Lugh Lebensräume GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Ing. Spiller seit 29.11.2001 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MS-Mikroprozessor-Systeme AktiengesellschaftKraillingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023
der Firma MS MIKROPROZESSOR-SYSTEME AG , Krailling
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die MS MIKROPROZESSOR-SYSTEME AG hat ihren Sitz in
Krailling . Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 69975 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs.1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch
genommen.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-,
Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das bisher angewandte
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB)
beibehalten.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetzes (BilRUG)
erstellt
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen (linear, pro rata
temporis). Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstandessoweit, soweit
diese verlässlich geschätzt werden kann.
Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 Abs. 3 HGB
mit zehn Jahren angenommen.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1. S.1, Abs.3
HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs.2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs.1 S.1 HGB), soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs.3 S.3 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs.4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die Material-
und Fertigungseinzelkosten, ggf. Sondereinzelkosten der
Fertigung, angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie durch Fertigung veranlasste
planmäßige Abschreibung (§ 255 Abs.2 HGB).
Außerdem wurden in die Herstellungskosten der
Erzeugnisse Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum
auf deren Finanzierung entfallen, einbezogen (§ 255
Abs. 3 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB n.F.).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Den in den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen
Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, sind
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
Abs.2 HGB bewertet (§ 284 Abs.2 Nr.2 HGB).
Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs.1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 S.2
HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB).
IV. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen EUR 182.663,31 (Vorjahr EUR 25.610,05).
V. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 16.
Krailling, den 21. Januar 2025 gez. Manfred Spiller Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Januar 2025 |
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