorgen. Die OsthessenNetz GmbH hat sich auf kritische Situationen, auch in einer Gasmangellage, technisch und prozessual vorbereitet. Die OsthessenNetz GmbH betreibt Strom-, Erdgas- und Wassernetze von hoher organisatorischer sowie technischer Komplexität und Qualität. Der Gefahr von Betriebsunterbrechungen, Produktionssicherheits-, Arbeitssicherheits- und Umweltrisiken in diesen Anlagen wird mit umfassenden Vorgaben zum Projekt- und Qualitätsmanagement begegnet. Beim Betrieb der Strom-, Erdgas- und Wasserversorgungsanlagen werden die Anforderungen sowohl bei der Qualifikation als auch in der Organisation gemäß den DVGW-Arbeitsblättern sowie den VDE-Richtlinien erfüllt. Auf die Lieferengpässe reagiert die OsthessenNetz GmbH durch frühzeitigere Materialbeschaffungen und eine zunehmende Lagerhaltung. Ähnliches gilt für die Personal- und Dienstleisterbeschaffung, die spürbar zu einem Wettbewerb um knappe Ressourcen geworden ist. Für die Leistungen der OsthessenNetz GmbH gegenüber den Kunden steht mehr denn je eine zuverlässige, nachhaltige und bezahlbare Versorgung vor Ort im Fokus. Das Jahr 2023 hat gezeigt, dass das Unternehmen mit hoher Versorgungszuverlässigkeit und guten Dienstleistungen überzeugen kann. Mit den von der BNetzA für die vierte Regulierungsperiode festgelegten Eigenkapitalzinssätzen wird ein weiteres starkes Absinken der Eigenkapitalverzinsung erwartet, wodurch die Ergebnisse deutlich belastet werden. Den aufgrund der regulatorischen Rahmenbedingungen sinkenden Erlösobergrenzen begegnet die OsthessenNetz GmbH unter anderem mit der Optimierung und Automatisierung von Prozessen und kann so einen Teil der Erlösminderung kompensieren. Ausgehend vom wirtschaftlichen Umfeld hat die OsthessenNetz GmbH für 2024 ein Jahresergebnis in Höhe von rund 8.992 Tsd. € geplant (vor Ergebnisübernahme). Die erforderliche Energiewende hat durch politische Vorgaben mit den darin enthaltenen Zielen eine deutliche Beschleunigung bekommen. Insbesondere sind bundesweit der Ausbau von PV und von Wind onshore geplant. Prognostiziert auf das Gebiet der OsthessenNetz GmbH könnte das ein Ausbau der erneuerbaren Energien PV und Wind auf ca. 2 GW installierte Leistung, bei einer installierten IST-Leistung von 0,53 GW, bedeuten. Aktuell hat die OsthessenNetz bereits konkrete Anfragen und Prognosen für den Ausbau auf Dächern in der Fläche, die in der Größenordnung von ca. 1 GW liegen. Die aktuelle Netzlast beträgt im Vergleich dazu ca. 0,24 GW, allerdings hat die OsthessenNetz GmbH auch bereits zugesagte Bezugsanfragen in der Größenordnung von 0,3 GW, also mehr als eine Verdopplung der Netzlast, insbesondere von Industriekunden, die bereits ihren Energiebezug vom Erdgas auf Strom umstellen wollen. Um diese zusätzliche Einspeiseleistung- und Bezugsleistung zu integrieren sind erhebliche Investitionen, insbesondere im Umspannwerksbereich (Ersatz vorhandener 110/20-kV-Trafos durch leistungsstärkere Trafos, zusätzliche Trafos, Ertüchtigungen von 20-kV-Schaltanlagen, Neubau von Umspannwerken, siehe auch vorne Punkt Bestellung von Mittelleistungstransformatoren) sowie in den Ortsnetztrafostationen (Ersatz der vorhandenen Trafos durch leistungsstärkere Trafos) erforderlich. Darüber hinaus werden auch Erweiterungsinvestitionen im Mittel- und Niederspannungsnetz erforderlich werden. In den vorgelagerten Netzen sind im Bereich der OsthessenNetz GmbH durch die vorgelagerten Netzbetreiber ebenso Erweiterungs- und Verstärkungsmaßnahmen für die weitere Integration von erneuerbaren Energien, als auch von zusätzlichen Abnahmeleistungen erforderlich. Dies zeigt sich aktuell auch in einer weiteren Zunahme von Redispatchmaßnahmen der vorgelagerten Netzbetreiber (welche die OsthessenNetz GmbH umsetzen muss), damit die zunehmende Integration von erneuerbaren Energien nicht zu Netzüberlastungen führt. Neben dem Ausbau der Netze in den nächsten Jahren, zeichnet sich bereits heute auch ab, dass zukünftig verstärkt Investitionen in den Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnik sowie in intelligente Technik erfolgen müssen, um die dezentralen und volatilen Einspeiser und Speicher (stationär und mobil) mit den unterschiedlichsten Verbrauchern abzugleichen, die in ihrem Lastverhalten zunehmend flexibel werden müssen, damit das Gesamtsystem stabil gehalten werden kann. Hierzu wurde u. a. seit 01.01.2024 der §14a EnWG in Kraft gesetzt, der u. a. beinhaltet, dass bis 2029 die Netzbetreiber in den Niederspannungsnetzen und in der Umspannebene von Mittel- auf Niederspannung umfangreiche Mess- und Steuertechnik nachrüsten müssen um insbesondere Wärmepumpen und Wallboxen dimmen zu können, dabei spielt es keine Rolle ob die Netzbetreiber bereits Netzengpässe haben oder nicht. Hinsichtlich der eingeleiteten Energiewende, die nicht nur Strom, sondern auch die Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie betrifft, beobachtet die OsthessenNetz GmbH aktiv diese Entwicklungen und arbeitet auch in Gremien und Studien mit. Weiterhin ist die OsthessenNetz GmbH bei der DVGW-Wasserstoffinitiative H2vorOrt beteiligt und arbeitet auch hier sowie auch an der Gasnetzgebietstransformationsplanung (GTP), die ebenfalls der DVGW auf den Weg gebracht hat, mit. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Basis für den Unternehmenserfolg der OsthessenNetz GmbH. Die Ausbildung erfolgt bedarfsorientiert, um auf eigenen Nachwuchs zurückgreifen zu können. Während des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrages mit der RhönEnergie Fulda GmbH sind für die OsthessenNetz GmbH keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar.
Fulda, 30. März 2024 OsthessenNetz GmbH Andreas Bug Matthias Hahner BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangPflichtangaben zum Jahresabschluss gem. § 264 Abs. 1a HGB
Formale Darstellung Der Jahresabschluss der OsthessenNetz GmbH ist auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Bei der Gesellschaft handelt es sich gemäß § 267 HGB um eine große Kapitalgesellschaft. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde. Aufgrund der Ende 2022 erfolgten Ausgliederung ist die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres nur eingeschränkt mit dem Vorjahr zu vergleichen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden über die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag hochgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Das Hochrechnungsverfahren berücksichtigt das Verbrauchsverhalten der Vergangenheit, die historischen Temperaturverläufe beziehungsweise Gradtagszahlen und kundenindividuelle Verbrauchseinschätzungen. Die unfertigen Leistungen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigen beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Zuschläge im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren sind mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind berücksichtigt. Die Gesellschaft hat gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 387 BGB gegeneinander aufgerechnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert. Für Ausfallrisiken und das allgemeine Kreditrisiko sind Pauschalwertberichtigungen gebildet worden. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in angemessenem Umfang; sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten zeigt der nachstehende Anlagenspiegel. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind mit 20.839 Tsd. € (Vorjahr 16.044 Tsd. €) abgegrenzt, noch nicht abgerechnete Verbräuche zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen hierauf geleistete Abschläge gegenüberstehen. Die Forderungen 25.841.181,64 € haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Lieferungen und Leistungen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind 527 Tsd. € enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Forderungen an beteiligte Unternehmen der RhönEnergie-Gruppe. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben auf den Geschäftskonten bei der Sparkasse Fulda betragen insgesamt 1.383.350,10 € (im Vorjahr: 532.251,98 €). Eigenkapital
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten in Höhe von 28.317.514,90 € haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. In 2023 wurde ein Darlehen in Höhe von 10.000.000,00 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen bis auf 2.380.000,00 € Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Lieferungen und Leistungen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen der RhönEnergie-Gruppe. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen für das Geschäftsjahr 2024 bestehen in Höhe von 7,8 Mio. € p.a. gegenüber der RhönEnergie Fulda GmbH; sie ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Die offenen Bestellobligos für das Geschäftsjahr 2024 betragen nach derzeitigem Stand 7,3 Mio. €. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Altersvorsorge nach Maßgabe des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (§ 18 TV-V). Auf der Grundlage des für die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes geltenden Versorgungstarifvertrages, bestehen bei der OsthessenNetz GmbH mittelbare Pensionsverpflichtungen. Die OsthessenNetz GmbH hat ihre Mitarbeitenden bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie der KVK Zusatzversorgungskasse in Kassel (KVK) versichert. Der Umlagesatz betrug bei der VBL insgesamt 7,30% und bei der KVK 9,60%. Im Berichtsjahr wurden 260 anspruchsberechtigte Mitarbeitende gemeldet. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt betrug insgesamt TEUR 12.009. Hierauf war ein Betrag von TEUR 968 als Umlage zu zahlen. Die OsthessenNetz Fulda GmbH hat von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und für die mittelbaren Pensionsverpflichtungen keine Rückstellungen gebildet. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. Periodenfremde Umsatzerlöse sind hierin enthalten mit -466 Tsd. € Netznutzung Strom, 5 Tsd. € Netznutzung Erdgas, 22 Tsd. € Umlage (§ 19 StromNEV, § 17 EnWG Offshore-Haftungsumlage), - 19 Tsd. € KWK-G und mit -164 Tsd. € Konzessionsabgabe. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge (1.884 Tsd. €) enthalten im Wesentlichen Erträge aus Anlagenabgängen und dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von 22 Tsd. €, aus Auflösung Wertberichtigung zu Forderungen in Höhe von 36 Tsd. €, aus Auflösung Rückstellungen in Höhe von 1.381 Tsd. €, Erträge aus Schadenersatz in Höhe von 112 Tsd. €, Erträge aus E-Bike-Leasing in Höhe von 27 Tsd. € sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von 225 Tsd. €. Die periodenfremden Erträge in Höhe von 225 Tsd. € beinhalten mit 16 Tsd. € die Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Lieferanten sowie mit 209 Tsd. € Buchungen im IS-U-Bereich aufgrund von eingetretenen Lieferanten-Insolvenzen.
Die Zuführungen/Verbrauch zu den Rückstellungen Regulierungskonto sind in den Erlösen aus Regulierungskonto verrechnet.
Die RhönEnergie Fulda GmbH und die OsthessenNetz GmbH haben einen Schuldbeitritt vereinbart. Hierbei übernimmt die RhönEnergie Fulda GmbH zusätzlich zur OsthessenNetz GmbH als Schuldnerin diverse Verpflichtungen aus dem Bereich sonstige Verbindlichkeiten. Diese Verpflichtungen werden jährlich im Rahmen der jeweiligen Erstellung des Jahresabschlusses wertmäßig festgelegt und mit dem positiven Saldo der OsthessenNetz GmbH aus dem Cash-Pooling gegenüber der RhönEnergie Fulda GmbH verrechnet. Die RhönEnergie Fulda GmbH tritt den vorgenannten Verpflichtungen maximal bis zur Höhe einer bestehenden Cash-Pool-Forderung der OsthessenNetz GmbH gegenüber der RhönEnergie Fulda GmbH bei. Im Geschäftsjahr 2023 ist die RhönEnergie Fulda GmbH keinen Verbindlichkeiten beigetreten. Sonstige Angaben
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses keine weiteren Ereignisse eingetreten, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG Die OsthessenNetz GmbH hat Geschäfte größeren Umfangs in Form eines Dienstleistungsvertrags, der alle Sparten betrifft sowie eines Netznutzungsvertrages in der Sparte Strom. Dienstleistungsvertrag Kaufm. Dienstleistungsvertrag Strom, Gas, Wasser und Sonstige Die OsthessenNetz hat die RhönEnergie Fulda nach Maßgabe des Dienstleistungsvertrages vom 1. Januar 2020 mit der Durchführung von kaufmännischen und sonstigen Dienstleistungen in den Sparten Strom, Gas, Wasser und Sonstige beauftragt. Von den Dienstleistungen nicht erfasst sind insbesondere die wesentlichen Tätigkeiten des Strom- und Gasnetzbetriebs, die die OsthessenNetz ausführt. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.Dezember 2021 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht von einem Partner mit Frist von sechs Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zum Aufstellungszeitpunkt war der Vertrag ungekündigt. Die OsthessenNetz GmbH zahlt an die RhönEnergie Fulda GmbH ein jährliches Dienstleistungsentgelt. Für das Berichtsjahr wurden Zahlungen von 7.643 Tsd. € geleistet, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen worden sind. Die RhönEnergie Fulda GmbH erstellt innerhalb von neun Monaten nach Ende eines Jahres die Schlussrechnung für das abgelaufene Jahr. Netznutzungsvertrag Mit der Avacon Netz GmbH besteht ein neuer Netznutzungsvertrag (Folgevertrag) mit Vertragsbeginn 01.01.2023. Die Avacon Netz GmbH stellt der OsthessenNetz GmbH das Netz zum Zwecke der Entnahme (Bezug) und der Einspeisung (Lieferung) elektrischer Energie nach Maßgabe des Vertrages zur Verfügung. Die OsthessenNetz GmbH nutzt das Netz über die vertraglich geregelten Netzanschlusspunkte, die auch Gegenstand des zwischen der OsthessenNetz GmbH und der Avacon Netz GmbH bestehenden Netzanschlussvertrages vom 19./27. Dezember 2002 sind. Die Avacon Netz GmbH stellt die Netzinfrastruktur der den Netzanschlusspunkten vorgelagerten Netz- und Umspannebenen zur Verfügung und übernimmt die Deckung der Netzverluste im Netz der Avacon Netz GmbH, den Messstellenbetrieb und die Messung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Netzentgelte ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preisblatt zur Netznutzung der Avacon Netz GmbH. Zum Aufstellungszeitpunkt bestand bereits eine neu abgeschlossene Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag mit Vertragsbeginn 01.01.2024 zwischen der Avacon Netz GmbH und der OsthessenNetz GmbH. Neben der Avacon Netz GmbH sind dem Strom-Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH fünf weitere Netzbetreiber vorgelagert, die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, die Bayernwerk Netz GmbH, die Werraenergie GmbH, die OVAG Netz GmbH und die Maintal-Werke GmbH. Für das Jahr 2023 sind hierfür Netzentgelte in Höhe von 28.644 Tsd. € in Summe geleistet worden, die im Materialaufwand ausgewiesen sind.
Fulda, 30. März 2024 Andreas Bug Matthias Hahner Ergebnisverwendungsbeschluss
ErgebnisverwendungsbeschlussDer geprüfte Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2024 festgestellt. Das Ergebnis in Höhe von 12.195.147,80 € wurde gemäß des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die RhönEnergie Fulda GmbH abgeführt. sonstige BerichtsbestandteileTätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG für das Geschäftsjahr 2023 ››› Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
››› Bilanz zum 31. Dezember 2022
Passiva ››› Bilanz zum 31. Dezember 2023
››› Bilanz zum 31. Dezember 2022
››› Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
››› Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
››› Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG Die OsthessenNetz GmbH führt gemäß § 6b Abs. 3 EnWG sowie § 3 Abs. 4 MsbG zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in der internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für folgende Tätigkeiten: - Stromnetz (Elektrizitätsverteilung) - Erdgasnetz (Gasverteilung) - Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb - Sonstige Aktivitäten (Wasserversorgung sowie sonstige Dienstleistungen für die Muttergesellschaft RhönEnergie Fulda GmbH) Die OsthessenNetz GmbH leitet die gesonderte Rechnungslegung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG unmittelbar aus der Finanzbuchhaltung ab. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Unbundlingabschluss wurden dabei unverändert aus dem Jahresabschluss übernommen, diesbezüglich wird auf die Erläuterungen im Anhang verwiesen. Die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Erträge und Aufwendungen sind den einzelnen Tätigkeitsbereichen überwiegend direkt zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt auf der Basis einer Kostenstellenrechnung nach § 13 StromNEV bzw. § 12 GasNEV. Die Datenaufbereitung erfolgt ausschließlich über das ERP-System. Soweit eine direkte Aktivitätenzuordnung nicht möglich ist, erfolgt eine verursachungsgerechte Leistungsverrechnung auf Basis der Kostenrechnung über das ERP-System auf die Aktivitäten. Dabei werden die Automatismen des Systems zur Abbildung einer gemeinsamen Kostenrechnung genutzt. Die tatsächliche wirtschaftliche Belastung der jeweiligen Tätigkeiten wird durch interne Leistungsverrechnungen zwischen den Tätigkeiten nachvollzogen und zweckmäßigerweise auf gesonderten Konten abgebildet. Die hieraus resultierenden Beträge sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. So erfolgt in der OsthessenNetz GmbH die Verrechnung der Personalkosten und der Arbeitsmittel über eine Auftragskontierung der Eigenleistungen per Vollaufschrieb der Mitarbeiter, so dass der gesamte Personalaufwand direkt zugeordnet werden kann. Eine Schlüsselung von Personalaufwendungen entfällt damit. Querschnittsfunktionen, wie die gemeinsam genutzte Leitzentrale oder Software sowie gemeinsame Kosten der Geschäftsführung werden Hilfskostenstellen zugeordnet und über Schlüssel verteilt. Wesentliche Schlüssel sind dabei u.a.: - Stundenaufschreibungen - Versorgte Fläche - Mitarbeiterzahl - Leitungslänge Kommunikationsnetz - Anzahl Fahrzeuge, PC sowie Telefonanschlüsse - Raumflächenbelegung von Gebäuden - Umsatz Verwendung von Schlüsseln in der Bilanz Soweit die Positionen der Bilanz noch nicht direkt den Aktivitäten zugeordnet werden konnten, wurden insbesondere folgende Positionen mit Hilfe von Schlüsseln verteilt: - Kassen und Bankguthaben - Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen und Gewinnvortrag) - Sonstige Verbindlichkeiten - Sonstige Forderungen ››› Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2023 und zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung Allgemeine Grundsätze Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie des EnWG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten, die in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst sind, werden gesondert aufgegliedert und erläutert. Die Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern gem. Beschluss BK8-19/00002 werden in einen gesonderten Tätigkeitsabschluss dargestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Der Wertansatz des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Die Abschreibungen basieren auf steuerlich anerkannten Nutzungsdauern. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € werden als Sofortaufwand gebucht. Wirtschaftsgüter zwischen 251 € und 1.000 € werden als Jahressammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigen beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Zuschläge im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren sind mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind berücksichtigt; dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. ››› Erläuterungen zur Bilanz für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung Anlagevermögen Die dem Tätigkeitsbereich dienenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden direkt zugeordnet. Forderungen sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten resultieren aus den betriebsnotwendigen Liquiditätsbeständen. Rückstellungen Die Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellung Regulierungskonto 3.792 Tsd. €, Rückstellungen für Personalkosten 1.385 Tsd. €, Rückstellungen für Mehr-/Mindermengen Strom in Höhe von 702 Tsd. €, Rückstellungen für Drohverluste KWK-Stromverkauf 310 Tsd. €, Rückstellungen für Lieferantenrechnungen 207 Tsd. € sowie Rückstellungen für sonstige energiewirtschaftliche Aufwendungen 198 Tsd. €. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von 25.220 Tsd. € haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. ››› Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung betragen 167.848 Tsd. €. Im Wesentlichen sind darin enthalten Umsatzerlöse aus Netzentgelten 69.112 Tsd. €, 59.714 Tsd. € Erlöse aus der EEG-Wälzung, 10.097 Tsd. € Erlöse aus der KWKG-Wälzung und Stromverkauf, 5.916 Tsd. € Konzessionsabgabe, 5.633 Tsd. € aus Erlösen für Offshore-Netzumlage, 3.406 Tsd. € für Umlage gem. § 19 StromNEV, 11.504 Tsd. € Erlöse aus Mehr-/Mindermengen, 2.067 Tsd. € Erlöse BKZ-Auflösung sowie 318 Tsd. € für Kostenwälzung EEG-Einspeisemanagement. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 7.966 Tsd. € beinhalten im Wesentlichen die innerbetriebliche Leistungsverrechnung an andere Sparten (6.265 Tsd. €) und Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen (1.374 Tsd. €). Materialaufwand Der Materialaufwand für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung (129.769 Tsd. €) setzt sich zusammen aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren in Höhe von 127.478 Tsd. € und aus Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 2.291 Tsd. €. Personalaufwand Der Personalaufwand beläuft sich auf 13.597 Tsd. €. Davon entfallen 623 Tsd. € auf die Altersversorgung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden im Tätigkeitsbereich Stromverteilung im Wesentlichen die Konzessionsabgabe (5.849 Tsd. €), der Dienstleistungsvertrag (5.808 Tsd. €), die Mieten der Mietobjekte (1.934 Tsd. €) sowie sonstige interne Leistungsverrechnungen aus anderen Tätigkeiten (228 Tsd. €) ausgewiesen. Aufwand aus Ergebnisabführung Für den Tätigkeitsbereich der Stromverteilung werden 10.185 Tsd. € Jahresüberschuss an die RhönEnergie Fulda GmbH abgeführt. ››› Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2023 und zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 für für den Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung Allgemeine Grundsätze Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie des EnWG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten, die in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst sind, werden gesondert aufgegliedert und erläutert. Die Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern gem. Beschluss BK9-19/613-1 werden in einen gesonderten Tätigkeitsabschluss dargestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Der Wertansatz des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Die Abschreibungen basieren auf steuerlich anerkannten Nutzungsdauern. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € werden als Sofortaufwand gebucht. Wirtschaftsgüter zwischen 251 € und 1.000 € werden als Jahressammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigen beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Zuschläge im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Fertige Erzeugnisse und Waren sind mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind berücksichtigt; dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. ››› Erläuterungen zur Bilanz für den Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung Anlagevermögen Die dem Tätigkeitsbereich dienenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden direkt zugeordnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten resultieren aus den betriebsnotwendigen Liquiditätsbeständen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden überwiegend für Altersteilzeit, Jubiläum, Zeitguthaben, Erfolgsbeteiligung, Berufsgenossenschaft, Regulierungskonto Gas sowie Lieferantenrechnungen gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von 2.419 Tsd. € haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. ››› Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse für den Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung betragen 22.505 Tsd. €. Im Wesentlichen sind darin enthalten 11.890 Tsd. € Erlöse aus der Netznutzung Gas, 196 Tsd. € Erlöse aus BKZ-Auflösung, 6.556 Tsd. € Erlöse aus Mehr-/Mindermengen sowie 377 Tsd. € Erlöse Konzessionsabgabe. Die Umsatzerlöse für die energienahe Dienstleistung gemäß "Dienstleistungsvertrag über Technische Dienstleistungen für die RhönEnergie Fulda GmbH" betragen 3.482 Tsd. €. Im Wesentlichen sind dies Erlöse aus der Weiterverrechnung von auftragsbezogenen Kosten der Wartung und Instandhaltung des Netzes der RhönEnergie Osthessen GmbH in Höhe von 2.321 Tsd. €, für Aufwendungen für Zählereinbauten für die RhönEnergie Osthessen GmbH in Höhe von 169 Tsd. € sowie für technische Betriebsführung in Höhe von 552 Tsd. € und 437 Tsd. € anteilige kaufmännische Betriebsführung, in Summe also 989 Tsd. €. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2.089 Tsd. € beinhalten im Wesentlichen die innerbetriebliche Leistungsverrechnung an andere Sparten (2.031 Tsd. €). Materialaufwand Der Materialaufwand für den Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung (11.796 Tsd. €) setzt sich zusammen aus Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 478 Tsd. € und aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren in Höhe von 11.318 Tsd. €. Letztere beinhalten die vorgelagerten Netzkosten (4.267 Tsd. €). In diesem Materialaufwand sind 479 Tsd. € für die energienahe Dienstleistung gemäß "Dienstleistungsvertrag über Technische Dienstleistungen für die RhönEnergie Fulda GmbH" enthalten. Hiervon entfallen auf den Aufwand für Roh-, Hilfs- + Betriebsstoffe 254 Tsd. € sowie auf Aufwendungen für bezogene Leistungen, die auftragsbezogenen für die Wartung und Instandhaltung des Netzes der RhönEnergie Osthessen GmbH angefallen sind 225 Tsd. €. Personalaufwand Der Personalaufwand beläuft sich auf 3.148 Tsd. €. Davon entfallen 205 Tsd. € auf die Altersversorgung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden im Tätigkeitsbereich Erdgasverteilung im Wesentlichen die Konzessionsabgabe (372 Tsd. €), der Dienstleistungsvertrag (952 Tsd. €) sowie sonstige interne Leistungsverrechnungen aus anderen Tätigkeiten (1.757 Tsd. €) ausgewiesen. Des Weiteren liegen innerbetriebliche Leistungen in Höhe von 2.493 Tsd. € vor. Davon betreffen 1.255 Tsd. € Eigenleistungen für auftragsbezogenen Wartung und Instandhaltung des Netzes, 551 Tsd. € die Betriebsführung der Netze sowie 687 Tsd. € anteilige Mieten und allgemeine Kosten für auftragsbezogenen Wartung und Instandhaltung des Netzes. Weitere 437 Tsd. € betreffen kaufmännische Dienstleistungen. Für Gebühren, Reisekosten und Beratungskosten und Sonstiges sind weitere 73 Tsd. € angefallen. Aufwand aus Ergebnisabführung Für den Tätigkeitsbereich der Erdgasverteilung werden 2.281 Tsd. € Jahresüberschuss an die RhönEnergie Fulda GmbH abgeführt. ››› Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2023 und zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 für für den Tätigkeitsbereich moderner und intelligenter Messstellenbetrieb Allgemeine Grundsätze Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich moderner und intelligenter Messstellenbetrieb wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie des EnWG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten, die in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst sind, werden gesondert aufgegliedert und erläutert. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich moderner und intelligenter Messstellenbetrieb entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Der Wertansatz des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Die Abschreibungen basieren auf steuerlich anerkannten Nutzungsdauern. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € werden als Sofortaufwand gebucht. Wirtschaftsgüter zwischen 251 € und 1.000 € werden als Jahressammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Herstellungskosten umfassen Zuschläge im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Fertige Erzeugnisse und Waren sind mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind berücksichtigt; dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. ››› Erläuterungen zur Bilanz für den Tätigkeitsbereich moderner und intelligenter Messstellenbetrieb Anlagevermögen Die dem Tätigkeitsbereich dienenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden direkt zugeordnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten resultieren aus den betriebsnotwendigen Liquiditätsbeständen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für Lieferantenrechnungen gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 340 Tsd. € haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr; in Höhe von 2.040 Tsd. € größer ein Jahr und in Höhe von 680 Tsd. € größer fünf Jahre. Sämtliche weitere Verbindlichkeiten in Höhe von 89 Tsd. € haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. ››› Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich moderner und intelligenter Messstellenbetrieb Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse für den Tätigkeitsbereich moderner und intelligenter Messstellenbetrieb betragen 982 Tsd. €. Im Wesentlichen sind dies Erlöse aus dem Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen. Andere aktivierte Eigenleistung Die aktivierten Eigenleistungen betragen 434 Tsd. €. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Installationsleistung für den Einbau von modernen Messeinrichtungen. Materialaufwand Der Materialaufwand von 75 Tsd. € für den Tätigkeitsbereich moderner und intelligenter Messstellenbetrieb beinhaltet mit 35 Tsd. € die Aufwendungen für bezogene Fremdleistungen sowie mit 40 Tsd. € die Ausbuchung von 159 Gateways wegen Ablauf der Zertifikate. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 802 Tsd. € im Tätigkeitsbereich moderner und intelligenter Messstellenbetrieb handelt es sich im Wesentlichen um innerbetriebliche Leistungen (659 Tsd. €), die größtenteils als Eigenleistungen im Anlagevermögen aktiviert werden. Darüber hinaus sind Aufwendungen für anteilige kaufmännische Dienstleistungen in Höhe von 77 Tsd. € sowie für übrige Fremdleistungen in Höhe von 31 Tsd. € enthalten. Ertrag aus Verlustübernahme Für den Tätigkeitsbereich moderner und intelligenter Messstellenbetrieb werden 409 Tsd. € Verlust von der RhönEnergie Fulda GmbH übernommen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die OsthessenNetz GmbH, Fulda: VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der OsthessenNetz GmbH, Fulda, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OsthessenNetz GmbH, Fulda, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung, Messstellenbetrieb und sonstige Aktivitäten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.(07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Frankfurt am Main, 24. Mai 2024 WIKOM
AG
Brocker, Wirtschaftsprüfer Weist, Wirtschaftsprüfer |
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