Cambia 3 Grundstücks GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Fischer seit 21.2.2020 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AssetCo Halle GmbHAschebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die AssetCo Halle GmbH hat ihren Sitz in Ascheberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld (HR B Reg. Nr. 15831). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und den Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 4. Juli 2021. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB unter Anwendung des Wahlrechts des Art. 93 Abs. 2 EGHGB. Bei der Aufstellung des Anhangs wurden teilweise größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 einen Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 18.824 aus. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl die Going-Concern-Prämisse (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) zugrunde gelegt, da die Gesellschaft ausweislich der Finanzplanung im Prognosezeitraum ausreichend finanzielle Mittel erwirtschaftet und über Beleihungsreserven verfügt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten, Rückstellungen sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die voraussichtliche Nutzungsdauer entspricht im Wesentlichen den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen mit den dort angegebenen zulässigen Höchstsätzen. Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Unter den unfertigen Leistungen werden sämtliche umlegbaren Betriebskosten ausgewiesen, die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet sind. Auf Leerstände und eigengenutzte Räume entfallende Betriebskosten werden nicht erfasst. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennbetrag oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Nicht einbringliche Forderungen werden ausgebucht. Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Für Zahlungen vor dem Stichtag, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das gezeichnete Kapital stimmt mit den Angaben im Handelsregister sowie den Regelungen im Gesellschaftsvertrag überein. Die Einlagen sind in voller Höhe erbracht. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohenden Verluste. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Rückstellungen mit einer Laufzeit unter einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Bei einem Aktivüberhang der latenten Steuern wird von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens mit den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 wird im Anlagenspiegel als Anlage I zum Anhang aufgegliedert dargestellt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegen wie im Vorjahr keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr vor. In Höhe von TEUR 1.366 (i. Vj. TEUR 2.503) betreffen sie Forderungen gegen verbundene Unternehmen, welche im Wesentlichen ein kurzfristiges Darlehen enthalten. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten sowie für ausstehende Rechnungen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von TEUR 1.033 (i. Vj. TEUR 606) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr und in Höhe von TEUR 77.450 (i. Vj. TEUR 74.831) Darlehensverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Darlehen stellen gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern dar. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 8.056.007,74 (i. Vj: € 6.508.319,40) und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt € 78.040.615,33 (i. Vj: € 75.367.080,51). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt € 77.450.176,66 (i. Vj: € 72.300.568,66). IV. Sonstige Angaben Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten Die Gesellschaft hält treuhänderisch Guthaben bei Kreditinstituten i. H. v. TEUR 589 (i. Vj. TEUR 535). In korrespondierender Höhe bestehen Treuhandverbindlichkeiten. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter. Geschäftsführung Die Gesellschaft wird seit 21. Februar 2020 durch Herrn David Fischer, Niederlassungsleiter Grand City Property Ltd. Zweigniederlassung Deutschland, Berlin, vertreten. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 hat die Gesellschaft sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligo für Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 1.976. Des Weiteren bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Erbbauzinsen in Höhe von TEUR 230.124. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Grand City Properties S.A., Luxemburg, (kleinster Konsolidierungskreis) sowie der Aroundtown S.A., Luxemburg, (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Diese Konzernabschlüsse werden bei der Registre de commerce et des societes, Luxemburg, offengelegt und sind bei der jeweiligen Konzernobergesellschaft erhältlich. Ergebnisverwendungsvorschlag:Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von TEUR -18.849, der sich aus dem Jahresfehlbetrag von TEUR 5.145 und dem Verlustvortrag von TEUR 13.704 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Die steigende Inflation und der anhaltende Ukraine-Konflikt beeinflusst den Geschäftsverlauf indirekt aufgrund des steigenden Preisniveaus bzw. der steigenden Energiepreise. Das Cash-Management der Gesellschaft wird seit 2024 über ein Cash-Pooling System zentral gesteuert. Das Cash-Pooling wirkt sich im Jahresabschluss insbesondere auf die Posten „Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“ sowie „Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen“ aus. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Herrn David Fischer, Berlin, Geschäftsführer.
Ascheberg, 6. November 2025 David Fischer, Geschäftsführer Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte mit Gesellschafterbeschluss vom 17.11.2025. |
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