MS-Mikroprozessor-Systeme Aktiengesellschaft

Talangerstraße 7, 82152 Krailling, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 124390
Eingetragen
26.2.1999
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von MehrzweckindustrieroboternHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von insbesondere mikroprozessorgesteuerten Sicherheitssystemen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Ing. Spiller
seit 29.11.2001
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MS-Mikroprozessor-Systeme Aktiengesellschaft

Krailling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.450,00

3.244,00

II. Sachanlagen

50.545,00

24.424,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

464.401,92

576.659,51

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

858.338,67

692.438,94

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.209.287,65

4.998.457,83

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.300,00

0,00

Summe Aktiva

6.586.323,24

6.295.224,28



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

51.129,19

51.129,19

II. Gewinnrücklagen

205.112,92

205.112,92

III. Gewinnvortrag

5.378.622,31

5.101.233,87

IV. Jahresüberschuss

291.356,86

277.388,44

B. Rückstellungen

458.366,70

618.046,15

C. Verbindlichkeiten

201.735,26

42.313,71

Summe Passiva

6.586.323,24

6.295.224,28

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023

der Firma MS MIKROPROZESSOR-SYSTEME AG , Krailling

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die MS MIKROPROZESSOR-SYSTEME AG hat ihren Sitz in Krailling . Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 69975 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs.1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch ge­nommen.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewer­tungs­grund­sätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkosten­verfahren (§ 275 Abs.2 HGB) beibehalten.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanz­richtlinie­umsetzungs­gesetzes (BilRUG) erstellt

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen (linear, pro rata temporis). Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungs­dauer des jeweiligen Vermögensgegenstandessoweit, soweit diese verlässlich geschätzt werden kann. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 Abs. 3 HGB mit zehn Jahren angenommen.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungs­dauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1. S.1, Abs.3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs.2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs.1 S.1 HGB), soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs.3 S.3 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs.4 HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten, ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie durch Fertigung veranlasste planmäßige Abschreibung (§ 255 Abs.2 HGB). Außerdem wurden in die Herstellungskosten der Erzeugnisse Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB n.F.).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, sind zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a Abs.2 HGB bewertet (§ 284 Abs.2 Nr.2 HGB).

Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs.1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 S.2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB).

IV. Angaben zur Bilanz

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 182.663,31 (Vorjahr EUR 25.610,05).

V. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 16.

 

Krailling, den 21. Januar 2025

gez. Manfred Spiller

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Januar 2025

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